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Schriftliche Frage 85 von Andreas Paul (AfD): Wie viele beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 18. Novembe…

dip / schriftliche_frage 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 85 von Andreas Paul (AfD): Wie viele beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 18. Novembe… Frage 85 (Andreas Paul, AfD): Wie viele beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 18. November 2023 für die Aufnahme einer Berufsausbildung in Pflegeberufen in Niedersachsen, im Bezirk der Agentur für Arbeit Oldenburg- Wilhelmshaven sowie – soweit statistisch verfügbar – im Landkreis Ammerland eingeleitet, und wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Landkreis Ammerland selbst von Ausbildungsabbrüchen von bis zu 40 Prozent in der Pflege berichtet (Landkreis Ammerland: „Pflege stärken, Ausbildung sichern: Projekte im Ammerland setzen gezielte Impulse“, Pressemitteilung, 2. Oktober 2025; www.ammerland.de/Service/Pfl ege-st%C3%A4rken-Ausbildung-sichern-Projekt e-im-Ammerland-setzen-gezielte-Impulse.php) und an der Berufsbildenden Schule Ammerland von einer Abbruchquote von rund 50 Prozent berichtet wurde (www.bbs-ammerland.de/files/bbs/h ome/startseite/news/2023/05_Mai/nwz_10-05-202 3.pdf), die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zur Gewinnung ausländischer Pflegeauszubildender für die Sicherung des regionalen Pflegenachwuchses? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 11. August 2026: Die Zahl der durch kommunale Ausländerbehörden eingeleiteten beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Gewinnung ausländischer Auszubildender für die Pflege ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Einrichtungen und Ausbildungsverbünde. Aufgabe der Bundesregierung ist es, bundesweit geeignete rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen sowie bestehende Hemmnisse abzubauen. Ab Januar 2027 wird u. a. der Anwendungsbereich des staatlichen Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, das eine faire, ethische und nachhaltige Gewinnung ausländischer Pflegekräfte sichert, auf internationale Auszubildende in der Pflege ausgeweitet.

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