Sicherheit der Versorgung mit Gas (Antwort zu Drs. 21/1137)
Text
Sicherheit der Versorgung mit Gas (Antwort zu Drs. 21/1137)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1320
21. Wahlperiode 20.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia
Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1137 –
Sicherheit der Versorgung mit Gas
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gasspeicher leisten einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit von
Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten in Deutschland. Insbesondere in der
Heizperiode und bei möglichen Versorgungsengpässen dienen sie als
strategische Reserve. Die Politik der vergangenen Bundesregierung, insbesondere
des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert
Habeck, hat – unter großem Einsatz auch der Mitarbeiter des jetzigen
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – in den vergangenen zwei Jahren
maßgeblich dazu beigetragen, Lieferwege zu diversifizieren und die Speicher
gezielt zu füllen (www.businessinsider.de/politik/drei-jahre-gaskrise-afd-
willzurueck-zu-russlands-gas-rueckblick-auf-ein-drama/).
Aktuelle Berichte zeigen, dass die Füllstände der Speicheranlagen derzeit
unterdurchschnittlich ausfallen (www.rnd.de/wirtschaft/gasspeicher-was-die-nie
drigen-fuellstaende-fuer-die-preise-bedeuten-ZTN2ONIFKRFKJCKTTKD47
KBRHA.html). Marktanreize zum Einspeichern scheinen aktuell nicht
auszureichen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung Anfang Mai 2025 die
gesetzlich vorgeschriebenen Füllstandsvorgaben für strategisch wichtige
Speicher – etwa für die Anlage in Rehden – auf nur noch 45 Prozent gesenkt hat
(www.rnd.de/wirtschaft/gasspeicher-was-die-niedrigen-fuellstaende-fuer-die-p
reise-bedeuten-ZTN2ONIFKRFKJCKTTKD47KBRHA.html). Der
Gaseinkäufer Trading Hub Europe (THE) soll künftig nach Kenntnis der Fragesteller
nur noch im Notfall im staatlichen Auftrag eingreifen. Vor diesem Hintergrund
stellen sich Fragen zur zukünftigen Versorgungssicherheit und zum
Selbstverständnis der Bundesregierung bezüglich ihrer Rolle in der Energieversorgung
Deutschlands.
1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Füllstand
der Gasspeicher in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahreswerten im
Juli 2021 bis 2024 dar?
Die Erdgasspeicher in Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Stichtag 11. August in den Jahren 2021 bis 2025 wie folgt gefüllt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 19. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2021 131,81 TWh (53,30 %)
2022 182,50 TWh (74,93 %)
2023 227,32 TWh (90,72 %)
2024 227,54 TWh (91,70 %)
2025 161,44 TWh (65,04 %)
Angaben des Energiegehaltes in Terawattstunden (TWh)
Die Gaseinspeicherungen zum Stichtag 11. August 2025 sind niedriger als in
den Vorjahren, da nach Beendigung des Ukraine-Gastransits zum 31. Dezember
2024 bedeutende Ausspeicherungen insbesondere nach Tschechien und
Österreich zu beobachten waren, der letzte Winter kälter als die Vorwinter war und
daher die Wiederauffüllung der Speicher von einem niedrigeren Niveau
ausging. Zudem wurde marktseitig auf Maßnahmen des deutschen
Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH (THE), zur Befüllung der
deutschen Gasspeicher spekuliert, vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 6. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die gesetzlichen
Gasspeicherfüllstandsvorgaben 2025 erfüllt werden, vgl. die Antwort zu Frage 2.
2. Mit welchen Füllständen der Gasspeicher rechnet die Bundesregierung
zum Beginn der kommenden Heizperiode im Herbst und Winter
2025/2026?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die von der geltenden
Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) vom 5. Mai 2025 für die einzelnen
deutschen Speicher grundsätzlich vorgegebenen Füllstandsziele von 80 Prozent und
für die meisten Porenspeicher von 45 Prozent in der Gesamtbetrachtung aller
Speicher erreicht werden, so dass das in der GasSpFüllstV festgelegte
Gesamtfüllstandsziel von rund 70 Prozent erreicht oder übertroffen wird.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Warnung
der Initiative Energien Speichern (INES) (vgl. https://energien-speicher
n.de/ines-gas-szenarien-juli-update-zeigt-schleppende-befuellung-der-ga
sspeicher-in-deutschland/)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Initiative Energien Speichern
(INES) nicht, sondern geht von einer auskömmlichen Erdgasversorgung für den
kommenden Winter aus. Die Einschätzung der Bundesregierung wird auch von
weiteren Marktbeobachtern, z. B. der europäischen Regulierungsbehörde
Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (englisch Agency
for the Cooperation of Energy Regulators – ACER) geteilt (vgl. www.acer.euro
pa.eu/key-developments-european-gas-wholesale-markets-q2-2025).
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Füllstand
des Porenspeichers im niedersächsischen Rehden?
Der Speicher Rehden weist nach Kenntnis der Bundesregierung zum 11.
August 2025 einen Füllstand von 7,17 TWh (16,06 Prozent) auf.
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Füllstände in
unseren europäischen Nachbarländern, mit denen wir über Gasleitungen
verbunden sind, und welche Füllstandsvorgaben haben die jeweiligen
Länder nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Erdgasspeicher in den Nachbarländern waren nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 11. August 2025 wie folgt gefüllt.
AUT 77,65 TWh (77,43 %)
BEL 7,74 TWh (92,0 %)
CZE 37,01 TWh (79,23 %)
DNK 3,70 TWh (37,81 %)
FRA 101,60 TWh (80,81 %)
NLD 87,70 TWh (60,80 %)
POL 29,31 TWh (80,73 %)
Angaben des Energiegehaltes in Terawattstunden (TWh)
Die Schweiz und Luxemburg verfügen über keine nennenswerten
Gasspeicheranlagen.
Für alle EU-Staaten gelten die europäischen Gasspeicherfüllstandsregelungen
nach der am 18. Juli 2025 verabschiedeten Änderung zur Verordnung (EU)
2017/1938 bzw. Verordnung (EU) 2022/1032, die von den Mitgliedstaaten auf
nationaler Ebene konkretisiert werden können.
Die Gaseinspeicherungen in Deutschland sind niedriger als in manchen
Nachbarländern, da für einige Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland
Sonderregelungen gelten nach der europäischen Verordnung. Einige Nachbarländer
verfügen zudem nur über geringe oder gar sehr geringe Speicherkapazitäten, die
den Aussagehalt der prozentualen Befüllung relativieren.
6. Womit begründet die Bundesregierung die Absenkung der
Speicherfüllstandsmengen von 90 Prozent auf 80 Prozent zum 1. November 2025?
Im Zuge der Gaskrise hatten die EU und Deutschland hohe Füllstandsvorgaben
für Gasspeicheranlagen festgelegt; unter anderem eine Füllstandsvorgabe von
90 Prozent zum Stichtag 1. November. Allerdings zeigte sich zu Beginn des
Jahres 2025, dass marktseitig mit Maßnahmen des deutschen
Marktgebietsverantwortlichen THE zur Befüllung der deutschen Gasspeicher kalkuliert wurde.
So waren die Gaspreise über einen langen Zeitraum für den Sommer 2025
höher als für den Winter 2026, so dass es keinen ausreichenden Anreiz zur
Buchung von Gasspeicherkapazitäten und Befüllung der Gasspeicher zu den sonst
üblichen niedrigen Sommerpreisen gab.
Angesichts schleppender Buchungen für Gasspeicherkapazitäten aufgrund des
lange andauernden negativen Sommer-Winter-Spreads bestand dringender
Handlungsbedarf, um die marktliche Befüllung der Gasspeicher und damit die
Gasversorgungssicherheit zu gewährleisten. Parallel zum laufenden
europäischen Gesetzgebungsprozess, mit dem die europäischen Füllstandsvorgaben
unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Versorgungssicherheit flexibilisiert
werden, hatte die Bundesregierung deshalb eine neue deutsche
Gasspeicherfüllstandsverordnung erlassen, um dem Markt für das diesjährige Speicherjahr
möglichst frühzeitig die neuen Rahmenbedingungen aufzuzeigen und damit
Handlungssicherheit und Vertrauensschutz zu gewähren.
Mit der Absenkung der Füllstandsvorgaben nimmt die Verordnung den Markt
nunmehr stärker in die Pflicht – unter Beibehaltung eines hohen Maßes an
Versorgungssicherheit.
7. Plant die Bundesregierung weitere Anpassungen der
Speicherfüllstandsmengen nach § 35b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), und wenn
ja, inwiefern, und hält die Bundesregierung diese neuen Vorgaben für
ausreichend, um auch bei einem sehr langen und sehr kalten Winter die
Versorgungssicherheit für Haushalte, Gewerbe und Industrie im
kommenden Winter zu gewährleisten?
Nein, die Bundesregierung plant keine weiteren Anpassungen der
Speicherfüllstandsmengen nach § 35b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
8. Plant die Bundesregierung aktuell weitere Maßnahmen, um die
Füllstände zu verbessern, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant aktuell keine weiteren Maßnahmen, ist gleichwohl
jedoch im Austausch mit den Speicherbetreibern, um die marktliche Befüllung
der Gasspeicher bestmöglich zu gewährleisten (vgl. auch die Antwort zu
Frage 6).
9. Sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, die Abhängigkeit
Deutschlands von fossilem Gas zu verringern, etwa durch verstärkte
Sanierungsprogramme und Sanierungsförderung für Gebäude oder
Programme zum Austausch von Gasheizungen?
Im Jahr 2024 betrug der Anteil von Erdgas an der Nettowärmeerzeugung in der
leitungsgebundenen Wärmeversorgung noch 44 Prozent, der Anteil
erneuerbarer Wärme lag bei 19 Prozent. Die Bundesregierung fördert mit der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) den Aus- und Umbau von
Wärmenetzen hin zu Netzen, die durch erneuerbare Wärme bzw. durch unvermeidbare
Abwärme gespeist werden. Das Programm ist noch im Hochlauf, bislang sind
vor allem Machbarkeitsstudien und Transformationspläne bewilligt. Eine
Evaluation ist beauftragt, Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) leistet die
Bundesregierung einen zentralen Beitrag, um die Energieeffizienz im Gebäudesektor
zu steigern sowie die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren.
Zusätzlich fördert die Bundesregierung mit der Energieberatung für
Wohngebäude (EBW), der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und
Systeme (EBN) sowie der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) Programme, mit denen sich private Verbraucherinnen und Verbraucher,
Kommunen und Unternehmen oder auch gemeinnützige Organisationen zu
Fragen rund um das Thema Energieeffizienz, die Nutzung Erneuerbarer Energien
und die Abkehr von fossilen Energien beraten lassen können. Die geförderten
Energieberatungen bieten den Beratungsempfängerinnen und -empfängern
Orientierung und Wissen, um z. B. die Energieeffizienz ihres Gebäudes zu steigern
oder eine informierte Sanierungsentscheidung treffen zu können.
10. Plant die Bundesregierung Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben zur
Gasspeicherumlage (insbesondere § 35e EnWG)?
Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 einen Gesetzentwurf zur
Abschaffung der Gasspeicherumlage, wie im Koalitionsvertrag angekündigt und vom
Koalitionsausschuss als Teil des Energiepreisentlastungspakets beschlossen,
verabschiedet.
11. Welche konkreten zusätzlichen Programme sind derzeit geplant oder in
Umsetzung, um den Gasverbrauch in Deutschland zu reduzieren?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, gemeinsam mit KfW
und MunichRe, ein Instrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos der
Geothermie zu schaffen, mit dem weitere Geothermieprojekte angereizt werden
sollen und so der Gasverbrauch in der Fernwärme gesenkt werden kann. Nach
Beschluss des Haushaltes für das Jahr 2025 könnte das Instrument noch in
diesem Jahr starten.
Mit den Förderprogrammen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft – darunter die
Klimaschutzverträge (KSV) und die Bundesförderung Industrie und
Klimaschutz (BIK) – wird Industrievorhaben, die auf eine zukunftsfähige, CO2-
neutrale Produktion zielen, die Umsetzung ermöglicht und die Umstellung auf
CO2-arme Energieträger angereizt. Gemäß Koalitionsvertrag wird die
Bundesregierung die Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie fortführen.
Zudem wird auch die Bundesförderung zur Energie- und Ressourceneffizienz
in der Wirtschaft fortgeführt.
Bezüglich der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie der ebenso durch die
Bundesregierung geförderten Energieberatungsprogramme wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
12. Welche konkreten Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung
einzubringen, um den Gasverbrauch in Deutschland zu reduzieren, und sind
Gesetzesinitiativen geplant, die die zukünftige Abhängigkeit
Deutschlands von fossilem Gas erhöhen könnten?
Die Bundesregierung plant keine derartigen Gesetzesvorhaben oder -initiativen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass im weiteren Transformationsprozess
der Energieversorgung Deutschlands Erdgas zunächst weiterhin eine wichtige
Rolle einnehmen wird.
13. Welche Auswirkungen auf den Gasverbrauch im Jahr 2026 hat die
Abschaffung der Gasspeicherumlage schätzungsweise nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Hierzu hat die Bundesregierung keine Schätzungen angestellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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