Aufrüstung und Klimaneutralität
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Aufrüstung und Klimaneutralität
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/944
21. Wahlperiode 21.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Rainer Galla, Hannes
Gnauck, Nicole Hess, Sebastian Maack, Lukas Rehm, Tobias Teich, Lars
Schieske, Arne Raue und der Fraktion der AfD
Aufrüstung und Klimaneutralität
Aus der Kombination von Artikel 20a des Grundgesetzes (GG), Artikel 143h
GG, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und dem Bundes-
Klimaschutzgesetz ist eine verfassungsrechtlich verbindliche Verpflichtung des
Staates zum Klimaschutz mit dem Ziel der Klimaneutralität und eine
einfachrechtliche Festlegung zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045
entstanden.
Rüstungsproduktion ist äußerst energieintensiv und benötigt zahlreiche
Rohstoffe, die ihrerseits energieintensiv gewonnen werden. Rüstungsgüter
unterliegen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch auch in Friedenszeiten Verschleiß,
sie werden zerstört (Munition), sie verbrauchen fossile Kraftstoffe. Die
Rüstungsindustrie ist unter den produzierenden Bereichen mit der ungünstigsten
Ressourcen- und CO₂-Bilanz (wenn von CO2-Neutralität, CO2-Bilanz, CO2-
Äquivalenten, Klimaneutralität etc. die Rede ist, so sind seitens der Fragesteller
damit sämtliche Gase mit sogenanntem Global Warming Potential [GWP]
mitgemeint).
Nun hat die Bundesregierung eine erhebliche Erhöhung der Rüstungsausgaben
angekündigt (www.merkur.de/politik/panzer-der-bundeswehr-merz-regierung-p
lant-massive-aufruestung-zr-93734164.html). Bundeskanzler Friedrich Merz
(CDU) hält dabei eine Steigerung der deutschen Verteidigungsausgaben auf
3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und verteidigungsbezogene
Ausgaben von 1,5 Prozent des BIP für möglich (www.stern.de/news/merz-haelt-nat
o-vorschlag-fuer-deutlich-hoehere-wehrausgaben-fuer--erreichbar--3574812
6.html).
Auch der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann David Wadephul, hat
sich hinter die 5-Prozent-BIP-Forderung von Präsident Donald Trump gestellt,
die sich aus klassischen Verteidigungsausgaben in Höhe von 3,5 Prozent des
BIP und weiteren 1,5 Prozent für militärisch nutzbare Infrastruktur
zusammensetzen könne (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wadephul-verteidiungsa
usgaben-100.html). Dies entspricht der Größenordnung der Jahre der
Aufrüstung von 1953 bis 1968. Nach einem Minimum von 1,13 Prozent im Jahr 2016
lagen die Militärausgaben zuletzt bei 1,89 Prozent (2024) vom BIP (de.statist
a.com/statistik/daten/studie/183106/umfrage/anteil-der-militaerausgaben-am-bi
p-in-deutschland/).
In ihren Antworten zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/10928
weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Bundesministerium der
Verteidigung und die Bundeswehr seit dem „international gebräuchlichen
Referenzjahr 1990“ erhebliche Minderungen bei den „Treibhausgasemissionen“ erreicht
haben. Damit hat sie die Aussage verknüpft, es sei kein Widerspruch zwischen
der Erfüllung des 2-Prozent-Ziels und den deutschen Klimazielen zu sehen. Im
Jahr 1990 lag der BIP-Anteil jedoch bei 2,51 Prozent und 2023 nur bei etwa
1,49 Prozent.
In ihrer Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/10928 bejaht die
Bundesregierung in den Augen der Fragesteller implizit die Geeignetheit
synthetischer Kraftstoffe, um aus der Bundeswehr eine klimaneutrale Armee zu
machen, und begründet dies mit dem Markthochlauf synthetischer Treibstoffe,
einhergehend mit einem marktüblichen „Anpassungsprozess der Kosten“, also
sinkenden Preisen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10928).
Auch die Bundeswehr selbst stellt dies so dar: „E-Jets oder Batteriepanzer sind
derzeit keine realistischen Optionen. Doch künftig könnten Panzer, Schiffe und
weiteres schweres Gerät ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen
betrieben werden. Der Expertenkreis ist sich einig, dass der Großteil der Fahrzeuge
künftig mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden kann“ (www.bundesw
ehr.de/de/selbstverstaendnis/nachhaltigkeit).
Demgegenüber scheitern aktuell viele Projekte zur Herstellung „grünen“
Wasserstoffs, der derzeit wiederum Voraussetzung für die Herstellung klimaneutral
hergestellter synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) ist (www.handelsblatt.com/unt
ernehmen/energie/energie-woran-deutschlands-wasserstoffprojekte-bislang-sch
eitern/100087401.html). Zudem lag die Wasserstoffproduktion im Jahr 2023 in
der Bundesrepublik Deutschland insgesamt auf dem niedrigsten Niveau seit
2008 (de.statista.com/statistik/daten/studie/1284066/umfrage/produktion-von-w
asserstoff-in-deutschland/). Sogenannter grüner Wasserstoff wird vor allem zur
Substitution bisher aus fossilen Rohstoffen hergestellten Wasserstoffs benötigt;
er wird somit für alle anderen Wasserstoff nutzenden industriellen Prozesse
benötigt und steht nicht vorrangig zur Herstellung von E-Fuels zur Verfügung.
Auch deshalb sind aktuell kaum E-Fuels auf dem Markt verfügbar. Die
wenigen vorhandenen Produktionsanlagen stellen zumeist Demonstrationsprojekte
mit geringer Produktionskapazität dar.
Die Herstellung von E-Fuels ist aufgrund mehrerer Umwandlungsstufen
verlustintensiv. Ob mit der Verwendung von E-Fuels die CO2-Bilanz verbessert
wird, hängt direkt vom Strommix ab, der für die Herstellung verwendet wird.
Zur Erreichung der Klimaneutralität muss der Strom vollständig mit
Windkraftoder Photovoltaikanlagen – Nuklearenergie schließt die Bundesregierung aus –
erzeugt werden. Zudem muss das notwendige CO2 aus der Atmosphäre
entnommen werden. Bereits geringe Anteile fossilen Stroms verschlechtern die
Klimabilanz jedoch erheblich, bei größeren Anteilen fossilen Stroms
übersteigen die Emissionen von E-Fuels diejenigen von fossilen Brennstoffen um ein
Mehrfaches (www.nature.com/articles/s41558-021-01032-7, vgl. auch foes.de/
publikationen/2025/2025-02_Factsheet-eFuels.pdf).
Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz (TEHG) wird die deutsche Industrie zu umfangreichen
Berichtspflichten gezwungen. Demgegenüber sehen weder das Kyoto-Protokoll
von 1997 noch das Pariser Klimaabkommen von 2015 verpflichtende
Berichterstattung über militärische Treibhausgasemissionen vor. Auch entsprechend
für Energieinventare relevante nationale Regelungen wie das
Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sowie das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sehen hierfür
Ausnahmen vor. Dies erschwert die CO2-Bilanzierung der Rüstungswirtschaft.
Um Klimaneutralität erzielen zu können, muss die CO2-Bilanz der gesamten
deutschen Wirtschaft ausgeglichen sein. Sofern es der wachsenden
Rüstungsindustrie nicht gelingt, die zu erwartende zusätzliche negative CO2-Bilanz selbst
auszugleichen, wird die zivilen Zwecken dienende deutsche Wirtschaft zu
Maßnahmen gezwungen sein, die über die notwendigen eigenen CO2-
Ausgleichsbemühungen hinausgehen. Klimaneutralität wird hier als Netto-
Null-Emission verstanden, wobei sich Netto-Null aus der Summe aller GWP-
Emissionen abzüglich Kompensationsmaßnahmen (Erhöhung der Kapazität der
Senken durch Aufforsten, Entfernung aus dem Kreislauf durch Binden bzw.
Verpressen) zusammensetzt. Nach Auffassung der Fragesteller besteht
offenkundig der Zusammenhang, dass dies der deutschen Wirtschaft umso schwerer
fallen muss, je größer das Anschaffungsvolumen von Rüstungsgütern zur
Herstellung der Kriegsbereitschaft ausfallen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wenn die Bundesregierung den Begriff „Klimaneutralität“ verwendet, legt
sie der Berechnung die mathematische Definition, dass das Netto-Null der
Summe aller GWP-Emissionen abzüglich der Summe aller
Kompensationsmaßnahmen entspricht, zugrunde, und wenn nein, welche andere
Arbeitsdefinition von Klimaneutralität verwendet sie?
2. Sind militärische Einrichtungen und die Rüstungsindustrie von den
Berichtspflichten gemäß BImSchG und TEHG ausgenommen, bzw.
unterliegen sie weniger strengen Regelungen?
a) Wenn ja, wird die Bundesregierung militärische Einrichtungen und
Rüstungsbetriebe hinsichtlich der Berichtspflichten zukünftig den
anderen Industrieunternehmen gleichstellen bzw. Maßnahmen ergreifen,
die eine vollständige CO2-Bilanzierung und eine Berechnung der
Klimaneutralität bzw. der Netto-Null-Emission von Rüstungsgütern
vollumfänglich ermöglichen, und sind hierfür ggf. gesetzgeberische
Maßnahmen geplant?
b) Wenn nein, wie kann ohne dies eine realistische Klimabilanz erstellt
und damit die Zielerreichung Klimaneutralität der Bundeswehr
nachgewiesen werden?
3. Wird die Bundesregierung die im Zuge der Produktion von
Rüstungsgütern im Ausland bzw. des Einkaufs aus dem Ausland entstandene CO2-
Bilanz vollumfänglich erfassen und bei der Berechnung der
Klimaneutralität bzw. der Netto-Null-Emission die Lieferketten ebenso vollumfänglich
einrechnen?
a) Wenn ja, wie soll das gewährleistet werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Mit welchen Anteilen an
a) direkter CO2-Emissionsminderung und
b) Kompensationsmaßnahmen
rechnet die Bundesregierung im Zuge der Erreichung der Klimaneutralität
der Bundeswehr?
5. Welche Minderungen der Treibhausgasemissionen sind im Bereich des
Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr im Zeitraum
zwischen 1990 und 2023 erzielt worden (zwischen 1990 und 2023 ist der
Anteil der Militärausgaben gemessen am BIP von ca. 2,51 auf 1,49
Prozent gefallen, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Sieht die Bundesregierung einen nonkausalen oder einen kausalen
Zusammenhang zwischen sinkenden Emissionen und sinkendem
Verteidigungshaushalt?
a) Wenn kausal, erwartet die Bundesregierung eine entsprechende
Zunahme an Treibhausgasemissionen im Falle zunehmender
Militärausgaben?
b) Wenn nonkausal, womit begründet sich die Reduktion der
Treibhausgasemissionen?
7. Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung die jährliche
Reduktion der CO2-Zertifikate für die Kosten und damit für das mögliche
Volumen der geplanten Aufrüstung?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Klimazertifikathandel
einem Zertifikat auch immer eine konkrete, nachprüfbare CO2-
Minderungsmaßnahme gegenübersteht?
9. Aufgrund welcher Gegebenheiten sieht die Bundesregierung einen
Markthochlauf für E-Fuels und deren Einführung bei der Bundeswehr begründet
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10928)?
10. Hat sich die Bundesregierung Zwischenziele gesetzt oder beabsichtigt sie,
dies noch zu tun, um bis zum Jahr 2045 als gemeinhin formuliertem
Zeitziel Klimaneutralität auch der Bundeswehr zu erreichen (es verbleiben nur
noch 20 Jahre)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Welche zusätzliche Anzahl an Windenergieanlagen und bzw. oder wie viel
Hektar Photovoltaik-Flächen werden nach ggf. vorliegenden
Berechnungen oder Schätzungen der Bundesregierung benötigt, um
a) die bisherige durch die Bundeswehr verbrauchte Menge an fossilen
Brennstoffen durch E-Fuels zu ersetzen und
b) den durch die geplante Herstellung der Kriegstüchtigkeit mittels
Aufrüstung, Ausbildung, Manöver etc. zusätzlichen Bedarf an E-Fuels zu
decken?
12. Welche gesamten zusätzlichen Kosten sieht die Bundesregierung für die
vollständige Vermeidung von CO2-Emissionen durch die Bundeswehr
(bitte nach Bereichen bzw. Maßnahmen aufschlüsseln)?
13. Welche rechtlichen Implikationen sieht die Bundesregierung für das Ziel
der Klimaneutralität im Kriegsfall?
Berlin, den 2. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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