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Schriftliche Frage 88 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass beispielsweise „Ausländer“ oder „Asylanten“ nach der Rechtsprechung grundsätzlich als Ang…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 88 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass beispielsweise „Ausländer“ oder „Asylanten“ nach der Rechtsprechung grundsätzlich als Ang… Frage 88 (Dr. Ingo Hahn, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass beispielsweise „Ausländer“ oder „Asylanten“ nach der Rechtsprechung grundsätzlich als Angriffs- bzw. Tatobjekt im Rahmen des § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) bzw. der §§ 185 ff. StGB anerkannt sind und damit strafrechtlichen Schutz genießen, während „die Deutschen“ bzw. „das deutsche Volk“ nicht als Angriffs- bzw. Tatobjekt Anerkennung gefunden haben (vgl. Hotline Wissen, „Begriff „der Deutschen“/„des deutschen Volkes“ als Angriffs-/Tatobjekt des § 130 bzw. der §§ 185 ff. StGB“, Materialzusammenstellung, Stand: 23. April 2026), und sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um einen entsprechenden strafrechtlichen Schutz vor Verhetzung bzw. Beleidigung auch des eigenen Volkes sicherzustellen, und wenn ja, welchen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. Mai 2026: Die in Bezug genommene Materialzusammenstellung wurde noch nicht veröffentlicht. Die abstrakte Frage, ob die deutsche Bevölkerung taugliches Tatobjekt des § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) oder der §§ 185 ff. StGB sein könnte, ist in der juristischen Literatur umstritten. Soweit ersichtlich, wurde diese Frage in der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung bislang nicht behandelt. Zu berücksichtigen wären stets die Umstände des konkreten Einzelfalles.

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