Schriftliche Frage 64 von Sascha Lensing (AfD): Wie verteilen sich die nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/7462) insge…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 64 von Sascha Lensing (AfD): Wie verteilen sich die nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/7462) insge…
Frage 64 (Sascha Lensing, AfD):
Wie verteilen sich die nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/7462) insgesamt 130 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien auf Verfahren mit Anklageerhebung, rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, noch anhängige Verfahren, nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellte Verfahren sowie gegen unbekannte beziehungsweise namentlich bekannte Beschuldigte geführte Ermittlungsverfahren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. August 2026:
Aus den in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) ergibt sich, dass vier der fragegegenständlichen Verfahren durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurden. In einem weiteren Verfahren wurde Anklage erhoben. Hinsichtlich der Zahl der nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellten Verfahren im Sinne der Fragestellung wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 3. August 2026 zu Frage 8 der Kleinen Anfrage „Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien“ (Bundestagsdrucksache 21/7462) verwiesen. Fünf Verfahren im Sinne der Fragestellung richteten sich gegen Unbekannt und 125 Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Drei Verfahren hiervon richteten sich auch gegen Unbekannt. Hinsichtlich des Ausgangs von 26 weiteren Ermittlungsverfahren kann keine Beantwortung erfolgen, da die fragegegenständlichen Informationen beim GBA insbesondere bis zum Jahr 2000 statistisch nicht flächendeckend erfasst wurden, so dass eine vollständige Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Dies würde die händische Sichtung und einzelfallbezogene Auswertung der betreffenden Ermittlungsakten des GBA erfordern, was die Ressourcen der betroffenen Abteilung für einen erheblichen Zeitraum beanspruchen und deren Ermittlungstätigkeit nahezu vollständig zum Erliegen bringen würde. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgend).
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