Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/226)
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Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/226)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/300
21. Wahlperiode 06.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/226 –
Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären,
Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für
Belege bei Finanzinstitutionen verlängern
A. Problem
Die antragstellende Fraktion stellt fest, mit dem Inkrafttreten des „Vierten
Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie“ (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) in der 20.
Wahlperiode des Deutschen Bundestages (BGBl. 2024 I Nr. 323 vom 29.10.2024) seien
die Aufbewahrungsfristen für Buchungsunterlagen (§ 257 Handelsgesetzbuch,
sowie § 147 Abgabenordnung) im Grundsatz von zehn auf acht Jahre verkürzt
worden.
Die damaligen Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der FDP hätten mit einer Ausnahme das Inkrafttreten der Verkürzung der
Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitutionen um ein Jahr (bis zum 1. Januar 2026)
verlängert. Damit sollte verhindert werden, dass potenziell in Cum-Cum verwickelte
Finanzinstitutionen ihre Akten kurzfristig zum 1. Januar 2025 „schreddern“
konnten.
Es zeichne sich allerdings derzeit ab, dass diese Verlängerung nicht ausreichen
werde, um zu ermitteln und die fälschlich überwiesenen Steuermilliarden
zurückzufordern.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert,
1. die Ermittlungsarbeit der Behörden in Cum-Cum-Fällen gezielt zu
unterstützen, indem sie darauf hinwirkt, dass das Bundesministerium der Finanzen
nächstmöglich von seiner Rechts- und Fachaufsicht über das
Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch macht, um die ihm unterstellten
Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden anzuweisen, Finanzinstitute im Hinblick
auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie CumCum mit höchster Priorität
zu prüfen;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die durch das „Vierte Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung
von Bürokratie“ (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) ab dem 1. Januar
2026 verkürzten Aufbewahrungsfristen für Unterlagen i. S. d. § 257 des
Handelsgesetzbuchs und § 147 der Abgabenordnung für Finanzinstitutionen
an den Zeitraum anzupassen, den es benötigt, um die noch ausstehenden
Cum-Cum-Fälle aufzuklären, mindestens also für Institute im Sinne des § 1
Absatz 1b des Kreditwesengesetzes, einschließlich Zweigstellen nach § 53
des Kreditwesengesetzes, Institute, die der Aufsicht nach § 1 Absatz 1 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes unterliegen und Wertpapierinstitute im
Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes die bisher geltenden
zehn Jahren dauerhaft beizubehalten, entsprechend der
Festsetzungsverjährungsfrist für die Finanzverwaltung, oder diese ggf. an die
Strafverfolgungsverjährungsfrist bei besonders schwerer Steuerhinterziehung anzupassen.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/226 abzulehnen.
Berlin, den 4. Juni 2025
Der Finanzausschuss
Olav Gutting
Geschäftsführender Vorsitzender
Katharina Beck
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Katharina Beck
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/226 in seiner 7. Sitzung am 22. Mai 2025 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem
Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik der organisierten Steuerhinterziehung bei Cum-Cum-Deals wie im Antrag beschrieben feststellt
und
II. die Bundesregierung auffordert,
1. die Ermittlungsarbeit der Behörden in Cum-Cum-Fällen gezielt zu unterstützen, indem sie darauf hinwirkt,
dass das Bundesministerium der Finanzen nächstmöglich von seiner Rechts- und Fachaufsicht über das
Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch macht, um die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer und
Länderfinanzbehörden anzuweisen, Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie
CumCum mit höchster Priorität zu prüfen;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die durch das „Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) ab dem
1. Januar 2026 verkürzten Aufbewahrungsfristen für Unterlagen i. S. d. § 257 des Handelsgesetzbuchs und
§ 147 der Abgabenordnung für Finanzinstitutionen an den Zeitraum anzupassen, den es benötigt, um die
noch ausstehenden Cum-Cum-Fälle aufzuklären, mindestens also für Institute im Sinne des § 1 Absatz 1b
des Kreditwesengesetzes, einschließlich Zweigstellen nach § 53 des Kreditwesengesetzes, Institute, die der
Aufsicht nach § 1 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterliegen und Wertpapierinstitute im Sinne
des § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes die bisher geltenden zehn Jahren dauerhaft beizubehalten,
entsprechend der Festsetzungsverjährungsfrist für die Finanzverwaltung, oder diese ggf. an die
Strafverfolgungsverjährungsfrist bei besonders schwerer Steuerhinterziehung anzupassen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/226 in seiner 1. Sitzung am 4. Juni 2025 erstmalig und
abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/226.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, sie sei sich im Ziel der Sanktionierung von Cum/Cum-Transaktionen mit
den Antragstellern einig. Allerdings liege die Strafermittlung dabei prioritär bei den Bundesländern. Aus den
Daten der BaFin sei bekannt, welche Banken an solchen Transaktionen beteiligt gewesen seien. Die notwendigen
Daten zur Ermittlung lägen den Landesbehörden also vor. Man erwarte, dass die Bundesländer die Ermittlungen
weiter zügig vorantrieben. Das im Antrag vorgesehene diesbezügliche Einwirken auf das Bundeszentralamt für
Steuern würde hierbei kaum Verbesserungen erbringen.
Die zweite Forderung des vorliegenden Antrags betreffe die Erweiterung der Aufbewahrungsfristen. Durch die
Anschlussprüfung der Banken durch die Finanzbehörden bestehe de facto bereits eine längere Aufbewahrungsfrist
als die im Antrag geforderten 10 Jahre, so dass diese Forderung ins Leere laufe.
Die im Antrag erwähnte Schätzung des Schadens der Steuerhinterziehung durch Cum-Cum-Geschäfte in
Deutschland in Höhe 28,5 Milliarden Euro beruhe auf einer Hochrechnung auf Grundlage der Beteiligungsstrukturen der
Unternehmen in den Jahren 2000 bis 2020. Selbst bei einer Ausweitung der Aufbewahrungsfrist auf 10 Jahre
würde für einen großen Teil der Fälle und somit des Schadensvolumens nicht mehr auf aufbewahrte Belege
zurückgegriffen können.
In den letzten Jahren seien viele Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervergehen mit Hilfe von Cum/Ex und
Cum/Cum-Gestaltungen ergriffen worden. So sei die Verjährungsfrist bei der Strafverfolgung auf 15 Jahre
ausgeweitet worden. Der rechtliche Rahmen sei angemessen. Es liege nun an den Bundesländern, die entsprechenden
Ermittlungen einzuleiten und weiterzuverfolgen.
Die Fraktion der AfD verwies auf ihren Antrag aus dem Jahr 2022 auf Drucksache 20/4320, der von der Mehrheit
im Deutschen Bundestag abgelehnt worden sei. Der Antrag fordere ebenfalls eine Unterstützung der Ermittlungen
der Landesbehörden durch die BaFin. Aufgrund der Dimension des Steuerbetrugs durch Cum/Cum und Cum/Ex
sei die Schaffung eines Sondertatbestands angemessen. Die im vorliegenden Antrag genannten 28 Milliarden
Euro seien eher die Untergrenze des entstandenen Schadens. Unter den Finanzministern Schäuble, Scholz und
Lindner sei in Bezug auf die Verfolgung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Steuerstraftaten wenig unternommen
worden. Die Ampelkoalition habe in der letzten Legislaturperiode auf nach Einschätzung der Fraktion der AfD
verfassungswidrige Weise einen Untersuchungsausschuss zur Thematik verhindert. Auch die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN habe dabei eine weitere Aufklärung verhindert, so dass der Meinungswandel im vorliegenden
Antrag verwunderlich erscheine.
Die Fraktion der AfD begrüße den vorliegenden Antrag inhaltlich, da er in die richtige Richtung gehe. Die
Verlängerung der Aufbewahrungsfristen auf 10 Jahre sei aber nicht ausreichend, voraussichtlich würde man die
gleiche Debatte ein Jahr später erneut führen. Eine Anpassung der Aufbewahrungsfristen an den
Strafverfolgungszeitraum von 15 Jahren wäre stattdessen sinnvoller. Die Vorschläge der ehemaligen Oberstaatsanwältin Anne
Brorhilker lägen auf dem Tisch. Die Fraktion der AfD werde einen eigenen Antrag in dieser Sache vorlegen.
Die Fraktion der SPD betonte, der vorliegende Antrag adressiere ein ernstes Problem für die Integrität des
deutschen Steuersystems sowie für das Vertrauen der Bevölkerung in das Gemeinwesen. Steuerbetrugsmodelle wie
Cum/Cum fügten dem Staat erheblichen Schaden zu. Die 250 derzeit in Bearbeitung befindlichen Fälle beträfen
ein Volumen von 7 Milliarden Euro. Die Länderfinanzbehörden sowie die Bundesregierung und die
Staatsanwaltschaften seien in den letzten Jahren allerdings nicht untätig geblieben. Über 70 Verfahren seien mittlerweile
abgeschlossen und Gelder in dreistelliger Millionenhöhe zurückgeholt worden. Dieser Prozess werde weitergehen.
Die Ampelkoalition habe im vierten Bürokratieentlastungsgesetz um eine Balance zwischen Bürokratieabbau und
den Auswirkungen der Maßnahmen in anderen Bereichen gerungen. Dabei habe man sich auf eine Verschiebung
des Inkrafttretens der neuen Aufbewahrungsfristen um ein Jahr für Belege bei Finanzinstitutionen geeinigt.
Außerdem habe das Gesetz sichergestellt, dass die Regelungen keinen Einfluss auf bereits laufende
Ermittlungsverfahren im Bereich der Steuerkriminalität hätten. Belege, die Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren seien,
dürften nicht vernichtet werden. Sofern Sachverhalte nicht ermittelt seien, könnten sie unverändert von den
Ermittlungsbehörden verfolgt werden, da die strafrechtliche Verjährungsfrist bei schwerer Steuerhinterziehung
weiterhin bei 15 Jahren liege. Auch seien die Aufbewahrungsfristen von der steuerlichen Festsetzung abhängig,
wodurch sich in der Praxis signifikante Verlängerungen der Fristen ergäben. Laufende Ermittlungsverfahren im
Bereich der Steuerkriminalität würden somit weder beeinträchtigt noch erschwert.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, es gebe offenbar kein Argument dagegen, die
Aufbewahrungsfristen für die Finanzinstitute erneut zu verlängern. Zwar betrügen die strafrechtlichen
Verjährungsfristen 15 Jahre, doch sei zunächst ein Anfangsverdacht festzustellen. Dabei müssten die Bundesländer bei den
komplexen Ermittlungen besser unterstützt werden. Es gehe um hohe Milliardenbeträge. Die im vorliegenden Antrag
vorgeschlagene Fristverlängerung würde helfen, für die entscheidenden Jahre nach 2010 den Behörden die
Möglichkeit zu eröffnen, in weiteren wesentlichen Fällen einen Anfangsverdacht zu etablieren, ohne dass es in diesen
Fällen zur Vernichtung von entsprechenden Belegen komme.
Die betroffenen Finanzinstitute bewahrten ihre Belege digital auf. Eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen
würde in diesen Fällen nur wenige Kosten verursachen. Das Abwägen von Aufwand und Ertrag spreche eindeutig
für eine Verlängerung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe im Rahmen der Verhandlung zum vierten
Bürokratieentlastungsgesetz erstritten, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitute erst ein
Jahr später in Kraft trete. Daher seien die wesentlichen Akten in den Instituten noch vorhanden. Die Verlängerung
um ein Jahr reiche offenbar aber nicht aus. Es gebe Hinweise darauf, dass es noch unentdeckte Fälle gebe, bei
denen ein Anfangsverdacht erst noch etabliert werden müsse. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen
erfordere nur geringen Aufwand und würde einen hohen Ertrag erbringen. Es gehe dabei auch um das Vertrauen der
Bevölkerung in den Rechtsstaat.
Die Fraktion Die Linke schloss sich den Forderungen des vorliegenden Antrags an. Allerdings erinnerte sie
daran, dass im Antrag vorgetragen Argumente zu den Verjährungsfristen und zur Sicherstellung der Beweismittel
nicht neu seien. Diese Punkte habe die Fraktion Die Linke bereits bei der Beratung des vierten
Bürokratieentlastungsgesetzes eingebracht. Deshalb sei es verwunderlich, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese
Argumente als Oppositionspartei nun aufgreife, während sie sich ihnen als Regierungsfraktion verschlossen habe.
Alle seien sich bei der Beratung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes einig gewesen, dass es zusätzlicher
Anstrengungen bedürfe, um die Ermittlungen zu zurückliegenden Cum/Cum-Fällen zu stärken. Die beteiligten
Fraktionen könnten kaum guten Gewissens behaupten, dass allen Anfangsverdachten habe nachgegangen werden
können. Das zusätzliche Jahr habe nicht ausgereicht, um alle Ermittlungen tatsächlich aufzunehmen. Wenn man
sich diese Tatsachen vor Augen halte, müsse man zu dem Schluss kommen, dass der vorliegende Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN berechtigt sei und die Aufbewahrungsfrist verlängert werden müsse. Es
gehe um Steuergelder, die den Bundesländern bei dringend notwendigen Investitionen fehlten.
Berlin, den 4. Juni 2025
Katharina Beck
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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