Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Mittel in welcher Höhe aus öffentlichen und privaten Finanzquellen wurden laut Kenntnis der Bundesregierung für die Bekämpfung von Hunger als einem der wichtigsten Ziele des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Agenda 2030 (www.bmz.de/de/themen/ernaehrungssicherung) von 2021 bis heute mobilisiert, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese Mittel (öffentlich wie privat) angesichts der anhaltend hohen Zahl weltweit hungernder Menschen, mehr hungernder Menschen in 22 Ländern (www.welthungerhilfe.de/presse/pressemitteilungen/welthungerhilfe-stellt-welthunger-index-2024-vor) und dem Wegfall des Gebers USA zu erhöhen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler:
Die Summe an Mitteln, die die Bundesregierung seit 2021 eingesetzt hat, um weltweit den Hungertod zu vermeiden und Ernährungsunsicherheit in Krisen und bewaffneten Konflikten zu verringern, langfristig resiliente und nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme zu fördern sowie den Mitgliedsbeitrag und freiwillige Mittel an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zu tragen, sind:
2021
2022
2023
2024
4,3 Mrd. Euro
5,0 Mrd. Euro
3,4 Mrd. Euro
3,1 Mrd. Euro
Zur Bereitstellung privater Mittel liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Zu den derzeit laufenden Haushaltsverhandlungen kann das BMZ noch keine Auskunft erteilen.
Bei steigenden Hungerzahlen sind neben finanziellen Beiträgen auch strukturelle Ansätze nötig, die auch in Krisenkontexten die Widerstandskraft der Bevölkerungen stärken. Zudem muss der globale Rahmen und der weltweite Umbau der Agrar- und Ernährungssysteme so gestaltet werden, dass diese eine nachhaltige und krisenfeste Ernährungssicherheit erlauben. Daran hält die Bundesregierung mit Nachdruck fest.
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