Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/7411)
Text
Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/7411)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7835
21. Wahlperiode 03.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7411 –
Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das
Auswärtige Amt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178 lässt hinsichtlich der Projektförderungen an UNICEF
Germany bei den Fragestellern einige Fragen offen.
Insbesondere hat das Auswärtige Amt laut Anlage 1d im Einzelplan 05 im
Zeitraum von 2020 bis 2025 insgesamt sechsmal Ausgaben mit dem
Verwendungszweck „mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe“
aufgeführt, ohne die einzelnen geförderten Projekte näher offenzulegen. Mit
einer Summe von 496 619 000 Euro unter dieser Bezeichnung handelt es sich
somit um die mit Abstand größten Einzelposten der aufgeführten Zahlungen,
wobei die restlichen vier Posten eine Summe von 19 997 000 Euro ergeben,
also eine Gesamtsumme in Höhe von 516 616 000 Euro in den Jahren 2020
bis 2026.
Angesichts der erheblichen Fördersummen besteht aus Sicht der Fragesteller
ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse an einer
detaillierten Offenlegung der Mittelverwendung. Die vorliegende Kleine Anfrage dient
daher der Herstellung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit
staatlichen Handelns.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Trotz der Verwendung des Begriffs „UNICEF Germany“ durch die Fragesteller
scheint sich die überwiegende Zahl der Fragen auf Förderungen der
Sonderorganisation UNICEF der Vereinten Nationen (VN), nicht auf das deutsche
Komitee für UNICEF e. V. zu beziehen. Die Antworten der Bundesregierung
beziehen sich daher auf Förderungen für die VN-Sonderorganisation UNICEF.
Das Deutsche Komitee für UNICEF e. V. erhielt keine Fördergelder von der
Bundesregierung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2020 mit der
Zahlung von 31 212 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen
Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?
2. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2021 mit der
Zahlung von 102 250 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die
jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte
ausgegeben?
3. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2022 mit der
Zahlung von 115 288 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die
jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte
ausgegeben?
4. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2023 mit der
Zahlung von 100 119 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die
jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte
ausgegeben?
5. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2024 mit der
Zahlung von 102 005 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die
jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte
ausgegeben?
6. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2025 mit der
Zahlung von 45 745 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen
Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?
7. Warum wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 496 619 000 Euro
lediglich als Sammelposten ausgewiesen, obwohl bei anderen
Zuwendungsempfängern teilweise deutlich kleinteiligere Angaben gemacht
wurden?
Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet. In der Antwort der
Bundesregierung vom 1. April 2026 auf Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD
(Bundestagsdrucksachennummer 21/5178) waren die Förderungen der
VN‑Sonderorganisation UNICEF aus dem Haushaltstitel 0501‑687 32 in
Sammelpositionen angegeben, da die Maßnahmen im jährlichen Bericht des
Auswärtigen Amts (AA) zur Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung,
Humanitäre Hilfsmaßnahmen, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der
Auslandsvertretungen an den Haushaltsausschuss des Bundestages ausgewiesen
wurden. Auf diese jährlichen Berichte wird jeweils verwiesen.
8. Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Veröffentlichung von
Projektförderungen im Bereich der humanitären Hilfe zugrunde?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 2. Juli 2026 auf Frage 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/6847) wird
verwiesen.
9. Welche konkreten Berichtspflichten und Verwendungsnachweise musste
UNICEF Germany für die betreffenden Förderungen erbringen?
Die Verwendung einer Zuwendung ist nach Nr. 6.1 der Allgemeinen
Nebenbestimmungen zur Projektförderung (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/d
e/service/foerdermittel) innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des
Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den
Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen
(Verwendungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des
Haushaltsjahres erfüllt, ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis
zu führen. Diese Bestimmungen sind bei jeder Zuwendung Auflage an den
Zuwendungsempfänger.
10. Wurden die im Rahmen der Sammelposten geförderten Projekte durch
die Bundesregierung, im Auftrag der Bundesregierung, durch UNICEF
Germany oder durch Dritte evaluiert, soweit der Bundesregierung
entsprechende Informationen vorliegen, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass
das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Für die
Beantwortung der Frage wäre eine händische Prüfung der Projektakten seit 2020, die
überwiegend in Papierform vorliegen und teilweise aus dem Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) angefordert werden müssten, notwendig.
Dies würde eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Vor diesem
Hintergrund ist eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht mit
zumutbarem Aufwand leistbar.
11. Gab es im Zusammenhang mit den geförderten Projekten seit 2020
Beanstandungen, Rückforderungen oder Hinweise auf
Unregelmäßigkeiten?
12. Wurden seit 2020 Fördermittel an UNICEF Germany ganz oder teilweise
zurückgefordert, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu
Frage 10 wird verwiesen.
13. Welche Fördermittel erhielt UNICEF Germany insgesamt in den Jahren
2020 bis 2025 aus dem Bundeshaushalt, aufgeschlüsselt nach Ressort,
Haushaltsjahr und Förderzweck?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 1. April 2026 auf Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/5178) wird
verwiesen.
14. Wie hoch war jährlich der Anteil der Mittel, der durch UNICEF
Germany selbst administrativ verwendet wurde, und welcher Anteil floss
unmittelbar in Projektmaßnahmen vor Ort (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die nachgefragten Informationen liegen nicht in maschinell auswertbarer Form
vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt,
dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind
alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die
sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auswertung aller
potentiell relevanten Akten über mehre vergangene Legislaturperioden hinweg,
teils durch händische Durchsicht, und Auswertung einer Vielzahl von
Einzelvorgängen würde die Ressourcen in den entsprechenden Arbeitseinheiten für
einen nicht absehbaren Zeitraum völlig beanspruchen.
15. In welchen Fällen wurden Förderungen an UNICEF Germany ohne
vorheriges Interessenbekundungs-, Auswahl-, Wettbewerbs- oder sonstiges
vergleichendes Verfahren bewilligt, und welche Gründe waren hierfür
jeweils maßgeblich?
Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren gibt es nur in
Auftragsvergabeverfahren. Mit Aufträgen oder Vergaben befriedigt die Behörde ein eigenes
Beschaffungsinteresse. Mit Zuwendungen, wie sie auch UNICEF erhalten hat,
unterstützt das AA Vorhaben Dritter, um eigene Ziele zu erreichen. Eine
Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich.
16. Wie erklärt die Bundesregierung die deutlich erhöhten Fördersummen in
der 20. Legislaturperiode in Höhe von 319 909 000 Euro im Vergleich zu
den restlichen Posten (2020 und 2021 und 2025 bis 2026) in Höhe von
196 707 000 Euro?
Zwischen 2022 und 2024 standen im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im
Ausland (0501‑687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung als in
den genannten Vergleichszeiträumen. In Reaktion auf die massiven
humanitären Bedarfe infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise wurden
zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt.
17. Gab es in der 20. Legislaturperiode eine erhöhte Notwendigkeit für
humanitäre Hilfsprojekte, und wenn ja, aus welchem Grund, für welche
Projekte, und ist diese Notwendigkeit in der Folge weniger geworden,
oder wie erklärt sich das Sinken der Fördersummen im Anschluss (vgl.
Frage 16)?
Die Bundesregierung verweist auf die humanitären Bedarfserhebungen der VN
und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian
Overview (humanitarianaction.info) und im Financial Tracking System (fts.un-
ocha.org) der VN. Demnach gab es speziell in den Jahren 2022 (51,6
Milliarden US-Dollar), 2023 (56,1 Milliarden US-Dollar) und 2024 (49,4 Milliarden
US-Dollar) deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den
Vorjahren (Gründe waren die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der
völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die resultierende
Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen
Osten). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Welche Prüfungen, Nachweise oder Evaluierungen liegen der
Bundesregierung dazu vor, ob die zusätzlichen Fördermittel der Jahre 2022 bis
2024 zweckentsprechend verwendet wurden und welche konkreten
Projektleistungen, Zielgruppen oder Endbegünstigten hiermit erreicht
wurden (vgl. Frage 17)?
Zuwendungen werden nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
bewilligt. Dies beinhaltet auch notwendige Nachweise und Prüfungen zum
Verwendungsnachweis sowie die Erfolgskontrolle. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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