Schriftliche Frage 55 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie verteilen sich die 5.526 Geldbußen, die laut der Antwort auf meine Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/2979 im Jahr 2024 z…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 55 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie verteilen sich die 5.526 Geldbußen, die laut der Antwort auf meine Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/2979 im Jahr 2024 z…
Frage 55 (Luke Hoß, Die Linke):
Wie verteilen sich die 5.526 Geldbußen, die laut der Antwort auf meine Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/2979 im Jahr 2024 zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister gemäß § 149 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung führten, auf nachfolgende Bußgeldhöhen: 201 bis 1.000 Euro, 1.001 bis 5.000 Euro, 5.001 bis 10.000 Euro, 10.001 bis 50.000 Euro, 50.001 bis 100.000 Euro, 100.001 bis 500.000 Euro, 500.001 bis 1.000.000 Euro, 1.000.001 bis 5.000.000 Euro, 5.000.001 bis 10.000.000 Euro, mehr als 10.000.000 Euro?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. August 2026:
Basierend auf einer entsprechenden Auswertung des Gewerbezentralregisters verteilen sich die 5.526 Bußgeldentscheidungen nach § 149 Absatz 2 Nummer 3 der Gewerbeordnung für das Jahr 2024 wie folgt auf die verschiedenen Bußgeldhöhen: 201 bis 1.000 Euro: 3.464 1.001 bis 5.000 Euro: 1.585 5.001 bis 10.000 Euro: 190 10.001 bis 50.000 Euro: 169 50.001 bis 100.000 Euro: 15 100.001 bis 500.000 Euro: 39 500.001 bis 1.000.000 Euro: 34 1.000.001 bis 5.000.000 Euro: 23 5.000.001 bis 10.000.000 Euro: 3 über 10.000.000 Euro: 4
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