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Herausforderungen und möglicher Verbesserungsbedarf in der generalistischen Pflegeausbildung (Antwort zu Drs. 21/272)

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 21/452 · Antwort · Original ↗

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Herausforderungen und möglicher Verbesserungsbedarf in der generalistischen Pflegeausbildung (Antwort zu Drs. 21/272) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/452 21. Wahlperiode 10.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/272 – Herausforderungen und möglicher Verbesserungsbedarf in der generalistischen Pflegeausbildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2020 wurde in Deutschland die generalistische Pflegeausbildung eingeführt, die eine grundlegende Reform des Ausbildungssystems für Pflegeberufe darstellt (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_ 356_212.html). Diese Reform führte die Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zusammen. Vor der Einführung gab es erhebliche Herausforderungen in den bestehenden Ausbildungsgängen, darunter hohe Abbrecherquoten und Durchfallquoten. Die Abbrecherquote lag beispielsweise bereits vor der Reform bei 30 Prozent (www.pflegenot-deutschland.de/ct/pflegeausbildung-abbruchquote/), wobei bis zu 20 Prozent der Auszubildenden ihre Ausbildung bereits im ersten Jahr abbrachen (www.bibliomed-pflege.de/news/hohe-abbrecherquote-zu-ausbildu ngsbeginn). Ein besonderes Problem bestand in der Durchfallquote, die teilweise sehr hoch war, wie 2019 in der Akademie für medizinische Berufe der Uniklinik Freiburg, wo 50 Prozent durch die Prüfung fielen (www.badische-ze itung.de/fast-jeder-zweite-pflegeschueler-faellt-bei-abschlusspruefung-durch). Mit der Einführung der generalistischen Ausbildung wurde nun eine Verschlechterung der Ausbildungssituation berichtet, z. B., dass die Zahl der Auszubildenden rückläufig ist und die Abbrecherquote gestiegen sei. Insbesondere Jugendliche, die sich ursprünglich auf die Altenpflege konzentrieren wollten, könnten durch zusätzliche medizinische Inhalte aus dem Krankenhausbereich abgeschreckt werden. Es wurde eine Abbrecherquote von 46 Prozent für den neuen Ausbildungsgang gemeldet (www.bibliomed-pflege.de/news/sorge- umdramatische-abbrecherquoten-in-der-pflegeausbildung). Der Arbeitgeberverband warnte, dass die neue Pflegeausbildung Berufsanfänger überfordere und „mit Anforderungen eines Studiums ‚Medizin light‘“ abschrecke (www.t-online.de/finanzen/beruf-karriere/id_83651904/ arbeitgeberwarnen-neue-pflegeausbildungueberfordert-berufsanfaenger.html). In Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/11109) teilte die Bundesregierung mit, dass statistische Daten zur Abbrecherquote Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und zur Durchfallquote erst ab dem Jahr 2023 verfügbar sind, weil der Beruf erst ab dem Jahr 2020 erlernt werden konnte und der erste Jahrgang im Jahr 2023 die Ausbildung abschließen konnte. Daten zur Verteilung von Ausbildungsverträgen würden nicht systematisch erfasst, daher sei eine differenzierte Analyse nur begrenzt möglich. Zur Beurteilung der Entwicklung der Ausbildungseintritte wurde festgestellt, dass die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 2020 bis 2023 gestiegen sei. Der Bundesregierung fehlten differenzierte Daten zur Struktur der in den Pflegeberuf eintretenden Mitarbeiter nach der Ausbildung, weil es keine trennscharfe Unterscheidung zwischen den Berufen Gesundheits- und Krankenpflege und Altenpflege gäbe. Die Fragesteller möchten mit diesen Fragen zu den neuen Entwicklungen den Status quo ermitteln und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung identifizieren. Angesichts des Pflegenotstands erscheint es ihnen wichtig, die Effektivität der Ausbildung zu hinterfragen und auf erforderliche Anpassungen hinzuarbeiten, die eine optimale Ausbildung sicherstellen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ziel der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung war es, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt. Durch die Reform wurden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ zusammengeführt. In der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden unter Berücksichtigung des pflegewissenschaftlichen Fortschritts übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen vermittelt: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege. Im Rahmen der generalistischen Ausbildung kann ein Vertiefungseinsatz u. a. in der stationären Langzeitpflege oder z. B. in der pädiatrischen Versorgung gewählt werden. In diesem Fall haben Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz die Möglichkeit, an Stelle des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu erwerben.  1. Wie haben sich die mit der Kleinen Anfrage „Erste Erfahrungen mit der generalistischen Pflegeausbildung“ (Bundestagsdrucksache 20/10885) erfragten Zahlen in den Jahren 2023 und 2024 weiterentwickelt? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf die Daten nach Teil 2 der Pflegeausbildungs-Finanzierungsverordnung – Durchführung statistischer Erhebungen – (jährliche Statistik nach der Pflegeberufe- Ausbildungsfinanzierungsverordnung [Pflegeausbildungsstatistik – PfleA]). Diese sind im Statistischen Bericht im Internet verfügbar (www.destatis.de/DE/Themen/Gesel lschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Berufliche-Bildung/_inhalt.html#; dort unter „Publikationen“/„Pflegeberufe- Ausbildungsfinanzierungsverordnung“). Die Pflegeausbildungsstatistik erhebt jährlich die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Pflege. Hierzu werden die Erhebungsmerkmale nach § 22 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung erfasst. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen Daten bis zum Jahr 2023 vor. Weitergehende Informationen zur Pflegeausbildung insgesamt stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Internet zur Verfügung (z. B.: www.bi bb.de/de/82236.php).  2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die hohe Abbrecherquote in der Pflegeausbildung zu reduzieren und die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen? Mit der Pflegeausbildungsstatistik kann die Zahl der vorzeitigen Vertragslösungen ermittelt werden. Aktuelle Daten finden sich in Tabelle 7 des Abschlussberichts der Ausbildungsoffensive Pflege (www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikat ionen/ausbildungsoffensive-pflege-2019-2023--246066). Die bisher ausgewiesenen Lösungsanteile der Pflegeausbildungsstatistik lassen die Erwartung berechtigt erscheinen, dass sich die Lösungsquoten der Pflegeausbildung im Rahmen der durchschnittlichen Lösungsquote der Ausbildungsberufe nach BBiG und HwO bewegen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der AfD „Erste Erfahrungen mit der generalistischen Pflegeausbildung“ auf Bundestagsdrucksache 20/11109 verwiesen. Über Maßnahmen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen wird in Kapitel 3.1 des Abschlussberichts der Ausbildungsoffensive Pflege informiert. Im Rahmen des vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführten Monitorings zur Umsetzung der Pflegeausbildung wurden rund 900 Pflegeschulen und rund 5 000 ausbildende Einrichtungen zu angebotenen und besetzten Schulbzw. Ausbildungsplätzen befragt. Danach stehen ausreichende Ausbildungskapazitäten zur Verfügung (Quelle: Monitoring zur Umsetzung der Pflegeausbildung (2024) www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19518). Zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds der Pflegeberufe hat die Bunderegierung in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen und beabsichtigt, mit der Umsetzung eines Pflegekompetenzgesetzes, mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sowie der Etablierung eines neuen Berufsbildes der Advanced Practice Nurse weitere Maßnahmen umzusetzen.  3. Hat sich die Bundesregierung zu der Entwicklung, dass die generalistische Pflegeausbildung mit den höheren fachlichen und theoretischen Anforderungen einige Auszubildende angesichts der hohen Abbrecher- und Durchfallquoten offenbar überfordert, insbesondere solche ohne akademische Vorbildung oder Abitur, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Die Bundesregierung vertritt nicht die Auffassung, dass die Auszubildenden der Pflege aufgrund ihrer schulischen Voraussetzungen mit den fachlichen und theoretischen Anforderungen überfordert sind. Im Jahr 2023 schloss der Großteil der Auszubildenden des Jahrgangs 2020 seine Ausbildung ab. 33 570 Auszubildende waren in der Abschlussprüfung erfolgreich, nur 702 Prüflinge bestanden die Prüfung endgültig nicht (StBA (Destatis): Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung 2023, Tabelle 21241-22). 98,7 Prozent der Absolventinnen und Absolventen wählten dabei den generalistischen Abschluss. 0,9 Prozent wählten den Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. -pflegerin, 0,4 Prozent den Abschluss in der Altenpflege. 6 000 Auszubildende des Eintrittsjahrgangs 2020 hatten am Jahresende 2023 ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen. Dazu gehören Auszubildende, die die Prüfung wiederholen, Auszubildende, die ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren, sowie Auszubildende, die aufgrund der besonderen Schwierigkeiten der Ausbildung während der COVID-19- Pandemie ihre Ausbildung verlängert haben.  4. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. ergriffen, um sicherzustellen, dass Auszubildende ausreichend Unterstützung und Begleitung erhalten, um die Anforderungen der neuen generalistischen Ausbildung zu bewältigen, insbesondere im Hinblick auf die Praxisanleitung und die theoretische Ausbildung? Die Träger der praktischen Ausbildung sowie die Pflegeschulen bieten vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung und Begleitung ihrer Auszubildenden. Dazu gehören sowohl Maßnahmen wie Praktika als auch Unterstützungsangebote während der Ausbildung wie Feedbackgespräche, Sprachförderung oder zusätzliche freiwillige Lernzeit. Ergänzend wird auf den Abschlussbericht der Ausbildungsoffensive Pflege Bezug genommen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publi kationen/ausbildungsoffensive-pflege-2019-2023--246066).  5. Gibt es Hinweise darauf, dass die gestiegenen Anforderungen in der generalistischen Pflegeausbildung dazu führen, dass vermehrt Menschen ohne Abitur den Beruf meiden, und wenn ja, wie plant ggf. die Bundesregierung, diesen Trend zu stoppen? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden in Pflegeberufen nach Schulabschluss können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ergebnisse zum Stichtag Dezember 2024 liegen noch nicht vor. Ausgewiesen wurden die Stichtage Juni und September. Zu berücksichtigen ist, dass die Juni- Stichtage stark von den unterschiedlichen Prüfungsterminen und damit dem Ende der Ausbildung beeinflusst sind. Tabelle: Sozialversicherungspflichtige Auszubildende in Pflegeberufen1) (KldB 2010) nach Schulabschluss Schulabschluss Jun. 2019 Sep. 2019 Jun. 2024 Sep. 2024 Insgesamt 141 788 149 583 150 487 161 273 Ohne Schulabschluss 960 1 179 1 525 1 880 Haupt-/Volksschulabschluss 16 223 18 133 17 214 20 399 Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss 67 829 71 476 72 333 76 595 Abitur/Fachabitur 51 218 52 172 49 538 50 146 Abschluss unbekannt 5 558 6 623 9 877 12 253 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Das Aggregat „Pflegeberufe“ umfasst die Systematikpositionen 8130 Gesundheits-, Krankenpflege (o. S.), 8131 Fachkrankenpflege, 8132 Fachkinderkrankenpflege, 8138 Gesundheits-, Krankenpflege (ssT), 8139 Aufsicht, Führung – Pflege, Rettungsdienst, 821 Altenpflege (einschließlich Führung) der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010). Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass Menschen mit einem Hauptschul- oder mittleren Schulabschluss die Pflegeausbildung meiden.  6. Berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Ausbildungsreformen die mögliche Gefahr, dass durch die Einführung eines einheitlich hohen fachlichen Niveaus potenzielle Bewerber, insbesondere ohne Abitur abgeschreckt, werden, und wenn ja, inwieweit? Zum Schutz der Patientinnen und Patienten erfolgen alle Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen auf einem hohen fachlichen Niveau. Darüber hinaus berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Ausbildungsreformen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Eine Einschränkung von Zugangsvoraussetzungen erfolgt nur insoweit dies für die Bewältigung der fachlichen Anforderungen an die Ausbildung notwendig ist. Hinsichtlich der Gesundheitsfachberufe ermöglichen die Berufsgesetze bereits eine ausreichende Durchlässigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern bei unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist zudem vereinbart, dass die Berufsgesetze für die Physiotherapie, die Logopädie und die Ergotherapie unter Ausschluss einer Vollakademisierung zügig und zukunftsfest reformiert werden sollen (vgl. Kapitel 4.2, S. 113, Zeile 3604–3606). Die Bundesregierung beabsichtigt zudem, Gesetze zur Pflegekompetenz, Pflegefachassistenz und zur Einführung der „Advanced Practice Nurse“ auf den Weg zu bringen, um Menschen aller Bildungsniveaus attraktive und durchlässige Ausbildungswege in der Pflege zu eröffnen.  7. Hat sich die Bundesregierung zu den Abbruchquoten der neuen Pflegeausbildung in Bezug auf den schulischen Hintergrund der Auszubildenden eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja, wie lautet diese, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unterschiede in den Erfolgsraten zwischen Auszubildenden mit und ohne Abitur, und wenn ja, welche Maßnahmen werden ggf. getroffen, um diese Unterschiede zu verringern? Die Erhebungsmerkmale der Pflegeausbildungsstatistik umfassen keine Merkmale zur schulischen oder beruflichen Vorbildung. Informationen zum Zusammenhang der schulischen Vorbildung und der Erfolgsrate beim Abschluss einer Pflegeausbildung liegen der Bundesregierung somit nicht vor.  8. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, zusätzliche Ausbildungswege oder Qualifizierungsmaßnahmen einzuführen, die Menschen ohne Abitur den Zugang zur Pflegeausbildung erleichtern, ohne die Qualität der Ausbildung zu mindern? Neben dem mittleren Schulabschluss ist auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer sowie ein erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung Zugangsvoraussetzung für die Pflegeausbildung. Insbesondere durch die ggf. bereits erfolgte berufliche Qualifizierung sieht die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt kein Erfordernis, weitere Maßnahmen einzuführen, die in der Folge den Zugang zur Ausbildung auch erschweren könnten.  9. Sind seitens der Bundesregierung Anpassungen (ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung in den Lehrplänen und didaktischen Konzepten) vorgesehen, um sicherzustellen, dass auch Auszubildende ohne akademische Vorbildung oder Abitur den Anforderungen der Ausbildung gerecht werden können, und wenn ja, welche sind dies? Eine akademische Vorbildung oder das Abitur sind keine Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung. Entsprechend sind die Anforderungen an die Ausgestaltung der Rahmenlehrpläne durch die Fachkommission nach § 53 des Pflegeberufegesetzes so gestaltet, dass sie die Anforderungen an die Zulassungsvoraussetzungen der Auszubildenden berücksichtigen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern. Anpassungen seitens der Bundesregierung sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. 10. Wie unterstützt die Bundesregierung ggf. Pflegeeinrichtungen und Berufsschulen, um individuellere Ausbildungspläne und Ausbildungsstrukturen anzubieten, die den verschiedenen Bildungsniveaus der Auszubildenden gerecht werden? Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Modellvorhaben gemäß § 15 des Pflegeberufegesetzes mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Pflegeberufs Konzepte zur Durchführung in der schulischen und praktischen Ausbildung zu erproben. Im Übrigen unterstützen das Bundesinstitut für Berufsbildung und das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der auf den individuellen Kompetenzerwerb abgestimmten Ausbildungsplanung. 11. Welche Unterstützung erhalten ggf. Auszubildende mit Sprachschwierigkeiten in der neuen generalistischen Ausbildung? Bei den Trägern der praktischen Ausbildung werden individuell Unterstützungsangebote, z. B. durch Angebot von Sprachkursen, angeboten (vgl. Arbeitsbericht zur Sondererhebung ausbildender Einrichtungen 2023 über https:// datapool-bibb.bibb.de/pdfs/Kroell-et-al_Sondererhebung_2023.pdf). 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Programme, um Quereinsteiger in die Pflegeausbildung zu integrieren, und ggf. welche? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über spezielle Programme vor. 13. Sind seitens der Bundesregierung Anpassungen geplant, um die Ausbildung praxisnäher zu gestalten, und ggf. welche? Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildung obliegt den Ländern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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