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Schriftliche Frage 71 von Zada Salihović (DIE LINKE): In welchen Bereichen sieht das Bundesministerium der Verteidigung ein bestimmtes Geschlecht als wesentliche und entscheidende Voraussetzung…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 71 von Zada Salihović (DIE LINKE): In welchen Bereichen sieht das Bundesministerium der Verteidigung ein bestimmtes Geschlecht als wesentliche und entscheidende Voraussetzung… Frage 71 (Zada Salihović, Die Linke): In welchen Bereichen sieht das Bundesministerium der Verteidigung ein bestimmtes Geschlecht als wesentliche und entscheidende Voraussetzung für die auszuübende Verwendung an, so dass § 6 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes greift, und anhand welcher Kriterien wird diese Entscheidung getroffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 6. August 2026: Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bestehen bei der Personalauswahl keine geschlechtsspezifischen Einschränkungen für Verwendungen in einzelnen Bereichen im Sinne des § 6 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes.

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