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Schriftliche Frage 37 von Sascha Lensing (AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für ein Ausbildungsvisum erforderlichen deutschen Sprachzertifikate (z. B. B1) tatsächlich e…

dip / schriftliche_frage 21.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 37 von Sascha Lensing (AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für ein Ausbildungsvisum erforderlichen deutschen Sprachzertifikate (z. B. B1) tatsächlich e… Frage 37 (Sascha Lensing, AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für ein Ausbildungsvisum erforderlichen deutschen Sprachzertifikate (z. B. B1) tatsächlich erbracht werden, wenn laut Berufsschulen ein erheblicher Teil der vietnamesischen Auszubildenden kaum Deutsch spricht und dem Unterricht nicht folgen kann, obwohl entsprechende Zertifikate vorliegen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten über gefälschte Zertifikate, intransparente private Vermittlungsagenturen in Vietnam sowie Vermittlungsgebühren von bis zu 20.000 Euro, die die Jugendlichen in extreme Schuldenabhängigkeit treiben (www.tageskarte.i o/gastronomie/detail/verdacht-auf-menschenhand el-vietnamesische-azubis-verschwinden-aus-berli ner-berufsschulen.html?utm_source=chatgp t.com)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. November 2025: Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass im Rahmen des Visumverfahrens bei einer qualifizierten Berufsausbildung ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangt wird, wenn die für die konkrete qualifizierte Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse weder durch die Bildungseinrichtung geprüft worden sind noch durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden sollen. Das bedeutet, dass im Visumverfahren Sprachkenntnisse nur dann separat von der Visastelle zu prüfen sind, wenn entweder eine Prüfung nicht durch die Bildungseinrichtung erfolgt ist oder wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an dem Prüfungsergebnis der Bildungseinrichtung begründen. Bei einer Prüfung durch die Visastelle werden als Beleg deutscher Sprachkenntnisse nur Sprachzertifikate anerkannt, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Tester in Europe (ALTE) beruhen und deren Aussteller durch ALTE entsprechend zertifiziert sind. Bei Auffälligkeiten oder hohem Fälschungsaufkommen fordern die Auslandsvertretungen im Einzelfall zusätzliche Nachweise an und unternehmen sorgfältige Nachprüfungen, z. B. durch Verifizierung der Ausbildungsverträge mit den zuständigen Stellen im Inland. Die Visastellen warnen auf ihren Webseiten vor gefälschten Webseiten und weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht mit Vermittlern oder sonstigen Agenturen zusammenarbeiten (https://vietnam.diplo.de/vn-de/ service/2613944-2613944). Darüber hinaus erhalten Antragstellende aus Vietnam bei Antragstellung ein zweisprachiges Hinweisblatt auf Deutsch und Vietnamesisch mit wichtigen Informationen, unter anderem einem Warnhinweis vor unseriösen Visa-Agenten sowie mit einer Auflistung von Stellen, die bei Problemen kontaktiert werden können. Warnhinweise zu privaten Vermittlungsagenturen in den Herkunftsländern der Bewerber befinden sich auch im mehrsprachigen Portal der Bundesregierung Make it in Germany (www.make-it-in-germany.com).

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