Schriftliche Frage 32 von Markus Matzerath (AfD): Behandeln die Bundesregierung sowie das Bundesministerium des Innern als „Verbotsbehörde“ Personenzusammenschlüsse (Vereine im Sinne des Ges…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 32 von Markus Matzerath (AfD): Behandeln die Bundesregierung sowie das Bundesministerium des Innern als „Verbotsbehörde“ Personenzusammenschlüsse (Vereine im Sinne des Ges…
Frage 32 (Markus Matzerath, AfD):
Behandeln die Bundesregierung sowie das Bundesministerium des Innern als „Verbotsbehörde“ Personenzusammenschlüsse (Vereine im Sinne des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)) als sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtend“, wenn diese Vereine einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ (Zitat der Bundesregierung) nicht vorbehaltlos ablehnen, oder ist der „Gedanke der Völkerverständigung“ (§ 3 Absatz 1 des Vereinsgesetzes) mit dem Befürworten von „völkerrechtswidrigen Angriffskriegen“ nach Ansicht der Bundesregierung vereinbar (bitte die Anwendungspraxis des Bundesinnenministeriums ausführlich begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Mai 2026:
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, zu den hier außerhalb eines konkreten Verbots aufgeworfenen abstrakten Rechtsfragen Stellung zu nehmen.
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