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Fiskalische, verteilungspolitische und umweltpolitische Folgen einer Anhebung der Entfernungspauschale (Antwort zu Drs. 21/553)

dip / drucksache 01.08.2025 · WP 21 · 21/1145 · Antwort · Original ↗

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Fiskalische, verteilungspolitische und umweltpolitische Folgen einer Anhebung der Entfernungspauschale (Antwort zu Drs. 21/553) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1145 21. Wahlperiode 01.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/553 – Fiskalische, verteilungspolitische und umweltpolitische Folgen einer Anhebung der Entfernungspauschale V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes (EstG) wurde 1995 eingeführt, um beruflich bedingte Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich zu berücksichtigen. Ursprünglich als verkehrsmittelunabhängige Pauschale konzipiert, ist sie heute nach diesbezüglichen Studien eines der größten und umstrittensten Instrumente der steuerlichen Mobilitätsförderung in Deutschland (Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) Universität Stuttgart, 2023, www.fit.fraunho fer.de/de/presse/23-02-23_studie-empfiehlt-mobilitaetsgeld-als-alternative-zu r-entfernungspauschale.html). In der Praxis führt diese Regelung zu erheblichen sozialen, geschlechterspezifischen, fiskalischen und klimapolitischen Verzerrungen (Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, 2025, Bundestagsdrucksache 20/15105, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), 2023, foes.de/publikationen/2023/ 2023-11_Subventionssteckbrief-Entfernungspauschale.pdf). Haushalte mit höherem Einkommen und langen Pendelwegen profitieren überproportional, während Geringverdienende häufig leer ausgehen, da sie unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen oder nur geringe Werbungskosten geltend machen können (FÖS, 2023). Über 40 Prozent der Subvention fließen laut FÖS-Studie an die 30 Prozent mit den höchsten Einkommen; mehr als 50 Prozent der steuerlichen Vorteile entfallen auf das oberste Einkommensdezil (Fraunhofer FIT, Freie Universität Berlin, IER Universität Stuttgart, 2024, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/13 4_2024_texte_verteilungswirkungen_verkehrswende.pdf). Frauen profitieren seltener, da sie häufiger in Teilzeit arbeiten, durchschnittlich 18 Prozent weniger verdienen (Statistisches Bundesamt, 2024, www.destatis.de/DE/Presse/Pre ssemitteilungen/2025/02/PD25_056_621.html) und unbezahlte Wegeketten wie Kinderbetreuung oder Pflege nicht steuerlich berücksichtigt werden (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), 2025, www.wsi.de/de/fa ust-detail.htm?sync_id=HBS-009090). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Trotz der im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD in den Zeilen 899 ff. festgelegten Klimaziele – Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 und Umsetzung des Pariser Klimaabkommens – sieht die Bundesregierung eine Ausweitung der Entfernungspauschale vor. Ab 2026 soll die Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden. Durch diese Maßnahme werden nach diesbezüglichen Gutachten längere Pendelstrecken sowie insbesondere die Nutzung CO2-intensiver Verkehrsmittel wie Pkw begünstigt, während steuerliche Anreize für klimaschonende Alternativen ausbleiben (Umweltbundesamt (UBA), 2024, www.umweltbund esamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrsmanagement/mobilitaetswende; Kopernikus-Projekt, 2023, ariadneprojekt.de/publikation/kurzdossier-klimasch aedliche-subventionen-entsprechen-negativen-co2-preisen/). Über 80 Prozent der Förderung kommt Pkw-Pendlerinnen und Pkw-Pendlern zugute, ein Großteil der Steuerzahlenden profitiert überhaupt nicht von der Pauschale, weil sie unter der Werbungskostenpauschale bleiben, während umweltfreundliche Alternativen, wie öffentlicher Nahverkehr oder Fahrrad, nicht differenziert gefördert werden (FÖS, 2023). Die Entfernungspauschale verursacht jährlich Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe. Nach Berechnungen des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft beliefen sich diese 2022 auf rund 6 Mrd. Euro (FÖS, 2023). Das Entlastungsvolumen schmälert laut Studienautorinnen und Studienautoren die finanziellen Spielräume für Investitionen in klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur. Bundesländer befürchten, einen erheblichen Teil der Steuerausfälle tragen zu müssen, und fordern die Bundesregierung auf, die finanziellen Folgen nicht auf Länder und Kommunen abzuwälzen (Ländervertretung, 2025, www.md r.de/nachrichten/deutschland/politik/laender-gegen-steuerplaene-pendlerpausc hale-100.html). Nach diesbezüglichen Studien zählt die Pauschale zu den größten klimaschädlichen Subventionen im deutschen Steuersystem und wirkt wie ein negativer CO2-Preis, da sie emissionsintensive Mobilität wirtschaftlich attraktiver macht als klimafreundliche Alternativen (UBA, 2024; Kopernikus-Projekt, 2023). Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die Entfernungspauschale soziale Ungleichheiten verstärkt und Klimaschutzaspekte unzureichend berücksichtigt. Im Bericht von 2022 fordert er eine umfassende Reform, die den Fokus auf soziale Gerechtigkeit legt und klimaschonendes Mobilitätsverhalten stärker fördert. Der Rechnungshof verweist auf Defizite im Verwaltungsvollzug und fordert eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen, etwa zur Berücksichtigung von Unfallkosten (Bundesrechnungshof, 2022, www.bundesrechnu ngshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/steuervollzug-entfernun gspauschale-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingesetzte Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ äußert in ihrem Bericht (November 2024) deutliche Kritik an der Entfernungspauschale. Sie bewertet die Regelung als bürokratisch, ungenau und sozial unausgewogen; der wahrscheinlich hohe Verwaltungsaufwand und fehleranfällige Nachweise führten zu erheblichen Vollzugsproblemen. Besonders würden Pendelnde mit hohen Einkommen profitieren, während viele Geringverdienende leer ausgingen. Zudem widerspreche die Pauschale den verkehrs- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Die Kommission empfiehlt daher eine grundlegende Reform hin zu einem einfacheren, sozial gerechteren und klimaverträglicheren System (www.bundesfi nanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/beric ht-kommission-buergernahe-einkommensteuer.pdf?__blob=publicationFile &v=5). Einschlägige Studien empfehlen eine grundlegende Reform, die soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz stärker berücksichtigt (Öko-Institut, 2021, www.oeko.de/publikationen/p-details/reform-der- entfernungspauschalefuer-klimaschutz-und-soziale-gerechtigkeit; Fraunhofer FIT und IER Stuttgart, 2023, Universität Konstanz, 2023, www.uni-konstanz.de/forschen/exzell enzstrategie/in-den-medien-1/presseinformationen/presseinformationen-detail/ das-verzerrte-bild-der-entfernungspauschale/). Angesichts der sozialen, fiskalischen, gleichstellungs- und klimapolitischen Herausforderungen ist nach Ansicht der Fragestellenden eine umfassende und transparente Überprüfung der Entfernungspauschale erforderlich, um ihre tatsächlichen Verteilungswirkungen im Jahr 2025 sowie die damit verbundenen sozialen, ökologischen und gleichstellungspolitischen Effekte bewerten zu können.  1. Welche fiskalischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante Ausweitung der Entfernungspauschale auf die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen, und wie hoch schätzt sie die jährlichen Mindereinnahmen jeweils für jede Ebene (bitte in voller Jahreswirkung und Kassenwirkung angeben)? Die Angaben können der Anlage 1 entnommen werden.*  2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der geplanten Ausweitung der Entfernungspauschale im Hinblick auf fiskalische Nachhaltigkeit und Steuerfairness, insbesondere vor dem Hintergrund wachsender Haushaltsrisiken sowie der haushaltspolitischen Zielvorgaben wie Schuldenbremse, Klimafonds-Engpässen und mittelfristiger Finanzplanung?  3. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, um die durch die Ausweitung der Entfernungspauschale verursachten Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen auszugleichen?  4. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der geplanten Ausweitung der Entfernungspauschale auf die Finanzkraft strukturschwacher Kommunen, insbesondere im Hinblick auf deren Abhängigkeit von Einkommensteueranteilen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für das eigene politische Handeln?  5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die fiskalpolitischen Auswirkungen der Entfernungspauschale im Rahmen des Länderfinanzausgleichs und der kommunalen Finanzausgleichssysteme angemessen berücksichtigt werden? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es zur Ausweitung der Entfernungspauschale zunächst eines Gesetzgebungsvorschlages bedarf. Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.  6. Welche Prognosen liegen der Bundesregierung zu den langfristigen fiskalischen Effekten der Entfernungspauschale auf die Einnahmensituation der öffentlichen Haushalte bis 2045 vor, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur und Daseinsvorsorge? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Prognosen vor.  7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der fiskalischen Zielgenauigkeit der Entfernungspauschale im Vergleich zu alternativen Förderinstrumenten (insbesondere Mobilitätszuschuss, ÖPNV(öffentlicher Personennahverkehr)-Förderung) im Hinblick auf die Wirkung auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen? * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1145 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der geplanten Ausweitung der Entfernungspauschale im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere im Hinblick auf das objektive Nettoprinzip, des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und der Folgerichtigkeit der steuerlichen Belastungsentscheidung, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die weitere Ausgestaltung der Regelung?  9. Welche verfassungsrechtlichen Erwägungen hat die Bundesregierung bei der geplanten Ausweitung der Entfernungspauschale insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Gleichbehandlung von Kurz- und Fernpendlerinnen und Kurz- und Fernpendlern angestellt? Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet. Schlussfolgerungen bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 10. Wie möchte die Bundesregierung garantieren, dass die Ausgestaltung der Entfernungspauschale nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen mit unterschiedlichen Arbeitswegen führen könnte, insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichbehandlung? Etwaige Erwägungen bleiben einem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 hingewiesen. 11. Welche verfassungsrechtlichen Risiken sieht die Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche Diskriminierung bestimmter Gruppen, insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, durch die geplante Neuregelung der Entfernungspauschale? 12. Inwiefern hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Anhebung der Entfernungspauschale geprüft, ob die steuerliche Berücksichtigung von Wegekosten mit dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit vereinbar ist und wie sie sich im Hinblick auf eine gleichmäßige steuerliche Behandlung verschiedener Einkommens- und Erwerbsgruppen auswirkt? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Die Entfernungspauschale steht in ihrer bisherigen Ausgestaltung als Regelung im Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. BVerfG vom 9. Dezember 2008 – 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BGBl. 2008 I, 2888 sowie BFH VI R 17/07 vom 10. Januar 2008, BStBl. II S. 234; BFH VI R 4/15 vom 15. November 2016, BStBl. 2017 II S. 228; BFH vom 4. April 2019 – VI R 27/17, BStBl. II S. 536 et al.). Die vereinbarte Anhebung der Entfernungspauschale steht den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen nicht entgegen. 13. Welche Haushaltsgruppen – differenziert nach Typen wie Alleinstehende mit geringem Einkommen, Alleinerziehende mit Kindern, Paarhaushalte mit und ohne Kinder, Haushalte ohne eigenes Kraftfahrzeug, Doppelverdienendenhaushalte mit langen Pendelstrecken sowie Haushalten von Rentnerinnen und Rentnern – erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Entfernungspauschale a) die höchsten absoluten Steuerentlastungen (bitte in Euro angeben), b) die höchsten relativen Steuerentlastungen (bitte in Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens angeben), und c) in welchen Gruppen entfaltet eine Anhebung der Entfernungspauschale nur eine geringe oder keine steuerliche Entlastungswirkung (bitte jeweils differenziert nach Haushaltstypen und Einkommensgruppen angeben)? Statistische Daten zu Haushaltstypen sind in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nicht verfügbar. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der in Frage 13 erfragten Informationen – im Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit? 15. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der geplanten Ausweitung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab dem 1. Januar 2026 im Lichte der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2025 (Zeilen 899 ff.) formulierten Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2045 und zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Studien und Stellungnahmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) belegen, dass die Entfernungspauschale negative Umwelt- und Klimaschutzwirkungen entfalten kann, indem sie längere und überwiegend mit dem Pkw zurückgelegte Arbeitswege steuerlich begünstigt und somit zu erhöhten CO2- Emissionen beitragen kann? 16. Welche verteilungspolitischen, gleichstellungsbezogenen und klimapolitischen Auswirkungen – insbesondere in Bezug auf unterschiedliche Einkommensgruppen, Geschlechter sowie das Mobilitätsverhalten – hat die Bundesregierung im Zuge der geplanten Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab dem 1. Januar 2026 geprüft oder untersucht, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus für eine sozial und ökologisch ausgewogene Ausgestaltung der Regelung? 17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die künftige Ausgestaltung der Entfernungspauschale, dem im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD formulierten Gleichstellungsziel gerecht wird, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihr eigenes politisches Handeln – insbesondere im Hinblick auf unterschiedliche Arbeitsformen, Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sowie unterschiedliche Mobilitätsmuster, wie etwa Wegeketten zur Kinderbetreuung oder Pflege? Die Fragen 14 bis 17 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der sozialen Wirkung der Entfernungspauschale auf vulnerable Gruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Migrantinnen und Migranten) vor, und welche Maßnahmen werden ergriffen oder geplant, um soziale Benachteiligungen dieser Gruppen zu vermeiden oder zu adressieren? Die Bundesregierung nimmt vorhandene Studien zur Kenntnis und prüft, ob und inwieweit dortige Erkenntnisse in der Ausgestaltung Berücksichtigung finden können. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der sozialen Wirkung der Entfernungspauschale auf vulnerable Gruppen vor. 19. In welchem Umfang hat die Bundesregierung bei der Planung der künftigen Ausgestaltung der Entfernungspauschale geprüft oder untersucht, wie Menschen mit geringem Einkommen von der befristet eingeführten Mobilitätsprämie (Teil des Klimapakets 2019/2020, befristet bis 2026) profitieren, und welche Überlegungen gibt es hinsichtlich eines einkommensunabhängigen Mobilitätszuschusses als mögliche Alternative oder Ergänzung zur bisherigen Regelung? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 20. Welche konkreten Überlegungen und Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung mit der im von CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Einführung einer pauschalen Arbeitstagepauschale zur Zusammenfassung der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und wie soll diese Pauschale nach aktuellem Planungsstand ausgestaltet werden, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung von Homeofficetagen und dem häuslichen Arbeitszimmer? Der Koalitionsvertrag sieht in Abschnitt 2.1. „Haushalt, Finanzen und Steuern“ unter der Überschrift: „Steuerbürokratie reduzieren“ (Zeile 1522–1526) vor, dass sich die Bundesregierung für eine Steuervereinfachung durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen einsetzen wird, damit das Steuersystem von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird. Dabei soll insbesondere eine Arbeitstagepauschale geprüft werden, mit der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengefasst werden können. Das weitere Verfahren dazu bleibt abzuwarten. 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem steuerlichen Nebeneinander sowie möglichen Zielkonflikten zwischen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Einführung einer pauschalen Arbeitstagepauschale zur Vereinfachung der Werbungskosten und der geplanten Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab dem 1. Januar 2026, und welche Maßnahmen sind, soweit bereits geprüft oder erwogen, vorgesehen, um eine systematische Doppelstruktur oder widersprüchliche Anreize im Steuersystem zu vermeiden? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 22. Wie stellt sich die Verteilung der steuerlichen Entlastung durch die Entfernungspauschale nach Einkommensgruppen, Geschlecht, Pendeldistanzen und Beschäftigungsprofilen dar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für eine sozial ausgewogene Ausgestaltung der Entfernungspauschale? Die mit einem Steuersimulationsmodell auf Basis der fortgeschriebenen Lohn- und Einkommensteuerstatistik geschätzten Steuerentlastungen 2025 nach Einkommensdezilen und Entfernungskilometern können der Anlage 2 entnommen werden.* Darüber hinausgehende Differenzierungen sind nicht verfügbar, da die steuerliche Wirkung ausschließlich für Steuerpflichtige (bei Zusammenveranlagung grundsätzlich zwei Personen) ermittelt werden kann. 23. Wie verteilen sich die sozialen und finanziellen Wirkungen der Entfernungspauschale nach Regionen, insbesondere zwischen städtischen, ländlichen und strukturschwachen Gebieten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung auch daraus für eine sozial ausgewogene Ausgestaltung? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die finanziellen Wirkungen der Entfernungspauschale nach Regionen vor. 24. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder nur eine sehr geringe Steuerentlastung durch die Entfernungspauschale erhalten? Zum Anteil der Beschäftigten, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder nur eine sehr geringe Steuerentlastung durch die Entfernungspauschale erhalten, kann keine Aussage getroffen werden, da die Entfernungspauschale regelmäßig erst eine finanzielle Wirkung entfaltet, wenn dazu Angaben in der Steuererklärung gemacht werden und diese – ggf. zusammen mit anderen Werbungskosten – den Werbungskosten-Pauschbetrag überschreitet. 25. Welche genderbezogenen Wirkungsanalysen hat die Bundesregierung seit 2021 im Zusammenhang mit der Entfernungspauschale beauftragt oder selbst durchgeführt? Die Bundesregierung hat solche Wirkungsanalysen weder beauftragt noch selbst durchgeführt. 26. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Einführung eines pauschalen, einkommensunabhängigen Mobilitätszuschusses oder zur stärkeren Verknüpfung der steuerlichen Förderung an die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angestellt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr weiteres Vorgehen im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz? Das Bundesministerium der Finanzen hat in der letzten Legislaturperiode die Entfernungspauschale insbesondere zur Prüfung einer ökologischeren und sozialeren Ausgestaltung auf den Prüfstand gestellt. Ergebnis dieser Prüfung war, dass die Entfernungspauschale in ihrer momentanen Ausgestaltung bereits so- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1145 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. ziale und ökologische Aspekte berücksichtigt. So dient die verkehrsmittelunabhängige Pauschalierung maßgebend der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, denn die Entlastung fällt gleich hoch aus unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer – vergleichsweise hohe – Aufwendungen für die Nutzung eines Kraftwagens oder – vergleichsweise geringe Aufwendungen – für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel tätigt. Teil dieser Prüfung war auch die Einführung eines Mobilitätszuschusses in Form eines progressionsunabhängigen Mobilitätsgeldes. Gegen diesen Reformansatz sprach der zusätzliche Bürokratieaufwand zur Ermittlung und Auszahlung eines solchen Mobilitätsgeldes sowie die – je nach Ausgestaltung – höheren steuerlichen Mindereinnahmen. Gleichzeitig wurde bei der Prüfung deutlich, dass das Steuerrecht an moderne Mobilitätsformen angepasst werden sollte. Hierbei wurde es für sinnvoll erachtet, eine Pauschalversteuerungsmöglichkeit für die Zurverfügungstellung von Mobilitätsbudgets in das Einkommensteuergesetz aufzunehmen. Ein entsprechender Gesetzgebungsvorschlag der Bundesregierung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde vom Gesetzgeber allerdings nicht berücksichtigt. 27. Welche Erwägungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, die Entfernungspauschale zu erhöhen, und welche möglichen Zielkonflikte sieht sie dabei insbesondere im Hinblick auf soziale Ausgewogenheit und potenzielle umweltpolitisch kontraproduktive Auswirkungen? Die Bundesregierung verweist auf den Wortlaut des Koalitionsvertrags. Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum österreichischen Modell der Pendlerpauschale vor, insbesondere hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem deutschen Verfassungsrecht (insbesondere steuerliches Nettoprinzip), seiner administrativen Umsetzbarkeit sowie möglicher Hürden bei einer Übertragung auf das deutsche Steuersystem? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob die entsprechenden Regelungen zum österreichischen Recht mit dem Deutschen Verfassungsrecht vereinbar sind. 29. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Reformüberlegungen zum deutschen System einen Austausch oder eine Nachfrage bei der österreichischen Regierung oder zuständigen Stellen zum dortigen Modell der Pendlerpauschale durchgeführt oder angestrebt, und welche Ergebnisse liegen dazu vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen und dem Austausch für die Weiterentwicklung der Entfernungspauschale? Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. 30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anwendung des steuerrechtlichen Nettoprinzips und des verfassungsrechtlichen Rahmens auf die Entfernungspauschale für deren künftige Ausgestaltung? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 31. Welche Reformmodelle der Entfernungspauschale wurden seit 2021 innerhalb der Bundesregierung geprüft oder in interministeriellen Abstimmungen thematisiert? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. 32. Welche wirtschaftlichen, verteilungspolitischen, klimapolitischen und konjunkturellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von einer weitergehenden oder strukturellen Reform der Entfernungspauschale, die eine stärkere soziale Staffelung vorsieht, das genutzte Verkehrsmittel stärker berücksichtigt und gezielt Anreize für klimafreundliche Mobilität setzt, soweit solche Reformmodelle seit 2021 geprüft oder in Erwägung gezogen wurden? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Eine Reform der Entfernungspauschale wurde in der letzten Legislaturperiode bereits geprüft. 33. Falls seit 2021 im Zusammenhang mit Reformmodellen der Entfernungspauschale Prüfungen oder Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung stattgefunden haben, wurden dabei interministerielle Fachstellen mit klimapolitischer oder steuerlicher Expertise sowie öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen, insbesondere das Umweltbundesamt und das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI), einbezogen, und wenn nein oder falls keine Prüfungen erfolgt sind, welche Gründe liegen hierfür aus Sicht der Bundesregierung vor? Die Bundesregierung hat das in § 13 Absatz 1 Satz 1 des Bundes- Klimaschutzgesetzes festgelegte Berücksichtigungsgebot beachtet. Aus Sicht der Bundesregierung bestand kein Erfordernis, das Umweltbundesamt und das Fraunhofer- Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI) einzubeziehen. 34. Inwieweit wurden Umwelt- und Sozialverbände sowie Gleichstellungsstellen in die Planung und Bewertung der Neuregelung der Entfernungspauschale einbezogen, und wie wird die Beteiligung relevanter Akteure künftig sichergestellt? Die Anhebung der Entfernungspauschale stellt keine Neuregelung dar. Eine Beteiligung kann zudem im Wege der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren erfolgen. 35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass steuerliche Mobilitätsregelungen künftig sozial gerechter, klimaschutzorientierter und geschlechtergerechter ausgestaltet und unbeabsichtigte soziale oder geschlechterspezifische Ungleichheiten vermieden werden? Die Bundesregierung führt derzeit eine umfassende Prüfung im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzprogramms durch. 36. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um bei der Entfernungspauschale gezielt die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder emissionsarmer Mobilität zu fördern und die steuerliche Förderung an die tatsächliche Umweltwirkung des gewählten Verkehrsmittels zu koppeln? Die bisherige Ausgestaltung der Entfernungspauschale enthält bereits eine entsprechende Förderung. Eine Anhebung der Entfernungspauschale wird diese Förderung noch verstärken. 37. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den unterschiedlichen Definitionen des Subventionsbegriffs (Bundesregierung gemäß Subventionsbericht gemäß § 12 des Stabilitätsgesetzes (StabG), Umweltbundesamt, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Internationaler Währungsfonds (IWF), EU) für die klimapolitische Einordnung und mögliche Reformen der Entfernungspauschale? 38. Vor dem Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD beim Thema Subventionen den engen Subventionsbegriff der Bundesregierung (Subventionsbericht gemäß § 12 StabG) zugrunde legt, inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung erweiterte Subventionsbegriffe, wie sie das Umweltbundesamt, das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) sowie internationale Organisationen (OECD, IWF, EU, Welthandelsorganisation (WTO)) verwenden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Ausgestaltung ihrer Finanz- und Steuerpolitik im Bereich Klimaschutz? 39. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die Beschränkung auf den engen Subventionsbegriff gemäß § 12 StabG im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf die Transparenz, internationale Vergleichbarkeit und Wirksamkeit der deutschen Klimaschutzpolitik, insbesondere im Hinblick auf die systematische Erfassung und den effektiven Abbau klimaschädlicher Subventionen? Die Fragen 37 bis 39 werden zusammen beantwortet. Die Klima-, Finanz- und Steuerpolitik der Bundesregierung ist unabhängig von Begriffsdefinitionen zu Subventionen. Im Subventionsbericht der Bundesregierung wird die Klimawirkung aller Subventionen im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung überprüft. Daneben enthält der Klimaschutzbericht 2023 eine Arbeitsdefinition und erste Auflistung von „staatlichen Begünstigungen mit klimaschädlicher Wirkung“. Damit werden auch Maßnahmen in den Blick genommen werden, die nicht unter den Subventionsbegriff des Subventionsberichts der Bundesregierung fallen. Ob eine Maßnahme eine Subvention im Sinne des Subventionsberichts der Bundesregierung oder eine staatliche Begünstigung mit klimaschädlicher Wirkung im Sinne des Klimaschutzberichts der Bundesregierung darstellt, determiniert nicht ihre klimapolitische Einordnung oder ihren Reformbedarf. 40. Wie nimmt die Bundesregierung die Tatsache auf, dass der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD keine konkreten Zielvorgaben oder einen Zeitplan für den Abbau klimaschädlicher Subventionen enthält, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Planbarkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Klimapolitik? Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, alle Subventionen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die Planbarkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Klimapolitik bleiben davon unberührt. 41. Welche Daten zur tatsächlichen Nutzungshäufigkeit der Entfernungspauschale durch verschiedene Bevölkerungsgruppen (z. B. Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige) liegen der Bundesregierung für die letzten sechs Jahre vor, und welche Prognosen oder Schätzungen gibt es für 2025? Der Anlage 3 können die verfügbaren statistischen Daten der Veranlagungsjahre 2016 bis 2021 differenziert nach Bruttolöhnen und Geschlecht entnommen werden.* Aktuellere statistische Daten liegen wegen der den Steuerpflichtigen zugestandenen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistiken nicht vor. Angaben zur Entfernungspauschale und zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen nur für die Erwerbstätigen vor und werden von den Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Es wurden nur Pendler erfasst, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1 000 Euro lagen (Steuerfälle mit „erhöhten Werbungskosten“). Diejenigen, die unterhalb dieses Betrags blieben, gaben ihre gependelten Kilometer häufig nicht in ihrer Steuererklärung an beziehungsweise reichten gar keine Steuererklärung ein. Für den Veranlagungszeitraum 2025 liegen keine derart differenzierten Prognosen oder Schätzungen vor. 42. Welche Erkenntnisse oder Schlussfolgerungen liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die sozialpolitische Treffsicherheit der Entfernungspauschale vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die künftige Ausgestaltung der Regelung? Die Bundesregierung nimmt vorhandene Studien zur Kenntnis und prüft ob und inwieweit dortige Erkenntnisse in der Ausgestaltung Berücksichtigung finden können. Schlussfolgerungen bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 43. Inwiefern wurde bei der geplanten Ausweitung der Entfernungspauschale geprüft, ob sie strukturell vor allem Personen mit höherem Einkommen und längeren Pendelwegen zugutekommt? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 44. Welche Alternativmodelle zur steuerlichen Berücksichtigung von Arbeitswegen (z. B. Mobilitätsgeld, Zuschussmodelle, Klimabonus) wurden in der aktuellen Legislaturperiode von der Bundesregierung diskutiert oder modelliert? In der aktuellen Legislaturperiode wurden bislang keine alternativen Modelle diskutiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 hingewiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1145 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 45. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das tatsächliche Mobilitätsverhalten (z. B. Verkehrsmittelwahl, Wegelängen, Nutzung des ÖPNV) der Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Entfernungspauschale für die letzten sechs Jahre vor, und welche Prognosen bzw. Schätzungen gibt es für 2025? Die verfügbaren statistischen Daten für die Veranlagungszeiträume 2016 bis 2021 können der Anlage 4 entnommen werden.* Prognosen oder Schätzungen für 2025 liegen nicht vor. Aufgrund der langen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Bearbeitungsdauer bei der Finanzverwaltung liegen die Angaben nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung vor. Daher sind die aktuellsten Daten für das Veranlagungsjahr 2021. Angaben zur Entfernungspauschale und zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen nur für die Erwerbstätigen vor und werden von den Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Es wurden nur Pendler erfasst, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer- Pauschbetrag von damals 1 000 Euro lagen (Steuerfälle mit „erhöhten Werbungskosten“). Diejenigen, die unterhalb dieses Betrags blieben, gaben ihre gependelten Kilometer häufig nicht in ihrer Steuererklärung an beziehungsweise reichten gar keine Steuererklärung ein. Darüberhinausgehend sind Mehrfachnennungen von Verkehrsmitteln möglich. Da sich die Wahl des Verkehrsmittels nicht auf die Festsetzung der Entfernungspauschale auswirkt, ist davon auszugehen, dass diese Daten allgemein eine verminderte Qualität besitzen. Prognosen über die Höhe der Werbungskosten werden vom BMF nicht erstellt. 46. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sich das Mobilitätsverhalten in den letzten sechs Jahren unter dem Einfluss von Homeofficeregelungen, Digitalisierung und Klimabewusstsein verändert hat, für die künftige Ausgestaltung der Entfernungspauschale? Die aktuellen Überlegungen und Schlussfolgerungen spiegeln sich im Koalitionsvertrag wider. 47. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur durchschnittlichen Inanspruchnahme der Entfernungspauschale nach Bundesländern, Geschlecht, Alter und Beschäftigungsform vor? Die dazu verfügbaren Informationen nach Bundesländern und Alter können der Anlage 5 entnommen werden.* Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 hingewiesen. 48. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur steuerlichen Wirkung der Entfernungspauschale im Vergleich zu sonstigen steuerlichen Werbungskosten hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Eine mittels Einkommensteuer-Simulationsmodell erstellte Schätzung der Entlastung 2025 infolge aller anderen Werbungskosten als durch Nutzung der Entfernungspauschale differenziert nach Einkommensklassen kann der Anlage 6 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1145 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. entnommen werden.* Die Übersicht ist nicht auf Steuerpflichtige mit berücksichtigter Entfernungspauschale beschränkt. 49. Welche Rolle spielt die Entfernungspauschale im Rahmen der von der Bundesregierung angestrebten Vereinfachung des Steuerrechts für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? 50. Inwiefern wurde im Rahmen der Steuervereinfachung geprüft, die Entfernungspauschale durch eine kilometerunabhängige Pauschale, eine pauschale Mobilitätszulage oder eine Arbeitstagepauschale (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu ersetzen? Die Fragen 49 und 50 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 51. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Entfernungspauschale auch für sehr lange Wege ohne Kappungsgrenze gilt, und inwiefern ist eine Begrenzung der Entfernung vorgesehen oder diskutiert worden? Der Koalitionsvertrag sieht keine Einführung einer Kappungsgrenze vor. Eine solche ist unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Entfernungspauschale auch nicht angezeigt. 52. Wie viele Steuerpflichtige haben in den letzten sechs Jahren die Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG in Anspruch genommen (bitte nach Einkommensdezilen beziehungsweise Bruttojahreseinkommensgruppen in 10 000-Euro-Schritten aufschlüsseln)? Die nach Bruttojahreslohn differenzierten Fallzahlen können der Anlage 3 entnommen werden.* 53. Wie viele dieser in Frage 52 erfragten Fälle entfallen dabei jeweils auf Angestellte, Selbstständige und Rentnerinnen und Rentner? Auf die Antwort zu Frage 41 wird verwiesen. 54. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Steuerentlastung durch die Entfernungspauschale pro Steuerpflichtigen in den unteren 20 Prozent, mittleren 60 Prozent und oberen 20 Prozent der Einkommensverteilung? Die vom Fraunhofer FIT mittels Einkommensteuer-Simulationsmodell erstellte Schätzung für 2025 ist als Anlage 7 beigefügt.* 55. Wie hoch war die kumulierte Steuerentlastung durch die Entfernungspauschale in den vergangenen sechs Jahren, welche Prognose gibt es für 2025, und wie verteilt sie sich nach Steuerklassen I bis VI? Zur steuerlichen Wirkung der Entfernungspauschale liegen keine statistischen Daten vor. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1145 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Die geschätzte Gesamtwirkung für das Jahr 2025 beträgt rund 4 930 Mio. Euro. Eine Aufteilung nach Steuerklassen ist nicht möglich, da bis auf Ausnahmefälle die Entfernungspauschale die Einkommensteuerlast, nicht aber die Lohnsteuer reduziert. 56. Welche durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wurde laut Bundesregierung in den Jahren 2016, 2019 und dem aktuellsten verfügbaren Jahr erfasst, und wie haben sich diese Entfernungen über die Zeit entwickelt (bitte differenziert nach Geschlecht, Beschäftigungsform und Verkehrsmittel, soweit verfügbar, angeben)? Im Rahmen der Mikrozensuserhebungen werden Fragen zur Lage von Wohnort und Arbeitsstätte im Abstand von vier Jahren zu den „Pendlereigenschaften“ jeweils für den Hinweg zur Arbeitsstätte gestellt (Entfernung, Zeitaufwand, Verkehrsmittel). Im Mikrozensus wird jedoch die Entfernung nicht nach Durchschnittskilometern erfragt, sondern nach vordefinierten Entfernungsklassen. Diese alternative Auswertung für die Berichtsjahre 2016, 2020 und 2024 kann der Anlage 8 entnommen werden.* 57. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Entfernungspauschale einen Einfluss auf die durchschnittliche Länge der Arbeitswege hat, also beispielsweise längere Pendeldistanzen begünstigt? Ein Einfluss der Entfernungspauschale auf Pendeldistanzen ist möglich. Konkrete Zahlen zu einem Einfluss auf Pendeldistanzen liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor. 58. Welche CO2-Emissionen waren nach Einschätzung oder Modellierung der Bundesregierung im jeweils aktuellsten verfügbaren Berichtsjahr mit den durch die Entfernungspauschale steuerlich begünstigten Arbeitswegen verbunden (bitte nach Verkehrsmittelgruppen und Einkommensklassen, soweit möglich, aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 59. Welche durchschnittliche Steuerentlastung haben Steuerpflichtige in den zuletzt verfügbaren Jahren, aufgeschlüsselt nach Fahrten mit dem Auto und mit öffentlichen Verkehrsmitteln, erhalten? Zur steuerlichen Wirkung der Entfernungspauschale liegen keine statistischen Daten vor. 60. Wie verteilen sich die Nutzerinnen und Nutzer der Entfernungspauschale im Jahr 2025 nach Bundesländern und Gemeindegrößenklassen? Für das Jahr 2025 sind statistische Daten noch nicht verfügbar. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1145 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 61. Wie hoch ist der Anteil der Steuerpflichtigen, deren Werbungskosten überwiegend aus der Entfernungspauschale bestehen, im Vergleich zu denjenigen, die weitere Werbungskosten geltend machen? Die Zahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und der Steuerfälle, bei denen die erhöhten Werbungskosten der Entfernungspauschale entspricht, können der Anlage 9 entnommen werden.* 62. Welche methodischen Änderungen oder Anpassungen in der statistischen Erfassung der Entfernungspauschale und der Werbungskosten wurden in den letzten fünf Jahren vorgenommen, und wie wirken sich diese auf die Vergleichbarkeit mit Vorjahren aus? Es wurden in den letzten Jahren keine methodischen Änderungen oder Anpassungen in der statistischen Erfassung der Entfernungspauschale und der Werbungskosten vorgenommen. 63. Welche Änderungen an der Entfernungspauschale wurden seit dem Jahr 2010 vorgenommen, und wie haben sich diese auf die durchschnittliche Steuerentlastung pro Fall ausgewirkt? Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vom 21. Dezember 2019 im Steuerrecht wurden Steuerpflichtige, die einen besonders langen Arbeitsweg haben, steuerlich entlastet. Die Entfernungspauschale wurde ab dem 21. Kilometer erhöht, um so pauschalierend die sich durch die CO2-Bepreisung ergebende Erhöhung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte teilweise auszugleichen. Diese Entlastung gilt für einen begrenzten Zeitraum ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026. In einem ersten Schritt wurde die Entfernungspauschale für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben und in einem zweiten Schritt sollte für die Jahre 2024 bis 2026 eine weitere Erhöhung um 3 Cent auf 38 Cent erfolgen. Dieser zweite Schritt wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23. Mai 2022 zur weiteren finanziellen Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler vorgezogen und gilt bereits seit dem Jahr 2022. Statistische Daten zur durchschnittlichen Wirkung der Entfernungspauschale liegen nicht vor. 64. Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zur Einschätzung der Expertenkommission ein, wonach die Entfernungspauschale derzeit mit erheblichem Verwaltungsaufwand und Vollzugsmängeln verbunden ist? 65. Welche Überlegungen und Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Empfehlung der Expertenkommission (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), die bisherigen Regelungen für Entfernungspauschale, Homeoffice und Arbeitszimmer durch eine einheitliche Arbeitstagepauschale zu ersetzen, um Bürokratie und Nachweispflichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu reduzieren? 66. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag, die Arbeitstagepauschale an der bisherigen Homeoffice- Pauschale von sechs Euro pro Tag zu orientieren, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1145 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 67. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zu der Empfehlung angestellt, für Fernpendlerinnen und Fernpendler eine steuerliche Pauschale für Kilometer ab einer bestimmten Entfernung einzuführen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 68. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Aussage der Expertenkommission vor, wonach die Entfernungspauschale vor allem höhere Einkommen und Fernpendler begünstigt, während Geringverdienende vergleichsweise wenig profitieren, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 69. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Pauschalierung weiterer Werbungskosten, wie Arbeitsmittel und Beiträge zu Berufsverbänden, auf die Steuererklärungspflicht und die Steuerlast von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angestellt? 70. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Expertenkommission, dass die Entfernungspauschale keine Anreize für klimafreundliche Mobilität setzt und damit im Widerspruch zu klimapolitischen Zielen steht? 71. Welche Reformüberlegungen verfolgt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“? Die Fragen 64 bis 71 werden zusammen beantwortet. Die Einschätzungen und Empfehlungen der Expertenkommission werden derzeit auch im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzprogramms geprüft und diskutiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 hingewiesen. Einheitliche Entfernungspauschale 38 Cent (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. €) lfd. Nr. Maßnahme Steuerart / Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung¹ Kassenjahr 2026 2027 2028 2029 2030 2026 2027 2028 2029 2030 1 § 9 Absatz 1 EStG Insg. - 1.135 - 1.885 - 1.910 - 1.935 - 1.960 - 25 - 940 - 1.740 - 1.905 - 1.930 Entfernungspauschale von 0,38 €/km einheitlich ab dem ersten Kilometer ab 2026 ESt - 1.095 - 1.810 - 1.835 - 1.855 - 1.880 . - 875 - 1.665 - 1.830 - 1.850 LSt - 30 - 55 - 55 - 55 - 55 - 25 - 55 - 55 - 55 - 55 SolZ - 10 - 20 - 20 - 25 - 25 . - 10 - 20 - 20 - 25 Bund - 488 - 812 - 823 - 836 - 847 - 11 - 405 - 751 - 821 - 834 ESt - 465 - 769 - 780 - 788 - 799 . - 372 - 708 - 778 - 786 LSt - 13 - 23 - 23 - 23 - 23 - 11 - 23 - 23 - 23 - 23 SolZ - 10 - 20 - 20 - 25 - 25 . - 10 - 20 - 20 - 25 Länder - 478 - 793 - 804 - 813 - 823 - 10 - 396 - 731 - 801 - 810 ESt - 466 - 769 - 780 - 789 - 799 . - 372 - 707 - 777 - 786 LSt - 12 - 24 - 24 - 24 - 24 - 10 - 24 - 24 - 24 - 24 Gem. - 169 - 280 - 283 - 286 - 290 - 4 - 139 - 258 - 283 - 286 ESt - 164 - 272 - 275 - 278 - 282 . - 131 - 250 - 275 - 278 LSt - 5 - 8 - 8 - 8 - 8 - 4 - 8 - 8 - 8 - 8 Anmerkungen: 1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten. Durch Nutzung der Entfernungspauschale im Jahr 2025 Entlastete - Klassifizierung nach Einkommensdezilen Dezil GdE Steuereffekt Zahl der Betroffenen in Mio. Euro in Tsd. 1 bis 16.951 71 461 2 16.952 - 24.514 120 512 3 24.515 - 32.088 247 831 4 32.089 - 39.442 340 1.048 5 39.443 - 47.469 420 1.303 6 47.470 - 57.146 514 1.459 7 57.147 - 70.121 586 1.585 8 70.122 - 88.881 728 1.720 9 88.882 - 122.918 895 1.861 10 ab 122.919 1.015 1.682 Gesamt 4.934 12.461 Durch Nutzung der Entfernungspauschale im Jahr 2025 Entlastete - Klassifizierung nach Entferungskilometern Kilometer Steuereffekt Zahl der Betroffenen in Mio. Euro in Tsd. bis 10 195 1.313 10 bis 20 368 2.394 20 bis 40 1.457 4.829 40 bis 60 1.226 2.160 60 bis 80 729 873 80 bis 100 400 386 ab 101 560 508 Gesamt 4.934 12.462 Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016 Pendlerpauschale nach Größenklassen des Bruttolohns Größenklassen des Bruttolohns von … bis unter … Euro Anzahl der Steuerfälle insgesamt1) Anzahl der veranlagten Steuerfälle1) Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 0 bis 5 000 6 589 937 2 163 385 61 932 37,1 39 886 39,3 5 000 - 10 000 3 620 757 1 872 154 187 799 34,3 137 137 34,3 10 000 - 20 000 7 107 115 4 686 571 1 392 634 28,0 1 083 140 27,9 20 000 - 30 000 7 365 478 5 511 861 2 472 986 28,0 2 011 599 28,0 30 000 - 40 000 6 659 283 5 393 371 2 871 342 27,5 2 393 516 27,6 40 000 - 50 000 4 471 273 3 811 234 2 176 460 27,9 1 825 081 27,8 50 000 - 60 000 2 626 155 2 312 465 1 407 139 28,6 1 170 929 28,5 60 000 - 70 000 1 529 990 1 379 576 867 209 29,6 716 472 29,6 70 000 - 80 000 906 849 829 961 519 893 31,3 428 289 31,2 80 000 - 90 000 580 244 538 438 329 334 32,6 272 253 32,5 90 000 - 100 000 379 244 355 293 212 962 33,1 177 059 33,0 100 000 - 150 000 725 400 688 952 397 375 32,3 334 415 32,3 150 000 - 200 000 178 389 171 911 91 606 30,6 77 759 30,7 200 000 - 250 000 72 118 69 790 35 381 29,9 29 981 30,1 250 000 - 500 000 76 238 74 046 36 874 27,6 31 096 27,9 500 000 - 1 000 000 13 179 12 815 6 635 24,6 5 526 25,1 1 000 000 oder mehr 3 992 3 896 2 178 22,1 1 816 22,9 Insgesamt 42 905 641 29 875 719 13 069 739 28,7 10 735 954 28,6 1) Bei den Steuerfällen insgesamt und mit Veranlagung handelt es sich um die Steuerfälle, die einen Bruttolohn in ihrer Einkommensteuer angegeben haben. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 Pendlerpauschale nach Größenklassen des Bruttolohns Größenklassen des Bruttolohns von … bis unter … Euro Anzahl der Steuerfälle insgesamt1) Anzahl der veranlagten Steuerfälle1) Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 0 bis 5 000 6 511 206 2 182 765 63 484 35,9 39 676 38,7 5 000 - 10 000 3 588 056 1 857 132 182 386 34,6 130 243 34,8 10 000 - 20 000 7 000 835 4 579 205 1 324 588 28,2 1 019 387 28,2 20 000 - 30 000 7 442 275 5 519 572 2 443 849 27,7 1 971 019 27,7 30 000 - 40 000 6 784 523 5 468 779 2 896 185 27,3 2 398 509 27,4 40 000 - 50 000 4 657 143 3 964 397 2 252 542 27,8 1 878 036 27,8 50 000 - 60 000 2 781 570 2 443 440 1 479 365 28,5 1 223 437 28,5 60 000 - 70 000 1 653 695 1 490 522 938 143 29,3 770 731 29,3 70 000 - 80 000 975 521 892 228 559 345 31,1 457 163 31,1 80 000 - 90 000 623 646 578 141 355 429 32,3 290 798 32,3 90 000 - 100 000 407 170 381 190 228 852 32,9 188 159 32,9 100 000 - 150 000 786 511 746 642 431 637 32,5 359 819 32,5 150 000 - 200 000 192 483 185 216 98 811 30,6 83 229 30,7 200 000 - 250 000 77 029 74 525 37 833 30,4 31 858 30,6 250 000 - 500 000 81 834 79 485 40 105 28,3 33 497 28,6 500 000 - 1 000 000 14 418 14 103 7 331 25,1 6 084 25,3 1 000 000 oder mehr 4 422 4 298 2 369 21,9 1 941 22,3 Insgesamt 43 582 337 30 461 640 13 342 254 28,6 10 883 586 28,6 1) Bei den Steuerfällen insgesamt handelt es sich um die Steuerfälle, die einen Bruttolohn in ihrer Einkommensteuer angegeben haben. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018 Pendlerpauschale nach Größenklassen des Bruttolohns Größenklassen des Bruttolohns von … bis unter … Euro Anzahl der Steuerfälle insgesamt1) Anzahl der veranlagten Steuerfälle1) Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 0 bis 5 000 6 304 216 2 197 855 63 277 35,8 38 634 38,9 5 000 - 10 000 3 517 126 1 841 894 177 552 34,9 124 573 35,5 10 000 - 20 000 6 840 397 4 453 410 1 250 410 28,7 951 688 28,8 20 000 - 30 000 7 407 980 5 454 813 2 359 785 27,7 1 883 829 27,7 30 000 - 40 000 6 912 752 5 534 578 2 919 494 27,4 2 406 544 27,5 40 000 - 50 000 4 926 454 4 177 962 2 359 164 27,5 1 961 345 27,5 50 000 - 60 000 2 957 604 2 592 257 1 565 122 28,5 1 290 073 28,5 60 000 - 70 000 1 810 796 1 627 940 1 023 659 29,1 837 075 29,2 70 000 - 80 000 1 066 742 975 204 613 046 30,8 497 663 30,8 80 000 - 90 000 682 341 631 744 391 044 32,1 317 155 32,1 90 000 - 100 000 447 503 418 341 252 952 32,8 206 454 32,8 100 000 - 150 000 866 355 821 723 479 021 32,5 394 948 32,6 150 000 - 200 000 209 169 201 337 107 817 30,7 90 063 31,1 200 000 - 250 000 83 077 80 237 40 981 30,6 34 187 30,8 250 000 - 500 000 89 357 86 841 43 891 29,0 36 335 29,1 500 000 - 1 000 000 15 659 15 280 8 011 26,4 6 527 26,2 1 000 000 oder mehr 4 544 4 395 2 458 22,8 1 991 23,6 Insgesamt 44 142 072 31 115 811 13 657 684 28,6 11 079 084 28,6 1) Bei den Steuerfällen insgesamt handelt es sich um die Steuerfälle, die einen Bruttolohn in ihrer Einkommensteuer angegeben haben. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019 Pendlerpauschale nach Größenklassen des Bruttolohns Größenklassen des Bruttolohns von … bis unter … Euro Anzahl der Steuerfälle insgesamt1) Anzahl der veranlagten Steuerfälle1) Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 0 bis 5 000 6 089 262 2 188 691 57 554 35,4 36 775 38,6 5 000 - 10 000 3 391 237 1 783 772 166 240 35,0 121 197 35,8 10 000 - 20 000 6 693 757 4 309 361 1 168 624 28,8 919 377 28,9 20 000 - 30 000 7 299 895 5 323 931 2 234 786 27,6 1 838 338 27,6 30 000 - 40 000 6 980 549 5 538 298 2 882 381 27,3 2 453 686 27,3 40 000 - 50 000 5 162 145 4 347 463 2 431 997 27,3 2 088 795 27,3 50 000 - 60 000 3 140 736 2 739 996 1 639 780 28,4 1 395 596 28,4 60 000 - 70 000 1 948 537 1 744 005 1 085 418 28,9 915 768 29,0 70 000 - 80 000 1 175 078 1 070 597 673 879 30,4 563 222 30,5 80 000 - 90 000 744 130 686 613 426 556 31,8 356 671 31,8 90 000 - 100 000 491 567 457 996 277 970 32,8 233 567 32,8 100 000 - 150 000 942 102 889 965 518 407 32,7 438 768 32,8 150 000 - 200 000 226 659 217 282 116 896 31,0 99 693 31,3 200 000 - 250 000 87 297 84 014 43 293 30,6 36 826 30,6 250 000 - 500 000 94 052 90 826 45 764 28,6 38 401 28,7 500 000 - 1 000 000 16 292 15 757 8 168 25,7 6 719 26,3 1 000 000 oder mehr 4 671 4 486 2 494 22,7 2 053 23,4 Insgesamt 44 487 966 31 493 053 13 780 207 28,5 11 545 452 28,5 1) Bei den Steuerfällen insgesamt handelt es sich um die Steuerfälle, die einen Bruttolohn in ihrer Einkommensteuer angegeben haben. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 Pendlerpauschale nach Größenklassen des Bruttolohns Größenklassen des Bruttolohns von … bis unter … Euro Anzahl der Steuerfälle insgesamt1) Anzahl der veranlagten Steuerfälle1) Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 0 bis 5 000 5 957 899 2 311 318 58 900 36,4 39 311 39,4 5 000 - 10 000 3 490 388 1 955 003 188 984 34,8 139 169 35,8 10 000 - 20 000 6 857 579 4 574 080 1 221 794 28,9 965 943 29,3 20 000 - 30 000 7 055 260 5 289 975 2 188 804 27,5 1 819 396 27,7 30 000 - 40 000 6 842 142 5 487 087 2 837 225 26,8 2 429 819 27,1 40 000 - 50 000 5 165 699 4 374 231 2 451 732 26,7 2 110 400 27,1 50 000 - 60 000 3 137 912 2 754 367 1 660 521 27,8 1 408 452 28,2 60 000 - 70 000 1 924 612 1 733 013 1 080 108 28,2 903 507 28,8 70 000 - 80 000 1 176 926 1 075 972 688 703 29,3 567 654 30,1 80 000 - 90 000 731 054 675 998 428 986 30,8 354 149 31,5 90 000 - 100 000 484 403 452 018 278 420 31,9 230 168 32,5 100 000 - 150 000 914 833 863 402 503 608 31,8 420 085 32,4 150 000 - 200 000 229 625 219 402 118 251 30,9 99 436 31,4 200 000 - 250 000 89 968 86 258 43 911 29,9 36 903 30,7 250 000 - 500 000 97 028 93 204 46 352 27,8 38 423 28,4 500 000 - 1 000 000 16 889 16 196 8 254 26,2 6 718 25,6 1 000 000 oder mehr 4 803 4 520 2 376 22,8 1 923 24,3 Insgesamt 44 177 020 31 966 044 13 806 929 28,1 11 571 456 28,4 1) Bei den Steuerfällen insgesamt handelt es sich um die Steuerfälle, die einen Bruttolohn in ihrer Einkommensteuer angegeben haben. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2021 Pendlerpauschale nach Größenklassen des Bruttolohns Größenklassen des Bruttolohns von … bis unter … Euro Anzahl der Steuerfälle insgesamt1) Anzahl der veranlagten Steuerfälle1) Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 0 bis 5 000 5 802 094 2 324 131 59 169 38,6 40 365 41,1 5 000 - 10 000 3 341 472 1 869 287 181 067 36,9 134 327 37,6 10 000 - 20 000 6 668 970 4 353 170 1 137 524 29,7 897 867 30,1 20 000 - 30 000 6 934 036 5 133 935 2 085 086 27,8 1 725 249 28,0 30 000 - 40 000 6 922 457 5 482 933 2 826 360 27,1 2 418 922 27,3 40 000 - 50 000 5 400 865 4 525 930 2 530 793 26,7 2 183 009 27,1 50 000 - 60 000 3 323 843 2 896 280 1 740 222 27,8 1 483 523 28,3 60 000 - 70 000 2 053 653 1 836 999 1 133 177 28,6 954 316 29,2 70 000 - 80 000 1 290 535 1 174 034 741 578 29,6 615 339 30,5 80 000 - 90 000 794 659 730 177 455 381 31,5 378 040 32,3 90 000 - 100 000 533 424 494 042 298 624 32,7 248 136 33,4 100 000 - 150 000 1 003 828 941 008 536 654 32,9 449 193 33,6 150 000 - 200 000 248 043 235 591 123 950 31,6 104 276 32,3 200 000 - 250 000 98 229 93 350 45 958 31,7 38 527 32,0 250 000 - 500 000 109 242 104 161 49 720 29,7 41 085 30,3 500 000 - 1 000 000 18 947 18 049 8 894 27,4 7 225 28,3 1 000 000 oder mehr 5 773 5 347 2 796 25,9 2 208 27,8 Insgesamt 44 550 070 32 218 424 13 956 953 28,4 11 721 607 28,8 1) Bei den Steuerfällen insgesamt handelt es sich um die Steuerfälle, die einen Bruttolohn in ihrer Einkommensteuer angegeben haben. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016 Pendlerpauschale nach dem Geschlecht Geschlecht Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Männlich 26 697 104 20 179 138 7 911 174 30,2 6 620 004 30,0 Weiblich 22 970 458 17 750 499 5 159 155 26,4 4 114 308 26,4 Insgesamt 49 667 562 37 929 637 13 070 329 28,7 10 734 312 28,6 Anmerkungen: Das Geschlecht wird bei der Einkommensteuerveranlagung nicht explizit festgestellt und für die Zwecke der Lohn- und Einkommensteuerstatistik technisch abgeleitet. Für einzeln oder getrennt Veranlagte wird das Merkmal aus dem Anredeschlüssel bei der Finanzverwaltung ermittelt. Bei Zusammenveranlagung wird der Steuerfall A als Mann geschlüsselt und der Fall B als Frau. Eine Zuordnung zur Kategorie "divers" ist nicht möglich. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 Pendlerpauschale nach dem Geschlecht Geschlecht Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Männlich 27 180 183 20 532 584 8 064 475 30,1 6 696 626 30,0 Weiblich 23 455 329 18 182 317 5 278 886 26,3 4 185 639 26,4 Insgesamt 50 635 512 38 714 901 13 343 361 28,6 10 882 265 28,6 Anmerkungen: Das Geschlecht wird bei der Einkommensteuerveranlagung nicht explizit festgestellt und für die Zwecke der Lohn- und Einkommensteuerstatistik technisch abgeleitet. Für einzeln oder getrennt Veranlagte wird das Merkmal aus dem Anredeschlüssel bei der Finanzverwaltung ermittelt. Bei Zusammenveranlagung wird der Steuerfall A als Mann geschlüsselt und der Fall B als Frau. Eine Zuordnung zur Kategorie "divers" ist nicht möglich. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018 Pendlerpauschale nach dem Geschlecht Geschlecht Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Männlich 27 633 205 20 952 642 8 240 789 30,1 6 799 332 30,0 Weiblich 24 004 373 18 728 676 5 417 709 26,3 4 278 279 26,4 Insgesamt 51 637 578 39 681 318 13 658 498 28,6 11 077 611 28,6 Anmerkungen: Das Geschlecht wird bei der Einkommensteuerveranlagung nicht explizit festgestellt und für die Zwecke der Lohn- und Einkommensteuerstatistik technisch abgeleitet. Für einzeln oder getrennt Veranlagte wird das Merkmal aus dem Anredeschlüssel bei der Finanzverwaltung ermittelt. Bei Zusammenveranlagung wird der Steuerfall A als Mann geschlüsselt und der Fall B als Frau. Eine Zuordnung zur Kategorie "divers" ist nicht möglich. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019 Pendlerpauschale nach dem Geschlecht Geschlecht Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Männlich 27 931 618 21 213 066 8 298 104 30,1 7 060 405 30,0 Weiblich 24 461 861 19 150 223 5 482 085 26,1 4 483 152 26,2 Insgesamt 52 393 479 40 363 289 13 780 189 28,5 11 543 557 28,5 Anmerkungen: Das Geschlecht wird bei der Einkommensteuerveranlagung nicht explizit festgestellt und für die Zwecke der Lohn- und Einkommensteuerstatistik technisch abgeleitet. Für einzeln oder getrennt Veranlagte wird das Merkmal aus dem Anredeschlüssel bei der Finanzverwaltung ermittelt. Bei Zusammenveranlagung wird der Steuerfall A als Mann geschlüsselt und der Fall B als Frau. Eine Zuordnung zur Kategorie "divers" ist nicht möglich. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 Pendlerpauschale nach dem Geschlecht Geschlecht Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Männlich 27 740 391 21 558 936 8 298 533 29,8 7 064 448 30,0 Weiblich 24 368 119 19 600 764 5 507 573 25,5 4 504 739 26,0 Insgesamt 52 108 510 41 159 700 13 806 106 28,1 11 569 187 28,4 Anmerkungen: Das Geschlecht wird bei der Einkommensteuerveranlagung nicht explizit festgestellt und für die Zwecke der Lohn- und Einkommensteuerstatistik technisch abgeleitet. Für einzeln oder getrennt Veranlagte wird das Merkmal aus dem Anredeschlüssel bei der Finanzverwaltung ermittelt. Bei Zusammenveranlagung wird der Steuerfall A als Mann geschlüsselt und der Fall B als Frau. Eine Zuordnung zur Kategorie "divers" ist nicht möglich. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2021 Pendlerpauschale nach dem Geschlecht Geschlecht Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Männlich 28 063 255 21 781 692 8 354 221 30,2 7 121 916 30,5 Weiblich 24 792 282 19 931 236 5 601 089 25,7 4 597 010 26,2 Insgesamt 52 855 537 41 712 928 13 955 310 28,4 11 718 926 28,8 Anmerkungen: Das Geschlecht wird bei der Einkommensteuerveranlagung nicht explizit festgestellt und für die Zwecke der Lohn- und Einkommensteuerstatistik technisch abgeleitet. Für einzeln oder getrennt Veranlagte wird das Merkmal aus dem Anredeschlüssel bei der Finanzverwaltung ermittelt. Bei Zusammenveranlagung wird der Steuerfall A als Mann geschlüsselt und der Fall B als Frau. Eine Zuordnung zur Kategorie "divers" ist nicht möglich. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016 Pendlerpauschale nach dem genutztem Verkehrsmittel und Aufwendungen für Fahrten mit dem ÖP(N)V Art des Verkehrsmittels Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschn. Tage der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale, an denen gependelt wurde Eigenes oder zur Nutzung überl. PKW 14.420.231 14.420.231 10.734.312 28,9 207 Sammelbeförderung des Arbeitsgebers 32.567 32.567 12.660 54,2 201 ÖPNV, zu Fuß, Rad oder Fahrgemeinschaft 4.106.488 4.106.488 2.632.876 30,0 203 Aufwendungen für ÖPNV 1.024.646 1.024.646 656.654 28,5 202 Anmerkungen: Die Vorspalte "Art des Verkehrsmittels" bezieht sich jeweils auf Steuerfälle, die das betreffende Verkehrsmittel an mindestens einem Tag nutzten bzw. mindestens einen Euro Aufwand für ÖPNV geltend machten. Es gilt jedoch zu beachten, dass viele Steuerfälle Eintragungen bei mehreren Verkehrsmitteln aufweisen bzw. zusätzlich Aufwendungen für Fahrten mit ÖPNV geltend machen. Da sich die Wahl des Verkehrsmittels nicht auf die Festsetzung der Entfernungspauschale auswirkt, ist davon auszugehen, dass diese Daten allgemein eine verminderte Qualität besitzen. Die Angaben zu den durchschnittlichen gependelten Km bzw. Tagen beziehen sich jeweils auf die Gesamtsumme der mit allen Verkehrsmitteln gependelten Km bzw. Tage. Die in der Steuerveranlagung festgesetzte Entfernungspauschale lässt sich nicht auf die einzelnen Verkehrsmittel aufteilen, sondern bezieht sich immer auf die Summe der Angaben zu den mit den einzelnen Verkehrsmitteln zurückgelegten Wegstrecken. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 Pendlerpauschale nach dem genutztem Verkehrsmittel und Aufwendungen für Fahrten mit dem ÖP(N)V Art des Verkehrsmittels Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschn. Tage der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale, an denen gependelt wurde Eigenes oder zur Nutzung überl. PKW 14.756.202 14.756.202 10.882.265 28,8 206 Sammelbeförderung des Arbeitsgebers 36.252 36.252 13.781 54,3 199 ÖPNV, zu Fuß, Rad oder Fahrgemeinschaft 4.372.548 4.372.548 2.766.221 29,6 201 Aufwendungen für ÖPNV 1.132.596 1.132.596 727.182 27,7 200 Anmerkungen: Die Vorspalte "Art des Verkehrsmittels" bezieht sich jeweils auf Steuerfälle, die das betreffende Verkehrsmittel an mindestens einem Tag nutzten bzw. mindestens einen Euro Aufwand für ÖPNV geltend machten. Es gilt jedoch zu beachten, dass viele Steuerfälle Eintragungen bei mehreren Verkehrsmitteln aufweisen bzw. zusätzlich Aufwendungen für Fahrten mit ÖPNV geltend machen. Da sich die Wahl des Verkehrsmittels nicht auf die Festsetzung der Entfernungspauschale auswirkt, ist davon auszugehen, dass diese Daten allgemein eine verminderte Qualität besitzen. Die Angaben zu den durchschnittlichen gependelten Km bzw. Tagen beziehen sich jeweils auf die Gesamtsumme der mit allen Verkehrsmitteln gependelten Km bzw. Tage. Die in der Steuerveranlagung festgesetzte Entfernungspauschale lässt sich nicht auf die einzelnen Verkehrsmittel aufteilen, sondern bezieht sich immer auf die Summe der Angaben zu den mit den einzelnen Verkehrsmitteln zurückgelegten Wegstrecken. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018 Pendlerpauschale nach dem genutztem Verkehrsmittel und Aufwendungen für Fahrten mit dem ÖP(N)V Art des Verkehrsmittels Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschn. Tage der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale, an denen gependelt wurde Eigenes oder zur Nutzung überl. PKW 15.087.064 15.087.064 11.077.611 28,9 206 Sammelbeförderung des Arbeitsgebers 39.163 39.163 14.566 53,6 199 ÖPNV, zu Fuß, Rad oder Fahrgemeinschaft 4.607.333 4.607.333 2.902.955 29,4 201 Aufwendungen für ÖPNV 1.239.117 1.239.117 802.738 27,0 199 Anmerkungen: Die Vorspalte "Art des Verkehrsmittels" bezieht sich jeweils auf Steuerfälle, die das betreffende Verkehrsmittel an mindestens einem Tag nutzten bzw. mindestens einen Euro Aufwand für ÖPNV geltend machten. Es gilt jedoch zu beachten, dass viele Steuerfälle Eintragungen bei mehreren Verkehrsmitteln aufweisen bzw. zusätzlich Aufwendungen für Fahrten mit ÖPNV geltend machen. Da sich die Wahl des Verkehrsmittels nicht auf die Festsetzung der Entfernungspauschale auswirkt, ist davon auszugehen, dass diese Daten allgemein eine verminderte Qualität besitzen. Die Angaben zu den durchschnittlichen gependelten Km bzw. Tagen beziehen sich jeweils auf die Gesamtsumme der mit allen Verkehrsmitteln gependelten Km bzw. Tage. Die in der Steuerveranlagung festgesetzte Entfernungspauschale lässt sich nicht auf die einzelnen Verkehrsmittel aufteilen, sondern bezieht sich immer auf die Summe der Angaben zu den mit den einzelnen Verkehrsmitteln zurückgelegten Wegstrecken. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019 Pendlerpauschale nach dem genutztem Verkehrsmittel und Aufwendungen für Fahrten mit dem ÖP(N)V Art des Verkehrsmittels Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschn. Tage der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale, an denen gependelt wurde Eigenes oder zur Nutzung überl. PKW 15.879.009 15.879.009 11.543.557 28,8 205 Sammelbeförderung des Arbeitsgebers 35.456 35.456 13.150 53,8 197 ÖPNV, zu Fuß, Rad oder Fahrgemeinschaft 4.151.802 4.151.802 2.549.663 29,4 199 Aufwendungen für ÖPNV 1.413.918 1.413.918 917.342 27,1 198 Anmerkungen: Die Vorspalte "Art des Verkehrsmittels" bezieht sich jeweils auf Steuerfälle, die das betreffende Verkehrsmittel an mindestens einem Tag nutzten bzw. mindestens einen Euro Aufwand für ÖPNV geltend machten. Es gilt jedoch zu beachten, dass viele Steuerfälle Eintragungen bei mehreren Verkehrsmitteln aufweisen bzw. zusätzlich Aufwendungen für Fahrten mit ÖPNV geltend machen. Da sich die Wahl des Verkehrsmittels nicht auf die Festsetzung der Entfernungspauschale auswirkt, ist davon auszugehen, dass diese Daten allgemein eine verminderte Qualität besitzen. Die Angaben zu den durchschnittlichen gependelten Km bzw. Tagen beziehen sich jeweils auf die Gesamtsumme der mit allen Verkehrsmitteln gependelten Km bzw. Tage. Die in der Steuerveranlagung festgesetzte Entfernungspauschale lässt sich nicht auf die einzelnen Verkehrsmittel aufteilen, sondern bezieht sich immer auf die Summe der Angaben zu den mit den einzelnen Verkehrsmitteln zurückgelegten Wegstrecken. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 Pendlerpauschale nach dem genutztem Verkehrsmittel und Aufwendungen für Fahrten mit dem ÖP(N)V Art des Verkehrsmittels Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschn. Tage der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale, an denen gependelt wurde Eigenes oder zur Nutzung überl. PKW 16.096.736 16.096.736 11.569.187 28,6 183 Sammelbeförderung des Arbeitsgebers 34.300 34.300 12.541 50,6 174 ÖPNV, zu Fuß, Rad oder Fahrgemeinschaft 4.062.284 4.062.284 2.518.012 27,6 162 Aufwendungen für ÖPNV 1.422.553 1.422.553 976.750 24,9 150 Anmerkungen: Die Vorspalte "Art des Verkehrsmittels" bezieht sich jeweils auf Steuerfälle, die das betreffende Verkehrsmittel an mindestens einem Tag nutzten bzw. mindestens einen Euro Aufwand für ÖPNV geltend machten. Es gilt jedoch zu beachten, dass viele Steuerfälle Eintragungen bei mehreren Verkehrsmitteln aufweisen bzw. zusätzlich Aufwendungen für Fahrten mit ÖPNV geltend machen. Da sich die Wahl des Verkehrsmittels nicht auf die Festsetzung der Entfernungspauschale auswirkt, ist davon auszugehen, dass diese Daten allgemein eine verminderte Qualität besitzen. Die Angaben zu den durchschnittlichen gependelten Km bzw. Tagen beziehen sich jeweils auf die Gesamtsumme der mit allen Verkehrsmitteln gependelten Km bzw. Tage. Die in der Steuerveranlagung festgesetzte Entfernungspauschale lässt sich nicht auf die einzelnen Verkehrsmittel aufteilen, sondern bezieht sich immer auf die Summe der Angaben zu den mit den einzelnen Verkehrsmitteln zurückgelegten Wegstrecken. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016 Pendlerpauschale nach Budesländern Bundesland Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Schleswig-Holstein 1 739 843 1 299 692 422 036 31,2 349 661 30,8 Hamburg 1 129 115 786 363 227 301 22,8 131 967 25,0 Niedersachsen 4 797 267 3 580 858 1 280 763 29,7 1 099 592 29,1 Bremen 372 402 245 897 71 948 27,4 52 372 27,5 Nordrhein-Westfalen 10 400 440 7 930 708 2 776 062 27,7 2 331 794 27,9 Hessen 3 797 066 2 918 155 1 059 546 29,8 862 249 29,6 Rheinland-Pfalz 2 454 396 1 892 269 691 529 30,7 602 880 30,2 Baden-Württemberg 6 881 045 5 379 995 1 836 736 26,1 1 531 281 26,0 Bayern 8 334 557 6 593 602 2 217 948 29,1 1 800 128 28,8 Saarland 570 284 436 781 163 034 26,4 146 379 26,3 Berlin 2 038 084 1 429 684 437 143 22,5 218 502 24,4 Brandenburg 1 451 021 1 123 507 466 036 34,0 371 266 33,1 Mecklenburg-Vorpommern 896 026 664 574 222 465 35,0 192 863 34,6 Sachsen 2 326 651 1 799 662 569 447 27,9 487 183 27,9 Sachsen-Anhalt 1 238 701 910 430 318 548 33,7 280 642 33,1 Thüringen 1 240 664 937 460 309 787 30,8 275 553 30,6 Insgesamt 49 667 562 37 929 637 13 070 329 28,7 10 734 312 28,6 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 Pendlerpauschale nach Budesländern Bundesland Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Schleswig-Holstein 1 770 465 1 329 195 432 899 31,2 357 174 30,8 Hamburg 1 152 867 802 569 235 487 22,9 133 143 25,4 Niedersachsen 4 874 165 3 649 320 1 302 171 29,6 1 113 260 29,1 Bremen 377 609 251 349 74 394 27,5 53 545 27,7 Nordrhein-Westfalen 10 595 817 8 059 140 2 827 720 27,7 2 360 088 27,9 Hessen 3 869 994 2 969 232 1 082 876 29,7 872 939 29,6 Rheinland-Pfalz 2 491 879 1 929 786 706 101 30,7 613 472 30,2 Baden-Württemberg 7 017 512 5 510 132 1 893 514 26,0 1 568 589 25,9 Bayern 8 491 433 6 717 602 2 274 757 29,0 1 833 920 28,7 Saarland 577 627 442 921 165 212 26,5 148 106 26,4 Berlin 2 097 651 1 470 546 450 189 22,4 217 220 24,5 Brandenburg 1 488 544 1 153 861 472 478 33,9 374 172 32,9 Mecklenburg-Vorpommern 917 656 683 776 223 598 34,6 193 357 34,3 Sachsen 2 382 613 1 850 468 573 675 27,7 488 571 27,8 Sachsen-Anhalt 1 265 848 936 900 319 907 33,3 281 210 32,7 Thüringen 1 263 832 958 104 308 383 30,7 273 499 30,5 Insgesamt 50 635 512 38 714 901 13 343 361 28,6 10 882 265 28,6 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018 Pendlerpauschale nach Budesländern Bundesland Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Schleswig-Holstein 1 804 076 1 361 203 443 431 31,3 365 392 31,0 Hamburg 1 173 854 824 835 245 689 23,0 135 776 25,5 Niedersachsen 4 961 792 3 732 284 1 334 044 29,6 1 138 433 29,1 Bremen 385 595 259 300 76 422 27,3 54 656 27,7 Nordrhein-Westfalen 10 747 959 8 191 841 2 881 384 27,7 2 393 014 27,8 Hessen 3 930 695 3 017 257 1 109 103 29,9 887 446 29,8 Rheinland-Pfalz 2 534 291 1 963 005 718 718 30,8 623 839 30,4 Baden-Württemberg 7 141 515 5 667 099 1 963 113 26,0 1 619 668 26,0 Bayern 8 641 448 6 874 495 2 341 483 29,1 1 878 327 28,9 Saarland 586 215 449 830 167 977 26,5 150 396 26,3 Berlin 2 163 232 1 532 308 468 184 22,3 217 282 24,8 Brandenburg 1 538 703 1 196 054 478 026 34,1 376 514 32,9 Mecklenburg-Vorpommern 945 179 707 754 224 320 34,4 193 481 34,0 Sachsen 2 462 125 1 923 695 578 009 27,7 489 882 27,7 Sachsen-Anhalt 1 308 632 975 918 320 407 32,9 281 350 32,4 Thüringen 1 312 267 1 004 440 308 188 30,7 272 155 30,4 Insgesamt 51 637 578 39 681 318 13 658 498 28,6 11 077 611 28,6 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019 Pendlerpauschale nach Budesländern Bundesland Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Schleswig-Holstein 1 833 865 1 387 257 451 609 31,4 385 659 30,9 Hamburg 1 189 393 843 727 250 124 22,8 144 861 25,2 Niedersachsen 5 028 812 3 784 388 1 347 628 29,6 1 186 344 29,1 Bremen 390 283 269 626 77 744 27,2 56 960 27,7 Nordrhein-Westfalen 10 883 402 8 312 280 2 910 823 27,6 2 496 884 27,8 Hessen 3 984 713 3 048 665 1 118 648 29,8 928 334 29,8 Rheinland-Pfalz 2 564 287 1 990 907 723 600 30,8 648 838 30,3 Baden-Württemberg 7 205 461 5 756 800 1 993 749 26,0 1 706 679 25,9 Bayern 8 762 785 6 974 576 2 361 735 29,1 1 948 137 28,9 Saarland 591 202 452 594 168 058 26,3 154 732 26,2 Berlin 2 210 804 1 576 888 476 099 22,0 229 423 24,8 Brandenburg 1 581 088 1 223 643 477 030 34,2 389 495 32,8 Mecklenburg-Vorpommern 970 150 728 675 223 232 34,3 199 521 34,0 Sachsen 2 525 102 1 979 458 576 468 27,5 501 919 27,5 Sachsen-Anhalt 1 337 789 1 005 250 318 246 32,6 288 114 32,1 Thüringen 1 334 343 1 028 555 305 396 30,5 277 657 30,3 Insgesamt 52 393 479 40 363 289 13 780 189 28,5 11 543 557 28,5 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 Pendlerpauschale nach Budesländern Bundesland Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Schleswig-Holstein 1 835 181 1 420 177 453 789 31,1 390 608 31,0 Hamburg 1 175 644 862 149 265 466 21,9 150 214 25,1 Niedersachsen 4 993 796 3 841 878 1 344 670 29,4 1 188 972 29,2 Bremen 384 799 275 585 79 158 26,2 57 198 27,2 Nordrhein-Westfalen 10 801 949 8 500 290 2 921 248 27,1 2 514 706 27,5 Hessen 3 936 190 3 080 481 1 101 665 29,5 922 513 29,8 Rheinland-Pfalz 2 550 500 2 027 250 716 042 30,5 646 994 30,3 Baden-Württemberg 7 120 867 5 818 702 1 996 396 25,6 1 712 900 25,7 Bayern 8 693 924 7 084 367 2 372 956 28,6 1 955 008 28,8 Saarland 582 801 452 666 164 086 26,2 151 509 26,2 Berlin 2 206 127 1 625 321 500 729 21,1 230 394 25,0 Brandenburg 1 601 763 1 256 204 472 439 33,8 389 170 32,7 Mecklenburg-Vorpommern 983 726 755 203 220 776 34,0 197 649 33,9 Sachsen 2 548 847 2 053 019 580 616 27,0 501 686 27,3 Sachsen-Anhalt 1 349 942 1 038 542 315 039 32,2 285 662 31,9 Thüringen 1 342 454 1 067 866 301 031 30,1 274 004 30,0 Insgesamt 52 108 510 41 159 700 13 806 106 28,1 11 569 187 28,4 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2021 Pendlerpauschale nach Budesländern Bundesland Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Schleswig-Holstein 1 866 172 1 447 145 462 231 31,5 398 780 31,4 Hamburg 1 184 526 865 861 268 863 22,6 153 187 25,7 Niedersachsen 5 063 167 3 899 596 1 356 022 29,8 1 201 357 29,6 Bremen 390 461 279 083 81 092 26,5 58 510 27,8 Nordrhein-Westfalen 10 962 864 8 591 872 2 951 826 27,4 2 545 330 27,8 Hessen 3 981 826 3 124 018 1 114 366 30,0 937 646 30,3 Rheinland-Pfalz 2 585 322 2 053 385 724 526 30,9 656 350 30,7 Baden-Württemberg 7 218 142 5 901 584 2 025 092 25,9 1 741 166 26,1 Bayern 8 804 331 7 174 736 2 408 935 29,0 1 989 277 29,3 Saarland 589 459 455 174 163 857 26,5 151 293 26,4 Berlin 2 247 135 1 640 279 494 827 22,2 227 889 25,9 Brandenburg 1 633 923 1 285 400 474 558 33,9 392 390 32,8 Mecklenburg-Vorpommern 1 001 795 766 665 221 476 34,2 198 348 34,2 Sachsen 2 589 526 2 081 966 587 822 27,2 505 677 27,6 Sachsen-Anhalt 1 372 714 1 060 045 317 168 32,3 287 055 31,9 Thüringen 1 364 174 1 086 119 302 649 30,3 274 671 30,3 Insgesamt 52 855 537 41 712 928 13 955 310 28,4 11 718 926 28,8 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016 Pendlerpauschale nach Altersklassen Alter von … bis unter … Jahren Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 20 1 130 023 228 130 51 308 36,4 37 053 33,8 20 - 30 7 349 787 3 957 338 1 992 196 30,2 1 574 930 30,7 30 - 40 8 350 359 6 329 060 2 991 323 29,2 2 400 294 29,5 40 - 50 9 368 126 7 646 491 3 334 299 28,6 2 783 596 28,4 50 - 60 10 925 557 9 269 103 3 708 468 27,7 3 117 310 27,5 60 - 65 3 961 252 3 527 861 897 165 26,8 744 232 26,5 65 oder älter 8 594 400 6 975 698 95 570 30,0 76 897 29,7 Insgesamt 49 667 562 37 929 637 13 070 329 28,7 10 734 312 28,6 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 Pendlerpauschale nach Altersklassen Alter von … bis unter … Jahren Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 20 1 130 023 228 130 51 899 37,1 37 222 34,9 20 - 30 7 455 622 4 018 938 2 024 242 29,8 1 577 943 30,3 30 - 40 8 601 913 6 512 636 3 089 318 29,1 2 455 638 29,4 40 - 50 9 138 585 7 437 667 3 269 472 28,5 2 710 982 28,4 50 - 60 11 173 641 9 458 867 3 822 840 27,8 3 203 861 27,6 60 - 65 4 096 368 3 639 558 974 285 27,0 807 360 26,7 65 oder älter 9 039 360 7 419 105 111 305 29,9 89 259 29,6 Insgesamt 50 635 512 38 714 901 13 343 361 28,6 10 882 265 28,6 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018 Pendlerpauschale nach Altersklassen Alter von … bis unter … Jahren Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 20 1 141 173 232 253 55 771 36,9 39 698 35,3 20 - 30 7 502 215 4 056 256 2 057 059 29,6 1 587 415 30,2 30 - 40 8 856 627 6 723 485 3 212 260 28,9 2 533 767 29,4 40 - 50 8 935 086 7 269 262 3 225 177 28,6 2 659 553 28,5 50 - 60 11 353 476 9 606 742 3 927 576 27,9 3 282 580 27,7 60 - 65 4 247 483 3 772 016 1 052 857 27,2 872 233 26,9 65 oder älter 9 601 518 8 021 304 127 798 30,4 102 365 30,2 Insgesamt 51 637 578 39 681 318 13 658 498 28,6 11 077 611 28,6 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019 Pendlerpauschale nach Altersklassen Alter von … bis unter … Jahren Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 20 1 129 823 219 869 55 415 36,9 41 082 35,4 20 - 30 7 495 461 4 036 664 2 044 690 29,3 1 632 769 29,9 30 - 40 9 062 662 6 877 869 3 282 573 28,8 2 689 659 29,2 40 - 50 8 778 261 7 111 980 3 167 004 28,6 2 694 519 28,5 50 - 60 11 415 608 9 626 931 3 962 257 28,0 3 409 383 27,7 60 - 65 4 422 658 3 915 328 1 124 514 27,3 958 169 27,0 65 oder älter 10 089 006 8 574 648 143 736 30,2 117 976 30,1 Insgesamt 52 393 479 40 363 289 13 780 189 28,5 11 543 557 28,5 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 Pendlerpauschale nach Altersklassen Alter von … bis unter … Jahren Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 20 1 034 979 189 348 49 278 36,4 37 104 35,1 20 - 30 7 240 538 3 979 723 1 987 451 28,9 1 587 913 29,9 30 - 40 9 095 331 7 046 161 3 368 938 28,0 2 745 674 28,9 40 - 50 8 645 142 7 089 128 3 158 561 28,1 2 686 593 28,3 50 - 60 11 303 136 9 616 164 3 923 259 27,8 3 387 449 27,7 60 - 65 4 589 524 4 077 609 1 165 742 27,2 998 398 27,2 65 oder älter 10 199 860 9 161 567 152 877 30,4 126 056 30,4 Insgesamt 52 108 510 41 159 700 13 806 106 28,1 11 569 187 28,4 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2021 Pendlerpauschale nach Altersklassen Alter von … bis unter … Jahren Anzahl der Steuerfälle insgesamt Anzahl der veranlagten Steuerfälle Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW Durchschnittliche Kilometer der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten und Entfernungspauschale mit eigenem PKW unter 20 1 058 029 191 358 48 801 38,2 36 761 36,9 20 - 30 7 296 571 3 958 254 2 000 326 29,8 1 600 299 30,7 30 - 40 9 195 134 7 089 856 3 415 320 28,6 2 792 377 29,5 40 - 50 8 635 479 7 049 706 3 176 403 28,3 2 705 574 28,5 50 - 60 11 174 100 9 473 304 3 910 105 27,8 3 382 981 27,8 60 - 65 4 770 946 4 226 684 1 236 494 27,3 1 061 892 27,4 65 oder älter 10 725 278 9 723 766 167 861 30,7 139 042 30,8 Insgesamt 52 855 537 41 712 928 13 955 310 28,4 11 718 926 28,8 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Durch Nutzung von Werbungskosten (exkl. Entfernungspauschale) im Jahr 2025 Entlastete Dezil GdE Steuereffekt Zahl der Betroffenen in Mio. Euro in Tsd. 1 bis 16.951 71 230 2 16.952 - 24.514 161 577 3 24.515 - 32.088 305 914 4 32.089 - 39.442 408 1.218 5 39.443 - 47.469 513 1.497 6 47.470 - 57.146 591 1.658 7 57.147 - 70.121 701 1.800 8 70.122 - 88.881 868 1.914 9 88.882 - 122.918 1.064 2.061 10 ab 122.919 1.774 1.881 Gesamt 6.455 13.750 Durchschnittliche Entlastung durch die Entfernungspauschale im Jahr 2025 Einkommensklasse Durchschnittlicher Steuereffekt in € je entlasteten Steuerpflichtigen je Arbeitnehmer Je Steuerpflichtigen Unteren 20% (bis GdE von 24.514 €) 196 58 31 Mittlere 60% (GdE von 24.515 - 88.881 €) 357 166 153 Obere 20% (GdE ab 88.882 €) 539 214 309 Gesamt 396 169 160 Abhängig Beschäftigte mit Angabe zur Entfernung für den Hinweg zur Arbeitsstätte Ergebnis des Mikrozensus Merkmale / Berichtsjahr Insgesamt Unter 5 km 5 bis unter 10 10 bis unter 25 bis unter 50 km oder Arbeitsstätte Ständig Unter 5 km 5 bis unter 10 10 bis unter 25 25 bis unter 50 50 km oder Arbeitsstätte Ständig km 25 km 50 km mehr liegt auf demselben Grundstück wechselnde Arbeitsstätte km km km mehr liegt auf demselben Grundstück wechselnde Arbeitsstätte 1000 Anteil am Insgesamt in % 2024 Insgesamt 36.306 9.613 8.117 10.700 5.277 1.954 197 447 26,5 22,4 29,5 14,5 5,4 0,5 1,2 Männer 18.695 4.239 3.873 5.660 3.144 1.321 98 360 22,7 20,7 30,3 16,8 7,1 0,5 1,9 Frauen 17.611 5.374 4.244 5.041 2.133 633 99 87 30,5 24,1 28,6 12,1 3,6 0,6 0,5 unbefristeter Arbeitsvertrag 32.188 8.370 7.153 9.582 4.748 1.738 185 411 26,0 22,2 29,8 14,8 5,4 0,6 1,3 befristeter Arbeitsvertrag 4.118 1.243 964 1.118 529 216 / 36 30,2 23,4 27,1 12,8 5,2 / 0,9 Vollzeitbeschäftigung 24.924 5.617 5.319 7.715 4.164 1.623 111 374 22,5 21,3 31,0 16,7 6,5 0,4 1,5 Teilzeitbeschäftigung 11.382 3.996 2.798 2.985 1.114 330 86 73 35,1 24,6 26,2 9,8 2,9 0,8 0,6 Geringfügig beschäftigt 2.803 1.327 684 538 144 48 39 (23) 47,3 24,4 19,2 5,1 1,7 1,4 (0,8) Verkehrsmittel Bus / Bahn 5.666 1.012 1.752 1.698 738 420 / 45 17,9 30,9 30,0 13,0 7,4 / 0,8 PKW 23.194 3.424 5.098 8.404 4.413 1.485 / 370 14,8 22,0 36,2 19,0 6,4 / 1,6 Fahrrad 3.668 2.397 930 313 / / / / 65,4 25,4 8,5 / / / / Sonstiges Verkehrsmittel 468 150 124 112 39 (23) / (21) 32,1 26,4 23,9 8,2 (4,8) / (4,5) Kein Verkehrsmittel (zu Fuß) 2.545 2.468 62 / / / / / 96,9 2,5 / / / / / 2020 Insgesamt 35.824 9.257 8.001 10.852 5.310 1.831 166 407 Männer 18.542 4.054 3.839 5.758 3.195 1.285 84 328 Frauen 17.282 5.204 4.162 5.094 2.115 546 82 79 unbefristeter Arbeitsvertrag 31.579 8.083 6.988 9.645 4.735 1.599 158 372 befristeter Arbeitsvertrag 4.171 1.151 996 1.190 570 229 / / Vollzeitbeschäftigung 25.255 5.521 5.397 8.021 4.316 1.571 90 339 Teilzeitbeschäftigung 10.565 3.736 2.603 2.831 993 259 76 67 Geringfügig beschäftigt 3.036 1.406 761 583 177 (46) (39) / Verkehrsmittel Bus / Bahn 5.038 776 1.492 1.618 758 361 / (34) PKW 24.070 3.635 5.411 8.788 4.459 1.431 / 344 Fahrrad 3.707 2.513 902 258 / / / / Sonstiges Verkehrsmittel 403 138 102 99 / / / / Kein Verkehrsmittel (zu Fuß) 2.147 2.116 / / / / / / 25,8 22,3 30,3 14,8 5,1 0,5 1,1 21,9 20,7 31,1 17,2 6,9 0,5 1,8 30,1 24,1 29,5 12,2 3,2 0,5 0,5 25,6 22,1 30,5 15,0 5,1 0,5 1,2 27,6 23,9 28,5 13,7 5,5 / / 21,9 21,4 31,8 17,1 6,2 0,4 1,3 35,4 24,6 26,8 9,4 2,5 0,7 0,6 46,3 25,1 19,2 5,8 (1,5) (1,3) / 15,4 29,6 32,1 15,0 7,2 / (0,7) 15,1 22,5 36,5 18,5 5,9 / 1,4 67,8 24,3 7,0 / / / / 34,2 25,2 24,5 / / / / 98,6 / / / / / / 2016 Insgesamt 30.549 8.386 6.360 8.957 4.306 1.444 432 663 27,5 20,8 29,3 14,1 4,7 1,4 2,2 Männer 15.783 3.660 3.075 4.729 2.589 1.008 203 519 23,2 19,5 30,0 16,4 6,4 1,3 3,3 Frauen 14.766 4.726 3.285 4.228 1.717 436 229 144 32,0 22,2 28,6 11,6 3,0 1,6 1,0 unbefristeter Arbeitsvertrag 26.595 7.239 5.476 7.830 3.777 1.264 400 608 27,2 20,6 29,4 14,2 4,8 1,5 2,3 befristeter Arbeitsvertrag 3.901 1.131 871 1.115 522 178 31 54 29,0 22,3 28,6 13,4 4,6 0,8 1,4 Vollzeitbeschäftigung 21.720 5.008 4.377 6.734 3.573 1.261 220 547 23,1 20,2 31,0 16,4 5,8 1,0 2,5 Teilzeitbeschäftigung 8.829 3.378 1.983 2.223 733 183 212 116 38,3 22,5 25,2 8,3 2,1 2,4 1,3 Geringfügig beschäftigt 2.849 1.387 615 507 130 40 113 57 48,7 21,6 17,8 4,6 1,4 4,0 2,0 Verkehrsmittel Bus / Bahn 4.266 672 1.211 1.373 650 294 / 66 15,7 28,4 32,2 15,2 6,9 / 1,6 PKW 20.033 3.250 4.348 7.229 3.566 1.110 / 531 16,2 21,7 36,1 17,8 5,5 / 2,7 Fahrrad 2.722 2.001 556 149 / / / 13 73,5 20,4 5,5 / / / 0,5 Sonstiges Verkehrsmittel 358 130 89 79 24 14 / 22 36,2 24,9 22,1 6,8 3,9 / 6,1 Kein Verkehrsmittel (zu Fuß) 2.195 2.148 37 / / / / 10 97,9 1,7 / / / / 0,5 Ab 2020 eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund Neuregelung des Mikrozensus, Erhebung der Pendlereigenschaften als Unterstichprobe. 2024: Erstergebnis. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025: Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Lohn- und Einkommensteuerstatistik Unbeschränkt steuerpflichtige Steuerfälle Veranlagungsjahr Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten Anzahl der Steuerfälle mit erhöhten Werbungskosten, bei denen die Entfernungspauschale dem Betrag der Werbungskosten insgesamt entspricht 2016 14.097.416 408.283 2019 14.824.972 341.164 2021 15.358.041 209.137 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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