Schriftliche Frage 94 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie viele Verdachtsfälle nach Impfungen sind der Bundesregierung insgesamt bekannt (bitte aufschlüsseln nach Verdachtsfällen nach Impfungen,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Text
Schriftliche Frage 94 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie viele Verdachtsfälle nach Impfungen sind der Bundesregierung insgesamt bekannt (bitte aufschlüsseln nach Verdachtsfällen nach Impfungen,…
Frage 94 (Dr. Christina Baum, AfD):
Wie viele Verdachtsfälle nach Impfungen sind der Bundesregierung insgesamt bekannt (bitte aufschlüsseln nach Verdachtsfällen nach Impfungen, Todesfällen nach Impfungen, schwerwiegenden Nebenwirkungen im Sinne des § 4 Absatz 13 des Arzneimittelgesetzes nach Impfungen, jeweils gemeldeten Impfdosen in den Kalenderjahren 2000, 2001 und 2002), und welche Handelsbezeichnung hatten die Impfstoffe mit der jeweils höchsten Melderate von Verdachtsfallmeldungen über Todesfälle nach Impfungen beziehungsweise über schwerwiegende Nebenwirkungen im Sinne des § 4 Absatz 13 des Arzneimittelgesetzes nach Impfungen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren 2000, 2001 und 2002 und den Meldekategorien Todesfälle nach Impfungen, schwerwiegende Nebenwirkungen nach Impfungen im Sinne des § 4 Absatz 13 des Arzneimittelgesetzes, jeweiliger Melderate je 1.000 gemeldeter Impfdosen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 3. September 2026:
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst und bewertet Meldungen von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen nach Impfungen im Rahmen des sogenannten Spontanmeldesystems. In diesen Verdachtsfällen werden unerwünschte Reaktionen gemeldet, die meist in zeitlicher Nähe zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden. Dies dient dazu, Hinweise auf mögliche Signale für Nebenwirkungen (Risikosignale) frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Bei diesen Verdachtsfällen handelt es sich somit nicht um bestätigte Nebenwirkungen. Auf der Internetseite des PEI sind Daten zu Verdachtsfallmeldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen nach Impfungen, die an das PEI gemeldet wurden, öffentlich zugänglich und abrufbar unter: www.pe i.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-daten/uaw-datennode.html. In dem Rohdatensatz der Jahre 2000 bis 2019 sind die angefragten Informationen für die jeweiligen Kalenderjahre zur Anzahl der Meldungen von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen nach Impfungen (Gesamtanzahl der Meldungen pro Jahr, Anzahl schwerwiegender Fälle, Anzahl Fälle mit tödlichem Ausgang, Arzneimittelbezeichnung) enthalten. Diese sind abrufbar unter: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/arzn eimittelsicherheit/pharmakovigilanz/listen-impfreaktionen/aefi-rohdate n-2000-2019-zip.html?nn=169600&dlConfirm=true. Das PEI erhielt im angefragten Zeitraum keine Meldungen über die verabreichten Impfdosen pro Jahr. Eine Übersicht über die Verordnungsdaten ist im Arzneiverordnungsreport veröffentlicht und abrufbar unter: https://ftp.wido.de/publikationen-produkte/buchreihen/arzneiverordnung s-report.
Relationen
- asked ← Christina Baum (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung