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Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)

dip / rede 14.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121) Ist die Bundesregierung entgegen meiner Ansicht der Auffassung, dass der jetzige Bundeskanzler Friedrich Merz sein Versprechen aus dem Wahlkampf, „im Fall meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers an[zu]weisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen“, erfüllt hat, obwohl der Bundeskanzler Friedrich Merz im Interview mit dem ZDF, als er auf die Nichteinhaltung seines Wahlversprechens hingewiesen wurde, dies nicht bestritten hat, sondern darauf verwies, dass CDU und CSU eine absolute Mehrheit verfehlt haben, obwohl der Bundeskanzler eine solche absolute Mehrheit ursprünglich nicht zur Bedingung seines Wahlversprechens erklärt hatte und eine solche absolute Mehrheit für die versprochene Ausübung der Richtlinienkompetenz auch nicht erforderlich wäre (www.cdu.de/app/uploads/2025/01/Pressestatement-Friedrich-Merz-vom-23.01.2025.pdf, Seite 2; abgerufen am 9. Mai 2025; https://youtu.be/-s7CJiMLaSc?feature=shared&t=386; ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten betont den Widerspruch zum Wahlversprechen bei Minute 7:21, abgerufen am 9. Mai 2025; https://verfassungsblog.de/bundeskanzler-richtlinienkompetenz/, abgerufen am 9. Mai 2025)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine Intensivierung der bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengen-Binnengrenzen angeordnet. Zurückweisungen erfolgen dabei im Einklang mit den nationalen und europarechtlichen Regelungen. Die Bundespolizei stimmt ihre grenzpolizeilichen Maßnahmen im Rahmen der intensivierten vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen eng und vertrauensvoll mit den Behörden der jeweiligen Anrainerstaaten ab und arbeitet auf Grundlage der jeweils geltenden bilateralen Verträge/Abkommen und Vereinbarungen mit den Anrainerstaaten zusammen. Die Fragen werden gemäß Nummer 9 Satz 2 der Richtlinien für die Fragestunde (Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) nicht beantwortet.

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