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Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/7411)

dip / drucksache 03.09.2026 · WP 21 · 21/7835 · Antwort · Original ↗

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Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/7411) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7835 21. Wahlperiode 03.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7411 – Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das Auswärtige Amt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178 lässt hinsichtlich der Projektförderungen an UNICEF Germany bei den Fragestellern einige Fragen offen. Insbesondere hat das Auswärtige Amt laut Anlage 1d im Einzelplan 05 im Zeitraum von 2020 bis 2025 insgesamt sechsmal Ausgaben mit dem Verwendungszweck „mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe“ aufgeführt, ohne die einzelnen geförderten Projekte näher offenzulegen. Mit einer Summe von 496 619 000 Euro unter dieser Bezeichnung handelt es sich somit um die mit Abstand größten Einzelposten der aufgeführten Zahlungen, wobei die restlichen vier Posten eine Summe von 19 997 000 Euro ergeben, also eine Gesamtsumme in Höhe von 516 616 000 Euro in den Jahren 2020 bis 2026. Angesichts der erheblichen Fördersummen besteht aus Sicht der Fragesteller ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse an einer detaillierten Offenlegung der Mittelverwendung. Die vorliegende Kleine Anfrage dient daher der Herstellung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Trotz der Verwendung des Begriffs „UNICEF Germany“ durch die Fragesteller scheint sich die überwiegende Zahl der Fragen auf Förderungen der Sonderorganisation UNICEF der Vereinten Nationen (VN), nicht auf das deutsche Komitee für UNICEF e. V. zu beziehen. Die Antworten der Bundesregierung beziehen sich daher auf Förderungen für die VN-Sonderorganisation UNICEF. Das Deutsche Komitee für UNICEF e. V. erhielt keine Fördergelder von der Bundesregierung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2020 mit der Zahlung von 31 212 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  2. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2021 mit der Zahlung von 102 250 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  3. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2022 mit der Zahlung von 115 288 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  4. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2023 mit der Zahlung von 100 119 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  5. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2024 mit der Zahlung von 102 005 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  6. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2025 mit der Zahlung von 45 745 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  7. Warum wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 496 619 000 Euro lediglich als Sammelposten ausgewiesen, obwohl bei anderen Zuwendungsempfängern teilweise deutlich kleinteiligere Angaben gemacht wurden? Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet. In der Antwort der Bundesregierung vom 1. April 2026 auf Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/5178) waren die Förderungen der VN‑Sonderorganisation UNICEF aus dem Haushaltstitel 0501‑687 32 in Sammelpositionen angegeben, da die Maßnahmen im jährlichen Bericht des Auswärtigen Amts (AA) zur Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre Hilfsmaßnahmen, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen an den Haushaltsausschuss des Bundestages ausgewiesen wurden. Auf diese jährlichen Berichte wird jeweils verwiesen.  8. Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Veröffentlichung von Projektförderungen im Bereich der humanitären Hilfe zugrunde? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 2. Juli 2026 auf Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/6847) wird verwiesen.  9. Welche konkreten Berichtspflichten und Verwendungsnachweise musste UNICEF Germany für die betreffenden Förderungen erbringen? Die Verwendung einer Zuwendung ist nach Nr. 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/d e/service/foerdermittel) innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Diese Bestimmungen sind bei jeder Zuwendung Auflage an den Zuwendungsempfänger. 10. Wurden die im Rahmen der Sammelposten geförderten Projekte durch die Bundesregierung, im Auftrag der Bundesregierung, durch UNICEF Germany oder durch Dritte evaluiert, soweit der Bundesregierung entsprechende Informationen vorliegen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Für die Beantwortung der Frage wäre eine händische Prüfung der Projektakten seit 2020, die überwiegend in Papierform vorliegen und teilweise aus dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) angefordert werden müssten, notwendig. Dies würde eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar. 11. Gab es im Zusammenhang mit den geförderten Projekten seit 2020 Beanstandungen, Rückforderungen oder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten? 12. Wurden seit 2020 Fördermittel an UNICEF Germany ganz oder teilweise zurückgefordert, und wenn ja, aus welchen Gründen? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 13. Welche Fördermittel erhielt UNICEF Germany insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 aus dem Bundeshaushalt, aufgeschlüsselt nach Ressort, Haushaltsjahr und Förderzweck? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 1. April 2026 auf Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/5178) wird verwiesen. 14. Wie hoch war jährlich der Anteil der Mittel, der durch UNICEF Germany selbst administrativ verwendet wurde, und welcher Anteil floss unmittelbar in Projektmaßnahmen vor Ort (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die nachgefragten Informationen liegen nicht in maschinell auswertbarer Form vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auswertung aller potentiell relevanten Akten über mehre vergangene Legislaturperioden hinweg, teils durch händische Durchsicht, und Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen würde die Ressourcen in den entsprechenden Arbeitseinheiten für einen nicht absehbaren Zeitraum völlig beanspruchen. 15. In welchen Fällen wurden Förderungen an UNICEF Germany ohne vorheriges Interessenbekundungs-, Auswahl-, Wettbewerbs- oder sonstiges vergleichendes Verfahren bewilligt, und welche Gründe waren hierfür jeweils maßgeblich? Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren gibt es nur in Auftragsvergabeverfahren. Mit Aufträgen oder Vergaben befriedigt die Behörde ein eigenes Beschaffungsinteresse. Mit Zuwendungen, wie sie auch UNICEF erhalten hat, unterstützt das AA Vorhaben Dritter, um eigene Ziele zu erreichen. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. 16. Wie erklärt die Bundesregierung die deutlich erhöhten Fördersummen in der 20. Legislaturperiode in Höhe von 319 909 000 Euro im Vergleich zu den restlichen Posten (2020 und 2021 und 2025 bis 2026) in Höhe von 196 707 000 Euro? Zwischen 2022 und 2024 standen im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im Ausland (0501‑687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung als in den genannten Vergleichszeiträumen. In Reaktion auf die massiven humanitären Bedarfe infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise wurden zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt. 17. Gab es in der 20. Legislaturperiode eine erhöhte Notwendigkeit für humanitäre Hilfsprojekte, und wenn ja, aus welchem Grund, für welche Projekte, und ist diese Notwendigkeit in der Folge weniger geworden, oder wie erklärt sich das Sinken der Fördersummen im Anschluss (vgl. Frage 16)? Die Bundesregierung verweist auf die humanitären Bedarfserhebungen der VN und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian Overview (humanitarianaction.info) und im Financial Tracking System (fts.un- ocha.org) der VN. Demnach gab es speziell in den Jahren 2022 (51,6 Milliarden US-Dollar), 2023 (56,1 Milliarden US-Dollar) und 2024 (49,4 Milliarden US-Dollar) deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den Vorjahren (Gründe waren die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die resultierende Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen Osten). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Welche Prüfungen, Nachweise oder Evaluierungen liegen der Bundesregierung dazu vor, ob die zusätzlichen Fördermittel der Jahre 2022 bis 2024 zweckentsprechend verwendet wurden und welche konkreten Projektleistungen, Zielgruppen oder Endbegünstigten hiermit erreicht wurden (vgl. Frage 17)? Zuwendungen werden nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften bewilligt. Dies beinhaltet auch notwendige Nachweise und Prüfungen zum Verwendungsnachweis sowie die Erfolgskontrolle. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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