Gemeinsame Agrarpolitik - Ausrichtung auf Gemeinwohlleistungen
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Gemeinsame Agrarpolitik - Ausrichtung auf Gemeinwohlleistungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/528
21. Wahlperiode 19.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener,
Harald Ebner, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemeinsame Agrarpolitik – Ausrichtung auf Gemeinwohlleistungen
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) spielt eine
Schlüsselrolle für die Zukunftsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und
die Bewältigung der Herausforderungen u. a. für Ernährungssicherheit,
Stärkung der ökonomischen und ökologischen Resilienz, insbesondere gegenüber
Klimafolgen und geopolitischen Krisen, den Erhalt der Biodiversität und die
Stärkung ländlicher Regionen. Für die aktuelle Förderperiode der GAP 2023–
2027 wurden neun Hauptziele definiert, sodass soziale, ökologische und
wirtschaftliche Schwerpunkte die Grundlage für die nationalen GAP-Strategiepläne
bilden. Diese Ziele umfassen u. a. die Sicherstellung gerechter Einkommen für
Landwirtinnen und Landwirte, einen wirksamen Umwelt-, Klima-, Natur-, und
Tierschutz, sowie die Stärkung ländlicher Räume. Für die Sicherung der
ökologischen Wirksamkeit der GAP wurde mit der Reform 2023 die neue Grüne
Architektur eingeführt: Diese umfasst ökologische Grundanforderungen
(Konditionalität inklusive „Guter Landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand
(GLÖZ)“-Standards) sowie freiwillige Förderangebote durch Öko-Regelungen
in der ersten Säule und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der
zweiten Säule.
Im Zuge sogenannter Vereinfachungspakete wurde das ökologische
Ambitionsniveau der GAP jedoch mehrfach abgesenkt. Durch die Aussetzung und
Streichung des GLÖZ-8-Standards sowie das Schleifen weiterer GLÖZ-Standards
im vergangenen Jahr wurde die ökologische Wirksamkeit der GAP massiv
abgebaut. Das vom 14. Mai 2025 von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene „Vereinfachungspaket“ geht insbesondere zulasten des für den Arten- und
Klimaschutz so wichtigen Dauergrünlandes. Um den Umfang der
Agrarförderung nach 2027 zu erhalten, muss die GAP nach Ansicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller wesentlich ökologischer und effizienter ausgerichtet werden,
sodass der Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ durch eine
konsequente Weiterentwicklung umgesetzt wird. Das ist auch nötig, um
Kongruenz und Verzahnung mit politischen Zielen in anderen Sektoren,
insbesondere zur Wiederherstellung der Natur, sicherzustellen. Die Bundesregierung
muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller im LULUCF
(Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft)-Sektor massiv
nachsteuern, um die Klimaziele in diesem Sektor bis 2030 einzuhalten. Die
Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) in Deutschland und der strategische Dialog
auf EU-Ebene fordern bei der GAP zukünftig sehr viel stärker auf Anreize, statt
Vorgaben zu setzen. Dies betont auch die Europäische Kommission sowohl in
ihren am 12. Februar 2025 veröffentlichten Eckpunkten zum Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 der Europäischen Union (EU) als auch in ihrer
am 19. Februar 2025 veröffentlichten „Vision für Landwirtschaft und
Ernährung. Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für
künftige Generationen gestalten“. Das im Zuge der GAP-Reform 2023 neu
eingeführte Instrument der Öko-Regelungen honoriert bereits in der laufenden
GAP-Förderperiode bundesweit konkrete Umwelt- und Klimaleistungen der
Bäuerinnen und Bauern. Die Öko-Regelungen sind nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller somit bestens dafür geeignet, die beschriebene und
breit getragene Neuausrichtung der GAP konkret umzusetzen, und müssen
daher konsequent ausgeweitet werden. Die im vergangenen Jahr im GAP-
Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) festgelegte Einführung weiterer Öko-
Regelungen für Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und zur
innerbetrieblichen Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur
Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden, werden aktuell von der
Bundesregierung verschoben, sodass sie nicht wie geplant ab 2026 eingeführt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung an den Empfehlungen der ZKL festhalten, in
denen es u. a. heißt, dass die bisherigen flächengebundenen
Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP im Laufe von zwei Förderperioden
schrittweise und vollständig in einkommenswirksame Zahlungen für
gesellschaftliche Leistungen umzuwandeln sind, und wenn ja, in welchen
zeitlichen Schritten und Umfängen erfolgt die hierfür notwendige
Anhebung der Budgets der Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen (AUKM)?
2. Wird sich die Bundesregierung für die Umsetzung des von der ZKL
geforderten „Aktionsprogramms Biodiversität in der Agrarlandschaft“
einsetzen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten und Finanzierungslösungen
sollen der Ausbau produktionsintegrierter Maßnahmen, notwendige
Änderungen bei Bewirtschaftungsauflagen oder Erweiterungen von
Schutzgebieten zur Biotopvernetzung für die landwirtschaftlichen
Betriebe kompensiert werden?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen?
3. Wird die Bundesregierung die Empfehlung des Wissenschaftlichen
Beirates für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in der
Stellungnahme von Dezember 2024 („Biodiversität in der landwirtschaftlichen
Produktion; Voraussetzung für Pflanzenschutz, Klimaschutz und
Produktivität“) zur Ausrichtung der Agrarpolitik nach den dort skizzierten
agrarökologischen Grundsätzen aufgreifen, und wenn nein, warum nicht?
4. In welcher Höhe sind für das Jahr 2024 Mittel für die
Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung, Einkommensstützung für
Junglandwirtinnen und Junglandwirte, Zahlungen für Mutterkühe und
Zahlungen für Mutterschafe sowie Mutterziegen als auch alle sieben Öko-
Regelungen inklusive Unterkategorien final abgeflossen (bitte diese
Zahlen in Hektar und Euro sowie unterteilt in Bundesländer im Vergleich zu
2023 sowie den Planzahlen tabellarisch darstellen)?
5. Wie hoch sind der Anteil und die absolute Summe in Deutschland der
Direktzahlungen, die für Flächen ausgezahlt wurden, auf denen Futtermittel
wachsen (2015 bis 2024), welchen Anteil und welche absoluten Summen
sind Maisflächen zuzuordnen (2015 bis 2024)?
6. Wie hoch ist die prozentuale Inanspruchnahme der Öko-Regelungen 2024
(bitte – möglichst in einer Übersicht – angeben, zu wie viel Prozent alle
sieben Öko-Regelungen (inklusive Unterkategorien) jeweils in Anspruch
genommen wurden, bestenfalls unterteilt in Bundesländer)?
7. Werden die 25 Prozent (bzw. 23 Prozent) Mindestbudget für das Jahr 2024
erreicht,
a) wenn nein, was plant die Regierung, um das vorgesehene Prozentziel
für Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen zu erreichen,
b) wenn nein, plant die Bundesregierung, die Prämien der Öko-
Regelungen 1a und 1b zu erhöhen,
c) wenn nein, in welcher Höhe belaufen sich die Kompensationskosten?
8. In welcher Höhe wurden für das Jahr 2025 Anträge für die
Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung, Einkommensstützung
für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, Zahlungen für Mutterkühe und
Zahlungen für Mutterschafe sowie Mutterziegen als auch alle sieben Öko-
Regelungen inklusive Unterkategorien gestellt (bitte möglichst
tabellarisch die Antragszahlen in Hektar und Euro sowie unterteilt in
Bundesländer für 2025 im Vergleich zu 2024 sowie den Planzahlen tabellarisch
darstellen)?
9. Wie hoch ist die prozentuale Inanspruchnahme der Öko-Regelungen 2025
(bitte – möglichst in einer Übersicht – angeben, zu wie viel Prozent alle
sieben Öko-Regelungen (inklusive Unterkategorien) jeweils in Anspruch
genommen wurden, bestenfalls unterteilt in Bundesländer)?
10. Erfüllt Deutschland für das Jahr 2025 das 25-Prozentziel (bzw. 23
Prozent),
a) wenn nein, was plant die Bundesregierung, um das vorgesehene
Prozentziel für 2025 zu erreichen,
b) wenn nein, plant die Bundesregierung, die Prämien der Öko-
Regelungen 1a und 1b zu erhöhen,
c) wenn nein, auf welcher Höhe werden sich die Kompensationskosten
belaufen?
11. Unterstützt die Regierung die Zielsetzung, die frei werdenden Mittel aus
der verringerten Antragstellung der Einkommensgrundstützung für die
Aufstockung der Öko-Regelungen zu nutzen?
12. Wann wird die Bundesregierung einen Ausgestaltungsvorschlag für die im
GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) in der letzten Legislaturperiode
neu eingeführten Öko-Regelungen für Weidehaltung in
milchviehhaltenden Betrieben und zur innerbetrieblichen Verteilung von
landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt
werden, vorlegen, und wie sieht der konkrete Zeitplan aus?
a) Wie will die Bundesregierung das bereits abgesenkte Umweltniveau
der GAP erhöhen, vor dem Hintergrund, dass die beiden Öko-
Regelungen nicht wie geplant 2026 eingeführt werden?
b) Wie will die Bundesregierung milchviehhaltende Betriebe stattdessen
unterstützen und für diese Landwirtinnen und Landwirte
Planungssicherheit gewährleisten?
13. Wie hat sich die Aufhebung von GLÖZ 8 auf den Flächenanteil
nichtproduktiver Flächen (Ackerbrachen und Landschaftselemente) am Ackerland
in Deutschland und in den Bundesländern ausgewirkt (bitte diese Zahlen
in Hektar sowie den prozentualen Anteil am Ackerland darstellen), mit
welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die möglichen Verluste
der nichtproduktiven Flächen und ihrer ökologischen Funktionen
kompensieren?
14. Inwieweit hat der GLÖZ-2-Standard seit seiner Einführung die
Emissionen aus entwässerten Moorböden gemindert, und wie hoch ist der
Flächenanteil von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) (z. B.
moorschonende Stauhaltung) in der aktuellen Förderperiode, die der
Anhebung von Wasserständen von Mooren und Feuchtgebieten dienen, und
wie viel Treibhausgas (THG)-Emissionen konnten dadurch bislang
eingespart werden (bitte in Hektar und CO2-Equivalent nach Bundesländern
angeben)?
15. Stellt die Bundesregierung sicher, dass die GAP zur Erfüllung der
Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt sowie nationalen wie
europäischen Umweltgesetzgebungen (insbesondere FFH (Fauna-Flora-Habitat)-
Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), EU-Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur, LULUCF-Verordnung) beiträgt, und wenn ja, mit
welchen Maßnahmen?
16. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die GAP
die LULUCF-Sektorenziele bis 2030 einhält?
17. Welche der Empfehlungen des Berichts von Februar 2025 (Thünen
Working Paper 257) vom Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume,
Wald und Fischerei für die Weiterentwicklung der Öko-Regelungen wird
die Bundesregierung innerhalb der aktuellen Förderperiode umsetzen?
18. Können sich Landwirtinnen und Landwirte darauf verlassen, dass die
Bundesregierung im Strategieplan 2026 wie geplant die Öko-Regelung 3
„Beibehaltung von Agroforstsystemen“ auf 600 Euro/ha Gehölzfläche
erhöhen wird?
19. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
die Ziele zum Klimaschutz, zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Schutz
der natürlichen Ressourcen in dieser GAP-Förderperiode zu erreichen,
hinsichtlich dessen, dass in dem aktuellen Leistungsbericht für das
Haushaltsjahr 2024 zum Nationalen Strategieplan der GAP nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller deutlich wird, dass die ökologischen
Ziele in der GAP-Förderperiode kaum noch zu erreichen sein werden?
20. Wie definiert die Bundesregierung in Zusammenhang mit der GAP den
Begriff „einkommenswirksam“, da im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD der Bundesregierung steht, dass „die GAP […] in der
ersten Säule einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und
effizienter ausgestaltet werden [muss]. Wir werden dabei die
Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierschutzleistungen
deutlich steigern“?
a) Sollen einkommenswirksame Öko-Regelungen ausgebaut werden?
b) Wie sollen Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und
Tierschutzleistungen gesteigert werden?
21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Positionierung
hinsichtlich der Neuausrichtung der GAP zieht die Bundesregierung aus
Experteneinschätzungen, wonach ein großer Teil der flächengebundenen
Direktzahlungen über höhere Pachtpreise letztlich an Grundeigentümer
fließt, daher keine gezielte Einkommensstützung erfolgt und
Flächenprämien somit verteilungspolitisch nicht länger zu vertreten sind (vgl.
Zusammenfassung der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates für
Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz
(WBAE) vom April 2018 sowie Aussagen von DLG (Deutsche
Landwirtschafts-Gesellschaft)-Präsident Hubertus Paetow www.agrarheut
e.com/politik/heftige-diskussion-um-direktzahlungen-beste-fuer-landwirt
e-631933)?
22. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des
Expertengremiums „Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft“ nach
Abkehr von flächenbezogenen Zahlungen hin zu einer effektiven
Einkommensunterstützung für kleinere Betriebe aktiver Landwirte mit
vordringlichem sozioökonomischem Bedarf und fokussiert auf Regionen mit
widrigen natürlichen Produktionsbedingungen, Nebenerwerbsbetriebe,
Junglandwirte und Neueinsteiger (vgl. Abschlussbericht zum Strategischen
Dialog unter agriculture.ec.europa.eu/document/download/171329ff-0f50-4f
a5-946f-aea11032172e_en?filename=strategic-dialogue-report-2024_e
n.pdf, S. 42/43)?
23. Wird die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission in
ihrem aktuellen „Vereinfachungspaket“ vom 14. Mai 2025 vorgeschlagene
Aufstockung der in Deutschland bisher nicht umgesetzten
Kleinerzeugerregelung auf zukünftig bis zu 2 500 Euro zum Anlass nehmen, diese auch
in Deutschland umzusetzen, und wenn nein, welche Maßnahmen zur
Stärkung kleiner Betriebe plant die Bundesregierung stattdessen?
24. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung dafür
ein, dass bei der Weiterentwicklung der GAP nach 2027 die zweite Säule
als maßgebliches Förderinstrument für die ländlichen Räume erhalten
bleibt?
a) Welche Forderungen stellt die Bundesregierung an die Kommission
hinsichtlich LEADER (Liaison entre actions de développement de l'
économie) und der Fördermöglichkeiten für regionale Wertschöpfung
innerhalb der zweiten Säule?
b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der ELER
(Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums) wieder in die Dachverordnung der Investitions- und
Strukturfonds aufgenommen wird, und wenn nein, warum nicht?
25. Wie hat sich die jährliche Anzahl an Rindern und Milchkühen (bitte
separat ausweisen), die regelmäßig Weidegang haben, zwischen 2015 und
heute in den einzelnen Bundesländern verändert?
26. Wie hat sich der jährliche Anteil des Grünlands an der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie die absolute Grünlandfläche in den
einzelnen Bundesländern zwischen 2015 und heute verändert?
27. Wie hat sich die jährliche Weidefläche gemessen an der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche und absolut in den einzelnen Bundesländern
zwischen 2015 und heute verändert?
28. Welche Auswirkungen auf den Umbruch von Grünland zu Acker wird die
von der Europäischen Kommission in ihrem aktuellen
„Vereinfachungspaket“ vorgeschlagene Neuregelung von GLÖZ 1 in Deutschland und der
EU haben (bitte in Hektar und CO2-Äquivalent angeben)?
29. Welche Risiken für Ertragssicherheit und landwirtschaftliche Produktivität
ergeben sich nach Kenntnissen der Bundesregierung aus dem Verlust an
Biodiversität und den Folgen der Klimakrise?
30. Welche Maßnahmen im Hinblick auf die Neuausrichtung der
Agrarförderung erörtert die Bundesregierung, um die Verpflichtung
Deutschlands aus dem internationalen Weltnaturabkommen „Biodiversitätsrahmen
Kunming-Montréal“ zur Halbierung von Pestizidrisiken bis 2030
umzusetzen (vgl. ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7834)?
31. Welchen konkreten Beitrag zum Abbau biodiversitätsschädlicher
Subventionen, zu dem sich Deutschland im Weltnaturabkommen
„Biodiversitätsrahmen Kunming-Montréal“ verpflichtet hat (vgl. https://ec.europa.eu/co
mmission/presscorner/detail/de/ip_22_7834), plant die Bundesregierung
für den Bereich Landwirtschaft, und will die Bundesregierung die Beihilfe
für Agrardiesel langfristig vom Abbau umweltschädlicher Subventionen
ausnehmen?
Berlin, den 4. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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