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Schriftliche Frage 63 von Sascha Lensing (AfD): Kann die Bundesregierung konkrete tatsächlichen Vorwürfe benennen, die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegen, das sich nach der Antwort d…

dip / schriftliche_frage 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 63 von Sascha Lensing (AfD): Kann die Bundesregierung konkrete tatsächlichen Vorwürfe benennen, die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegen, das sich nach der Antwort d… Frage 63 (Sascha Lensing, AfD): Kann die Bundesregierung konkrete tatsächlichen Vorwürfe benennen, die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegen, das sich nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien“ (Bundestagsdrucksache 21/7462) auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen richtete, insbesondere bezogen auf eindeutige Aussagen zu Ermittlungen hinsichtlich mutmaßlichen Handlungen, Tatorten und Tatzeiträumen, und mit welchem konkreten Verfahrensausgang endete das Ermittlungsverfahren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. August 2026: Der Tatvorwurf in dem fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren lautete Beihilfe zum Völkermord nach § 220a des Strafgesetzbuches alte Fassung durch Beteiligung an ethnischen Säuberungen sowie an sexualisierter Gewalt und Tötung von Männern und Kindern während des Jugoslawien-Krieges. Zu einer näheren Konkretisierung, insbesondere zu Tatzeit und Tatort, kam es nicht. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.

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