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Schriftliche Frage 123 von Sascha Lensing (AfD): Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 des Strafgesetzbuches) mit Bezug…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 123 von Sascha Lensing (AfD): Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 des Strafgesetzbuches) mit Bezug… Frage 123 (Sascha Lensing, AfD): Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 des Strafgesetzbuches) mit Bezug zur organisierten Kriminalität wurden in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) oder Bundesbehörden geführt (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. Juli 2026: Eine Beantwortung Ihrer Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgende). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. „Bezug zur organisierten Kriminalität“ ist kein Kriterium, das in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) statistisch erfasst ist. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung eines in das Jahr 2024 zurückreichenden überaus umfangreichen Aktenbestandes, was die Ressourcen der betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde.

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