Geplanter Stellenabbau im Bundeszentralamt für Steuern
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Geplanter Stellenabbau im Bundeszentralamt für Steuern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7750
21. Wahlperiode 27.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha
Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Andreas Audretsch, Dr. Lena Gumnior,
Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geplanter Stellenabbau im Bundeszentralamt für Steuern
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat in seinen Beschlüssen
vom 2. Juli 2026 – wie bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbart (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20
25.de/files/koav_2025.pdf) – das Ziel bekräftigt, den Personalbestand der
Bundesverwaltung pauschal um 8 Prozent bzw. rund 24 000 Stellen innerhalb der
Legislaturperiode abzubauen (www.bundesregierung.de/resource/blob/219630
6/2445592/bc8e5e160d879f0bdd593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-d
a t a .pdf). Nach den bislang vorliegenden Planungen sollten bereits 2025
0,5 Prozent und 2026 weitere 2,2 Prozent der Stellen eingespart werden
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5666).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist bislang unklar, wie sich ein
solcher pauschaler, prozentualer Stellenabbau mit den spezifischen Aufgaben
des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verträgt. Das BZSt nimmt nach § 5
des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) eine Vielzahl hoch spezialisierter
Aufgaben wahr, die für die Sicherung des Steueraufkommens, die Bekämpfung von
Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, die Wahrung rechtsstaatlicher
Grundsätze und die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen von
zentraler Bedeutung sind.
Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft
sich auf etwa 28,5 Mrd. Euro (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumenten
archiv/Dokument/MMST18-2378.pdf). Für Steuerhinterziehung insgesamt
gehen Schätzungen von rund 100 Mrd. Euro jährlich aus (www.boeckler.de/de/m
agazin-mitbestimmung-2744-steuerhinterziehung-kostet-100-milliarden-539
1.htm; https://taz.de/Schaden-durch-Steuerhinterziehung/!6179843/). Die
Aufarbeitung der Rolle des BZSt im Cum-Ex-Skandal hat gezeigt, dass
unzureichende personelle und organisatorische Ausstattung sowie mangelnde
Priorisierung Aufsichts- und Kontrolldefizite begünstigen können, die rechtsstaatlich
bedenklich sind. Die aktuelle Berichterstattung über Strafermittlungen gegen
die Deutsche Bank wegen des Verdachts auf Verwicklungen in Cum-Cum-
Geschäfte der Postbank – die ab 2009 sukzessive von der Deutschen Bank
übernommen wurde – in den Jahren 2008 bis 2015 zeigt (www.tagesschau.de/i
nvestigativ/wdr/cum-cum-deutsche-bank-100.html), dass in diesem Bereich
immenser Ermittlungs- und Aufarbeitungsbedarf besteht. Auch der vom
Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, und der Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, vorgestellte Aktionsplan zur
Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität (www.bundesfinanzministeriu
m.de/Content/DE/Downloads/Steuern/aktionsplan-gegen-steuer-und-finanzkri
minalitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=6) legt nahe, dass statt pauschaler
Stellenstreichungen personelle Verstärkungen in den relevanten Behörden
erfolgen müssen.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es deshalb für erforderlich, dass
die Bundesregierung darlegt, ob und in welchem Umfang der pauschale
Stellenabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
auch das BZSt betrifft, welche Ausnahmeregelungen bestehen und wie
sichergestellt wird, dass die Bekämpfung von Steuerbetrug, insbesondere von Cum-
Ex, Cum-Cum und vergleichbaren Gestaltungen, nicht durch pauschale
Kürzungsvorgaben beeinträchtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen waren im BZSt in den Haushaltsjahren
2020 bis 2026 jeweils veranschlagt, und wie viele davon waren zum
jeweiligen Stichtag tatsächlich besetzt (bitte nach Beamtinnen und Beamten
und Tarifbeschäftigten in Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?
2. In welchem Umfang ist das BZSt von dem im Koalitionsausschuss vom
2. Juli 2026 bekräftigten Ziel einer pauschalen 8‑prozentigen
Personaleinsparung in der Bundesverwaltung konkret erfasst?
a) Welche Zielzahlen (absolut und prozentual) legt die Bundesregierung
hierfür für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029 zugrunde?
b) Inwiefern spiegelt der Haushaltsentwurf 2027 (Einzelplan 08, Kapitel
0815) BZSt-Stellenkürzungen wider, und wie erklärt die
Bundesregierung etwaige Abweichungen zwischen dem politisch kommunizierten
Einsparziel und der tatsächlichen Stellenveranschlagung?
c) Wurde vor der Festlegung der pauschalen Einsparquote eine
„Aufgabenkritik“ im Sinne einer Überprüfung, welche BZSt-Aufgaben in
welchem Umfang mit welchem Personalbedarf zu erfüllen sind,
durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
d) Wurde vor der Festlegung der pauschalen Einsparquote eine
„Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ im Sinne einer Überprüfung, welche
BZSt-Aufgaben in welchem Umfang mit welchem Personalbedarf mit
welchen fiskalischen Erwägungen zu erfüllen sind, durchgeführt,
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
e) Welche Auswirkungen hat der geplante Stellenabbau auf die
Möglichkeit des BZSt, dringend benötigtes Fachpersonal (z. B.
Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, IT-Forensikerinnen und IT-Forensiker,
Personal in den Betrugsbekämpfungsreferaten) neu einzustellen oder zu
binden?
3. Liegen dem BMF oder dem BZSt Berechnungen vor, wie viel Euro an
Steuermehreinnahmen bzw. verhinderten Steuerausfällen eine zusätzliche
Stelle im BZSt im Durchschnitt erbringt bzw. deren Wegfall kosten würde
(bitte nach Referaten aufgliedern)?
a) Wurde eine solche Kosten-Nutzen-Betrachtung bei der Festlegung der
Einsparquote berücksichtigt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis
(bitte nach Referat für alle verfügbaren Referate aufgliedern)?
b) Falls nur für einige Referate entsprechende Daten vorliegen oder keine
Kosten-Nutzen-Berechnung vorgenommen und berücksichtigt wurde,
warum nicht (bitte in beiden Fällen begründen)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den
jährlich in Milliardenhöhe entgehenden Steuereinnahmen durch
Steuergestaltungen wie beispielsweise vom Fremdvergleich abweichende
Verrechnungspreise und durch Steuerhinterziehung wie beispielsweise
Cum-Ex-, Cum-Cum- und Umsatzsteuerbetrug einerseits und den
vergleichsweise geringen Einsparungen andererseits, die durch einen
Stellenabbau bei den hierfür zuständigen Einheiten des BZSt erzielt
werden könnten?
4. Liegen dem BMF oder dem BZSt Berechnungen vor, wie viel Euro an
Prüfvolumen eine Stelle im BZSt im Durchschnitt verantwortet (bitte nach
Referaten aufgliedern), und wenn nein, warum nicht?
5. Welche der bis zu 280 nach § 17 Absatz 2 Nummer 5 des
Haushaltsgesetzes 2026 von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommenen BZSt-
Stellen zur „Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von
Steuerkriminalität“ sind tatsächlich besetzt, und in welchen Referaten sind sie
angesiedelt?
a) Wie erklärt die Bundesregierung die Erweiterung dieser
Ausnahmeregelung von 120 Stellen im Haushaltsgesetz 2025 auf 280 Stellen im
Haushaltsgesetz 2026?
b) Ist beabsichtigt, diese oder vergleichbare Ausnahmeregelungen für das
BZSt auch im Haushaltsjahr 2027 und den Folgejahren fortzuführen
bzw. auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Organisationseinheiten oder Aufgabenbereiche des
BZSt sollen nach jetzigem Planungsstand vom Stellenabbau
ausgenommen, welche in besonderem Maße betroffen sein (bitte nach Referaten und
Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen zahlenmäßig aufgliedern)?
a) Wie viele der betroffenen Stellen sind aktuell unbesetzt?
b) Plant die Bundesregierung, unbesetzte Stellen im Zuge des
Stellenabbaus ersatzlos entfallen zu lassen?
c) Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Entscheidung
zugrunde, welche Aufgabenbereiche des BZSt von einem pauschalen
Stellenabbau ausgenommen werden und welche nicht?
d) Hält die Bundesregierung einen pauschalen, nicht nach Aufgabenkritik
differenzierten Stellenabbau für mit dem Ziel einer funktionsfähigen,
rechtsstaatlichen Steuerverwaltung vereinbar?
7. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Auswirkungen eines
Stellenabbaus in der Zentralabteilung des BZSt (u. a. Personalverwaltung, IT-
Unterstützung, Haushalts- und Beschaffungswesen) auf die
Arbeitsfähigkeit der von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommenen
Fachreferate?
a) Ist sichergestellt, dass ein solcher Stellenabbau nicht mittelbar zu
personellen Engpässen oder längeren Bearbeitungszeiten bei
Einstellungs-, Beschaffungs- oder IT-Verfahren in diesen Referaten
führt?
b) Ist sichergestellt, dass ein Personalabbau in der Zentralabteilung nicht
die Digitalisierungsvorhaben (beispielsweise digitales Zielbild,
Digitalisierung von Daten, elektronischer Datenaustausch mit anderen
Verwaltungen, Entwicklung Datenatlas und Nutzung Datenlabore,
Entwicklung einer Analyse- und Auswertungssoftware, Schaffung eines
flexiblen Datenanalyseteams) im BZSt gefährdet?
c) Ist sichergestellt, dass ein solcher Stellenabbau nicht mittelbar zu
personellen Engpässen oder längeren Bearbeitungszeiten bei
Einstellungs-, Beschaffungs- oder IT-Verfahren in diesen Referaten
führt?
8. Wie viele Planstellen hat das BZSt für den Aufgabenbereich
Betrugsbekämpfung im Rahmen seiner Anmeldung zur Aufstellung des
Bundeshaushalts 2027 angemeldet (bitte nach Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen
und Referaten aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser angemeldeten Planstellen wurden im
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 tatsächlich veranschlagt bzw.
bewilligt?
b) Falls die bewilligte Zahl von der Anmeldung abweicht, welche
Begründung hat das BMF hierfür gegeben?
c) Wie hat sich die Zahl der Planstellen des BZSt im Bereich
Betrugsbekämpfung im Zeitverlauf entwickelt (bitte für die Haushaltsjahre 2020
bis 2027 angeben)?
9. Wie viele Planstellen umfasst die 2020 eingerichtete Sondereinheit zur
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung beim BZSt
aktuell?
a) Wie viele davon sind besetzt?
b) Wie hat sich diese Zahl seit 2022 (328 Stellen, davon 300 besetzt)
entwickelt?
10. Ist die Sondereinheit von dem pauschalen Stellenabbau erfasst, wenn ja, in
welchem Umfang, und wenn nein, auf welcher rechtlichen bzw.
haushalterischen Grundlage erfolgt die Ausnahme?
11. Wie viele Planstellen umfasst das Informations- und Analysezentrum
Kapitalertragsteuer (IAZ) aktuell (bitte nach Laufbahn bzw. Entgeltgruppen
aufgliedern)?
a) Wie hat sich dessen Personalausstattung seit seiner Einrichtung
entwickelt?
b) Gab es in den letzten zwei Jahren personelle Veränderungen auf
Referenten- und bzw. oder Referatsleitungsebene, und wenn ja,
welche, und warum?
12. Wie viele Verfahren mit Bezug zu Cum-Ex- bzw. Cum-Cum-Gestaltungen
wurden durch das BZSt bzw. die Sondereinheit in den Jahren 2020 bis
2026 jeweils bearbeitet, abgeschlossen und an die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden abgegeben?
a) Welche Steuerausfälle bzw. Steuerrückforderungen konnten hierdurch
beziffert werden?
b) Wie viele Vollzeitäquivalente sind beim BZSt bzw. bei den
zuständigen Landesbehörden derzeit mit der Aufarbeitung und Rückforderung
befasst (bitte nach Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Schadensschätzungen in Höhe von
rund 100 Mrd. Euro jährlich durch Steuerhinterziehung insgesamt sowie
rund 28,5 Mrd. Euro durch Cum-Cum- und rund 7,2 Mrd. Euro durch
Cum-Ex-Gestaltungen?
a) Legt die Bundesregierung diese Schätzungen auch zugrunde, und
wenn nein, warum nicht?
b) Liegen der Bundesregierung hierzu eigene Schätzungen vor, und wenn
nein, warum nicht?
c) Welchen aktuellen Stand hat die Rückforderung des geschätzten Cum-
Cum-Schadens von rund 28,5 Mrd. Euro und des geschätzten Cum-
Ex-Schadens von rund 7,2 Mrd. Euro (alternativ – falls vorliegend –
bezüglich der Schätzungen der Bundesregierung)?
d) Welchen Anteil dieser Schäden hält die Bundesregierung durch eine
bessere personelle Ausstattung des BZSt für vermeidbar?
14. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der Aufarbeitung der Rolle
des BZSt im Cum-Ex-Skandal (u. a. Untersuchungsausschuss 2016/2017,
Strafanzeige gegen BZSt-Mitarbeitende 2020) im Hinblick auf die
notwendige personelle Mindestausstattung von Kontroll- und
Aufsichtseinheiten, insbesondere auch mit Blick auf Cum-Cum-Geschäfte?
15. Welche Risiken sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund durch
einen pauschalen Stellenabbau im BZSt für die Aufdeckung und
Verfolgung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen?
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der personellen Ausstattung
der „Zentralen Stelle zur Koordinierung von Prüfungsmaßnahmen in
länder- und staatenübergreifenden Umsatzsteuer-Betrugsfällen“ (KUSS)
für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug bei?
a) Wie viele Stellen stehen dieser Einheit aktuell zur Verfügung, und wie
hat sich die Personalausstattung seit 2020 entwickelt (bitte nach
Laufbahnen aufgliedern)?
b) Wie viele Fälle mit internationalem Bezug zur
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung mit welchem Finanzvolumen wurden über KUSS in den
Jahren 2020 bis 2026 koordiniert?
c) Welchen jährlichen Steuerschaden schätzt die Bundesregierung durch
grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug?
17. Wie viele Planstellen entfallen aktuell auf die für den internationalen
Informationsaustausch zuständigen Referate und Arbeitsbereiche des
BZSt (bitte nach Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen
aufgliedern)?
a) Wie hat sich diese Zahl seit 2020 entwickelt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Auswirkungen eines
Stellenabbaus in den für den internationalen Informationsaustausch
zuständigen Referaten auf die Fähigkeit des BZSt, aus internationalen
Daten zeitnah Erkenntnisse zur Aufdeckung von missbräuchlichen
Steuergestaltungen und Steuerkriminalität, insbesondere Cum-Ex- und
Cum-Cum-Gestaltungen, zu gewinnen?
18. Wie viele Planstellen für die beim BZSt angesiedelte
Bundesbetriebsprüfung waren in den Jahren 2020 bis 2026 jeweils veranschlagt (bitte nach
Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?
a) Wie viele davon waren besetzt (bitte nach Jahren, Referaten und
Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?
b) Ist die Bundesbetriebsprüfung von der geplanten pauschalen
Personaleinsparung erfasst, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
19. Wie viele Betriebsprüfungen von Großunternehmen und Konzernen hat
die Bundesbetriebsprüfung in den Jahren 2020 bis 2026 durchgeführt?
a) In welcher Höhe wurden steuerliche Mehreinnahmen dabei
festgestellt, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?
b) Wie verteilen sich die steuerlichen Mehreinnahmen auf die
verschiedenen steuerlichen Korrekturvorschriften, und falls hierzu keine Daten
vorliegen, warum nicht?
c) Welcher Anteil dieses Mehrergebnisses ist nach Kenntnis der
Bundesregierung auf internationale Steuerfälle zurückzuführen, und falls
hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?
d) Welcher Anteil dieses Mehrergebnisses ist nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Steuerbetrug sowie Cum-Ex- und Cum-Cum-
Gestaltungen zurückzuführen, und falls hierzu keine Daten vorliegen,
warum nicht?
20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Prüfungsturnus und der Rückstand an noch nicht geprüften
prüfungswürdigen Fällen im Bereich der Bundesbetriebsprüfung?
21. Wie würde sich der geplante Stellenabbau auf diesen Rückstand
voraussichtlich auswirken?
22. Ist der Verdacht oder das Risiko, dass ein Unternehmen in Cum-Ex-,
Cum-Cum- oder andere Arten von Steuerbetrug verwickelt ist, Bestandteil
des datenbasierten Systems zur risikoorientierten Fallauswahl (DSRF),
wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
23. Inwiefern ist das im „Zentrale Betriebsprüfungsmanagement“ angesiedelte
Risikomanagementsystem (RMS) der Bundesbetriebsprüfung mit
Steuerbetrug, Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen befasst, und wenn nein,
warum nicht?
24. Wie viele Planstellen stehen dem Kooperationsbereich III (Finanzsektor)
der Bundesbetriebsprüfung aktuell zur Verfügung (bitte nach Referaten
und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?
a) Wie viele davon sind besetzt?
b) Ist dieser Bereich von der geplanten pauschalen Personaleinsparung
erfasst?
25. Leistet die Bundesbetriebsprüfung, insbesondere der
Kooperationsbereich III (Finanzsektor), einen Beitrag zur Aufdeckung von Steuerbetrug,
insbesondere von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften sowie
Umsatzsteuerbetrug, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
a) In wie vielen Fällen war dies jeweils für die Aufdeckung solcher
Gestaltungen wesentlich (bitte nach Jahren und Referaten aufgliedern)?
b) Werden entsprechende Erkenntnisse an die Bundesbetriebsprüfung,
die Sondereinheit oder die zuständigen Finanzbehörden in den
Bundesländern weitergeleitet, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
c) Wie viele der in der Bundesbetriebsprüfung, insbesondere beim
Kooperationsbereich III (Finanzsektor), durchgeführten Prüfungen
standen im Zusammenhang mit Steuerbetrug, insbesondere Cum-Ex- bzw.
Cum-Cum-Gestaltungen und Umsatzsteuerbetrug?
d) Welche Steuermehreinnahmen bzw. Steuerrückforderungen konnten
hierdurch erzielt werden, und falls hierzu keine Daten vorliegen,
warum nicht?
e) Wie arbeiten der Kooperationsbereich III, die Sondereinheit gegen
Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sowie das Informations-
und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) bei der Aufdeckung
von Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen zusammen, und sieht die
Bundesregierung hier organisatorischen Verbesserungsbedarf, und
wenn nein, warum nicht?
26. Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, inwiefern im Rahmen von
Internationalen Verfahren (Abteilung Bundesbetriebsprüfung,
Kooperationsbereich V) Fälle von Steuerbetrug, insbesondere Cum-Ex- und Cum-
Cum-Gestaltungen offenbar werden (bitte differenziert nach Joint Audits
einerseits und Verständigungs-, Schieds- und
Vorabverständigungsverfahren andererseits beantworten)?
a) In wie vielen Fällen war dies für die Aufdeckung solcher Gestaltungen
wesentlich (bitte nach Jahren aufgliedern)?
b) Wie werden entsprechende Erkenntnisse an die
Bundesbetriebsprüfung, die Sondereinheit (insbesondere das Informations- und
Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ)) oder die zuständigen Finanz- und
bzw. oder Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern
weitergeleitet?
c) Falls der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, warum nicht?
27. Welche konkreten personellen Konsequenzen für das BZSt ergeben sich
aus dem am 16. Juli 2026 von der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz und dem Bundesminister der Finanzen vorgestellten
„Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“?
28. Sieht der Aktionsplan zusätzliche Stellen oder eine personelle
Aufstockung bestehender BZSt-Einheiten (u. a. Sondereinheit, IAZ) vor?
a) Wenn ja, in welchem zeitlichen und zahlenmäßigen Verhältnis steht
dies zu dem für das BZSt gleichzeitig vorgesehenen Stellenabbau?
b) Wenn nein, warum nicht?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die im Aktionsplan enthaltene
Forderung, eine spezialisierte, mehrere Steuerarten umfassende Analyse- und
Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf
Bundesebene einzurichten?
30. Ist beabsichtigt, eine solche Einheit beim BZSt anzusiedeln?
a) Wenn ja, welche personellen Konsequenzen (zusätzliche Stellen,
Verlagerung bestehender Stellen aus Sondereinheit oder anderen
Abteilungen) hätte dies, und wie verträgt sich dies mit dem für das BZSt
gleichzeitig vorgesehenen Stellenabbau?
b) Wenn nein, in welchem Verhältnis stünde eine solche neue Einheit zu
den bereits beim BZSt bestehenden Strukturen, und sieht die
Bundesregierung dort Aufgabenüberschneidungen oder Synergiepotenziale?
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Errichtung eines „Gemeinsamen
Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ beim Zoll, in dem
Steuerfahnder der Länder, Ermittler des Zolls und Analysten der
Bundesbehörden Verfahren koordinieren sollen?
a) Welche Behörden von Bund und Ländern sollen im Gemeinsamen
Zentrum konkret vertreten sein?
b) In welcher organisatorischen Struktur soll es errichtet werden?
c) Zu welchem Zeitpunkt soll es seine Arbeit aufnehmen?
d) Ist eine institutionalisierte Zusammenarbeit des Zolls mit dem
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgesehen – etwa durch Entsendung
von Personal, gemeinsamen Datenzugriff über das geplante
Datenanalysezentrum oder gemeinsame Fallbearbeitung –, und wenn ja, in
welcher Form?
e) Wie viele zusätzliche Planstellen sind seitens des Zolls für Aufbau und
Betrieb des Gemeinsamen Zentrums vorgesehen, und wie verteilen
sich diese auf die Bereiche Ermittlung, Datenanalyse und
Koordination?
f) Wie sind diese zusätzlichen Planstellen ins Verhältnis zum im
Referentenentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes veranschlagten
Personalaufwendungen von 278 Stellen durch Änderungen des
Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (ZollKrimBG) und des
Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) und den vom BMF angekündigten
personellen Minderbedarf von 324 Stellen (Regierungsentwurf des
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (RegE ZFG), S. 181) zu setzen?
Berlin, den 27. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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