Humanitäre Hilfe in der globalen Krise (Antwort zu Drs. 21/4017)
Text
Humanitäre Hilfe in der globalen Krise (Antwort zu Drs. 21/4017)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4705
21. Wahlperiode 10.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4017 –
Humanitäre Hilfe in der globalen Krise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die humanitäre Lage weltweit ist im Jahr 2025 eine der dramatischsten seit
dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Eine sich verschärfende Spirale aus
gewaltsamen Konflikten, massiven Menschenrechtsverletzungen und den
gravierender werdenden Auswirkungen der Klimakrise hat dazu geführt, dass die
globalen humanitären Bedarfe weiter stark angestiegen sind. Laut dem
aktuellen „Global Humanitarian Overview 2025“ des Büros der Vereinten
Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (VN OCHA) waren
über 300 Millionen Menschen weltweit auf humanitäre Hilfe und Schutz
angewiesen – ein historisch hoher Wert, der die dramatische Zuspitzung der
globalen Krise verdeutlicht (www.unocha.org/publications/report/world/global-h
umanitarian-overview-2025-enarfres).
Gleichzeitig stehen die humanitären Organisationen weltweit vor einem
massiven Finanzierungsdefizit: Laut VN OCHA waren bis Ende Juni 2025
weniger als 17 Prozent der benötigten 46 Mrd. US-Dollar zur Deckung des
globalen humanitären Bedarfs eingegangen – ein Rückgang von 40 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr (www.unocha.org/news/todays-top-news-occupied-palesti
nian-territory-sudan-global-humanitarian-overview-0).
Dieser dramatische Einbruch ist insbesondere auf die
Haushaltsentscheidungen vieler traditioneller Geberstaaten zurückzuführen. Laut einer im Juni 2025
veröffentlichten Analyse von Oxfam planen die G7-Staaten – Kanada,
Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, das Vereinigte Königreich und die
Vereinigten Staaten von Amerika –, ihre öffentlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe
bis 2026 im Vergleich zu 2024 um 28 Prozent zu kürzen. Sollte diese
Prognose Realität werden, käme es zu den größten Einschnitten seit der Gründung
der G7 im Jahr 1975 und seit Beginn der Aufzeichnungen über
Entwicklungshilfe im Jahr 1960 (www.oxfam.org.uk/mc/3kdzhk/).
Im Juni 2025 hat VN OCHA angesichts der sich verschärfenden Lage einen
sogenannten hyper-priorisierten Notfallplan vorgestellt, der mit einem stark
reduzierten Budget von 29 Mrd. US-Dollar zumindest die dringendsten
humanitären Bedürfnisse von 114 Millionen Menschen abdecken soll. Dadurch
blieben jedoch fast 200 Millionen Menschen ohne Unterstützung. Der
Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen erklärte, dass diese Situation die
Organisation dazu zwinge, eine Art Überlebens-Triage vorzunehmen (www.unocha.o
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rg/publications/report/world/un-partners-unveil-hyper-prioritized-aid-appeal-a
mid-cruel-math-brutal-funding-cuts).
Vor diesem Hintergrund ist besonders alarmierend, dass auch Deutschland –
bis 2024 zweitgrößter Geberstaat im Bereich der internationalen humanitären
Hilfe – seine Beiträge in den Bundeshaushalten für 2025 und 2026 drastisch
reduziert hat. Die Mittel für humanitäre Hilfe für 2025 wurden gegenüber
2024 um rund 52 Prozent auf rund 1 Mrd. Euro gekürzt, wodurch die
Bundesrepublik Deutschland in der Rangliste der internationalen Geberländer
deutlich zurückfällt (https://fts.unocha.org/).
Die Kürzung deutscher Mittel für humanitäre Hilfe fällt in eine Zeit historisch
hoher globaler Bedarfe und ist geeignet – im Kontext weltweiter Kürzungen –
zur Gefährdung nicht nur akuter Nothilfemaßnahmen, sondern auch zu der
langfristigen Stabilisierung in Krisenregionen beizutragen. Sie steht nach von
Akteuren der humanitären Hilfe geäußerter und von den Fragestellenden
geteilter Kritik im Widerspruch zu der Zusage im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, humanitäre Hilfe „auskömmlich“ zu finanzieren, und
untergräbt die notwendige Planungssicherheit für Hilfsorganisationen.
Berechnungen des Center for Humanitarian Action (CHA) zeigen, dass sich
Deutschland mit dem aktuellen Budget für humanitäre Hilfe zunehmend von
internationalen Zielmarken und bedarfsorientiert berechneten Budgets entfernt,
obwohl die Bundesregierung erst im Juni 2025 auf der VN-Konferenz zur
Entwicklungsfinanzierung in Sevilla die 0,7‑Prozent-Zielmarke des
Bruttonationaleinkommens erneut bekräftigt hat (www.nd-aktuell.de/artikel/1194094.ent
wicklungszusammenarbeit-sparen-auf-kosten-der-aermsten.html). Um dem
EU-Vorschlag, 0,07 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für humanitäre
Hilfe zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden und die 0,7-Prozent-ODA-
Zielmarke (ODA = Official Development Assistance) zu erreichen, müsste
Deutschland mindestens 3,2 Mrd. Euro als humanitäres Budget zur Verfügung
stellen. Sogenannte Fair-Share-Modelle, die sowohl die humanitären Bedarfe
als auch die ökonomische Leistungsfähigkeit von Geberstaaten
berücksichtigen, kommen zu dem Schluss, dass im Jahr 2025 für Deutschland ein
angemessenes humanitäres Budget bei 3,09 Mrd. Euro liegt (www.chaberlin.org/w
p-content/uploads/dlm_uploads/2025/10/cha-humanitarian-reset-und-fair-shar
e-de-web.pdf).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die humanitäre Lage weltweit ist aufgrund der Zunahme von Kriegen,
Konflikten und Naturkatastrophen gravierend. Die Bundesregierung verweist auf den
von den Vereinten Nationen (VN) Anfang Dezember 2025 herausgegebenen
Bericht „Global Humanitarian Overview 2026“ (abrufbar unter: www.unocha.o
rg/publications/report/world/global-humanitarian-overview-2026-enesfr),
wonach eine Gesamtzahl von 239 Millionen Personen auf humanitäre Hilfe
angewesen ist.
Während das durch die VN koordinierte humanitäre System auch finanziell
unter Druck steht, stellen multiple humanitäre Krisen, u. a. in der Ukraine, in
Gaza und im Sudan, eine große Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund
hat VN-Generalsekretär António Guterres die Reforminitiative UN80 ins Leben
gerufen und VN-Nothilfekoordinator Thomas Fletcher tiefgreifende Reformen
des humanitären Systems (sogenannter „humanitarian reset“) angekündigt.
Beide Reforminitiativen sollen das VN-System effizienter, agiler und resilienter
machen. Der humanitarian reset hat als Ziel, die Deckung der dringendsten
humanitären Bedarfe bei gleichzeitiger Vereinfachung von
Koordinationsstrukturen sicherzustellen.
Trotz dieser Herausforderungen erbringt das humanitäre System weiterhin
enorme Leistungen und hat im Jahr 2025 fast 98 Millionen Menschen mit
lebensrettender Hilfe erreicht. Internationale Geber haben dafür rund 26
Milliarden US-Dollar aufgebracht und damit das Niveau von vor der COVID-19-
Pandemie erneut übertroffen. Die Bundesregierung hat 2025 rund 1,06 Mrd. Euro
an humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt und damit rund 73 Millionen
Menschen erreicht. Deutschland bleibt damit einer der größten humanitären Geber
weltweit.
Mit Blick auf Fragen nach Fördermitteln weist die Bundesregierung darauf hin,
dass nur bereits gezahlte Beträge oder eingegangene Verpflichtungen
angegeben werden und die Planungen für das Jahr 2026 noch nicht final
abgeschlossen sind.
1. Wie begründet die Bundesregierung die beschlossenen Kürzungen der
Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Kapitel 05 01 Titel
687 32) im Haushalt 2025 und 2026 auf ca. 1,05 Mrd. Euro gegenüber
den Vorjahren (2023 und 2024), insbesondere vor dem Hintergrund
gestiegener globaler Bedarfe, und welche Faktoren waren für diese
Entscheidung maßgeblich?
Die Bundesregierung sieht die Herausforderungen, die sich aus weltweit
steigenden Bedarfen an humanitärer Unterstützung bei gleichzeitig sinkenden
Mitteln angesichts angespannter Haushaltslagen, auch in Deutschland, ergeben.
Einem effizienten Mitteleinsatz kommt in der aktuellen Situation eine noch
größere Bedeutung zu. Diesbezüglich verweist die Bundesregierung auf ihre
Vorbemerkung und auf die Antwort zu Frage 6.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Kompetenzen des
Bundestages im Haushaltsaufstellungsverfahren, insbesondere dessen
grundgesetzlich geregelte Budgethoheit.
2. Gedenkt die Bundesregierung, das sogenannte Fair-Share-Modell (www.
chaberlin.org/wp-content/uploads/dlm_uploads/2025/10/cha-humanitaria
n-reset-und-fair-share-de-web.pdf) bei der Festsetzung des deutschen
Beitrags zur humanitären Hilfe zu berücksichtigen, und welche Gründe
sprechen aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen dessen
Anwendung?
Der Bundesregierung sind verschiedene sogenannte Fair-Share-Modelle
bekannt, die Beiträge für Entwicklungszusammenarbeit oder humanitäre Hilfe in
Bezug zur Wirtschaftskraft setzen. Diese können Orientierung und
internationale Vergleichbarkeit herstellen und sind daher Analyseinstrumente, aber kein
internationaler Standard. Auf die Höhe der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel haben sie keinen Einfluss.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, und
welche weiteren Schritte plant sie konkret, um die bestehende weltweite
Finanzierungslücke im Bereich der humanitären Hilfe zu verringern?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 der
Abgeordneten Jamila Schäfer auf Bundestagsdrucksache 21/3236 wird verwiesen.
4. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, auf
internationaler Ebene auf eine breitere Geberbasis hinzuwirken, um die Abhängigkeit
des humanitären Systems von einer kleinen Zahl von Geberstaaten zu
reduzieren, und welche konkreten Schritte unternimmt sie hierzu?
Die Bundesregierung engagiert sich im Verbund mit anderen Gebern für die
Erweiterung der Geberbasis. Zur Schließung der Finanzierungslücke in der
humanitären Hilfe vertieft die Bundesregierung insbesondere den Dialog mit
Staaten, die über das wirtschaftliche Potenzial verfügen, mehr Verantwortung
für eine umfangreiche und vorhersehbare bedarfsorientierte Finanzierung
humanitärer Hilfe zu übernehmen. Dafür spricht die Bundesregierung humanitäre
Themen regelmäßig gegenüber diesen Staaten an.
5. Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung vor, um humanitären
Organisationen trotz eines reduzierten Haushalts verlässliche Planungs-
und Finanzierungssicherheit zu bieten?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
6. Welche Schlussfolgerungen zieht Bundesregierung aus dem aktuellen
Stand des „Humanitarian Reset“-Prozesses der VN und die damit
einhergehende Hyperpriorisierung im Kontext eigener Prioritätensetzung in der
humanitären Hilfe?
Die Bundesregierung unterstützt den humanitarian reset aktiv, u. a. im Rahmen
ihres Vorsitzes der Donor Support Group des Amtes der Vereinten Nationen für
die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), und orientiert sich
in ihrer eigenen Prioritätensetzung in weiten Teilen an der durch OCHA
vorgenommenen Priorisierung. Im Rahmen des humanitarian reset und der UN80
Initiative unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, die Effizienz des
humanitären Systems zu steigern. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung
der Bedarfserhebung, zur Koordinierung und Reduzierung von Wettbewerb um
Mittel, zur Stärkung von Lokalisierung, und zur Nutzung von gebündelten
Fonds.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die aufgrund ihres Vorschlages im
Gesetzentwurf im Haushalt 2026 beschlossenen Mittelansätze für die
humanitäre Hilfe im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag zugesagte
„auskömmliche Finanzierung“, und welche Planungen verfolgt sie zur
finanziellen Ausgestaltung der humanitären Hilfe im Jahr 2027?
Auf die Antwort zu Frage 1 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen. Die Ausstattung des Titels 0501 687 32 Humanitäre Hilfe im
Ausland des Auswärtigen Amts (AA) im Jahr 2027 ist dem
Haushaltsaufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2027 vorbehalten.
8. Welche Mittel stellte die Bundesregierung seit 2023 für die Finanzierung
der VN-Organisationen sowie der Rotkreuz- und Rothalbmond-
Organisationen aus dem Einzelplan 05 zur Verfügung (bitte jeweils nach
Organisation sowie betreffendem Jahr – einschließlich der Planung für 2026 –
getrennt ausweisen und den Haushaltstitel nennen)?
Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden
(Angabe in Euro).*
9. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 im Rahmen
der humanitären Hilfe an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gezahlt
(bitte getrennt nach Jahren – einschließlich der Planung für 2026 – und
unter Nennung der Ressorts, Haushaltstitel sowie Höhe der Förderung
und unter namentlicher Nennung der jeweils geförderten NGOs
aufschlüsseln), und inwiefern sind diese Mittel unabhängig von
Finanzierungen für VN-Organisationen oder das Internationale Rote Kreuz bzw.
den Roten Halbmond veranschlagt?
Förderungen im Sinne der Fragestellung werden aus dem Haushaltstitel 0501
687 32 des Auswärtiges Amts finanziert. Die erbetenen Informationen können
der Anlage 2 entnommen werden.* Das Auswärtige Amt ist in der
Bundesregierung ausschließlich für die humanitäre Hilfe im Ausland zuständig.
Jede Förderung wird einzeln und unabhängig von anderen Förderungen
veranschlagt. Die Prüfung zum Doppelförderverbot bleibt davon unberührt.
10. In welche Länder gingen seit 2023 Mittel für humanitäre Hilfe aus dem
Einzelplan 05 (bitte tabellarisch nach Jahr – einschließlich der Planung
für 2026 – getrennt ausweisen und folgende Angaben machen:
Empfängerland, Haushaltstitel, Höhe der Mittel, Art der Unterstützung, z. B.
VN-Organisationen, Central Emergency Response Fund, NGOs,
Country-based Pooled Funds, und wenn ein Land in einem Jahr mehrere
Unterstützungsarten erhalten hat, bitte alle in der Spalte „Art der
Unterstützung“ auflisten)?
Förderungen im Sinne der Fragestellung werden aus dem Haushaltstitel 0501
687 32 des Auswärtiges Amts finanziert. Die erbetenen Informationen können
der Anlage 3 entnommen werden.*
11. Welche Zahlungen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024, 2025
sowie geplant für 2026 jeweils an humanitäre Länderfonds (Country-based
Pooled Funds – CBPF) geleistet bzw. vorgesehen (bitte getrennt jeweils
nach Jahr, Höhe der Mittel und Fonds aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen
werden (Angabe in Euro).
2024 2025 2026
Zentralafrikanische Republik
humanitärer Länderfonds (CAR HF)
4.250.000 2.000.000 2.000.000
Demokratische Republik Kongo
humanitärer Länderfonds (DRC HF)
10.250.000 2.500.000 2.000.000
Äthiopien humanitärer Länderfonds
(EHF)
14.900.000 0 2.000.000
* Von einer Drucklegung der Anlagen 1 bis 3 wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/4705 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2024 2025 2026
Nigeria humanitärer Länderfonds
(NHF)
5.200.000 2.000.000 3.000.000
Sudan humanitärer Länderfonds
(SHF)
24.100.000 11.850.000 5.000.000
Somalia humanitärer Länderfonds
(SHF)
8.500.000 1.000.000 2.000.000
Südsudan humanitärer Länderfonds
(SSHF)
9.800.000 5.000.000 2.500.000
Regionalfonds West- und
Zentralafrika (RhPF)
13.500.000 6.900.000 7.000.000
Afghanistan humanitärer Länderfonds
(AHF)
10.000.000 3.000.000 0
Myanmar humanitärer Länderfonds
(MHF)
6.000.000 6.000.000 0
Ukraine humanitärer Länderfonds
(UHF)
63.000.000 22.000.000 8.000.000
Libanon humanitärer Länderfonds
(LHF)
30.900.000 0 0
Palästinensische Gebiete humanitärer
Länderfonds (oPt HF)
5.000.000 0 0
Syria Cross-border Humanitarian
Fund (SCHF)
11.000.000 3.000.000 0
Syrien humanitärer Länderfonds
(SHF)
0 1.000.000 0
Venezuela humanitärer Länderfonds
(VHF)
1.000.000 500.000 0
Haiti humanitärer Länderfonds (HHF) 1.290.000 500.000 0
a) Welchen Anteil dieser Mittel ordnet die Bundesregierung jeweils den
vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“ zu?
In sogenannte Country-Based Pooled Funds (CBPF) eingezahlte Mittel werden
zu 100 Prozent als „leicht zweckgebundene Mittel“ zugeordnet.
b) Sind die Zahlungen an den CBPF und andere multilaterale Fonds
(z. B. Central Emergency Response Fond [CERF], NGO-Fonds) in
den Jahren von 2023 bis 2026 jeweils bereits in den an VN OCHA
gemeldeten Gesamtsummen enthalten oder gesondert auszuweisen?
Eine Meldung von Gesamtsummen an OCHA ist grundsätzlich nicht
vorgesehen. Einzahlungen in CBPF oder den zentralen Nothilfefonds der VN
(CERF) erfolgen direkt an OCHA und werden zusätzlich über das Financial
Tracking System (FTS) gemeldet.
12. Wie verteilen sich die gesamten Mittel der Bundesregierung im Bereich
humanitäre Hilfe in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie vorgesehen
für 2026 auf bilaterale und multilaterale Finanzierung?
Das AA vergibt im Schnitt im Jahresverlauf ca. 75 Prozent seiner Förderung
aus dem Haushaltstitel für humanitäre Hilfe an multilaterale Organisationen.
13. Nach welchen konkreten Kriterien vergibt das Auswärtige Amt Mittel an
Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674
wird verwiesen.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des Haushalts
2025 umgesetzt, um vergessene oder langanhaltende Krisen („forgotten
crises“ bzw. „protracted crises“) gezielter und wirkungsvoller zu
adressieren, welche zusätzlichen Planungen oder Maßnahmen sind für den
Vollzug des Haushalts 2026 vorgesehen, und wenn keine entsprechenden
Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen verzichtet die
Bundesregierung darauf?
Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen, die Förderungen
für die Jahre 2025 und 2026 aller Länderkontexte enthalten.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung verschiedener humanitärer
Akteure, dass in der internationalen humanitären Finanzierung zu viele
kostenintensive Zwischenebenen („layers of intermediaries“) bestehen,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für
ihre eigene Mittelvergabe?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
16. a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, und
welche plant sie konkret, um vorausschauende humanitäre Hilfe zur
Abmilderung und Abwendung der Folgen von Klimakatastrophen
auszubauen, wie gestaltet sich dabei die internationale
Zusammenarbeit, mit welchen Partnerorganisationen arbeitet sie zusammen, und
in welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2023 das Ziel
umgesetzt, mindestens 5 Prozent des humanitären Budgets für
vorausschauende Ansätze bereitzustellen (vgl. German Statement during
the joint event of the General Assembly and the Economic and
Social Council on the theme El Niño 2023-2024: Actions for the
safety, sustainability and resilience of people and the planet, 30 April
2024 - Federal Foreign Office)?
Das Ziel, die Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe ab dem Jahr 2023
auf 5 Prozent der humanitären Mittel zu erhöhen, wurde in den Jahren 2023
(137 Mio. Euro) und 2024 (112 Mio. Euro) vollständig erreicht; abschließende
Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung fördert im Bereich
der vorausschauenden humanitären Hilfe internationale Organisationen des
VN-Systems, die Rotkreuz und Rothalbmondbewegung sowie
Nichtregierungsorganisationen. Außerdem bemüht sich die Bundesregierung aktiv, auch andere
Geber für ein stärkeres Engagement im Bereich der vorausschauenden
humanitären Hilfe zu gewinnen. Dazu engagiert sich die Bundesregierung aktiv als
Ko-Vorsitzende der Gebergruppe zur vorausschauenden humanitären Hilfe.
Darüber hinaus wird die „Global Dialogue Platform on Anticipatory Action“ als
zentrale internationale Konferenz im Bereich der vorausschauenden
humanitären Hilfe seit 10 Jahren mit Unterstützung der Bundesregierung in Berlin
ausgerichtet, zuletzt im Dezember 2025.
b) In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe bereitgestellt
(bitte jeweils nach Jahr und Maßnahmen aufschlüsseln), und in
welcher Höhe sind Mittel für diesen Zweck in den Haushaltsjahren 2025
und 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen (bitte
ebenfallsnach geplanten Maßnahmen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können der Anlage 4 entnommen werden.*
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um
die Flexibilität der von ihr geleisteten humanitären Hilfe zu erhöhen
sowie Planungssicherheit der Mittelvergabe für humanitäre Akteure zu
sichern, und welche weiteren Schritte sind in diesem Zusammenhang
geplant?
a) Wie hoch ist der Anteil der in den Haushalten 2025 und 2026 für
humanitäre Hilfe vorgesehenen Mittel, der jeweils als nicht
zweckgebundene Mittel (unearmarked funding) eingeplant ist, wie berechnet
die Bundesregierung den prozentualen Anteil dieser flexibel
einsetzbaren Mittel, und welche Zuwendungen werden dabei in die
Berechnung einbezogen (bitte jeweils differenziert nach nicht
zweckgebundenen Mitteln [unearmarked], leicht zweckgebundenen Mitteln [
softly earmarked] sowie mehrjährigen Mitteln aufschlüsseln)?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Mittelvergabe frühzeitiger, planbarer und flexibler zu gestalten, insbesondere
durch eine schnellere Bereitstellung und frühzeitige Auszahlungen an
multilaterale und lokale Partner, die Nutzung von Multi-
Jahreszusagen zur besseren Planbarkeit für humanitäre Akteure, Anpassungen
im Haushaltsvollzug zur Beschleunigung der Mittelbereitstellung
sowie unter Berücksichtigung bewährter Praktiken anderer
europäischer Geber, wie etwa Schweden, das regelmäßig bereits circa
85 Prozent seiner Mittel bis März ausschüttet, oder Norwegen, das
seine Mittelvergabepraxis durch erweiterte Flexibilisierung angepasst
hat, um Planungssicherheit und Flexibilität für die humanitären
Akteure zu erhöhen?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Ein Großteil der humanitären Projektförderungen wird bereits jetzt mehrjährig
und flexibel aufgesetzt. Daten für 2025 sind vorläufig: danach betrug der Anteil
der mehrjährigen Förderungen 53 Prozent; 13,1 Prozent der humanitären Mittel
waren nicht zweckgebunden, 35,2 Prozent leicht zweckgebunden, 17,6 Prozent
zweckgebunden und 34,1 Prozent streng zweckgebunden. Für 2026 liegen
keine vollständigen Daten vor, da die Mittelplanung für 2026 nicht
abgeschlossen ist. Die Einstufungen entsprechen der „Grand Bargain Earmarking
Modality Codelist“. Der sog. Grand Bargain beschreibt einen 2016 ins Leben
gerufenen Reformprozess, der auf eine bessere und effizientere Gestaltung der
humanitären Hilfe abzielt. Zusammen mit anderen Geberländern, internationalen
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen engagiert sich die
Bundesregierung aktiv in diesem Reformprozess. Ergänzend wird auf die Berichte der
Bundesregierung im Rahmen des Grand Bargain (Grand Bargain Self
Reporting) verwiesen (abrufbar unter https://interagencystandingcommittee.org/gran
d-bargain-official-website/grand-bargain-self-reports-2025).
Darüber hinaus wird auf das Kapitel 3.5 „Flexible Förderansätze“ der Strategie
des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland vom September 2024
verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage 4 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4705 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Lokalisierung der
humanitären Hilfe ein, und welche konkreten Maßnahmen wurden in den
letzten fünf Jahren ergriffen oder sind geplant, um lokale und nationale
Organisationen in Krisenregionen strukturell zu stärken und direkter zu
fördern, insbesondere um den Zugang zu humanitärer Hilfe in besonders
schwer erreichbaren Regionen zu erhöhen?
Im Rahmen des Grand Bargain hat sich die Bundesregierung das Ziel auferlegt,
25 Prozent ihrer humanitären Hilfe lokal umzusetzen. Im Jahr 2024 erreichte
die Bundesregierung bereits eine Lokalisierungsrate von 21,92 Prozent.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf das Kapitel 2.4 „Humanitäre Hilfe
so lokal wie möglich“ der Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären
Hilfe im Ausland.
19. In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren Mittel der
deutschen humanitären Hilfe direkt an lokale oder nationale Organisationen
in Krisenregionen vergeben (bitte nach Jahr – einschließlich der Planung
für 2026 –, Empfängerregion bzw. Land und prozentualem Anteil an den
Gesamtmitteln der humanitären Hilfe aufschlüsseln)?
Auf die Berichte der Bundesregierung im Rahmen des Grand Bargain (Grand
Bargain Self Reporting, vgl. für 2025: https://interagencystandingcommittee.or
g/grand-bargain-official-website/grand-bargain-self-reports-2025, 2024: https://
interagencystandingcommittee.org/grand-bargain-official-website/grand-bargai
n-self-reports-2024, 2023: https://interagencystandingcommittee.org/grand-bar
gain-official-website/grand-bargain-self-reporting-exercise-2022-2023, 2022:
https://interagencystandingcommittee.org/grand-bargain-official-website/gran
d-bargain-self-reporting-exercise-2021-2022) wird verwiesen. Für das Jahr
2026 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Ferner hat die Bundesregierung über humanitäre Projekte der deutschen
Auslandsvertretungen in Krisenregionen von 2021 bis Februar 2026 insgesamt
6.606.484 Euro bereitgestellt. Die Auslandsvertretungen haben in humanitären
Notsituationen, nach Naturkatastrophen oder Großschadensereignissen die
Möglichkeit, schnell, gezielt und wirksam humanitäre Hilfe zu leisten. Die
Hilfsmaßnahmen werden durch direkte Zuwendungen an vertrauenswürdige
und erfahrene Hilfsorganisationen im Gastland durchgeführt. Hierbei kann es
sich um Projektförderung einer Nichtregierungsorganisation mit Sitz im
Projektland oder eine nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes/ Roten Halbmonds
handeln. Die Aufschlüsselung der erbetenen Informationen kann der Anlage 5
entnommen werden.* Der Anteil dieses Instruments der direkten Zuwendung
an lokale oder nationale Organisationen an den jährlichen Gesamtmitteln der
humanitären Hilfe betrug in den letzten fünf Jahren weniger als 1 Prozent.
20. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung zur Förderung lokaler
Partnerschaften bei der Finanzierung von Intermediär-Organisationen, und
welche finanziellen und sonstigen Anreize setzt sie für die Lokalisierung
humanitärer Hilfe bzw. für die aktive Einbindung lokaler Akteure, etwa
durch Bewertungskriterien oder Mindestquoten?
Die Bundesregierung verweist auf die Strategie des Auswärtigen Amts für
humanitäre Hilfe im Ausland Kapitel 2.4 „Humanitäre Hilfe so lokal wie
möglich“ sowie die Richtlinie des Auswärtigen Amts für die Förderung von
Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland vom 17. Dezember 2025, Punkt 5.3.2
* Von einer Drucklegung der Anlage 5 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4705 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
zur Weiterleitung der Verwaltungsausgabenpauschale in angemessenem
Umfang an lokale Partner.
Mit der Weitergabe der bereitgestellten Verwaltungskosten an lokale Akteure
können strukturelle Kosten für Sicherheit, Risikomanagement und Infrastruktur
abgedeckt werden.
21. Welche Programme oder Förderlinien existieren aktuell, um Kapazitäten
lokaler Akteure nachhaltig zu stärken (z. B. in den Bereichen
Projektmanagement, Rechenschaftspflichten, Sicherheitsstrukturen, technische
Infrastruktur etc.)?
In Finanzierungsplänen des AA zur Förderung humanitärer Maßnahmen
werden die geplanten Ausgaben für Qualitätssicherung und Kapazitätsaufbau
zugunsten lokaler Partner und/oder lokalen Personals (Monitoringreisen, externe
Evaluierungen sowie Fortbildung von lokalem Projektpersonal) separat
deklariert, um für die Stärkung der Kapazitäten lokaler Akteure dezidiert Mittel
bereitzustellen und diese auch im Budget von Projekten sichtbar und
nachvollziehbar zu machen.
Die Bundesregierung unterstützt gezielt kapazitätsstärkende Maßnahmen für
lokale Partner, u. a. im Rahmen der Beiträge für CBPF und folgender
Förderungen: Das Projekt ToGETHER (Towards Greater Effectiveness and Timeliness
in Humanitarian Emergency Response) befähigt lokale Akteure,
Führungsrollen bei der humanitären Hilfe in ihrer Region zu übernehmen (weitere
Informationen abrufbar unter: www.welthungerhilfe.de/informieren/themen/humanitaer
e-hilfe/lokalisierung). Die Help Localisation Facility stärkt die
Eigenverantwortung lokaler Organisationen in der Ukraine und befähigt diese so zu einer
leitenden Rolle in der humanitären Hilfe vor Ort (weitere Informationen abrufbar
unter: www.help-ev.de/lokalisierung/help-localisation-facility/).
22. In welchem Umfang nutzt die Bundesregierung im Rahmen laufender
humanitärer Vorhaben die Möglichkeit, durch Umwidmungen,
Aufstockungen oder Anpassungen gezielt essenzielle lokale Partnerstrukturen
zu stabilisieren und weiterzuentwickeln?
In laufenden Vorhaben wird über die Verwendung von Rückflüssen gemeinsam
mit Partnern entschieden. Die Einbindung lokaler Partner wird dabei explizit
gefordert. Auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 wird ergänzend
verwiesen.
23. Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung aktuell für eine
weitreichende Lokalisierung im Bereich der Mittelvergabe – etwa rechtlicher,
haushaltsrechtlicher oder sicherheitspolitischer Natur –, und inwiefern
überprüft die Bundesregierung derzeit ihre Haushaltsverfahren oder
Vergaberichtlinien, um mehrjährige, vorhersehbare Finanzierungszusagen
für lokale Partnerorganisationen zu ermöglichen?
Die Bundesregierung überprüft kontinuierlich Haushaltsverfahren und
Vergaberichtlinien. Eine Neufassung der Richtlinie des AA für die Förderung von
Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland wurde am 17. Dezember 2025
veröffentlicht.
Im Rahmen des Zuwendungsrechts und in Zusammenarbeit mit internationalen
Organisationen ermöglicht die Bundesregierung mehrjährige, vorhersehbare
Finanzierungszusagen für lokale Partnerorganisationen.
Als Instrument zur Stärkung und Finanzierung lokaler Partnerorganisationen
werden die von OCHA verwalteten CBPF und andere
Finanzierungsinstrumente genutzt und ausgebaut.
Während die direkte Förderung lokaler Akteure somit möglich ist und, wo
angebracht, gestärkt wird, sind der Skalierung von Maßnahmen aufgrund der
Kapazitäten lokaler Akteure Grenzen gesetzt. Für die deutsche humanitäre Hilfe
ist daher auch die systematische und langfristige Weitergabe von Mitteln an
lokale Akteure mittels internationaler Organisationen und großer
Nichtregierungsorganisationen relevant. Über die Zusammenarbeit mit Intermediären
können auch deren Erfahrung eingebunden und Qualitätsstandards
sichergestellt werden. Ferner wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21
verwiesen.
24. Inwieweit fördert die Bundesregierung Partnerschaftsmodelle, bei denen
lokale Akteure nicht nur als Subunternehmer internationaler
Organisationen agieren, sondern als gleichberechtigte Partner in
Entscheidungsprozesse eingebunden sind?
Auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 wird verwiesen.
25. Welche Kriterien muss eine Organisation erfüllen, um von der
Bundesregierung als lokale Organisation anerkannt zu werden?
Die Bundesregierung hat 2022 das Ergebnisdokument des Grand Bargain
Intermediary Caucus unterzeichnet. Die darin festgelegte Definition von lokalen
Akteuren bestimmt diese als Organisationen, die ihren Sitz in dem Staat haben,
der die Hilfe empfängt und die nicht mit einer internationalen
Nichtregierungsorganisation verbunden sind.
26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
anhaltenden Kritik an einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen
internationalen und lokalen humanitären Akteuren, insbesondere im Hinblick auf
das Konzept des „weißen Helfertums“ und den Ruf nach einer
dekolonialen Neuausrichtung humanitärer Hilfsstrukturen (vgl. Literaturbericht:
Humanitäre Hilfe im Umbruch : Dekoloniale Ansätze in der humanitären
Forschung - ERef Bayreuth), und welche Maßnahmen ergreift sie zur
Stärkung lokaler Partnerstrukturen?
Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der Reformen des humanitären
Systems für das Ziel, lokale humanitäre Akteure gleichberechtigt für
entscheidende, leitende Rollen im humanitären Koordinierungssystem zu befähigen.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 23 verwiesen.
27. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung humanitärer Organisationen,
dass Deutschland im Vergleich zu anderen großen Gebern über zu wenig
humanitär qualifiziertes Personal verfügt (www.chaberlin.org/wp-conten
t/uploads/dlm_uploads/2024/04/2024-humanitaeres-system-to-go-reprin
t-web.pdf), wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung oder hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, um die
humanitäre Expertise in deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere in
Krisenländern, zu verbessern und auszubauen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die der Frage zugrunde liegende Einschätzung nicht.
28. Welche Position nimmt die Bundesregierung zu bargeldbasierten
Hilfsprogrammen (Cash Assistance) im Kontext der deutschen humanitären
Hilfe ein, und welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren
bereits ergriffen bzw. sind geplant, um den Einsatz dieser Programme
auszubauen?
Zur Position der Bundesregierung bezüglich humanitärer Geld- und
Gutscheinleistungen wird auf Kapitel 2.6 „Innovationen und Weiterentwicklung“ der
Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland verwiesen.
Maßnahmen zum Ausbau von Geld- und Gutscheinleistungen umfassen die
Umsetzung von Grundsatzprojekten zur Förderung von Geldleistungen und die
Abstimmung und Koordinierung mit humanitären Gebern in relevanten Foren
und Steuerungsgremien. Darüber hinaus hat das Auswärtige Amt den
dauerhaften Vorsitz in der Arbeitsgruppe „Cash“ des Koordinierungsausschusses
Humanitäre Hilfe inne. Der Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe ist ein
zentrales Gesprächs- und Abstimmungsforum zwischen der Bundesregierung,
humanitären Nichtregierungsorganisationen sowie weiteren Institutionen mit
Bezug zur humanitären Hilfe.
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen und die Effektivität
von Bargeldhilfen im Vergleich zu traditionellen Formen der
humanitären Hilfe, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz, die Förderung
der lokalen Wirtschaft und die Selbstbestimmung der Empfängerinnen
und Empfänger?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
b) In welchen Ländern oder Regionen hat Deutschland in den letzten fünf
Jahren bargeldbasierte Hilfsprogramme (Cash Assistance) unterstützt
(bitte die Angaben jeweils aufgeschlüsselt nach Land, Höhe der
Förderung und Jahr angeben)?
Die Bundesregierung hat in den letzten fünf Jahren in fast allen im Rahmen der
humanitären Hilfe unterstützen Regionen und Ländern auch Programme und
Programmkomponenten humanitärer Geld- und Gutscheinleistungen gefördert.
Eine weitere Aufschlüsselung ist vor dem Hintergrund der Zumutbarkeit nicht
möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung
bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es
sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder
die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die erfragten
Angaben sind nicht automatisiert abrufbar, sondern müssten händisch erhoben
werden. Die erforderlichen umfangreichen Aktenrecherchen in einer Vielzahl
von Verwaltungsvorgängen würden die Ressourcen in den betroffenen
Arbeitseinheiten für einen nicht absehbaren Zeitraum über Gebühr beanspruchen und
ihre Arbeit zum Erliegen bringen.
Im Übrigen wird auf die Berichte der Bundesregierung im Rahmen des Grand
Bargain (Grand Bargain Self Reporting) verwiesen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Konzentration von
Gebermitteln bei großen internationalen Organisationen wie dem
World Food Programme (WFP) und United Nations High
Commissioner for Refugees (UNHCR) im Bereich der Bargeldhilfe (vgl. The
State of the World’s Cash 2023 | ALNAP, S. 29), und welche
Maßnahmen sind geplant, um auch kleineren Hilfsorganisationen den
Zugang zu Mitteln zu ermöglichen?
Die Bundesregierung setzt sich neben der Umsetzung von Geld- und
Gutscheinleistungen durch internationale Organisationen, wo angebracht, auch für
die verstärkte Verwendung über Nichtregierungsorganisationen ein, u. a. im
Rahmen eines Grundsatzprojektes zur Stärkung lokaler Akteure über die
Organisation CashCap (2022 bis 2024). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 23 verwiesen.
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus eigenen
Evaluierungen oder externen Studien vor, die den Nutzen, mögliche
Herausforderungen oder Risiken von bargeldbasierten Hilfsprogrammen
beleuchten, und wie fließen diese Erkenntnisse in die Gestaltung der
deutschen Hilfspolitik ein?
Die Bundesregierung berücksichtig relevante externe Erkenntnisse von
Partnern und aus der Wissenschaft zur Umsetzung humanitärer Hilfe und lässt diese
in Entscheidungsprozesse einfließen. Aktuell unterstützt die Bundesregierung
die Erstellung einer Studie zu Risiken bei Nutzung humanitärer Geldleistungen
und deren Mitigation.
Anlage 1 zu Frage 8
8. Welche Mittel stellte die Bundesregierung seit 2023 für die Finanzierung der VN-Organisationen sowie der Rotkreuz- und Rothalbmond-Organisationen
aus dem Einzelplan 05 zur Verfügung (bitte jeweils nach Organisation sowie betreffendem Jahr - einschließlich der Planung für 2026 - getrennt
ausweisen und unter Nennung des Haushaltstitels)?
Für das Jahr 2026 sind lediglich die im Haushaltsgesetz bereits aufgeführten freiwilligen ungebunden Beiträge aus Titel 0501-68717 enthalten.
Organisation 2023/0501-68732 2023/0501-68717 2023/0501-68723 2023/0501-68727 2023/0501-68734
DRK 66.501.606,50
FAO 39.000.000,00
GICHD 0,00 272.410,00
IFRK 8.000.000,00
IGAD 0,00
IKRK 271.020.000,00 3.969.000,00
IOM 98.434.523,00 70.000,00 30.185.326,76
OCHA 268.219.282,00 4.400.000,00
UNDP 20.400.000,00 1.020.000,00 132.873.297,95
UNFPA 4.500.000,00 70.000,00 2.315.758,00
UNDRR 4.000.000,00
UNHCR 348.173.814,00 23.020.000,00
UNICEF 100.119.000,00 81.143,00 295.208,00
UNMAS 3.000.000,00
UNOPS 400.000,00
UNRWA 113.004.591,61 17.500.000,00
UNWOMEN 1.604.008,00 884.205,63 836.373,00
WFP 751.184.596,63
WHO 53.500.000,00
Anlage 1 zu Frage 8
Organisation 2024/0501-68732 2024/0501-68712 2024/0501-68717 2024/0501-68723 2024/0501-68727 2024/0501-68734 2024/0501-68738
DRK 64.200.000,00
FAO 9.250.000,00
GICHD 1.997.811,98 735.500,00
IFRK 8.000.000,00
IGAD 899.989,70
IKRK 182.974.750,00 4.093.000,00 1.047.301,96
IOM 39.186.295,00 72.000,00 15.162.149,00
OCHA 332.890.000,00 4.815.000,00 300.000,00
UNDP 15.000.000,00 1.309.075,00 45.328.948,77
UNFPA 4.500.000,00 245.580,00 50.000,00 1.418.146,00
UNDRR 4.000.000,00
UNHCR 269.657.543,00 23.112.000,00
UNICEF 102.005.000,00 14.127,00
UNMAS 1.011.971,66
UNOPS 6.900.000,00
UNRWA 47.000.000,00 17.334.000,00
UNWOMEN 2.109.999,00 283.031,00
WFP 535.194.248,00
WHO 46.000.000,00
Anlage 1 zu Frage 8
Organisation 2025/0501-68732 2025/0501-68717 2025/0501-68723 2025/0501-68727 2025/0501-68734 2026/0501-68717
DRK 31.700.000,00
FAO 6.000.000,00
GICHD 1.492.417,81 759.855,00
IFRK 2.500.000,00
IGAD 999.982,57
IKRK 77.350.000,00 4.250.000,00 4.250.000,00
IOM 5.000.000,00 16.783.478,00
OCHA 123.750.000,00 4.860.000,00 5.000.000,00
UNDP 2.000.000,00 2.700.000,00 163.140,00 70.756.373,59
UNFPA 0
UNDRR 3.000.000,00
UNHCR 110.825.000,01 23.000.000,00 24.000.000,00
UNICEF 45.745.000,00 500.000,00
UNMAS 0
UNOPS 900.000,00
UNRWA 11.500.000,00 17.600.000,00 18.000.000,00
UNWOMEN 1.500.000,00 1.930.489,55
WFP 201.600.000,00
WHO 20.000.000,00 2.200.000,00
Anlage 2 zu Frage 9
9. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 im Rahmen der humanitären Hilfe
an Nichtregierungsorganisationen gezahlt (bitte getrennt nach Jahren – einschließlich der
Planung für 2026 - und unter Nennung der Ressorts, Haushaltstitel, sowie Höhe der
Förderung und unter namentlicher Nennung der jeweils geförderten NGOs aufschlüsseln), und
inwiefern sind diese Mittel unabhängig von Finanzierungen für VN-Organisationen oder das
Internationale Rote Kreuz bzw. den Roten Halbmond veranschlagt?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Beträge sind in
Euro angegeben.
Organisation 2023 2024 2025 2026
@fire e.V. Internationaler
Katastrophenschutz
210.206,00 0 0 0
Access Now 511.534,09 0 221.621,59 0
Action Medeor e. V. 7.504.513,87 8.304.267,91 6.662.500,00 3.081.250,00
ADRA Deutschland 11.903.371,65 7.714.735,00 2.887.747,00 1.000.000,00
Aktion Deutschland Hilft e.V. 167.690,77 103.923,19 219.900,73
Aktion gegen den Hunger 16.072.482,84 18.619.358,94 13.437.314,07 2.260.000,00
Arbeiter-Samariter-Bund 13.849.721,28 22.939.531,05 8.586.517,43 3.526.200,00
Arche Nova 7.650.000,00 6.862.579,47 6.329.632,43 3.900.000,00
Ärzte der Welt 21.741.636,22 21.900.647,08 13.210.991,22 3.900.000,00
Asociata Code for Romania &
Commit Global
400.000,00 0 0 0
Association CHS Alliance 390.000,00 0 0 0
Cadus 1.546.654,19 0 1.611.000,00 1.700.000,00
CARE Deutschland 18.341.966,31 27.354.604,02 17.035.872,92 3.276.518,00
CCCM Campaña Colombiana
contra Minas
902.017,50 1.311.609,98 1.537.883,71 391.367,51
Centre for Humanitarian
Action (CHA)
251.506,91 47.575,00 40.925,00 0
Christoffel-Blindenmission 3.493.526,44 3.000.795,57 4.146.333,25 1.330.000,00
CHS Alliance 0 390.000,00 0 0
Climate Action Accelerator
(CAA)
431.567,00 438.433,00 0 0
Commit Global (CG) 0 750.000,00 203.855,60 0
Comunità di S. Egidio 0 653.698,29 1.774.775,23 0
Danish Refugee Council 7.260.123,14 7.087.121,24 7.026.438,98 0
Deutsche Welthungerhilfe 62.465.799,63 68.502.763,22 49.091.898,25 17.282.500,00
Deutscher Caritasverband 22.118.764,20 27.749.681,29 21.157.476,20 10.284.277,54
Diakonie Katastrophenhilfe 16.377.834,21 21.180.568,07 8.996.250,00 3.988.000,00
Anlage 2 zu Frage 9
Geneva Call 2.592.714,00 2.939.931,00 2.925.195,00 1.500.000,00
Geneva Centre for
Humanitarian Studies
1.994.040,00 0 0 0
German Toilet Organization 704.697,17 756.688,77 729.667,47 0
Ground Truth Solutions 198.185,40 0 0 0
HALO Trust 22.496.094,07 24.356.771,25 16.886.549,12 4.824.586,70
Handicap International 23.156.230,73 27.608.757,99 22.163.018,53 7.848.304,32
Help Age 8.716.981,94 9.641.087,12 5.753.382,42 3.200.000,00
HELP e.V. 25.753.587,45 28.564.680,06 17.434.293,56 14.621.920,00
HIAS 0 1.074.769,64 1.894.291,48 735.125,83
Hoffnungszeichen - Sign of
Hope
6.456.138,61 0 0 0
Humanitarian Quality
Assurance Initiative (HQAI)
100.000,00 0 0 0
Humedica 2.378.700,00 4.924.480,00 6.821.400,00 3.393.200,00
I.S.A.R. Germany Stiftung
GmbH
202.860,00 0 0 0
ICBL-CMC 487.395,00 506.092,00 506.092,00 0
INSO 1.630.000,00 2.025.000,00 1.500.000,00 0
IRC 17.283.890,37 26.400.782,84 20.640.163,70 3.767.309,36
Johanniter 8.291.038,31 5.307.691,82 4.764.219,18 2.000.000,00
Kindernothilfe 0 1.344.600,00 2.241.000,00 896.400,00
MAG - Mines Advisory Group 5.948.693,33 8.958.124,00 6.311.561,00 2.462.641,00
Malteser Hilfsdienst 50.744.778,77 33.562.531,39 28.651.558,51 17.759.000,00
MapAction 355.076,98 835.631,17 672.284,05
MedAir 4.951.340,99 7.776.902,01 5.386.175,26 1.600.000,00
Medico International 2.000.000,00 2.100.000,00 2.000.000,00 1.000.000,00
Norwegian Refugees Council 47.448.981,55 48.897.583,39 26.493.552,14 13.751.478,99
NPA - Norwegian People´s Aid 10.791.167,50 13.271.239,48 7.019.577,83 3.267.553,04
NRC-ACAPS 0 500.000,00 250.000,00
Overseas Development
Institute
3.770,73 0 0 0
OXFAM Deutschland 22.117.996,00 11.555.757,83 12.879.680,94 7.116.691,00
Plan International 17.700.280,98 17.545.890,37 16.972.214,58 8.707.868,49
Save the Children 24.119.856,97 17.075.776,96 11.750.357,80 5.350.019,70
Sign of Hope 0 2.697.116,00 3.383.825,00 691.605,00
Solidarité International 0 300.000,00 1.000.000,00 500.000,00
SOS Kinderdörfer 1.125.000,00 1.350.000,00 225.000,00 0
Anlage 2 zu Frage 9
Start Network 12.810.419,99 9.008.656,40 6.102.312,22 0
Terre des Hommes 2.499.997,65 4.894.074,09 2.656.000,00 2.000.000,00
The New Humanitarian 183.354,00 0 0 0
The Royal Institute of
International Affairs (Chatham
House)
30.030,39 0 0 0
Tierärzte ohne Grenzen 2.194.499,33 500.000,00 0 0
World Vision 8.962.854,55 11.959.571,02 9.636.061,00 4.632.032,00
ZIF (Zentrum für
internationale
Friedenseinsätze)
468.200,00 0 0 0
Anlage 3 zu Frage 10
10. In welche Länder gingen seit 2023 Mittel für humanitäre Hilfe aus dem Einzelplan 05 (bitte
tabellarisch nach Jahr – einschließlich der Planung für 2026 – getrennt ausweisen und
folgende Angaben machen: Empfängerland, Haushaltstitel, Höhe der Mittel, Art der
Unterstützung, z. B. VN-Organisationen, Central Emergency Response Fund, NGOs,
Countrybased Pooled Funds, falls ein Land in einem Jahr mehrere Unterstützungsarten erhalten hat,
bitte alle in der Spalte ‚Art der Unterstützung‘ auflisten)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Beträge sind in
Millionen Euro angegeben.
Eine weitere Aufschlüsselung ist vor dem Hintergrund der Zumutbarkeit nicht möglich. Das
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017,
2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder
die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die erfragten Angaben sind nicht
automatisiert abrufbar, sondern müssten händisch erhoben werden. Die erforderlichen umfangreichen
Aktenrecherchen in einer Vielzahl von Verwaltungsvorgängen würden die Ressourcen in den
betroffenen Arbeitseinheiten für einen nicht absehbaren Zeitraum über Gebühr beanspruchen und ihre
Arbeit zum Erliegen bringen.
Region/ Land 2023 2024 2025 2026
Afrika 563 641 333 140
davon: Sudan 21 97 53 16
davon: Äthiopien 37 76 32 11
davon: DR Kongo 22 56 40 19
davon: Südsudan 33 69 41 12
davon: Somalia 37 45 24 11
davon: Tschad 9 29 19 6
davon: Niger 34 28 16 7
davon: Mali 17 24 17 5
davon: Burkina Faso 18 18 15 8
Sonstige 337 200 76 45
Asien 179 171 72 27
davon: Afghanistan 75 97 33 11
davon: Myanmar 17 17 12 4
Anlage 3 zu Frage 10
davon: Bangladesch 13 12 8 4
Sonstige 74 45 19 8
Europa 358 426 198 68
davon: Ukraine 165 351 175 65
davon: Republik Moldau 64 19 11 3
Sonstige 129 56 12 0
Lateinamerika und Karibik 24 37 21 4
davon: Haiti 2 4 2 0,1
davon: Venezuela 8 10 4 1,2
davon: Kolumbien 8 12 9 2
Sonstige 7 12 6 0,7
Naher und Mittlerer Osten 993 728 314 83
davon: Syrien 444 227 123 29
davon: Palästinensische Gebiete 175 148 77 26
davon: Libanon 78 181 47 13
davon: Jordanien 53 64 24 2
davon: Jemen 111 66 26 6
Sonstige 132 42 17 7
Anlage 4 zu Frage 16b
16 d) In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Mittel für
vorausschauende humanitäre Hilfe bereitgestellt (bitte jeweils nach Jahr und Maßnahmen
aufschlüsseln), und in welcher Höhe sind Mittel für diesen Zweck in den Haushaltsjahren
2025 und 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen (ebenfalls
aufgeschlüsselt nach geplanten Maßnahmen)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Beträge sind in Euro
angegeben.
Für das Haushaltsjahr 2025 liegen für die Berechnung des Anteils von vorausschauender humanitärer
Hilfe an Fondseinzahlungen noch keine abschließenden Zahlen vor. Daher kann die endgültige Summe
verwendeter Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe für das Jahr 2025 noch nicht angegeben
werden.
Partner / Maßnahme 2022 2023 2024 2025 2026
Deutsches Rotes
Kreuz Globalprojekt
II
2.440.000,00 3.950.000,00 4.600.000,00 3.800.000,00 0
Deutsches Rotes
Kreuz Globalprojekt
I
3.000.000,00 7.390.000,00 6.238.584,00 0 0
Start Network 5.780.000,00 12.810.419,99 9.008.656,40 6.102.312,22 0
UN agency for the
coordination of
disaster risk
reduction (UNDRR)
20.000,00 480.000,00 480.000,00 360.000,00 0
Welthungerhilfe
Pakistan
220.000,00 1.230.000,00 1.475.121,40 0 0
Welthungerhilfe
Madagaskar/
Zimbabwe/Kenia
1.040.292,15 278.116,95 0 0 0
Welthungerhilfe
(WAHAFA)
0 1.270.000,00 2.673.754,82 3.850.000,00
1.400.000,0
0
Handicap
International
367.992,00 872.785,50 527.426,10 263.713,53 0
Aktion gegen den
Hunger
320.000,00 1.300.000,00 1.300.000,00 700.000,00 0
Save the Children
Sudan
0 200.000,00 1.750.000,00 1.750.000 800.000,00
Anlage 4 zu Frage 16b
Save the Children
Bangladesch
0 39.208,00 927.699,30 1.132.730,10 550.019,70
Save the Children
Somalia
0 50.000,00 1.600.000,00 2.060.000,00 800.000,00
Norwegian Refugee
Council
(NRC)/ACAPS
0 250.000,00 500.000,00 250.000,00 0
MapAction 0 355.076,98 835.631,42 672.284,05 0
Plan International
Philippinen
210.000,00 112.692,90 374.352,78 277.500,02 234.454,33
International Rescue
Committee (IRC)
0 280.860,72 1.620.176,96 2.700.389,70
1.129.617,3
6
Danish Refugee
Council (DRC)
0 0 315.852,80 538.338,17 225.809,03
Intergovernmental
Authority on
Development
(IGAD)/ IGAD
Climate Prediction
and Applications
Centre (ICPAC)
0 0 899.989,70 999.982,57 999.936,40
UN Central
Emergency Response
Fund (CERF)
6.200.00,00 22.350.000,00 29.550.000,00 0 0
United Nations
Office for the
Coordination of
Humanitarian Affairs
(OCHA)
2.000.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 00
OCHA Country
Based Pooled Funds
0 13.120.000,00 7.400.000,00 0 0
IFRC Disaster
Response Emergency
Fund (DREF)
3.000.000,00 7.040.000,00 7.040.000,00 1.760.000,00 880.000,00
World Food
Programm (WFP)
3.000.000,00 3.405.000 0 0 0
WFP - WFP’s
Corporate Trust Fund
5.000.000,00 19.595.000,00 20.000.000,00 7.500.000 0
Anlage 4 zu Frage 16b
for Hunger-related
Climate Change
(THCC)
Food and Agriculture
Organization of the
United Nations
(FAO)
2.000.000,00 4.250.000,00 3.000.000,00 3.000.000,00 0
Food and Agriculture
Organization of the
United Nations
(FAO)- Special Fund
for Emergency and
Resilience Activities
(SFERA)
3.500.000,00 7.000.000,00 6.250.000,00 3.000.000,00 0
Food and Agriculture
Organization of the
United Nations
(FAO)
0 27.750.000,00 0 0 0
International
Organization for
Migration (IOM)
0 0 1.500.000,00 1.000.000,00 0
Potsdam-Institut für
Klimafolgenforschung (PIK)
51.947,00 26.140,75 0 0 0
OXFAM 0 0 157.500,00 281.250,00 100.000,00
Arbeiter Samariter
Bund (ASB)
0 0 101.430,00 236.670,00 101.430,00
Anlage 5 zu Frage 19
19. In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren Mittel der deutschen humanitären
Hilfe direkt an lokale oder nationale Organisationen in Krisenregionen vergeben (Bitte
aufschlüsseln nach Jahr – einschließlich der Planung für 2026-, Empfängerregion/Land und
prozentualem Anteil an den Gesamtmitteln der humanitären Hilfe)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden.
Jahr Land Mittel in Euro
2021 Bosnien und Herzegowina 49.926
2021 Brasilien 24.850
2021 Kap Verde 48.744
2021 Honduras 100.000
2021 Nepal 76.167
2021 Sierra Leone 50.000
2021 Simbabwe 100.000
2022 Äthiopien 50.000
2022 Bosnien und Herzegowina 94,255
2022 Brasilien 50.000
2022 Burkina Faso 100.000
2022 Dominikanische Republik 50.000
2022 Honduras 100.000
2022 Kuba 50.000
2022 Madagaskar 7.223
2022 Mosambik 30.000
2022 Pakistan 101.818
2022 Philippinen 119.410
2022 Südafrika 31.835
2022 Tonga 51.917
2023 Äthiopien 49.000
2023 Bosnien und Herzegowina 199.151
2023 Brasilien 190.621
2023 Burkina Faso 134.000
2023 Ecuador 14.500
2023 Honduras 50.000
2023 Malawi 100.000
2023 Marokko 287.094
2023 Mexiko 99.054
2023 Mongolei 78,840
2023 Myanmar 200.000
2023 Nepal 175.000
2023 Nicaragua 58.278
2023 Salomonen 50.000
2023 Sierra Leone 5.500
2023 Türkei 100.000
2023 Vanuatu 81.500
2023 Venezuela 82.000
2024 Ägypten 41.742
2024 Äthiopien 150.000
2024 Bolivien 100.000
2024 Bosnien und Herzegowina 199.379
2024 Brasilien 120.116
Anlage 5 zu Frage 19
2024
Demokratische Republik
Kongo 180.000
2024 Ecuador 78.478
2024 El Salvador 68.344
2024 Grenada 59.697
2024 Guinea 12.500
2024 Honduras 100.000
2024 Irak 31.080
2024 Jamaika 2.500
2024 Kasachstan 40.000
2024 Kenia 100.000
2024 Kuba 133.000
2024 Mongolei 100.000
2024 Myanmar 408.544
2024 Palästinensische Gebiete 1.837
2024 Tschad 100.000
2024 Venezuela 325.650
2024 Vietnam 98.971
2025 Ägypten 118.089
2025 Äthiopien 50.000
2025 Brasilien 21.608
2025 Kap Verde 50.140
2025 Ecuador 30.000
2025 Jamaika 39.447
2025 Kambodscha 50.000
2025 Kuba 48.000
2025 Nepal 139.000
2025 Nicaragua 26.949
2025 Pakistan 99.901
2025 Vanuatu 80.000
2025 Venezuela 93.226
2026 Jamaika 40.525
2026 Kambodscha 100.000
2026 Mosambik 100.000
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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