Schriftliche Frage 58 von Stefan Schröder (AfD): Wie rechtfertigt das Bundesministerium des Innern (BMI) die Praxis, Hausdurchsuchungen bei Bürgern für sogenannte Hasspostings (im Sinne der…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sowie in verschiedenen Organisationseinheiten der Zollverwaltung, für denkbar. Hierbei wird ausgehend von dem fachlichen Bedarf die Geeignetheit eines Produkts und seiner Anwendung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft und bewertet, wie zum Beispiel der Aspekt des Geheim- und Datenschutzes, des Ziels der digitalen Souveränität und der verfassungsrechtlichen Vorgaben..
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Schriftliche Frage 58 von Stefan Schröder (AfD): Wie rechtfertigt das Bundesministerium des Innern (BMI) die Praxis, Hausdurchsuchungen bei Bürgern für sogenannte Hasspostings (im Sinne der…
Frage 58 (Stefan Schröder, AfD):
Wie rechtfertigt das Bundesministerium des Innern (BMI) die Praxis, Hausdurchsuchungen bei Bürgern für sogenannte Hasspostings (im Sinne der §§ 86a, 130 und 188 des Strafgesetzbuches) oder unerlaubte Ausreisen durchzuführen, wenn der Tatbestand anhand der IP oder anhand von Publikationen mit Fotos aus dem Ausland bereits abgeleitet werden kann und eine Hausdurchsuchung den Verdacht nicht weiter erhärten kann, und betrachtet das BMI diese Vorgehensweise als angemessen angesichts der massiven Grundrechtsverletzung, die eine Hausdurchsuchung darstellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juli 2025:
Die im Rahmen des zwölften bundesweiten Aktionstages gegen Hasspostings durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen erfolgten als strafprozessuale Maßnahmen auf Grundlage der Strafprozessordnung (StPO). Die hierfür erforderlichen Durchsuchungsbeschlüsse wurden von den zuständigen Ermittlungsrichterinnen und -richtern nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen. wie z. B. der Verhältnismäßigkeit, erlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den betroffenen Sachverhalten ausschließlich um bestehende Ermittlungsverfahren der Länder handelt. Dem Bundeskriminalamt liegen keine näheren Informationen zu den einzelnen Verfahren, insbesondere keine Durchsuchungsbeschlüsse, vor.
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