Herausforderungen und möglicher Verbesserungsbedarf in der generalistischen Pflegeausbildung (Antwort zu Drs. 21/272)
Text
Herausforderungen und möglicher Verbesserungsbedarf in der generalistischen Pflegeausbildung (Antwort zu Drs. 21/272)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/452
21. Wahlperiode 10.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/272 –
Herausforderungen und möglicher Verbesserungsbedarf in der generalistischen
Pflegeausbildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2020 wurde in Deutschland die generalistische Pflegeausbildung
eingeführt, die eine grundlegende Reform des Ausbildungssystems für
Pflegeberufe darstellt (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_
356_212.html). Diese Reform führte die Ausbildungen in der Altenpflege,
Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu
einem einheitlichen Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
zusammen.
Vor der Einführung gab es erhebliche Herausforderungen in den bestehenden
Ausbildungsgängen, darunter hohe Abbrecherquoten und Durchfallquoten.
Die Abbrecherquote lag beispielsweise bereits vor der Reform bei 30 Prozent
(www.pflegenot-deutschland.de/ct/pflegeausbildung-abbruchquote/), wobei
bis zu 20 Prozent der Auszubildenden ihre Ausbildung bereits im ersten Jahr
abbrachen (www.bibliomed-pflege.de/news/hohe-abbrecherquote-zu-ausbildu
ngsbeginn). Ein besonderes Problem bestand in der Durchfallquote, die
teilweise sehr hoch war, wie 2019 in der Akademie für medizinische Berufe der
Uniklinik Freiburg, wo 50 Prozent durch die Prüfung fielen (www.badische-ze
itung.de/fast-jeder-zweite-pflegeschueler-faellt-bei-abschlusspruefung-durch).
Mit der Einführung der generalistischen Ausbildung wurde nun eine
Verschlechterung der Ausbildungssituation berichtet, z. B., dass die Zahl der
Auszubildenden rückläufig ist und die Abbrecherquote gestiegen sei. Insbesondere
Jugendliche, die sich ursprünglich auf die Altenpflege konzentrieren wollten,
könnten durch zusätzliche medizinische Inhalte aus dem Krankenhausbereich
abgeschreckt werden. Es wurde eine Abbrecherquote von 46 Prozent für den
neuen Ausbildungsgang gemeldet (www.bibliomed-pflege.de/news/sorge-
umdramatische-abbrecherquoten-in-der-pflegeausbildung).
Der Arbeitgeberverband warnte, dass die neue Pflegeausbildung
Berufsanfänger überfordere und „mit Anforderungen eines Studiums ‚Medizin light‘“
abschrecke (www.t-online.de/finanzen/beruf-karriere/id_83651904/
arbeitgeberwarnen-neue-pflegeausbildungueberfordert-berufsanfaenger.html).
In Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/11109)
teilte die Bundesregierung mit, dass statistische Daten zur Abbrecherquote
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 10. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und zur Durchfallquote erst ab dem Jahr 2023 verfügbar sind, weil der Beruf
erst ab dem Jahr 2020 erlernt werden konnte und der erste Jahrgang im Jahr
2023 die Ausbildung abschließen konnte. Daten zur Verteilung von
Ausbildungsverträgen würden nicht systematisch erfasst, daher sei eine differenzierte
Analyse nur begrenzt möglich. Zur Beurteilung der Entwicklung der
Ausbildungseintritte wurde festgestellt, dass die Zahl der abgeschlossenen
Ausbildungsverträge von 2020 bis 2023 gestiegen sei. Der Bundesregierung fehlten
differenzierte Daten zur Struktur der in den Pflegeberuf eintretenden
Mitarbeiter nach der Ausbildung, weil es keine trennscharfe Unterscheidung zwischen
den Berufen Gesundheits- und Krankenpflege und Altenpflege gäbe.
Die Fragesteller möchten mit diesen Fragen zu den neuen Entwicklungen den
Status quo ermitteln und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung
identifizieren. Angesichts des Pflegenotstands erscheint es ihnen wichtig, die
Effektivität der Ausbildung zu hinterfragen und auf erforderliche Anpassungen
hinzuarbeiten, die eine optimale Ausbildung sicherstellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ziel der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung war es, allen
Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und
zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten
und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen
Rechnung trägt.
Durch die Reform wurden die Ausbildungen in der Altenpflege, der
Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu
einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem
Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ zusammengeführt. In der
neuen generalistischen Pflegeausbildung werden unter Berücksichtigung des
pflegewissenschaftlichen Fortschritts übergreifende pflegerische Kompetenzen
zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen
Versorgungsbereichen vermittelt: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der
ambulanten Pflege. Im Rahmen der generalistischen Ausbildung kann ein
Vertiefungseinsatz u. a. in der stationären Langzeitpflege oder z. B. in der
pädiatrischen Versorgung gewählt werden.
In diesem Fall haben Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz die
Möglichkeit, an Stelle des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten
Berufsabschluss in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege zu erwerben.
1. Wie haben sich die mit der Kleinen Anfrage „Erste Erfahrungen mit der
generalistischen Pflegeausbildung“ (Bundestagsdrucksache 20/10885)
erfragten Zahlen in den Jahren 2023 und 2024 weiterentwickelt?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf die Daten nach
Teil 2 der Pflegeausbildungs-Finanzierungsverordnung – Durchführung
statistischer Erhebungen – (jährliche Statistik nach der Pflegeberufe-
Ausbildungsfinanzierungsverordnung [Pflegeausbildungsstatistik – PfleA]). Diese sind im
Statistischen Bericht im Internet verfügbar (www.destatis.de/DE/Themen/Gesel
lschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Berufliche-Bildung/_inhalt.html#;
dort unter „Publikationen“/„Pflegeberufe-
Ausbildungsfinanzierungsverordnung“). Die Pflegeausbildungsstatistik erhebt jährlich die Zahl der
abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Pflege. Hierzu werden die
Erhebungsmerkmale nach § 22 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung erfasst.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen Daten bis zum Jahr 2023 vor.
Weitergehende Informationen zur Pflegeausbildung insgesamt stellt das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Internet zur Verfügung (z. B.: www.bi
bb.de/de/82236.php).
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die hohe
Abbrecherquote in der Pflegeausbildung zu reduzieren und die
Ausbildungskapazitäten zu erhöhen?
Mit der Pflegeausbildungsstatistik kann die Zahl der vorzeitigen
Vertragslösungen ermittelt werden. Aktuelle Daten finden sich in Tabelle 7 des
Abschlussberichts der Ausbildungsoffensive Pflege (www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikat
ionen/ausbildungsoffensive-pflege-2019-2023--246066). Die bisher
ausgewiesenen Lösungsanteile der Pflegeausbildungsstatistik lassen die Erwartung
berechtigt erscheinen, dass sich die Lösungsquoten der Pflegeausbildung im
Rahmen der durchschnittlichen Lösungsquote der Ausbildungsberufe nach BBiG
und HwO bewegen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der AfD „Erste Erfahrungen mit der
generalistischen Pflegeausbildung“ auf Bundestagsdrucksache 20/11109
verwiesen.
Über Maßnahmen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen wird in
Kapitel 3.1 des Abschlussberichts der Ausbildungsoffensive Pflege informiert.
Im Rahmen des vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführten
Monitorings zur Umsetzung der Pflegeausbildung wurden rund 900 Pflegeschulen und
rund 5 000 ausbildende Einrichtungen zu angebotenen und besetzten
Schulbzw. Ausbildungsplätzen befragt. Danach stehen ausreichende
Ausbildungskapazitäten zur Verfügung (Quelle: Monitoring zur Umsetzung der
Pflegeausbildung (2024) www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19518).
Zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds der Pflegeberufe hat
die Bunderegierung in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen
ergriffen und beabsichtigt, mit der Umsetzung eines Pflegekompetenzgesetzes, mit
der Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sowie
der Etablierung eines neuen Berufsbildes der Advanced Practice Nurse weitere
Maßnahmen umzusetzen.
3. Hat sich die Bundesregierung zu der Entwicklung, dass die
generalistische Pflegeausbildung mit den höheren fachlichen und theoretischen
Anforderungen einige Auszubildende angesichts der hohen Abbrecher- und
Durchfallquoten offenbar überfordert, insbesondere solche ohne
akademische Vorbildung oder Abitur, eine eigene Auffassung gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese?
Die Bundesregierung vertritt nicht die Auffassung, dass die Auszubildenden
der Pflege aufgrund ihrer schulischen Voraussetzungen mit den fachlichen und
theoretischen Anforderungen überfordert sind.
Im Jahr 2023 schloss der Großteil der Auszubildenden des Jahrgangs 2020
seine Ausbildung ab. 33 570 Auszubildende waren in der Abschlussprüfung
erfolgreich, nur 702 Prüflinge bestanden die Prüfung endgültig nicht (StBA
(Destatis): Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
2023, Tabelle 21241-22). 98,7 Prozent der Absolventinnen und Absolventen
wählten dabei den generalistischen Abschluss. 0,9 Prozent wählten den
Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. -pflegerin, 0,4 Prozent
den Abschluss in der Altenpflege. 6 000 Auszubildende des Eintrittsjahrgangs
2020 hatten am Jahresende 2023 ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen.
Dazu gehören Auszubildende, die die Prüfung wiederholen, Auszubildende, die
ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren, sowie Auszubildende, die aufgrund der
besonderen Schwierigkeiten der Ausbildung während der COVID-19-
Pandemie ihre Ausbildung verlängert haben.
4. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
ergriffen, um sicherzustellen, dass Auszubildende ausreichend
Unterstützung und Begleitung erhalten, um die Anforderungen der neuen
generalistischen Ausbildung zu bewältigen, insbesondere im Hinblick auf die
Praxisanleitung und die theoretische Ausbildung?
Die Träger der praktischen Ausbildung sowie die Pflegeschulen bieten
vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung und Begleitung ihrer Auszubildenden. Dazu
gehören sowohl Maßnahmen wie Praktika als auch Unterstützungsangebote
während der Ausbildung wie Feedbackgespräche, Sprachförderung oder
zusätzliche freiwillige Lernzeit. Ergänzend wird auf den Abschlussbericht der
Ausbildungsoffensive Pflege Bezug genommen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publi
kationen/ausbildungsoffensive-pflege-2019-2023--246066).
5. Gibt es Hinweise darauf, dass die gestiegenen Anforderungen in der
generalistischen Pflegeausbildung dazu führen, dass vermehrt Menschen
ohne Abitur den Beruf meiden, und wenn ja, wie plant ggf. die
Bundesregierung, diesen Trend zu stoppen?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu
sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden in Pflegeberufen nach Schulabschluss können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Ergebnisse zum Stichtag Dezember 2024 liegen noch nicht vor. Ausgewiesen
wurden die Stichtage Juni und September. Zu berücksichtigen ist, dass die Juni-
Stichtage stark von den unterschiedlichen Prüfungsterminen und damit dem
Ende der Ausbildung beeinflusst sind.
Tabelle: Sozialversicherungspflichtige Auszubildende in Pflegeberufen1) (KldB
2010) nach Schulabschluss
Schulabschluss Jun. 2019 Sep. 2019 Jun. 2024 Sep. 2024
Insgesamt 141 788 149 583 150 487 161 273
Ohne Schulabschluss 960 1 179 1 525 1 880
Haupt-/Volksschulabschluss 16 223 18 133 17 214 20 399
Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss 67 829 71 476 72 333 76 595
Abitur/Fachabitur 51 218 52 172 49 538 50 146
Abschluss unbekannt 5 558 6 623 9 877 12 253
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Das Aggregat „Pflegeberufe“ umfasst die Systematikpositionen 8130 Gesundheits-, Krankenpflege (o. S.), 8131 Fachkrankenpflege,
8132 Fachkinderkrankenpflege, 8138 Gesundheits-, Krankenpflege (ssT), 8139 Aufsicht, Führung – Pflege, Rettungsdienst, 821
Altenpflege (einschließlich Führung) der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010).
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass Menschen mit einem
Hauptschul- oder mittleren Schulabschluss die Pflegeausbildung meiden.
6. Berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Ausbildungsreformen die
mögliche Gefahr, dass durch die Einführung eines einheitlich hohen
fachlichen Niveaus potenzielle Bewerber, insbesondere ohne Abitur
abgeschreckt, werden, und wenn ja, inwieweit?
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten erfolgen alle Ausbildungen in den
Gesundheitsfachberufen auf einem hohen fachlichen Niveau. Darüber hinaus
berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Ausbildungsreformen
unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Eine Einschränkung von
Zugangsvoraussetzungen erfolgt nur insoweit dies für die Bewältigung der fachlichen Anforderungen
an die Ausbildung notwendig ist. Hinsichtlich der Gesundheitsfachberufe
ermöglichen die Berufsgesetze bereits eine ausreichende Durchlässigkeit von
Bewerberinnen und Bewerbern bei unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist zudem vereinbart, dass die
Berufsgesetze für die Physiotherapie, die Logopädie und die Ergotherapie unter
Ausschluss einer Vollakademisierung zügig und zukunftsfest reformiert werden
sollen (vgl. Kapitel 4.2, S. 113, Zeile 3604–3606).
Die Bundesregierung beabsichtigt zudem, Gesetze zur Pflegekompetenz,
Pflegefachassistenz und zur Einführung der „Advanced Practice Nurse“ auf den
Weg zu bringen, um Menschen aller Bildungsniveaus attraktive und
durchlässige Ausbildungswege in der Pflege zu eröffnen.
7. Hat sich die Bundesregierung zu den Abbruchquoten der neuen
Pflegeausbildung in Bezug auf den schulischen Hintergrund der
Auszubildenden eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja, wie lautet diese, gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung Unterschiede in den Erfolgsraten
zwischen Auszubildenden mit und ohne Abitur, und wenn ja, welche
Maßnahmen werden ggf. getroffen, um diese Unterschiede zu
verringern?
Die Erhebungsmerkmale der Pflegeausbildungsstatistik umfassen keine
Merkmale zur schulischen oder beruflichen Vorbildung. Informationen zum
Zusammenhang der schulischen Vorbildung und der Erfolgsrate beim Abschluss einer
Pflegeausbildung liegen der Bundesregierung somit nicht vor.
8. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, zusätzliche
Ausbildungswege oder Qualifizierungsmaßnahmen einzuführen, die Menschen
ohne Abitur den Zugang zur Pflegeausbildung erleichtern, ohne die
Qualität der Ausbildung zu mindern?
Neben dem mittleren Schulabschluss ist auch ein Hauptschulabschluss in
Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von
mindestens zweijähriger Dauer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich
geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens
einjähriger Dauer sowie ein erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen
allgemeinen Schulbildung Zugangsvoraussetzung für die Pflegeausbildung.
Insbesondere durch die ggf. bereits erfolgte berufliche Qualifizierung sieht die
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt kein Erfordernis, weitere Maßnahmen
einzuführen, die in der Folge den Zugang zur Ausbildung auch erschweren
könnten.
9. Sind seitens der Bundesregierung Anpassungen (ggf. nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Lehrplänen und didaktischen Konzepten)
vorgesehen, um sicherzustellen, dass auch Auszubildende ohne akademische
Vorbildung oder Abitur den Anforderungen der Ausbildung gerecht
werden können, und wenn ja, welche sind dies?
Eine akademische Vorbildung oder das Abitur sind keine Voraussetzungen für
den Zugang zur Ausbildung. Entsprechend sind die Anforderungen an die
Ausgestaltung der Rahmenlehrpläne durch die Fachkommission nach § 53 des
Pflegeberufegesetzes so gestaltet, dass sie die Anforderungen an die
Zulassungsvoraussetzungen der Auszubildenden berücksichtigen. Die konkrete
Ausgestaltung obliegt den Ländern. Anpassungen seitens der Bundesregierung sind zum
jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
10. Wie unterstützt die Bundesregierung ggf. Pflegeeinrichtungen und
Berufsschulen, um individuellere Ausbildungspläne und
Ausbildungsstrukturen anzubieten, die den verschiedenen Bildungsniveaus der
Auszubildenden gerecht werden?
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Modellvorhaben gemäß § 15 des
Pflegeberufegesetzes mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Pflegeberufs
Konzepte zur Durchführung in der schulischen und praktischen Ausbildung zu
erproben. Im Übrigen unterstützen das Bundesinstitut für Berufsbildung und
das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamts für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei der
auf den individuellen Kompetenzerwerb abgestimmten Ausbildungsplanung.
11. Welche Unterstützung erhalten ggf. Auszubildende mit
Sprachschwierigkeiten in der neuen generalistischen Ausbildung?
Bei den Trägern der praktischen Ausbildung werden individuell
Unterstützungsangebote, z. B. durch Angebot von Sprachkursen, angeboten (vgl.
Arbeitsbericht zur Sondererhebung ausbildender Einrichtungen 2023 über https://
datapool-bibb.bibb.de/pdfs/Kroell-et-al_Sondererhebung_2023.pdf).
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Programme, um
Quereinsteiger in die Pflegeausbildung zu integrieren, und ggf. welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über spezielle Programme vor.
13. Sind seitens der Bundesregierung Anpassungen geplant, um die
Ausbildung praxisnäher zu gestalten, und ggf. welche?
Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildung obliegt den Ländern. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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