Anwerbung und Tätigkeit von Migranten im Gesundheitswesen (Antwort zu Drs. 21/269)
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Anwerbung und Tätigkeit von Migranten im Gesundheitswesen (Antwort zu Drs. 21/269)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/455
21. Wahlperiode 10.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/269 –
Anwerbung und Tätigkeit von Migranten im Gesundheitswesen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa)
wurde im Oktober 2019 vom Land Saarland im Rahmen der „Konzertierten
Aktion Pflege“ gegründet (www.defa-agentur.de/de/faq/, www.bundesgesund
heitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/4-quartal/pflegekraefte-au
sland-defa.html). Die DeFa wird primär durch das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) gefördert. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, den
Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe zu bekämpfen, indem
sie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dabei unterstützt, Pflegekräfte aus
dem Ausland zügig in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Agentur
kümmert sich dabei um administrative Aufgaben wie Visaanträge, die
Anerkennung der Berufserlaubnis sowie die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
für die ausländischen Pflegekräfte. Ein wesentlicher Teil der Maßnahmen der
DeFa liegt in der Unterstützung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
durch die Übernahme administrativer Verfahren und Beratungsdienste. Bis
Februar 2020 sind bei der DeFa 1 200 Anfragen eingegangen, die jedoch
überwiegend nur „Interessenbekundungen“ waren. Ziel war es, etwa 4 200
Pflegefachkräfte anzuwerben, von denen 90 Prozent für Krankenhäuser und 10
Prozent für Pflegeeinrichtungen vorgesehen sind (www.aerzteblatt.de/nachrichte
n/109699/Zahlreiche-Anfragen-an-Fachkraefteagentur-fuerGesundheits-und-P
flegeberufe). Bei ihrer Gründung wurde die DeFa mit insgesamt 4,7 Mio.
Euro vom BMG gefördert (www.sueddeutsche.de/politik/pflege-fachkraeftem
angel-pflegepersonal-1.4706507).
Die Bundesregierung betonte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bund
estagsdrucksache 20/8374) die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur
Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland angesichts der Tatsache, dass die
Zahl der Pflegebedürftigen infolge des demografischen Wandels weiter
ansteigen wird, während das Potenzial an Pflegekräften schrumpfen könnte.
Nicht nur bei Ärzten (www.welt.de/politik/deutschland/article228786789/Gef
aehrlicher-Betrug-Mindestens-62-falsche-Aerzte-aufgeflogen.html), sondern
auch im Bereich der Pflege wurden aber immer wieder Fälle von gefälschten
Berufsausbildungszeugnissen bekannt. Verschiedene Medien haben über Fälle
von gefälschten Pflegezertifikaten berichtet, vor allem im Zusammenhang mit
der hohen Nachfrage nach Pflegekräften in Deutschland und dem Mangel an
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 10. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
qualifiziertem Personal. So gibt es immer wieder Meldungen, dass
Pflegekräfte aus dem Ausland in Deutschland tätig werden, deren Zertifikate sich im
Nachhinein als gefälscht herausstellen (www.focus.de/politik/ausland/mit-gef
aelschten-diplomen-in-deutsche-krankenhaeuser_id_10276709.html; www.we
lt.de/wirtschaft/plus244945832/Krankenpflege-Leiharbeiter-mit-gefaelschtem-
Zeugnis-der-Pflege-gehen-die-Profis-aus.html).
Abgesehen von gefälschten oder unrichtigen Zeugnissen über
Berufsabschlüsse oder Kenntnisse sind jetzt hier in Deutschland im Gesundheitswesen tätige
Migranten aber auch durch Fehlverhalten aktuell oder in der Vergangenheit
auffällig geworden: als Attentäter beispielsweise der saudi-arabische Arzt (die
fachliche Qualifikation war in Berichten infrage gestellt worden; nach dem
verübten Anschlag wurde ein Verfahren zur Entziehung der Approbation
eingeleitet, derzeit ist diese ruhend gestellt) Taleb A. in Magdeburg (www.tagess
chau.de/inland/innenpolitik/ausschuss-anschlag-magdeburg-100.html), als
mutmaßlicher Folterer der syrische Arzt Alaa M. in Frankfurt am Main (www.
faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/prozess-gegen-syrischen-arzt-am-olg-
frankfurt-approbation-18060352.html), als mutmaßlicher Mörder der aus
Ghana stammende Pfleger M. A. B. in Beelitz (www.bz-berlin.de/brandenbur
g/beelitz-killer-asylbewerber).
Die Fragen dieser Kleinen Anfrage zielen darauf ab, umfassende
Informationen über die Problematik gefälschter und falscher Berufsausbildungszeugnisse
im deutschen Gesundheitswesen zu erhalten. Die Fragen sollen klären, welche
Auswirkungen sie auf die Qualität der Gesundheitsversorgung haben und
welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um solche Vorfälle zu
verhindern. Zudem soll geklärt werden, welche Rolle die Anerkennungsverfahren
spielen und wie die Zusammenarbeit mit internationalen Behörden aussieht.
Außerdem wird ein umfassendes Bild über die Transparenz, Effizienz und
Zielerreichung der DeFa angestrebt. Insbesondere ist das Verhältnis von
Kosten und Nutzen sowie der Verbleib der angeworbenen Pflegefachkräfte in
Deutschland von Interesse.
Ziel der Fragesteller ist es, Transparenz zu schaffen, die Herausforderungen
bei der Integration zu beleuchten und die Sicherheit im Gesundheitswesen zu
erhöhen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) kann auf eine jahrelange
Expertise in der Verifikation von Zeugnissen zurückblicken. Dabei wird regelhaft
nicht nur das Dokument selbst untersucht, sondern durch Kontakte zu den
ausstellenden Behörden in den Herkunftsstaaten und durch entsprechende
Registereinträge auch die Plausibilität der Dokumente geprüft. Die GfG hat im Jahr
2024 insgesamt rund 3 350 Echtheitsprüfungen durchgeführt. Im Jahr 2024 hat
die GfG insgesamt fünf gefälschte Zeugnisse identifiziert, hiervon jeweils ein
Dokument aus dem Iran, aus Kenia und aus Syrien sowie zwei Fälschungen aus
der Ukraine.
1. In welcher Höhe hat das Bundesministerium für Gesundheit die DeFa im
Jahr 2024 unterstützt, und welche Summe ist für 2025 veranschlagt?
Die DeFa hat im Jahr 2024 eine Bundeszuwendung in Höhe von 197 000 Euro
erhalten. Der Bewilligungszeitraum der Zuwendung endete am 31. Dezember
2024.
2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung ggf. die Effizienz
der Maßnahmen der DeFa zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte?
Die DeFa wurde im Rahmen einer Bundeszuwendung gefördert, um Probleme
und Hindernisse zu ermitteln, die einer schnellen Einreise von Fachkräften und
einer schnellen Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in der
Pflege im Wege stehen. Sie hat Behörden im In- und Ausland beraten sowie
privatwirtschaftliche Unternehmen beim Dokumenten- und Antragsmanagement
unterstützt. Eine Anwerbung von Fachkräften durch die DeFa war nicht
Gegenstand der Zuwendung durch das Bundesministerium für Gesundheit.
3. Liegen der Bundesregierung Daten zu den durchschnittlichen Kosten pro
unter Beteiligung der DeFa angeworbener Pflegekraft vor, wenn ja, wie
hoch sind diese, und wie setzen sich diese zusammen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Eine Anwerbung von
Fachkräften durch die DeFa ist im Rahmen der Förderung durch das
Bundesministerium für Gesundheit nicht erfolgt.
4. Wie stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die DeFa die in
Deutschland geltenden Qualitätsstandards in der Ausbildung und
praxisbezogenen Qualifikation der angeworbenen Pflegekräfte sicher?
Die Sicherstellung der in Deutschland geltenden Qualitätsstandards in der
Ausbildung und praxisbezogener Qualifikation ist berufsrechtlich geregelt und
nicht Aufgabe der DeFa.
5. Welche Kontrollmechanismen existieren ggf. seitens der
Bundesregierung, um die korrekte Verwendung der Fördermittel durch die DeFa
sicherzustellen?
Die Mechanismen zur Sicherstellung der zweckmäßigen Verwendung von
Zuwendungsmitteln sind im Haushaltsrecht, insbesondere in der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften, verankert. Dazu
gehört die Prüfung des Zuwendungszwecks.
6. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung ggf. noch Potenzial zur
Optimierung der Abläufe bei der Fachkräfteanwerbung durch die DeFa?
Die im Rahmen der Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit
gewonnenen Erkenntnisse der DeFa konnten von den privatwirtschaftlichen
Unternehmen und den Behörden genutzt werden, um ihre jeweiligen Prozesse
anzupassen und zu beschleunigen. Im Ergebnis konnte die Dauer von Antragsstellung
bis zur Visa-Erteilung von früher eineinhalb bis zwei Jahren in vielen Fällen
unter Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (vgl. § 81a des
Aufenthaltsgesetzes) auf rund vier Monate verkürzt werden. Darüber hinaus wurden
die bundesrechtlichen Vorgaben für die Anerkennung in der Pflege vereinfacht,
was zusätzlich zu einer weiteren Verkürzung der Anerkennungsverfahren
geführt hat. Es ist weiterhin das Ziel der Bundesregierung, gemeinsam mit den
Ländern die Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Qualität und der
Sicherheit zu vereinfachen und zu digitalisieren.
7. Gibt es Bestrebungen, die Anwerbung von Fachkräften im genannten
Bereich aus bestimmten Ländern zu verstärken oder zu reduzieren, und
warum?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwiefern die DeFa die Anwerbung von
Fachkräften im genannten Bereich verstärkt oder reduziert.
8. Wie hoch sind die Gesamtaufwendungen der Bundesregierung und der
beteiligten Behörden für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte im
Gesundheitswesen einschließlich der Kosten für Werbekampagnen,
Visaverfahren, Sprachkurse und Integrationsmaßnahmen?
9. Wird der wirtschaftliche Nutzen der ankommenden Fachkräfte im
Vergleich zu den Investitionskosten seitens der Bundesregierung oder nach
Kenntnis der Bundesregierung seitens der DeFa bewertet, wenn ja, wie,
und welche konkreten Kennzahlen werden dabei herangezogen (z. B.
Anzahl der erfolgreich integrierten Fachkräfte, langfristige
Steuerbeiträge, Verbleib in Deutschland)?
21. Wie wird sichergestellt, dass die hohen Anfangsinvestitionen in die
Integration ausländischer Fachkräfte tatsächlich langfristig zu einer
nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsmarktes im Gesundheitssektor führen, und
welche Daten belegen den Erfolg der getroffenen Maßnahmen?
Die Fragen 8, 9 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Bundesregierung ist die Fachkräftesicherung eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die angesichts des demografischen Wandels notwendig ist, um
Wohlstand und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ebenso wie eine
flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung sicherzustellen. Die
Gesamtaufwendungen der Bundesregierung und der beteiligten Behörden für die
Anwerbung ausländischer Fachkräfte einschließlich der Kosten für
Werbekampagnen, Visa-Verfahren, Sprachkurse und Integrationsmaßnahmen sind nicht
isoliert für das Gesundheitswesen erfasst und daher nicht bezifferbar. Daher
kann auch ein Vergleich mit diesen Investitionskosten nicht vorgenommen
werden. Zu der allgemeinen Frage, ob Zuwanderungsszenarien eine positive
fiskalische Wirkung haben, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der AfD „Sozialstaat und
Nachhaltigkeit der Zuwanderung“ auf Bundestagsdrucksache 20/13751
verwiesen. Zur Frage der Bedeutung von ausländischen Beschäftigten für die
gesundheitliche und pflegerische Versorgung wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen.
10. Gibt es belastbare Daten, die zeigen, dass die bisher angeworbenen
Fachkräfte die erwarteten Lücken im Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen
schließen konnten, und wenn ja, wie hoch ist die tatsächliche
Verweildauer dieser Fachkräfte in ihren Arbeitsverhältnissen und in Deutschland
insgesamt?
Seit dem Jahr 2022 wird das Beschäftigungswachstum in der Pflege
ausschließlich von Ausländerinnen und Ausländern getragen.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann die Beschäftigungsdauer von
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht nach Einreisedatum
differenzieren. Ferner kann nicht zwischen angeworbenen und sonstigen
Fachkräften, die seit längerer Zeit in Deutschland leben oder kürzlich aus dem Ausland
nach Deutschland zugezogen sind, unterschieden werden.
Zur Frage der tatsächlichen Verweildauer liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
11. Wird die Wirtschaftlichkeit der Programme zur Anwerbung
medizinischer Fachkräfte regelmäßig überprüft und ggf. angepasst, um
sicherzustellen, dass die eingesetzten Mittel tatsächlich zu einem nachhaltigen
Nutzen führen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Im Übrigen gilt Zuwendungsrecht.
12. Wird seitens der Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der DeFa die langfristige Bindung der angeworbenen
Pflegekräfte an den deutschen Arbeitsmarkt sichergestellt?
13. Werden seitens der Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der DeFa Maßnahmen ergriffen, um den kulturellen
und sprachlichen Integrationsprozess der Fachkräfte zu unterstützen, und
wenn ja, welche sind dies?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Unabhängig von den Aktivitäten der DeFa kann die Anwerbung von
Pflegekräften nur dann nachhaltig sein, wenn deren Integration mitgedacht wird. Das
Anwerbeprojekt des BMG „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, das nach
Kriterien des gleichnamigen Gütesiegels durchgeführt wurde, hat dies
nachdrücklich belegt. In einer ersten Auswertung zeigt sich, dass über 90 Prozent
der angeworbenen Pflegekräfte im Unternehmen verblieben sind. Dazu
beigetragen hat dabei auch der „Werkzeugkoffer Integration“, den das Deutsche
Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und
Pflegeberufen (DKF) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit
entwickelt hat.
14. Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um die Echtheit der im
Ausland erworbenen Qualifikationen von Fachkräften für das
Gesundheitswesen zu überprüfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und gibt es
standardisierte Verfahren, um gefälschte Zeugnisse oder unzureichende
Qualifikationen zu erkennen?
Die fachliche Prüfung im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der
Berufsausübungserlaubnis erfolgt durch die nach jeweiligem Fachgesetz oder der
jeweiligen Fachverordnung zuständigen Anerkennungsstellen der Länder und
Kammern. Diese Prüfung umfasst bereits eine Echtheitsprüfung. Die Länder haben
hierzu einschlägigen Sachverstand aufgebaut. Bei der Gutachtenstelle für
Gesundheitsberufe (GfG) kann ein entsprechendes Echtheitsgutachten beantragt
werden (siehe die Antwort zu Frage 24). Im Visumverfahren werden an der
Auslandsvertretung erforderlichenfalls vorzulegende Urkunden eingehend auf
Echtheit und Fälschungsmerkmale überprüft, auch durch dort eingesetzte
Dokumentenberater der Bundespolizei. In Zweifelsfällen werden
Sicherheitsbehörden einbezogen oder wird ergänzend externe länderspezifische Expertise
eingeholt. Über erkannte Fälschungen werden die Ermittlungsbehörden
standardmäßig informiert.
15. Wie reagiert die Bundesregierung auf Vorfälle, bei denen gefälschte oder
falsche Zeugnisse erkannt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn gefälschte oder falsche Zeugnisse vorgelegt werden, kann die
Landesbehörde nach den bundesrechtlichen Vorgaben keine Berufserlaubnis erteilen. Die
nach den Fachgesetzen und -verordnungen zuständigen Stellen der Länder
melden derartige Vorfälle bei Antragsprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen den
zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
16. Werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass im
Gesundheitssektor angeworbene Fachkräfte nicht nur formale Qualifikationen
nachweisen, sondern auch tatsächlich über die nötigen praktischen
Fertigkeiten verfügen, insbesondere in Bereichen, in denen
Patientensicherheit von entscheidender Bedeutung ist, und wenn ja, welche
Vorkehrungen sind dies?
Die Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen des Berufszulassungsverfahren
umfasst alle für die Berufsausübung wesentlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten, u. a. den Umfang der praktischen Kenntnisse und Erfahrungen. Im
Falle eines Anpassungsbedarfes ist ein Anpassungslehrgang oder eine
Kenntnisprüfung zu absolvieren. Hier werden neben den ggf. fehlenden theoretischen
auch die praktischen Kenntnisse erworben bzw. abgeprüft.
17. Wird sichergestellt, dass die angeworbenen Fachkräfte im Vorfeld
umfassend sicherheitsüberprüft werden, um Risiken durch kriminelle
Handlungen oder betrügerische Absichten zu minimieren, und wenn ja, wie wird
dies sichergestellt?
Bei allen Personen, die in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten möchten,
verlangen die bundesgesetzlichen Regelungen vor Erteilung der Erlaubnis einen
entsprechenden Nachweis, dass die Person sich nicht eines Verhaltens schuldig
gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs
ergibt. Dazu wird ein aktuelles Führungszeugnis ggf. aus dem Ausland
angefordert. Im Visumverfahren wird darüber hinaus die Identität des Antragstellers
von der Auslandsvertretung gesichert und von dieser und den deutschen
Sicherheitsbehörden überprüft. Hierzu werden Fingerabdrücke und ein Lichtbild
genommen und die Daten werden mit vorhandenen Datenbanken verglichen.
18. Gibt es eine Kooperation mit den Herkunftsländern der Fachkräfte, um
die Richtigkeit der Angaben und die Hintergründe der Personen zu
überprüfen (z. B. polizeiliche Führungszeugnisse oder Hintergrundchecks)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Hier greift die in allen
Visakategorien umfassend vorgesehene Identitätsprüfung. Es wird ggf. ein aktuelles
Führungszeugnis aus dem Ausland angefordert.
19. Gibt es Hinweise darauf, dass Visaverfahren zur Einwanderung von
Fachkräften in den Gesundheitssektor für betrügerische Zwecke oder
illegale Migration missbraucht wurden, und wenn ja, welche Schritte
wurden ggf. unternommen, um solche Missbräuche zu verhindern?
Zur Frage nach dem Missbrauch von Visaverfahren „für betrügerische Zwecke“
wird auf die Antworten zu den Fragen 14, 15, 17, 18, 20 und 24 bis 30
verwiesen. Sollte die Frage darauf abzielen, ob eingewanderte Fachkräfte nach ihrer
Einreise Asylanträge stellen, so ist festzustellen, dass derartige Sachverhalte im
Rahmen des Asylverfahrens statistisch nicht erfasst werden.
20. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die korrekte Nutzung der
Chancenkarte und anderer Einwanderungsprogramme für das
Gesundheitswesen zu gewährleisten und Missbrauchsfälle frühzeitig zu
identifizieren?
Im Rahmen des Visumantrages für die Chancenkarte erfolgt eine Prüfung der
möglichen Beschäftigungen/Tätigkeitsfelder ggf. hinsichtlich der
Punktevergabe gemäß § 20b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 des Aufenthaltsgesetzes. Darüber
hinaus findet keine Prüfung bezüglich konkreter Beschäftigungen/
Tätigkeitsfelder statt. Berufsspezifische Betrachtungen spielen dann bei der
Titelbeantragung eines Erwerbstitels im Inland bzw. bei der Beantragung der
Berufserlaubnis eine Rolle und werden dabei geprüft. Konkrete Umgehungen oder sich
wiederholende Missbrauchsfälle sind der Bundesregierung in Bezug auf den
Gesundheitssektor nicht bekannt. Die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen
erfolgt im Rahmen des nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes vorgesehenen
Arbeitsmarktzulassungsverfahrens bei Vorlage eines entsprechenden
Arbeitsplatzangebotes im Rahmen der Beantragung eines Folgetitels. Zur Förderung der fairen
Anwerbung in der Pflege gibt es zudem neben dem vom Bundesministerium
für Gesundheit initiierten Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
für private Anbieter die Vermittlungsabsprachen und die Anwerbevorhaben der
Bundesagentur für Arbeit (z. B. Triple Win). Hier werden sowohl über
Regelungen in den Absprachen selbst als auch in den Teilnahmebedingungen für die
Arbeitgeber Vorkehrungen getroffen, um Missbräuche zu vermeiden. Dazu
gehören z. B. die Verankerung des Employer-Pays-Prinzips, d. h. Vorgaben bzgl.
vom Arbeitgeber zu übernehmender Leistungen, der Verweis auf Rechte der
Pflegekräfte sowie auf Gleichbehandlungsgrundsätze oder das Involvieren der
Partnerverwaltungen in die Teilnehmendenauswahl. Darüber hinaus werden
innerhalb der Titelerteilungsverfahren in allen Fällen die konkreten
Beschäftigungsbedingungen im Rahmen des nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes
vorgesehenen Arbeitsmarktzulassungsverfahrens geprüft.
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Informationen darüber
vor, welche Rolle ggf. Leiharbeitsfirmen bei der Vermittlung von
Pflegekräften mit gefälschten Zeugnissen spielen, und wenn ja, welche sind
dies?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse oder
Informationen vor. Der Bundesagentur für Arbeit als Erlaubnisbehörde für die
Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sind keine Leiharbeitsfirmen
bekannt, die in die Überlassung von Pflegekräften mit gefälschten Zeugnissen
involviert waren bzw. sind.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der aktuellen
Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen im
Gesundheitswesen?
Durch Maßnahmen zur Beschleunigung, Harmonisierung und Digitalisierung
der Verfahren unter Beibehaltung eines hohen Qualitätsstandards und
Sicherstellung der Patientensicherheit konnten gute Ergebnisse im Rahmen der
Anerkennungsverfahren erzielt werden. Jährlich entfallen auf das Gesundheitswesen
rund 75 Prozent aller Neuanträge auf Anerkennung einer ausländischen
Berufsqualifikation nach Bundesrecht. Hierbei handelt es sich um reglementierte
Berufe, bei denen der Zugang zur Berufsausübung insbesondere von der
Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation abhängig ist. Die
Anerkennungsverfahren leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der
pflegerischen und der medizinischen Versorgung. Im Jahr 2023 wurden in den
Heilberufen des Bundes 19 497 Anträge (ggf. nach einer
Anpassungsmaßnahme bzw. Kenntnisprüfung) als vollständig gleichwertig anerkannt. Die
Bundesregierung fördert auch weiterhin – in Zusammenarbeit mit den für den Vollzug
zuständigen Ländern – den Spracherwerb und die Integration und beabsichtigt,
die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
24. Welche Kooperationen bestehen seitens der Bundesregierung mit
internationalen Behörden, um die Echtheit von Ausbildungszeugnissen zu
überprüfen?
Die Überprüfung der Dokumente im Rahmen der Anerkennungsverfahren fällt
in die Zuständigkeit der Länder auf Grundlage der bundesgesetzlichen
Regelungen. Bei der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) kann ein
entsprechendes Echtheitsgutachten beantragt werden. Daneben ist die Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen im KMK-Sekretariat Teil des Europäischen
Netzwerks der Informationszentren (E-NIC-Netzwerk), in dem Informationen zu
Qualifikationen und Bildungssystemen ausgetauscht werden.
25. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische Staaten, aus
denen besonders viele gefälschte bzw. falsche Zeugnisse stammen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben hierzu vor. Die Zuständigkeit für
die Strafverfolgung entsprechender Sachverhalte liegt grundsätzlich bei den
Bundesländern. Die Polizeiliche Kriminalstatistik unterscheidet bei den
Fälschungsdelikten nicht nach der Dokumenten-/Urkundenart.
26. Welche Konsequenzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
medizinische Fachkräfte zu erwarten, wenn gefälschte Zeugnisse entdeckt
werden?
Hat die antragstellende Person nicht die erforderliche Qualifikation, ist die
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bzw. die Approbation aufgrund
bundesrechtlicher Regelungen nicht zu erteilen bzw. zurückzunehmen. Der
Vollzug dieser Regelungen und die Entscheidung im Einzelfall obliegen den
Ländern. Im Einzelfall kann zudem eine Strafbarkeit nach § 267 Absatz 1 des
Strafgesetzbuches (StGB) in Betracht kommen.
Aufenthaltsrechtlich kann das Verwenden gefälschter Zeugnisse, die den
Behörden zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts vorgelegt werden, die
Rücknahme des Aufenthaltstitels gemäß § 51 Absatz 1 Nummer 3 des
Aufenthaltsgesetzes sowie die Ausweisung nach den §§ 53 ff. des Aufenthaltsgesetzes zur Folge
haben, wenn bei der vorzunehmenden Interessensabwägung das
Ausweisungsinteresse das Bleibeinteresse des Ausländers überwiegt. Sofern eine solche
Ausweisung Rechtskraft erlangt, erlischt die Aufenthaltserlaubnis nach § 51
Absatz 1 Nummer 5 des Aufenthaltsgesetzes.
27. Welche Schulungsmaßnahmen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung von deutschen Behörden ggf. angeboten, um den Umgang mit
gefälschten Dokumenten zu verbessern?
Schulungsmaßnahmen obliegen den jeweiligen Anerkennungsbehörden. Neben
behördeninternem Wissenstransfer und behördenübergreifendem
Erfahrungsaustausch steht es den zuständigen Stellen frei, sich durch Landeskriminalämter
weiterbilden zu lassen.
28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine zentrale Datenbank, in
der gefälschte bzw. falsche Zeugnisse erfasst und verfolgt werden?
29. Welche rechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung ggf., um das
Problem gefälschter Zeugnisse zu bekämpfen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Eine zentrale Datenbank gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Die
bundesrechtlichen Regelungen zur Anerkennung ermöglichen es, dass die
jeweiligen Anerkennungsbehörden die Unterlagen überprüfen können. Bei der
Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) kann ein entsprechendes
Echtheitsgutachten beantragt werden. Der Bund hält die derzeitige Rechtslage mit
Strafbewehrung für ausreichend.
30. Informiert die Bundesregierung ggf. die Öffentlichkeit über die Risiken
und das Erkennen gefälschter Zeugnisse im Gesundheitswesen, und
wenn ja, auf welche Weise tut sie dies?
Auf die Antworten zu den Fragen 14 und 15 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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