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Frage von Adam Balten (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)

dip / rede 14.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Adam Balten (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121) Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG) messbar/prozentual ausgedrückt zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland beigetragen, etwa durch Rückgänge bei Feinstaub, Stickoxiden oder anderen Luftschadstoffen (bitte differenzieren nach den wesentlichsten Zeiträumen, Regionen und Wirkmechanismen wie dem Ausstieg aus Kernkraft und Kohleenergie)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Förderinstrument für Strom aus erneuerbaren Energien und reizt damit den Ausbau von erneuerbaren Energieanlagen zur Stromerzeugung an. Verbesserungen der Luftqualität sind nicht unmittelbares Ziel des Gesetzes, auch wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien als Nebenzweck auch hierzu beiträgt. Die Veränderung der Luftqualität hängt von sehr vielen weiteren Faktoren ab, wie etwa umweltrechtlichen Gesetzen, anderen energiewirtschaftlichen Gesetzen und dem konkreten Strommix im europäischen Strommarkt, Wirtschaftsentwicklungen. Zweck des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) ist es, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch zur Reduzierung des Primär- und des Endenergieverbrauchs sowie des Imports und Verbrauchs von fossilen Energien zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung des weltweiten Klimawandels beizutragen. Die Verringerung des Verbrauchs von fossilen Energien trägt dabei als Nebenzweck auch zur Verbesserung der Luftqualität (Feinstaub, Stickoxide etc.) bei. Konkrete Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Eine Analyse im Hinblick auf die separate und regionale Quantifizierung der Auswirkungen des EEG und EnEfG auf die Luftqualität liegt der Bundesregierung nicht vor.

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