Frage von Violetta Bock (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Violetta Bock (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Wie viele der in Hessen gelegenen Wohnungen, Grundstücke und Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL; vergleiche www.fr.de/frankfurt/will-haeuser-am-oeder-weg-und-roederbergweg-verkaufen-vbl-93715787.html) sollen nach Kenntnis der Bundesregierung laut aktuellen Planungen in den nächsten fünf Jahren verkauft werden (bitte nach Immobilienart, Zweck der Verbilligung zum sozialen Wohnungsbau und Erstzugriff Kommune aufschlüsseln)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde:
Nach aktuellen Planungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind im Bundesland Hessen für den Verkauf im laufenden Jahr 2025 insgesamt 43 Liegenschaften (ganz oder in Teilflächen) vorgesehen. Hierbei handelt es sich insbesondere um forst- und landwirtschaftliche Flächen sowie Konversionsliegenschaften.
Die BImA bietet entbehrliche Liegenschaften zunächst den Gebietskörperschaften, vor allem Kommunen, oder von diesen mehrheitlich getragenen Gesellschaften zum Erwerb im Erstzugriff an. Ob, wann und für wie viele Objekte (ganz oder in Teilen) die Kommunen usw. den Erstzugriff ausüben und zu welchem gegebenenfalls verbilligungsfähigen Nutzungszweck diese tatsächlich verkauft werden können, kann derzeit konkret nicht angegeben werden.
Für die Jahre 2026 ff. steht die Verkaufsplanung noch nicht fest. Das Verkaufsportfolio unterliegt einem dynamischen Prozess und kann durch zeitliche Verschiebungen oder die Neuaufnahme bzw. Herausnahme von Verkaufsfällen (zum Beispiel durch neu auftretenden Bundesbedarf, Flüchtlingsunterbringung) aus dem gesamten verwertbaren Liegenschaftsbestand kurzfristige Veränderungen erfahren. Die BImA muss sich bei ihren Veräußerungsentscheidungen den sich stets ändernden Gegebenheiten anpassen und arbeitet insoweit nur mit einer einjährigen konkreten und belastbaren Verkaufsplanung.
Für das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) bestehen derzeit keine Verkaufsplanungen.
Soweit Sie in Ihrer Frage die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ansprechen, ist aktuell beabsichtigt, in Hessen 14 Objekte zu veräußern. Es handelt sich hierbei um Wohnimmobilien mit insgesamt 153 Wohneinheiten.
Immobilientransaktionen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse. Zudem finden die Verhandlungen derzeit mit potenziellen Käufern statt, die als langfristige Bestandshalter bekannt sind. Sie haben also ein grundsätzliches Interesse an der Fortführung der bestehenden Mietverträge. Um dies sicherzustellen, hat sich die VBL für das Off-Market-Verfahren entschieden. Dieses ist transparent und ermöglicht es einem Verkäufer, breite Investorenschichten anzusprechen und trotzdem rein renditeorientierte Investoren auszuschließen.
Die weiter gewünschten Kriterien zur Aufschlüsselung (Verbilligung zum sozialen Wohnungsbau und Erstzugriff Kommune) treffen bei diesen Objekten nicht zu, weshalb auf diesen Teil der Frage nicht eingegangen werden kann.
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