Schriftliche Frage 40 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in einem mir bekannt gewordenen Fall eines Deutschen, der seine Ehefrau nachziehen lassen will, se…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 40 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in einem mir bekannt gewordenen Fall eines Deutschen, der seine Ehefrau nachziehen lassen will, se…
Frage 40 (Ferat Koçak, Die Linke):
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in einem mir bekannt gewordenen Fall eines Deutschen, der seine Ehefrau nachziehen lassen will, seit Ende Juni 2024, als ihm von der deutschen Botschaft in Dhaka (Bangladesch) bestätigt wurde, dass sein Anliegen auf Familiennachzug registriert worden sei und die Wartezeit bis zu zwei Jahre dauern könne (mit Ausnahme von Beschäftigungsvisa, die innerhalb von zwei bis drei Monaten erteilt würden), immer noch kein Termin zur Visumbeantragung erteilt und ihm stattdessen auf mehrfache Nachfrage vom Auswärtigen Amt mitgeteilt wurde, dass die derzeitige Wartezeit zwischen Registrierung und tatsächlichem Termin in Dhaka bei zwei Jahren und fünf Monaten liege (vgl. auch Petition 3-21-05-0052-018499), vor dem Hintergrund, dass es auch im Visumhandbuch des Auswärtigen Amts (Kapitel Familiennachzug, Punkt 2.2.) heißt, dass beim Familiennachzug zu Deutschen Artikel 6 des Grundgesetzes eine besondere Schutzwirkung entfalte, was nach meiner Einschätzung mit solch langen Wartezeiten nicht vereinbar ist, zumal eine Benachteiligung gegenüber der deutlich schnelleren Erteilung von Beschäftigungsvisa hinzukommt (bitte begründen, auch in Bezug auf diese Benachteiligung), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder hat sie bereits ergriffen, um diese überlangen Wartezeiten beim Familiennachzug (nicht nur, aber insbesondere auch) in Dhaka effektiv und schnellstmöglich zu reduzieren (bitte darlegen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 1. September 2026:
Die Nachfrage nach Visa an der Botschaft Dhaka ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die höheren Wartezeiten im Bereich Familienzusammenführung im Vergleich zu anderen Visakategorien resultieren aus dem deutlich höheren Antragsaufkommen und Prüfaufwand in dieser Kategorie. Zudem ist die Botschaft an gesetzliche Fristen zur Vergabe von Terminen für die Bearbeitung von Anträgen innerhalb von jeweils drei Wochen im beschleunigten Fachkräfteverfahren gebunden (§ 31a AufenthV). Das Auswärtige Amt setzt gleichwohl alles daran, um Warte- und Bearbeitungszeiten für Antragstellende zu reduzieren. Dazu zählt in bestimmten Visakategorien die Auslagerung der Antragsannahme an einen externen Dienstleister. Zudem wird die Botschaft seit Anfang des Jahres durch eine teilweise Verlagerung der Antragsbearbeitung an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt, Wodurch Bearbeitungskapazitäten frei werden, die dann gezielt u. a. für die Bearbeitung von Visa zum Familiennachzug genutzt werden. Auch wurde die Botschaft Dhaka personell verstärkt. Durch diese Maßnahmen konnte die Zahl der bearbeiteten nationalen Visumanträge um fast 60 Prozent im Vergleich zum Vor-Pandemie-Jahr 2019 erhöht werden. Dieser Trend, von dem insbesondere der Familiennachzug profitiert, setzt sich fort.
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