Schriftliche Frage 191 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche beim Paul-Ehrlich-Institut vorliegenden tabellarischen Übersichten enthalten die jährlichen Meldungen zu Verdachtsfällen schwerwiegen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 191 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche beim Paul-Ehrlich-Institut vorliegenden tabellarischen Übersichten enthalten die jährlichen Meldungen zu Verdachtsfällen schwerwiegen…
Frage 191 (Kay-Uwe Ziegler, AfD):
Welche beim Paul-Ehrlich-Institut vorliegenden tabellarischen Übersichten enthalten die jährlichen Meldungen zu Verdachtsfällen schwerwiegender Nebenwirkungen im Sinne des § 4 Absatz 13 des Arzneimittelgesetzes sowie die gemeldeten Verdachtstodesfälle für Impfstoffe in den Jahren 2003 bis 2019 einschließlich der jeweils zugrunde liegenden Impfstoffabsatz- bzw. Impfstoffverbrauchszahlen, und in welcher Form können diese Übersichten dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 9. Dezember 2025:
Seit dem Jahr 2010 veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut (FEI) regelmäßig eine Zusammenfassung der gemeldeten Verdachtsfälle nach Impfung in dem Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (abrufbar unter www.pe i.de/DE/newsroom/veroffentlichungen-arzneimittel/bulletin-arzneimittel sicherheit/bulletin-arzneimittelsicherheit-inhalt.html). In den Berichten werden rückwirkend für den entsprechenden Berichtszeitraum alle an das PEI berichteten Verdachtsmeldungen einer Nebenwirkung inklusive Todesfallmeldungen diskutiert. Das PEI stellt auf seiner Internetseite in tabellarischer Form sowohl Verdachtsfallmeldungen von Impfreaktionen und Impfkomplikationen nach Anwendung von Impfstoffen (außer COVID-19-Impfstoffe) von dem Jahr 2000 bis 2023, als auch zu allen Verdachtsfallmeldungen zu den zugelassenen COVID-19-Impfstoffen seit 27. Dezember 2020, aktuell bis inklusive 31. Dezember 2024 bereit, abrufbar unter www.pei.de/DE/arzn eimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-daten/uaw-daten-node.html. Das PEI führt routinemäßig keine zusätzlichen Listen oder tabellarischen Übersichten zu den Meldungen von Verdachtsfällen, in denen Todesfälle nach Arzneimittelgabe oder Impfung berichtet wurden bzw. in denen die berichtete(n) Nebenwirkung(en) als schwerwiegend im Sinne des § 4 Absatz 13 des Arzneimittelgesetzes (AMG) definiert wurden.
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