Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Welcher Schaden ist nach Einschätzung der Bundesregierung dem deutschen Fiskus bisher durch sogenannte Cum-Cum-Geschäfte im Bereich der Dividendenbesteuerung entstanden, und welche Sofortmaßnahmen visiert die Bundesregierung an, um derlei kriminelle Finanzgeschäfte zeitnah aufzuklären?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Die Zuständigkeit für die Besteuerungsverfahren liegt bei den Finanzbehörden der Länder. Derzeit befinden sich 240 Cum-Cum-Verdachtsfälle in Bearbeitung mit einem Volumen an geprüften Anrechnungs- bzw. Erstattungssummen in Höhe von circa 6,7 Milliarden Euro (Stand 31. Dezember 2023). Bei insgesamt 76 weiteren Fällen wurden bislang die Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer in Höhe von circa 205 Millionen Euro zurückgefordert bzw. nicht auf die Steuerschuld angerechnet. Der Sachstand der Prüfungen zum 31. Dezember 2024 wird aktuell mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Die Fälle werden mit hohem Engagement bearbeitet. Die Gestaltungen sind aber komplex und der Ermittlungsaufwand ist mit Cum-Ex-Ermittlungen vergleichbar. Trotz der hohen Intensität bei Bearbeitung der Fälle ist deshalb nicht mit einem kurzfristigen Abschluss der Verfahren zu rechnen.
Auch wenn die Aufklärung längere Zeit in Anspruch nimmt, droht dennoch keine Verjährung der Steueransprüche. Mit Einleitung einer Außenprüfung ist die Festsetzungsverjährung gehemmt. Mit Einleitung eines Steuerstrafverfahrens tritt die Unterbrechung der strafrechtlichen Verjährung ein.
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