Schriftliche Frage 66 von René Springer (AfD): Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 über folgende Verfahren ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 66 von René Springer (AfD): Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 über folgende Verfahren ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis…
Frage 66 (René Springer, AfD):
Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 über folgende Verfahren ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis oder wurden über eines der folgenden Anwerbeprogramme angeworben: 1. Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung (§ 16a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), 2. Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG), 3. Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG), 4. Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG), 5. Forschung (§ 18d AufenthG), 6. Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG), 7. Kurzfristige Mobilität für Forscher (§ 18e AufenthG), 8. Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher (§ 18f AufenthG), 9. Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG), 10. Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte (§ 19c AufenthG), 11. Chancenkarte (§ 20a AufenthG), 12. Selbständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG), 13. Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG), 14. Arbeitsaufnahme nach der Westbalkanregelung, 15. Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, 16. Triple-Win- Programm, 17. Future International Talents for German Climate Businesses, 18. „Hand in Hand for International Talents“, 19. THAMM Plus und 20. African Skills 4 Germany (bitte die Personenanzahl für jedes Visum bzw. für jedes Anwerbeprogramm einzeln auflisten), und welche weiteren Anwerbeprogramme für ausländische Arbeitskräfte existieren neben den in der Aufzählung bereits aufgeführten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. Oktober 2025:
Die die nachfolgenden Ziffern 1 bis 14 betreffenden Daten zu erteilten Aufenthaltserlaubnissen beziehen sich auf Angaben aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 31. August 2025 für das Jahr 2024. Zu 1.: Im Jahr 2024 wurde 492 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 16a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (schulische Berufsausbildung) und 21.240 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 16a Absatz 1 AufenthG (betriebliche Berufsausbildung/ Weiterbildung) erteilt. Zu 2.: Im Jahr 2024 wurde 7.711 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 16d AufenthG erteilt. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: nach § 16d Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 AufenthG (Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung) 2.233 nach § 16d Abs. 6 AufenthG (Aufenthalt zur Qualifikationsanalyse) 8 nach § 16d Abs. 4 Nr. 2 AufenthG (Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit bei sonstigen Berufen) 80 nach § 16d Abs. 1 AufenthG (Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme) 4.365 nach § 16d Abs. 3 AufenthG (Altfall – Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung) 95 nach § 16d Abs. 4 Nr. 1 AufenthG (Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit bei reglementierten Berufen im Pflegeund Gesundheitsbereich) 785 nach § 16d Abs. 5 AufenthG (Ablegung einer Prüfung) 145 Zu 3.: Im Jahr 2024 wurde 7.506 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG erteilt. Zu 4.: Im Jahr 2024 wurde 14.230 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 18b AufenthG erteilt. Zu 5.: Im Jahr 2024 wurde 4.584 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 18d AufenthG erteilt. Zu 6.: Im Jahr 2024 wurde 37.372 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 18g AufenthG erteilt. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG (Blaue Karte EU – Mangelberufe) 4.451 nach § 18g Abs. 2 AufenthG (Blaue Karte EU – IT- Spezialisten 951 nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG (Blaue Karte EU – Berufsanfänger) 668 nach § 18g i. V. m. § 18i AufenthG (Blaue Karte EU mit Voraufenthalt) 8 nach § 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Blaue Karte EU – Regelberufe) 31.294 Zu 7.: Im Jahr 2024 wurde 27 Personen erstmals eine Bescheinigung über die kurzfristige Mobilität nach § 18e AufenthG erteilt. Zu 8.: Im Jahr 2024wurde acht Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 18f AufenthG erteilt. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu 6. verwiesen. Zu 10.: Im Jahr 2024 wurde 35.313 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 19c AufenthG erteilt. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 3 Beschäftigungsverordnung (BeschV) (Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten) 816 nach § 19c Abs. 3 AufenthG (Beschäftigung im öffentlichen Interesse) 883 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 12 BeschV (Au Pair) 2.461 nach § 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV (Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung) 148 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 15 Nr. 3 und Nr. 5 BeschV (Altfall – öffentlich geförderte Praktika) 3 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 24 Nr. 4 BeschV (Besatzungen von Luftfahrzeugen) 8 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 29 Abs. 3 BeschV (zwischenstaatliche Vereinbarungen) 914 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 5 Nr. 3 bis 5 BeschV (Wissenschaft, Forschung und Entwicklung) 205 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 22 Nr. 5 BeschV (E‑Sportler) 23 Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 15d BeschV (kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung) 51 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14 Abs. 1a BeschV (Beschäftigung aus religiösen Gründen) 713 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 22 Nr. 4 BeschV (Berufssportler und -trainer) 212 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV (bestimmte Staatsangehörige) 14.724 nach § 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeschV (Beschäftigung in IT-Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung) 53 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 29 Abs. 5 BeschV (Freihandelsabkommen) 20 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 15 Nr. 4 und Nr. 6 BeschV (Altfall – Praktika) 30 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 1 BeschV (bestimmte Staatsangehörige) 4.598 nach § 19c Abs. 1 AufenthG (übrige Beschäftigungssachverhalte der BeschV) 1.605 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 11 Abs. 2 BeschV (Spezialitätenköche) 1.087 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BeschV (Altfall – internationaler Personalaustausch) 105 Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 22a BeschV (Beschäftigung von Pflegehilfskräften) 116 nach § 19c Abs. 2 AufenthG (Altfall – non-formale qualifizierte Beschäftigung i. V. m. § 6 BeschV) 23 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 19 Abs. 2 BeschV (Beschäftigung im Rahmen von Werklieferungsverträgen) 202 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 24a BeschV (Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer) 2.208 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 5 Nr. 1 und 2 BeschV (Wissenschaft und Forschung) 123 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 11 Abs. 1 BeschV (Sprachlehrer) 122 nach § 19c Abs. 4 AufenthG (Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn) 13 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 24 Nr. 3 BeschV (Personal auf Binnenschiffen) 877 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 25 BeschV (Kultur, Unterhaltung, Gastspiele, Film- und Fernsehproduktionen) 325 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 21 BeschV (vorübergehende Dienstleistungserbringung) 36 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV (Freiwilligendienst) 2.438 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 2. BeschV (Beschäftigung aus karitativen Gründen) 162 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BeschV (Auslandsprojekte) 9 Zu 11. Im Jahr 2024 wurde 968 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 20a AufenthG erteilt. Zu 12.: Im Jahr 2024 wurde 2.311 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG erteilt. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 1.754 nach § 21 Abs. 4 AufenthG (3 Jahre selbstständige Tätigkeit) 5 Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 2b AufenthG (Gründungsstipendium) 12 nach § 21 Abs. 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit – Absolvent inländischer Hochschule oder vormaliger Forscher) 123 nach § 21 Abs. 1 AufenthG (selbstständige Tätigkeit wirtschaftliches Interesse) 340 nach § 21 Abs. 2 AufenthG (selbstständige Tätigkeit völkerrechtliche Vergünstigung) 41 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 21 BeschV (vorübergehende Dienstleistungserbringung) 36 Zu 13.: Im Jahr 2024 wurde 5.414 Personen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG erteilt. Zu 14.: Im Jahr 2024 wurde 14.724 Personen erstmals ein Aufenthaltstitel nach § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung – BeschV (sog. Westbalkanregelung) erteilt. Nachfolgend werden die erteilten nationalen Visa im Jahr 2024 mitgeteilt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass seit Juni 2024 mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörden erteilte Erwerbstätigkeitsvisa direkt statistisch ermittelt werden können. Bis Juni 2024 wurden zwar die erteilten Vorabzustimmungen durch das Statistische Bundesamt erfasst, nicht hingegen die hierauf hin tatsächlich erteilten Visa. Im ersten Halbjahr 2024 wurden gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand: 16. August 2024) insgesamt 9.862 Vorabzustimmungen nach § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AufenthG erteilt (unbereinigt um daraus resultierende etwaige statistische Doppelerfassungen oder Ablehnungen), die zu den nachfolgenden Zahlen zu Ziffern 1 bis 4 sowie 10 hinzugerechnet werden müssen. Eine Zuordnung dieser Vorabzustimmungen zu einzelnen Rechtsgrundlagen wird statistisch nicht erfasst. Zu 1.): Es wurden 23.453 Visa Nach § 16a AufenthG zur Berufsausbildung und 2.072 Visa nach § 16a AufenthG zur beruflichen Weiterbildung erteilt. Zu 2.): Es wurden 11.039 Visa nach § 16d AufenthG erteilt. Zu 3.): Es wurden 2.233 Visa nach § 18a AufenthG erteilt. Zu 4.): Es wurden 5.605 Visa nach § 18b AufenthG erteilt. Zu 5.): Es wurden 8.542 Visa nach § 18d AufenthG erteilt, hierunter fallen auch Titel nach §§ 18e, 18f AufenthG (vgl. 7. Und 8.) sowie nach § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 5 BeschV. Zu 6.): Es wurden 13.717 Visa nach § 18g AufenthG erteilt. Zu 7.) und 8.) wird auf Ziffer 5 verwiesen. Zu 9.) wird auf Ziffer 6 verwiesen. Zu 10.): Es wurden 34.979 Visa nach § 19c AufenthG erteilt. Nicht enthalten sind hier Visaerteilungen nach § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 5 BeschV (siehe hierzu Ziffer 5) sowie nach § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 26 Absatz 2 BeschV (siehe hierzu Ziffer 14). Zu 11.): Es wurden 4.954 Visa nach § 20a AufenthG erteilt. Zu 12.): Es wurden 630 Visa nach § 21 AufenthG erteilt. Zu 13.): Es wurden 33 Visa nach § 38a AufenthG erteilt. Zu 14.): Es wurden 28.662 Visa nach § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 26 Absatz 2 BeschV („Westbalkanregelung“) erteilt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich die Zahl der im Inland im Jahr 2024 erteilen Aufenthaltserlaubnisse mit der Zahl der im selben Zeitraum erteilen Visa nicht in direkte Beziehung setzen lässt. Seit Sommer 2023 werden die zu den Aufenthaltszwecken „Ausbildung“, „Studium“ oder „Erwerbstätigkeit“ erteilten Visa grundsätzlich für ein Jahr erteilt; Visainhaber müssen sich demnach vor Ende der Visumgültigkeit erst zeitlich versetzt um eine Aufenthaltserlaubnis bemühen, sodass die Zahl der in einem bestimmten Zeitraum erteilten Visa nicht den Personen entsprechen, denen in diesem Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis im Inland erteilt wurde. Zu den Ziffern 15 bis 20 weist die Bundesregierung darauf hin, dass es keine Anwerbeabkommen gibt. Statistische Angaben zu erteilten Visa oder Aufenthaltserlaubnissen bezüglich der in den Ziffern 15 bis 20 bezeichneten Maßnahmen liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Punkten 1 bis 14 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt: Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) hat im Jahr 2024 insgesamt 4.139 Personen nach Deutschland vermittelt – sowohl durch allgemeine beraterische Unterstützung als auch durch spezifische Projekte und Programme. Über letztere wurden 2.399 Personen nach Deutschland vermittelt. Die Vermittlungen in den aufgeführten Projekten und Programmen (Fragen 16 bis 19) waren im Jahr 2024 wie folgt: 16. Triple-Win-Programm: 915 eingereiste Personen Zu 17 und 18: Bei den Pilotprojekten „Future International Talents for German Climate Businesses“ und „Hand in Hand for International Talents“ ist die Zielsetzung, eine strukturierte und systematische Zusammenarbeit im In- und Ausland in der Praxis zu erproben und hemmende sowie begünstigende Faktoren bei der Fachkräfteeinwanderung (insb. in Hinblick auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen) zu identifizieren – sie dienen somit primär dem Erkenntnisgewinn in der Praxis. 19. THAMM Plus: 73 eingereiste Personen 20. African Skills 4 Germany: Hierzu liegen keine Zahlen vor. Die Bundesagentur für Arbeit führt folgende weitere Projekte und Programme zur Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden durch: • Programm Specialized! (Humanmediziner/-innen) • Projekt Fachkräfte Pflege Lateinamerika (Pflegefachkräfte) • Projekt APAL (Ausbildungspartnerschaften mit Asien und Lateinamerika; Auszubildende in verschiedenen Berufen, u. a. Pflege) • Projekt Shaping the Future (Erzieher/-innen) • Projekt TEAM (Trabajadores colombianos Especializados para Alemania verschiedene gewerblich-technische Berufe, u. a. Elektroniker*innen) • Projekt IT-Professionales im öffentlichen Sektor (IT-Fachkräfte) • Projekt Willkommen im Kindergarten (Erzieher/-innen) • Projekt BKF TQ+ (Berufskraft-/Busfahrer aus der EU)
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