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Schriftliche Frage 56 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den aktuellen Stand der strafrechtlichen Aufarbeitung von Straftaten deutscher Staatsang…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 56 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den aktuellen Stand der strafrechtlichen Aufarbeitung von Straftaten deutscher Staatsang… Frage 56 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den aktuellen Stand der strafrechtlichen Aufarbeitung von Straftaten deutscher Staatsangehöriger vor, die sich während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien als Söldner an den Kampfhandlungen beteiligt haben, insbesondere hinsichtlich Ermittlungs-, Anklage- und Strafverfahren wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sonstigen schweren Straftaten, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen Konsequenzen für die Personen, die sich an den Kampfhandlungen beteiligt haben und die allen Erkenntnissen nach einen rechtsextremistischen Hintergrund haben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/818)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. Juli 2026: Obwohl die geschilderten Sachverhalte sich unterscheiden, kann im Hinblick auf die strafrechtliche Aufarbeitung auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602 verwiesen werden. Ebenso wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5697 mit der Anmerkung verwiesen, dass „Söldner“ kein Kriterium ist, das in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof geführt wird. Hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der oben genannten Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.

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