Schriftliche Frage 35 von Tobias Teich (AfD): Welches verfassungsrechtliche Verständnis des Begriffs des deutschen Volkes legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerungen von…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 35 von Tobias Teich (AfD): Welches verfassungsrechtliche Verständnis des Begriffs des deutschen Volkes legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerungen von…
Frage 35 (Tobias Teich, AfD):
Welches verfassungsrechtliche Verständnis des Begriffs des deutschen Volkes legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerungen von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier vom 25. August 2026 zu „völkischer Abschottung“ zugrunde, insbesondere mit Blick auf den in Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ausdrücklich verwendeten Begriff der „deutschen Volkszugehörigkeit“, und anhand welcher Kriterien grenzt sie diesen von einem ausschließlich ethnisch oder abstammungsbezogen definierten Volksbegriff ab?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. September 2026:
Die Bundesregierung kommentiert Äußerungen eines anderen Verfassungsorgans grundsätzlich nicht und weist im Übrigen darauf hin, dass die Erörterung abstrakter Rechtsfragen nicht vom parlamentarischen Frage- und Informationsrecht umfasst ist.
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