Schriftliche Frage 71 von Zada Salihović (DIE LINKE): In welchen Bereichen sieht das Bundesministerium der Verteidigung ein bestimmtes Geschlecht als wesentliche und entscheidende Voraussetzung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 71 von Zada Salihović (DIE LINKE): In welchen Bereichen sieht das Bundesministerium der Verteidigung ein bestimmtes Geschlecht als wesentliche und entscheidende Voraussetzung…
Frage 71 (Zada Salihović, Die Linke):
In welchen Bereichen sieht das Bundesministerium der Verteidigung ein bestimmtes Geschlecht als wesentliche und entscheidende Voraussetzung für die auszuübende Verwendung an, so dass § 6 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes greift, und anhand welcher Kriterien wird diese Entscheidung getroffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 6. August 2026:
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bestehen bei der Personalauswahl keine geschlechtsspezifischen Einschränkungen für Verwendungen in einzelnen Bereichen im Sinne des § 6 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes.
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