Schriftliche Frage 4 von Sebastian Maack (AfD): Inwiefern gilt der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Stellenabbau in der Bundesverwaltung um zwei Prozent jährlich…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 4 von Sebastian Maack (AfD): Inwiefern gilt der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Stellenabbau in der Bundesverwaltung um zwei Prozent jährlich…
Frage 4 (Sebastian Maack, AfD):
Inwiefern gilt der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Stellenabbau in der Bundesverwaltung um zwei Prozent jährlich bzw. acht Prozent bis zum planmäßigen Ende der Legislaturperiode 2029 (Zeilen 1684/85) auch für das Bundeskanzleramt, das bereits vor der anstehenden Erweiterung der größte Regierungssitz weltweit war (www.bundesstiftung-helmut-koh l.de/aktuelles/detail/auf-den-spuren-von-helmut-k ohl-in-berlin), und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Erweiterung des Bundeskanzleramts nach wie vor ggf. für angebracht?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 10. August 2026:
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Stellenabbau von acht Prozent bis zum Jahr 2029 gilt auch für das Bundeskanzleramt und wird für das laufenden Jahr durch § 17 HG 2026 umgesetzt. Der Bedarf für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes besteht unverändert. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Beschäftigten, die zum Bundeskanzleramt gehören und aus arbeitsorganisatorischen Gründen wieder auf einer Liegenschaft zusammengeführt werden sollen. Planungsänderungen sind im jetzigen Projektstadium nicht mehr vorgesehen.
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