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Sicherheit der Versorgung mit Gas (Antwort zu Drs. 21/1137)

dip / drucksache 20.08.2025 · WP 21 · 21/1320 · Antwort · Original ↗

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Sicherheit der Versorgung mit Gas (Antwort zu Drs. 21/1137) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1320 21. Wahlperiode 20.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1137 – Sicherheit der Versorgung mit Gas V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gasspeicher leisten einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten in Deutschland. Insbesondere in der Heizperiode und bei möglichen Versorgungsengpässen dienen sie als strategische Reserve. Die Politik der vergangenen Bundesregierung, insbesondere des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck, hat – unter großem Einsatz auch der Mitarbeiter des jetzigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – in den vergangenen zwei Jahren maßgeblich dazu beigetragen, Lieferwege zu diversifizieren und die Speicher gezielt zu füllen (www.businessinsider.de/politik/drei-jahre-gaskrise-afd- willzurueck-zu-russlands-gas-rueckblick-auf-ein-drama/). Aktuelle Berichte zeigen, dass die Füllstände der Speicheranlagen derzeit unterdurchschnittlich ausfallen (www.rnd.de/wirtschaft/gasspeicher-was-die-nie drigen-fuellstaende-fuer-die-preise-bedeuten-ZTN2ONIFKRFKJCKTTKD47 KBRHA.html). Marktanreize zum Einspeichern scheinen aktuell nicht auszureichen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung Anfang Mai 2025 die gesetzlich vorgeschriebenen Füllstandsvorgaben für strategisch wichtige Speicher – etwa für die Anlage in Rehden – auf nur noch 45 Prozent gesenkt hat (www.rnd.de/wirtschaft/gasspeicher-was-die-niedrigen-fuellstaende-fuer-die-p reise-bedeuten-ZTN2ONIFKRFKJCKTTKD47KBRHA.html). Der Gaseinkäufer Trading Hub Europe (THE) soll künftig nach Kenntnis der Fragesteller nur noch im Notfall im staatlichen Auftrag eingreifen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur zukünftigen Versorgungssicherheit und zum Selbstverständnis der Bundesregierung bezüglich ihrer Rolle in der Energieversorgung Deutschlands.  1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Füllstand der Gasspeicher in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahreswerten im Juli 2021 bis 2024 dar? Die Erdgasspeicher in Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 11. August in den Jahren 2021 bis 2025 wie folgt gefüllt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2021 131,81 TWh (53,30 %) 2022 182,50 TWh (74,93 %) 2023 227,32 TWh (90,72 %) 2024 227,54 TWh (91,70 %) 2025 161,44 TWh (65,04 %) Angaben des Energiegehaltes in Terawattstunden (TWh) Die Gaseinspeicherungen zum Stichtag 11. August 2025 sind niedriger als in den Vorjahren, da nach Beendigung des Ukraine-Gastransits zum 31. Dezember 2024 bedeutende Ausspeicherungen insbesondere nach Tschechien und Österreich zu beobachten waren, der letzte Winter kälter als die Vorwinter war und daher die Wiederauffüllung der Speicher von einem niedrigeren Niveau ausging. Zudem wurde marktseitig auf Maßnahmen des deutschen Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH (THE), zur Befüllung der deutschen Gasspeicher spekuliert, vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 6. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gesetzlichen Gasspeicherfüllstandsvorgaben 2025 erfüllt werden, vgl. die Antwort zu Frage 2.  2. Mit welchen Füllständen der Gasspeicher rechnet die Bundesregierung zum Beginn der kommenden Heizperiode im Herbst und Winter 2025/2026? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die von der geltenden Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) vom 5. Mai 2025 für die einzelnen deutschen Speicher grundsätzlich vorgegebenen Füllstandsziele von 80 Prozent und für die meisten Porenspeicher von 45 Prozent in der Gesamtbetrachtung aller Speicher erreicht werden, so dass das in der GasSpFüllstV festgelegte Gesamtfüllstandsziel von rund 70 Prozent erreicht oder übertroffen wird.  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Warnung der Initiative Energien Speichern (INES) (vgl. https://energien-speicher n.de/ines-gas-szenarien-juli-update-zeigt-schleppende-befuellung-der-ga sspeicher-in-deutschland/)? Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Initiative Energien Speichern (INES) nicht, sondern geht von einer auskömmlichen Erdgasversorgung für den kommenden Winter aus. Die Einschätzung der Bundesregierung wird auch von weiteren Marktbeobachtern, z. B. der europäischen Regulierungsbehörde Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (englisch Agency for the Cooperation of Energy Regulators – ACER) geteilt (vgl. www.acer.euro pa.eu/key-developments-european-gas-wholesale-markets-q2-2025).  4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Füllstand des Porenspeichers im niedersächsischen Rehden? Der Speicher Rehden weist nach Kenntnis der Bundesregierung zum 11. August 2025 einen Füllstand von 7,17 TWh (16,06 Prozent) auf.  5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Füllstände in unseren europäischen Nachbarländern, mit denen wir über Gasleitungen verbunden sind, und welche Füllstandsvorgaben haben die jeweiligen Länder nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Erdgasspeicher in den Nachbarländern waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 11. August 2025 wie folgt gefüllt. AUT 77,65 TWh (77,43 %) BEL 7,74 TWh (92,0 %) CZE 37,01 TWh (79,23 %) DNK 3,70 TWh (37,81 %) FRA 101,60 TWh (80,81 %) NLD 87,70 TWh (60,80 %) POL 29,31 TWh (80,73 %) Angaben des Energiegehaltes in Terawattstunden (TWh) Die Schweiz und Luxemburg verfügen über keine nennenswerten Gasspeicheranlagen. Für alle EU-Staaten gelten die europäischen Gasspeicherfüllstandsregelungen nach der am 18. Juli 2025 verabschiedeten Änderung zur Verordnung (EU) 2017/1938 bzw. Verordnung (EU) 2022/1032, die von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene konkretisiert werden können. Die Gaseinspeicherungen in Deutschland sind niedriger als in manchen Nachbarländern, da für einige Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland Sonderregelungen gelten nach der europäischen Verordnung. Einige Nachbarländer verfügen zudem nur über geringe oder gar sehr geringe Speicherkapazitäten, die den Aussagehalt der prozentualen Befüllung relativieren.  6. Womit begründet die Bundesregierung die Absenkung der Speicherfüllstandsmengen von 90 Prozent auf 80 Prozent zum 1. November 2025? Im Zuge der Gaskrise hatten die EU und Deutschland hohe Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen festgelegt; unter anderem eine Füllstandsvorgabe von 90 Prozent zum Stichtag 1. November. Allerdings zeigte sich zu Beginn des Jahres 2025, dass marktseitig mit Maßnahmen des deutschen Marktgebietsverantwortlichen THE zur Befüllung der deutschen Gasspeicher kalkuliert wurde. So waren die Gaspreise über einen langen Zeitraum für den Sommer 2025 höher als für den Winter 2026, so dass es keinen ausreichenden Anreiz zur Buchung von Gasspeicherkapazitäten und Befüllung der Gasspeicher zu den sonst üblichen niedrigen Sommerpreisen gab. Angesichts schleppender Buchungen für Gasspeicherkapazitäten aufgrund des lange andauernden negativen Sommer-Winter-Spreads bestand dringender Handlungsbedarf, um die marktliche Befüllung der Gasspeicher und damit die Gasversorgungssicherheit zu gewährleisten. Parallel zum laufenden europäischen Gesetzgebungsprozess, mit dem die europäischen Füllstandsvorgaben unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Versorgungssicherheit flexibilisiert werden, hatte die Bundesregierung deshalb eine neue deutsche Gasspeicherfüllstandsverordnung erlassen, um dem Markt für das diesjährige Speicherjahr möglichst frühzeitig die neuen Rahmenbedingungen aufzuzeigen und damit Handlungssicherheit und Vertrauensschutz zu gewähren. Mit der Absenkung der Füllstandsvorgaben nimmt die Verordnung den Markt nunmehr stärker in die Pflicht – unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Versorgungssicherheit.  7. Plant die Bundesregierung weitere Anpassungen der Speicherfüllstandsmengen nach § 35b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), und wenn ja, inwiefern, und hält die Bundesregierung diese neuen Vorgaben für ausreichend, um auch bei einem sehr langen und sehr kalten Winter die Versorgungssicherheit für Haushalte, Gewerbe und Industrie im kommenden Winter zu gewährleisten? Nein, die Bundesregierung plant keine weiteren Anpassungen der Speicherfüllstandsmengen nach § 35b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).  8. Plant die Bundesregierung aktuell weitere Maßnahmen, um die Füllstände zu verbessern, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant aktuell keine weiteren Maßnahmen, ist gleichwohl jedoch im Austausch mit den Speicherbetreibern, um die marktliche Befüllung der Gasspeicher bestmöglich zu gewährleisten (vgl. auch die Antwort zu Frage 6).  9. Sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, die Abhängigkeit Deutschlands von fossilem Gas zu verringern, etwa durch verstärkte Sanierungsprogramme und Sanierungsförderung für Gebäude oder Programme zum Austausch von Gasheizungen? Im Jahr 2024 betrug der Anteil von Erdgas an der Nettowärmeerzeugung in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung noch 44 Prozent, der Anteil erneuerbarer Wärme lag bei 19 Prozent. Die Bundesregierung fördert mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) den Aus- und Umbau von Wärmenetzen hin zu Netzen, die durch erneuerbare Wärme bzw. durch unvermeidbare Abwärme gespeist werden. Das Programm ist noch im Hochlauf, bislang sind vor allem Machbarkeitsstudien und Transformationspläne bewilligt. Eine Evaluation ist beauftragt, Ergebnisse liegen noch nicht vor. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) leistet die Bundesregierung einen zentralen Beitrag, um die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern sowie die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren. Zusätzlich fördert die Bundesregierung mit der Energieberatung für Wohngebäude (EBW), der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) sowie der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Programme, mit denen sich private Verbraucherinnen und Verbraucher, Kommunen und Unternehmen oder auch gemeinnützige Organisationen zu Fragen rund um das Thema Energieeffizienz, die Nutzung Erneuerbarer Energien und die Abkehr von fossilen Energien beraten lassen können. Die geförderten Energieberatungen bieten den Beratungsempfängerinnen und -empfängern Orientierung und Wissen, um z. B. die Energieeffizienz ihres Gebäudes zu steigern oder eine informierte Sanierungsentscheidung treffen zu können. 10. Plant die Bundesregierung Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben zur Gasspeicherumlage (insbesondere § 35e EnWG)? Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Gasspeicherumlage, wie im Koalitionsvertrag angekündigt und vom Koalitionsausschuss als Teil des Energiepreisentlastungspakets beschlossen, verabschiedet. 11. Welche konkreten zusätzlichen Programme sind derzeit geplant oder in Umsetzung, um den Gasverbrauch in Deutschland zu reduzieren? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, gemeinsam mit KfW und MunichRe, ein Instrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos der Geothermie zu schaffen, mit dem weitere Geothermieprojekte angereizt werden sollen und so der Gasverbrauch in der Fernwärme gesenkt werden kann. Nach Beschluss des Haushaltes für das Jahr 2025 könnte das Instrument noch in diesem Jahr starten. Mit den Förderprogrammen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft – darunter die Klimaschutzverträge (KSV) und die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – wird Industrievorhaben, die auf eine zukunftsfähige, CO2- neutrale Produktion zielen, die Umsetzung ermöglicht und die Umstellung auf CO2-arme Energieträger angereizt. Gemäß Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung die Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie fortführen. Zudem wird auch die Bundesförderung zur Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fortgeführt. Bezüglich der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie der ebenso durch die Bundesregierung geförderten Energieberatungsprogramme wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. Welche konkreten Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung einzubringen, um den Gasverbrauch in Deutschland zu reduzieren, und sind Gesetzesinitiativen geplant, die die zukünftige Abhängigkeit Deutschlands von fossilem Gas erhöhen könnten? Die Bundesregierung plant keine derartigen Gesetzesvorhaben oder -initiativen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im weiteren Transformationsprozess der Energieversorgung Deutschlands Erdgas zunächst weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen wird. 13. Welche Auswirkungen auf den Gasverbrauch im Jahr 2026 hat die Abschaffung der Gasspeicherumlage schätzungsweise nach Kenntnis der Bundesregierung? Hierzu hat die Bundesregierung keine Schätzungen angestellt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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