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Schriftliche Frage 41 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Mit welcher Begründung macht die Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Wartezeiten beim Familiennachzug keine g…

dip / schriftliche_frage 04.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 41 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Mit welcher Begründung macht die Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Wartezeiten beim Familiennachzug keine g… Frage 41 (Ferat Koçak, Die Linke): Mit welcher Begründung macht die Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Wartezeiten beim Familiennachzug keine genauen Angaben zur Wartezeit (in Wochen) mehr, wenn diese über 52 Wochen beträgt (vgl. etwa Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5984), obwohl ihr solche Angaben möglich sind und das Auswärtige Amt solche Angaben gegenüber Betroffenen durchaus macht, wie ein mir vorliegender Einzelfall zeigt (vgl. auch Petition 3-21-05-0052-018499: Mitteilung des Auswärtigen Amts, dass die Wartezeit in Bangladesch zwei Jahre und fünf Monate betrage), und obwohl sie solche Angaben gegebenenfalls mit dem Hinweis versehen könnte, dass die Bundesregierung sie aus bestimmten Gründen für nur bedingt belastbar hält (bitte unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verankerung des parlamentarischen Fragerechts und sich daraus ergebender Verpflichtungen begründen), und wie lang genau (in Wochen) ist die Wartezeit zur Vorsprache bei der Beantragung von Visa für den Familiennachzug derzeit in den Ländern, in denen diese Zeit mehr als 52 Wochen beträgt, nach Kenntnis des Auswärtigen Amts, die sich nach meiner Auffassung in zumutbarer Weise durch eine einfache Abfrage der infrage kommenden Botschaften ermitteln lässt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5984; bitte zumindest für die 14 Länder mit den längsten Wartezeiten auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. September 2026: Bei Wartezeiten handelt es sich stets um rechnerische Momentaufnahmen, die durch das Verhältnis der vorhandenen Registrierungen auf den Termin-Wartelisten der Visastellen und deren Bearbeitungskapazitäten ermittelt werden. Beides unterliegt insbesondere bei Wartelisten mit sehr vielen Registrierungen großen Schwankungen, die eine seriöse Angabe der Wartezeiten erschweren. Zudem können Doppel- oder Fehlregistrierungen zu künstlich verlängerten Wartelisten führen. Auch das Nicht-Erscheinen von Antragstellern zu Terminen erschwert den Abbau der Termin-Wartelisten in nicht unerheblichem Maße. Die Angabe von Wartezeiten, die über 52 Wochen hinausgehen, ist daher regelmäßig nicht belastbar möglich. Interne Systeme zur Erfassung und Monitoring der Wartezeiten im Auswärtigen Amt geben lange Wartezeiten daher ebenfalls nur mit „über 52 Wochen an“. Sofern einzelnen Antragsstellern Richtwerte über eine zu erwartende Wartezeit mitgeteilt werden, unterliegen diese den gleichen Unsicherheiten.

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