Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)
Teil von Protokoll der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)
Was war der Inhalt des laut dem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ am 8. Mai dieses Jahres stattgefundenen Treffens des Bundesministeriums des Innern mit den Botschaftern der Nachbarstaaten (vergleiche www.welt.de/politik/deutschland/article256088982/Friedrich-Merz-ruft-nationale-Notlage-bei-Migration-aus.html; bitte möglichst konkret ausführen), und hält das Bundesministerium des Innern an seiner Rechtsauffassung fest, dass die unmittelbare Zurückweisung von Schutzsuchenden „rechtlich nur in wenigen Konstellationen möglich ist“ (vergleiche hierzu die Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/14902) und dass Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine „eng auszulegende“ Ausnahmevorschrift sei (Ultima-Ratio-Grundsatz), vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung, dass Bundeskanzler Friedrich Merz eine „nationale Notlage“ ausgerufen haben soll („Die Welt“ vom 8. Mai 2025: www.welt.de/politik/deutschland/plus256088982/Friedrich-Merz-ruft-nationale-Notlage-bei-Migration-aus.html), welche aber „das Vorliegen einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung“ voraussetze (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/13047), auch vor dem Hintergrund, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, forderte, dass die Bundespolizei „Rechtssicherheit“ und „klare rechtliche Vorgaben“ brauche, „nach denen nun Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen durchgeführt werden sollen“ („Berliner Morgenpost“ vom 7. Mai 2025, Seite 2)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine Intensivierung der bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengen-Binnengrenzen angeordnet. Zurückweisungen erfolgen dabei im Einklang mit den nationalen und europarechtlichen Regelungen.
Dabei werden erkennbar vulnerable Personen weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet.
Die Bundespolizei stimmt ihre grenzpolizeilichen Maßnahmen auch weiterhin im Rahmen der intensivierten vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen eng und vertrauensvoll mit den Behörden der jeweiligen Anrainerstaaten ab und arbeitet auf Grundlage der jeweils geltenden bilateralen Verträge/Abkommen und Vereinbarungen mit den Anrainerstaaten zusammen.
Auf dieser Grundlage sind die Botschafter am 8. Mai 2025 durch das Bundesministerium des Innern persönlich informiert worden.
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