Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
[Bundesrat Drucksache 796/25
18.12.25
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Unterrichtung
durch die Bundesregierung
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Bundesministerium Berlin, 18. Dezember 2025
für Verkehr
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme
zu der Entschließung des Bundesrates zu „Viertes Gesetz zur Änderung des
Bundeschienenwegeausbaugesetzes“ vom 14. Juni 2024 (BR-Drs. 303/24 (B),
Buchstabe B).
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange
siehe Drucksache 303/24 (Beschluss)
Stellungnahme
zu der Entschließung des Bundesrates zu „Viertes Gesetz zur Änderung des
Bundeschienenwegeausbaugesetzes“ vom 14. Juni 2024 (BR-Drs. 303/24 (B),
Buchstabe B)
Stellungnahme:
Zu 1.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah die Regionalisierungsmittel zu
erhöhen, da die Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) aus Sicht der
Länder für diese einen „riesigen finanziellen Kraftakt“ bedeute. Aus Sicht des Bundes beziehen
sich die Länder dabei auf anteilige Bundesfinanzierungen für infrastruktur- und fahrzeugseitige
Digitalisierung (§ 11a Abs. 4 BSWAG) sowie Schienenersatzverkehre im Rahmen der
Sanierung von Hochleistungskorridoren (§ 11c Abs. 3 bis 6 BSWAG). In beiden Fällen besteht
die Möglichkeit bzw. die Verpflichtung zu einer (erstmaligen) finanziellen Bundesbeteiligung,
so dass Kosten zwischen Bund, Ländern und teilweise den Eisenbahninfrastrukturunternehmen
der Eisenbahnen des Bundes aufgeteilt werden. Auf die entsprechenden Regelungen haben sich
Bund und Länder im Rahmen eines Vermittlungsausschusses verständigt.
Hinsichtlich einer Anpassung der Regionalisierungsmittel gilt vor diesem Hintergrund und
vorbehaltlich der Entscheidungen der Bundesregierung Folgendes: In den vergangenen Jahren
hat der Bund mehrfach die Regionalisierungsmittel erhöht. Gesetzlich ist bereits für den Betrag,
der den Ländern zusteht, eine jährliche Dynamisierungsrate von 3,0 % (statt früher 1,8 %) ab
dem Jahr 2023 bis einschließlich 2031 vorgesehen.
Mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation bleibt eine weitere Ausgestaltung und
Entscheidung der aktuellen Legislaturperiode vorbehalten.
Zu 2.
Der Bundesrat fordert, die Berechnungsmethodik bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten
für schienengebundene Ersatzverkehre zum 30. Juni 2027 zu evaluieren und bei Bedarf
weiterzuentwickeln.
Mit der Evaluation wurde noch nicht begonnen, da die Frist erst am 30. Juni 2027 endet und
bisher nur Erfahrungen zu den Kosten straßengebundener Ersatzverkehre für die Riedbahn
vorliegen. Diese Datengrundlage ist für eine Evaluation noch nicht hinreichend groß genug.
Zu 3.
Der Bundesrat fordert weiterhin, die seitens des Bundes vorgelegten Annahmen zu den
ausfallenden Schienenpersonennahverkehren kontinuierlich zu prüfen und fortzuschreiben.
Es handelt sich hierbei um einen kontinuierlichen Prüfauftrag, der kein definiertes Ende hat.
Seitens des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) werden die Annahmen jährlich im
Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens geprüft. Das Eisenbahn-Bundesamt erarbeitet
derzeit einen Prozess für das notwendige Kostenerstattungsverfahren, bei dem die getroffenen
Annahmen ebenfalls überprüft werden. Die Forderung der Entschließung wird daher
entsprechend umgesetzt.
Drucksache 796/25]
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