Schriftliche Frage 59 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt die Bundesregierung die seit dem 5. Juni 2026 auf den Internetseiten deutscher Visastellen in der T…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 59 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt die Bundesregierung die seit dem 5. Juni 2026 auf den Internetseiten deutscher Visastellen in der T…
Frage 59 (Ferat Koçak, Die Linke):
Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt die Bundesregierung die seit dem 5. Juni 2026 auf den Internetseiten deutscher Visastellen in der Türkei und in Marokko veröffentlichte Einschätzung, wonach die tatsächlichen Sprachkenntnisse von Visumantragstellenden gegenwärtig nicht rechtssicher auf Grundlage von Zertifikaten der telc gGmbH festgestellt werden können, und auf welcher Rechtsgrundlage oder aufgrund welcher internen Weisung wurde entschieden, telc- Zertifikate bei Visumverfahren in der Türkei und in Marokko nicht mehr bzw. nur eingeschränkt zu berücksichtigen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. August 2026:
Die Visastellen in der Türkei und in Marokko haben in den letzten Monaten – unabhängig voneinander – eine signifikante Häufung von Fällen verzeichnet, in denen das jeweils vom Anbieter telc gGmbH zertifizierte Sprachniveau erheblich von den tatsächlich im persönlichen Gespräch feststellbaren Sprachkenntnissen der Antragstellenden abwich. Die betroffenen Visastellen können die Feststellung der tatsächlichen Sprachkenntnisse daher gegenwärtig nicht rechtssicher allein auf der Grundlage von Zertifikaten des Anbieters telc gGmbH vornehmen. In der Regel werden ergänzend weitere Sprachzertifikate bzw. Sprachnachweise nachgefordert. Diese Maßnahme wird durch die Visastellen fortlaufend überprüft.
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