polradar

Schriftliche Frage 17 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass die Verwendung eines ethnischen Volksbegriffes grundges…

dip / schriftliche_frage 30.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 17 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass die Verwendung eines ethnischen Volksbegriffes grundges… Frage 17 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass die Verwendung eines ethnischen Volksbegriffes grundgesetzwidrig ist, besonders vor dem Hintergrund des Artikels 116 des Grundgesetzes, des international vielfach üblichen – bis 2000 auch in Deutschland gültigen – Abstammungsprinzips, der entsprechenden Feststellungen von Oberverwaltungsgerichten (z. B. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Mai 2024, Aktenzeichen 5 A 1218/22) und dem Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 17. Januar 2017, Aktenzeichen 2 BvB 1/13) und der Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 3 – 145/22, WD 1 – 038/22), und weist die von der Bundesregierung vertretene Auffassung auch Berührungspunkte zu der Einstufung der Schutzwürdigkeit ethnischer Gruppierungen im In- und Ausland auf? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Mai 2025: Die Bundesregierung legt die gestellte Frage dahin aus, dass mit der dort angesprochenen „Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ (BfV) das als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte und von verschiedenen Presseorganen veröffentlichte Hochstufungsgutachten des BfV zur Partei Alternative für Deutschland (AfD) gemeint ist. Bei dieser Kontextualisierung gilt: Die Bundesregierung äußert sich mit Blick auf das laufende Eilverfahren aus Respekt vor dem Gericht zu den Inhalten des Gutachtens für die Dauer dieses Verfahrens nicht öffentlich. Bis zur Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren wird, wie in der Vergangenheit regelmäßig praktiziert, auf die bis zur Hochstufung verwendete Einstufung zurückgegriffen.

Relationen