Datenlage zur SafeVac-2.0-Studie (Antwort zu Drs. 21/4645)
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Datenlage zur SafeVac-2.0-Studie (Antwort zu Drs. 21/4645)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5103
21. Wahlperiode 27.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4645 –
Datenlage zur SafeVac-2.0-Studie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Öffentliche, parlamentarische und gerichtliche Angaben und Aussagen des
Paul-Ehrlich-Institutes zur SafeVac-2.0-Studie hinsichtlich Datenstand,
Auswertungsgrad und gemeldeter Fallzahlen stimmen nach Angaben in
Onlinemedienberichten in einigen Fällen nicht überein. So besteht eine Abweichung
von rund 42 Prozent bei der Zahl der zu EudraVigilance gemeldeten
schwerwiegenden SafeVac-2.0-Studienfälle (www.barucker.press/p/safevac-
gerichtpei). Insbesondere hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wiederholt
Sicherheitsbewertungen und relative Kennzahlen veröffentlicht und zeitlich nachfolgend
erklärt, die Datenauswertung dauere noch an und vollständige Zahlen lägen
nicht vor (https://multipolar-magazin.de/meldungen/0298; https://norberthaeri
ng.de/news/safevac2-0-auswertung/). Damit ergeben sich für die Fragesteller
Fragen bezüglich der belastbaren Datengrundlage, auf welcher
sicherheitsrelevante Aussagen zu den COVID-19-Impfstoffen getroffen und staatliche
Stellen diese gegenüber Parlament, Öffentlichkeit und Gerichten vertreten haben.
Die Fragesteller erkennen hier parlamentarischen Klärungsbedarf.
Bisher ist weder eine Veröffentlichung der Ergebnisse der SafeVac-2.0-Studie
noch die öffentliche Zugänglichmachung eines Abschlussberichts binnen der
Jahresfrist gemäß § 67 Absatz 6 Satz 7 des Arzneimittelgesetzes ersichtlich
(Schriftsatz des PEI an das Verwaltungsgericht [VG] Darmstadt, vom 1.
Oktober 2025, S. 11, der den Fragestellern vorliegt). Der vom Paul-Ehrlich-Institut
(PEI) angekündigte Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Studienergebnisse
„im Laufe des Jahres 2024“ wurde nicht umgesetzt (Schriftsatz des PEI vom
5. Juli 2023 an VG Darmstadt, Aktenzeichen 6 K 716/22.DA und
Presseartikel von Lena Böllinger, 25. August 2025, https://multipolar-magazin.de/artike
l/safevac-daten-geheim).
Im August 2023 veröffentlichte das PEI eine Stellungnahme, wonach
unerwünschte Ereignisse („Adverse Events“) zum COVID-19-Impfstoff
Comirnaty chargenbezogen und nach Schweregrad ausgewertet worden sind. Dabei
sollen keine sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten festgestellt worden sein
(Stellungnahme des PEI vom 18. August 2023, www.pei.de/SharedDocs/Dow
nloads/DE/newsroom/positionen/stellungnahme-keine-chargenbezogene-haeu
fung-covid-19-impfstoffe.pdf). Diese Aussage prägte laut nachstehender
Quelle die öffentliche Wahrnehmung, obwohl in den Folgejahren institutsintern
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zehntausende unerwünschte Reaktionen erst nachträglich identifiziert wurden
(Presseartikel Barucker vom 27. Juli 2025, www.barucker.press/p/pei-keine-pr
otokolle-pharmakovigilanz?hide_intro_popup=true).
Im Oktober 2024 hat das PEI im Rahmen einer internationalen
Fachpublikation bzw. Konferenzdarstellung zur SafeVac-2.0-Studie eine relative Quote von
1,28 Prozent schwerwiegender Adverse Events Following Immunisation
(serious AEFI) veröffentlicht, ohne die zugrunde liegenden absoluten
Ereigniszahlen oder den berücksichtigten Datenstand offenzulegen (23rd ISoP Annual
Meeting „Global Perspectives on Pharmacovigilance in the Digital Age and
Advanced Therapeutics“, 1–5 October 2024 Montreal, Canada. Drug Saf 47,
1307–1439; 2024 – https://doi.org/10.1007/s40264-024-01477-7). Zugleich
erklärte das PEI gegenüber der Presse auch nach diesem Zeitpunkt wiederholt,
letztmals am 30. Dezember 2025, dass die Auswertung der SafeVac-2.0-Daten
noch andauere und belastbare Gesamtergebnisse noch nicht vorlägen (https://
x.com/bbarucker/status/2012101520787996963?s=52).
Im Dezember 2024 sollen die Ergebnisse zur SafeVac-2.0-Studie laut
Protokollen institutsintern im PEI vorgestellt worden sein (https://blog.bastian-baru
cker.de/wp-content/uploads/2025/11/PharmakovigilanzPEI.pdf).
In einer Antwort der Bundesregierung vom 1. August 2025 an die Journalistin
Lena Böllinger hieß es: „Nach Sichtung, Konsistenzprüfung und Validierung
der übermittelten Daten sind die Analysen der SafeVac-2.0-Daten gemäß
Studienprotokoll inzwischen abgeschlossen. Die Ergebnisse werden aktuell für
eine Publikation in einer Fachzeitschrift zusammengefasst“ (Presseartikel vom
25. August 2025: https://multipolar-magazin.de/artikel/safevac-daten-geheim).
Im Rahmen eines Eilverfahrens hat das PEI im Herbst 2025 vor Gericht
angegeben, die Zahl der Verdachtsfälle bei SafeVac 2.0 nicht benennen zu können
(vgl. Beschluss des VG Darmstadt vom 3. Dezember 2025 zum
Aktenzeichen 3 L 3012/25.DA). Es hat in diesem Verfahren auf gerichtliche Nachfrage
die Zahl der zu EudraVigilance übermittelten schwerwiegenden SafeVac-2.0-
Fälle am 2. Dezember 2025 mit „2 053“ angegeben. Das liegt fast 42 Prozent
unter dem Wert, der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 154 auf Bundestagsdrucksache 21/747 im Juli 2025 mitgeteilt wurde.
Damals wurden 3 506 Studienteilnehmer mit schwerwiegenden Ereignissen
genannt, die entsprechend als Verdachtsfall zur Datenbank EudraVigilance
gemeldet worden sein sollen (www.barucker.press/p/safevac-gericht-pei).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 154 auf
Bundestagsdrucksache 21/747 heißt es zu SafeVac 2.0 u. a.: „Alle gemeldeten und
gemäß § 4 Absatz 13 Arzneimittelgesetz (AMG) als schwerwiegend
eingestuften unerwünschten Ereignisse wurden innerhalb von 15 Tagen an die
EudraVigilance-Datenbank der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) als
schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis aus einer klinischen Studie
berichtet.“
In einer Antwort des PEI auf eine Presseanfrage des Journalisten Bastian
Barucker vom 5. September 2025 heißt es hingegen: „Wie bereits unter
Frage 1 dargestellt, sind die Ergebnisse aus der -2.0 Studie noch nicht
abschließend ausgewertet. Somit sind noch nicht sämtliche Verdachtsfälle von
Nebenwirkungen an die Eudravigilance-Datenbank der Europäischen
Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) gemeldet worden“ (das
Dokument liegt den Fragestellern vor).
1. Welche Gründe hat die laut Vorbemerkung der Fragesteller aufgezeigte
Abweichung von ca. 42 Prozent der schwerwiegenden SafeVac-2.0-
Studienfälle in EudraVigilance gegenüber der Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 154 auf Bundestagsdrucksache 21/747?
2. Hält die Bundesregierung an der Aussage fest, dass „alle gemeldeten und
gemäß § 4 Absatz 13 Arzneimittelgesetz (AMG) als schwerwiegend
eingestuften unerwünschten Ereignisse […] innerhalb von 15 Tagen an die
Eudravigilance-Datenbank der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA)
als schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis aus einer klinischen Studie
berichtet“ wurden (vgl. Frage 1)?
3. Wenn Frage 2 bejaht wird, wie ist diese Einschätzung mit der Erklärung
des Paul-Ehrlich-Instituts vor dem VG Darmstadt vom 2. Dezember
2025 vereinbar, wonach die Zahl von 2 053 schwerwiegenden SafeVac-
Fälle („serious hospitalisation“, „serious other“) lediglich eine
„Momentaufnahme“ und ein „vorläufiger Stand“ ist (vergl. www.barucker.press/p/
safevac-gericht-pei)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) kann erst in der
Zusammenschau aller Mitteilungen in einem Studienfall üblicherweise – aber nicht immer
(da Rückfragen nicht möglich sind, um gemeldete Informationen medizinisch
zu validieren) – beurteilt werden, ob es sich bei den berichteten unerwünschten
Ereignissen (UE) um einen meldepflichtigen Verdacht einer Nebenwirkung aus
einer nicht-interventionellen Studie handelt. Eine Meldung erfolgt bei der Safe-
Vac 2.0-Studie als sogenannter Studienfall in das geschlossene, das heißt, für
die Öffentlichkeit nicht einsehbare Modul der EudraVigilance-Datenbank für
Post Marketing-Studien. Jeder Studienfall erhielt dafür eine eindeutige
individuelle Bezeichnung, die sogenannte „Worldwide case identification number“
(WWID).
Zu Beginn der Impfkampagne und der SafeVac 2.0-Studie hat das PEI
Studienfälle vorübergehend teilweise bereits vorab und ohne eine abgeschlossene
Bewertung, ob die berichteten UE tatsächlich die Schwelle zum Verdachtsfall
einer schwerwiegenden Nebenwirkung überschreiten, an die Europäische
Arzneimittel-Agentur (EMA) gemeldet. Eine Meldung eines Studienfalls an die
EMA mit der Kennzeichnung als „schwerwiegend“ erfolgte durch das PEI
dabei im Wesentlichen nur dann, wenn durch die teilnehmende Person
„Hospitalisierung“ als besonders relevantes und objektiv geprägtes Merkmal für ein
schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis angegeben worden war. Neben
dieser Angabe, dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich war, war es möglich,
dass ein Teilnehmender seine Meldung zu einem UE aus persönlicher Sicht
(und unverbindlich) als „schwerwiegend“ eingeordnet und gekennzeichnet hat.
Erst nach vollständigem Abschluss der Bewertung der einzelnen Studienfälle
wird feststehen, ob bzw. wie viele der Berichte der einzelnen
Studienteilnehmerinnen und -Studienteilnehmer in Bezug auf die persönlich von den
Teilnehmenden ausgewählte Angabe „schwerwiegend“ und „Hospitalisierung“
tatsächlich valide waren.
Zu beachten ist, dass die fortlaufende Überprüfung der Informationen aus der
SafeVac 2.0-Studie durch das PEI im Hinblick auf die Frage, ob sich aus den
Studienfällen Erkenntnisse ergeben, die Anlass zu
Pharmakovigilanzmaßnahmen geben, unabhängig hiervon bereits auf der Ebene der (unbewerteten) UE
erfolgte und damit eine zusätzliche Informationsquelle neben den Meldungen
von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen aus der Spontanerfassung bot. Die
noch andauernde Bewertung von Studienfällen und die dementsprechend noch
ausstehende Veröffentlichung von Ergebnissen bedeuten daher nicht, dass
Erkenntnisse aus der Studie bei der laufenden Bewertung der Impfstoffsicherheit
keine Rolle gespielt hätten.
4. Wie viele SafeVac-2.0-Fälle, d. h. Studienfälle bzw. teilnehmerbezogene
World Wide Unique Identifiers (WWIDs), sind vom PEI für die Safe-
Vac-2.0-Studie
a) bis zum 31. Dezember 2021,
b) bis zum 30. Juni 2024,
c) bis zum 31. Dezember 2024,
d) bis zum 30. August 2025,
e) bis zum 31. Dezember 2025
insgesamt zu EudraVigilance gemeldet worden (bitte jeweils nach nicht
schwerwiegenden und schwerwiegenden Studienfällen aufschlüsseln)?
Bei einer Abfrage im entsprechenden Modul (System Archiv) der Vigilance-
OneUltimate-Datenbank des PEI zu den an die EudraVigilance versendeten
Studienfällen zur SafeVac 2.0-Studie ist zu beachten, dass in dieser Datenbank
des PEI nicht routinemäßig nach dem Datum des letzten elektronischen
Versandes an die EMA recherchiert werden kann. Es wurden daher in der Auswahl der
Filterfunktionen über die Protokollierung und dem Datum der letzten
Modifikation sowie Weiterleitung in das System Archiv die jeweiligen Fallzahlen gemäß
untenstehender Tabelle ermittelt. In der Regel werden die Studienfälle im
Anschluss an die Weiterleitung in das Archiv der Datenbank in der
darauffolgenden Nacht an die EudraVigilance versendet.
Zeitpunkt der letzten Modifikation
im PEI und Ablage im Archiv der
PEI-Datenbank
Insgesamt ermittelte
Studienfälle
Studienfälle mit der
Kennzeichnung als „serious
hospitalisation“ oder „serious
other“
bis zum 31. Dezember 2021 14 013 754
bis zum 30. Juni 2024 58 010 2 047
bis zum 31. Dezember 2024 58 040 2 050
bis zum 30. August 2025 58 043 2 053
bis zum 31. Dezember 2025 58 654 2 648
5. Wie viele der in Frage 4 d erfragten Fälle wurden mit einer anderen als
der Studienkennung DE-SVPEI[Jahr][Fallnummer] zu EudraVigilance
gemeldet (bitte nach nicht schwerwiegenden und schwerwiegenden
Studienfällen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Alle
Studienfallmeldungen gemäß Antwort zu Frage 4 wurden mit einer entsprechenden,
einheitlichen WWID in den geschützten Bereich der EudraVigilance Datenbank für
Post Marketing-Studien bei der EMA gemeldet.
6. Wie viele WWIDs wurden vom PEI insgesamt für die SafeVac-2.0-App
vergeben bzw. jemals generiert?
7. In welcher Anzahl waren, ungeachtet ihrer Schweregrad-Einstufung,
SafeVac-2.0-Studienfälle
a) bis zum 30. August 2025 und
b) bis zum 31. Dezember 2025
vom PEI nicht zu EudraVigilance übermittelt worden?
8. Wie viele Studienfälle (teilnehmerbezogene WWIDs für die Safe-
Vac-2.0-Studie) mit einer Einstufung als schwerwiegend waren
a) bis zum 30. August 2025 und
b) bis zum 31. Dezember 2025
vom PEI nicht zu EudraVigilance übermittelt worden?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die SafeVac 2.0-Studie ist ein noch nicht abgeschlossenes wissenschaftliches
Vorhaben des PEI, dessen Datenauswertung gegenwärtig andauert. Bestandteil
wissenschaftlicher Veröffentlichungen sind generell auch die der jeweiligen
Auswertung zugrundeliegenden Daten. Eine Veröffentlichung von Ergebnissen
ist aktuell in Vorbereitung, ein genauer Veröffentlichungszeitpunkt kann noch
nicht genannt werden.
Zu den Meldungen an die EMA wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3
und auf Frage 4 verwiesen.
9. Werden die SafeVac-2.0-Rohdaten und die auf dieser Basis vom PEI
erzeugten SafeVac-2.0-Meldedaten nach denselben Regeln und Standards
wie die Daten aus dem Spontanerfassungssystem, d. h. nach den
Vorschriften des AMG und den Regeln der Good Pharmacovigilance
Practice (GVP), aufbewahrt und gespeichert, und gab es im Zeitraum zwischen
den 27. Dezember 2020 und dem heutigen Tage Löschungen und/oder
Datenverluste bei diesen Daten?
Nach Angaben des PEI wurde der Datenbestand aus der SafeVac 2.0-Studie auf
verschiedenen Servern gesichert. Die über die SafeVac-App erhobenen Daten
wurden direkt auf einem Server des Informationstechnikzentrum Bund (ITZ-
Bund) gesammelt und in einer Datenbank gespeichert. Nach Abschluss der
Datenerhebung wurde von dieser Datenbank ein sogenannter Datenbank-Dump
erstellt, an das PEI übertragen, dort gespeichert und gesichert.
Die Sicherung der Daten erfolgt beim PEI gemäß einer überwachten
Qualitätsmanagementanweisung, deren Einhaltung zuletzt am 5. November 2025 im
Rahmen eines Audits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), der
nationalen Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland, überprüft
wurde.
10. Hat das PEI Zwischenberichte für die SafeVac-2.0-Studie erstellt, und
wenn ja, wann, und mit welchen Auswertungsstichtagen, und fanden
hierzu Übermittlungen an die EMA statt, und wenn ja, wann?
Das PEI hat mehrfach Zwischenauswertungen von in der SafeVac 2.0-Studie
erhobenen Daten in Sicherheitsberichten veröffentlicht, abrufbar unter www.pe
i.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/arzneimittelsicherheit.html.
Weiterhin wurde zu der SafeVac 2.0-Studie in verschiedenen anderen Formaten
berichtet, unter anderem in der 12. Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats des
PEI, abrufbar unter www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/institut/wissensch
aftlicher-beirat/24-protokoll-wissenschaftlicher-beirat-pei-2022-11-30.pdf, in
mehreren Artikeln im Bulletin für Arzneimittelsicherheit sowie im Rahmen des
jährlichen Treffens der International Society of Pharmacovigilance (ISoP) im
Oktober 2024, abrufbar unter link.springer.com/article/10.1007/s40264-024-01
477-7.
11. Wie viele Adverse Events Following Immunisation (AEFI) wurden vom
PEI im Rahmen der SafeVac2.0-Studie bisher insgesamt registriert,
unabhängig davon, ob diese als Verdachtsfallmeldung klassifiziert wurden
oder nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.
12. Wie viele AEFI wurden vom PEI
a) bis zum 30. August 2025
b) und bis zum 31. Dezember 2025
im Rahmen von sogenannten Studienfällen bzw. Studienfallmeldungen
an die EMA für SafeVac 2.0 übermittelt?
Wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 sowie zu 4 dargestellt, werden
Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu Studien, wie auch der SafeVac 2.0-Studie,
in Form von Studienfällen in das Modul der EudraVigilance-Datenbank für
Post Marketing-Studien bei der EMA gemeldet. Zu einem Studienfall können
theoretisch mehrere Verdachtsfälle einer Nebenwirkung (maximal je 1 pro
Impfung) gehören, die wiederum verschiedene unerwünschte Reaktionen
beinhalten können.
13. Auf welchen Daten- und Auswertungsstand bei SafeVac 2.0 hat das PEI
für seine Stellungnahme vom 18. August 2023 zurückgegriffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
14. Welche Veränderungen bei der Anzahl der AEFI haben sich bei Safe-
Vac 2.0 ergeben
a) seit dem 18. August 2023,
b) per Ende September 2024,
c) per 31. Dezember 2024,
d) sowie per 31. Dezember 2025,
aufgeschlüsselt nach dem Daten- und Auswertungsstand der Safe-
Vac-2.0-Studie für „adverse events (AEFI)“ insgesamt und „serious
adverse events (serious AEFI)“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Hat im Dezember 2024 beim PEI eine institutsinterne Vorstellung von
Ergebnissen zu der SafeVac-2.0-Studie stattgefunden, wenn ja, wann?
Im Rahmen einer internen Besprechung wurde am 11. Dezember 2024 eine
vorläufige Auswertung und Darstellung der bis zu dem Zeitpunkt analysierten
Daten der SafeVac 2.0. den beteiligten Mitarbeitenden vorgestellt.
16. Welche Maßnahmen wurden seitens des PEI und seitens der
Bundesregierung getroffen, um eine baldige Veröffentlichung der
Studienergebnisse sicherzustellen?
Nach Auskunft des PEI arbeiten die verantwortlichen Personen mit Hochdruck
an der finalen Auswertung und der Veröffentlichung der Ergebnisse der Safe-
Vac 2.0 Studie. Das PEI weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die
SafeVac 2.0 Studie auf ein großes öffentliches Interesse gestoßen war, sodass
mit knapp 740 000 Personen ein Vielfaches mehr an Personen teilnahm als
erwartet. Der erhaltene Datensatz ist somit sehr viel umfangreicher als
ursprünglich geplant, weswegen die Auswertung länger dauert als zunächst
veranschlagt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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