Schriftliche Frage 53 von Lars Haise (AfD): Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass nach derzeitigem Planungsstand des Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes ausschließlich Personen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Text
Schriftliche Frage 53 von Lars Haise (AfD): Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass nach derzeitigem Planungsstand des Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes ausschließlich Personen…
Frage 53 (Lars Haise, AfD):
Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass nach derzeitigem Planungsstand des Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes ausschließlich Personen mit männlichem Geschlechtseintrag zur verpflichtenden Abgabe des Onlinefragebogens herangezogen werden sollen, während nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag eine Änderung des Geschlechtseintrags jederzeit ohne Begründung möglich ist, sodass sich Personen durch eine entsprechende (auch nur temporäre) Änderung des Geschlechtseintrags der Verpflichtung zur Fragebogenabgabe, der anschließenden Musterung sowie einem etwaigen Wehrdienst vollständig entziehen können, und falls ja, sieht die Bundesregierung darin einen strukturellen Widerspruch zwischen Wehrpflicht und Selbstbestimmungsgesetz, und wenn ja, welche rechtlichen oder administrativen Maßnahmen plant sie dagegen, um eine mögliche Ungleichbehandlung oder Aushöhlung der Wehrpflicht zu verhindern, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. September 2025:
Die mit Ihrer Frage implizierte Herabsetzung von Personen, die von ihrem Recht nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag Gebrauch machen, weist die Bundesregierung ausdrücklich zurück. Die Ihrer Frage zugrunde liegende Rechtslage stellt sich vorläufig im Hinblick auf die noch ausstehende Parlamentsbefassung mit dem am 27. August 2025 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes wie folgt dar: Das Befüllen des Online-Fragebogens ist für Männer verpflichtend. Für Personen anderen Geschlechts (Frauen und Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ oder auch ohne Geschlechtseintrag) ist die Befüllung und Rücksendung freiwillig. Diese geschlechterspezifische Unterscheidung ergibt sich aus Artikel 12a des Grundgesetz (GG), § 1 des Wehrpflichtgesetzes. Der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag ist gemäß § 6 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) maßgeblich für die Verpflichtung zur Beantwortung des Fragebogens. Gleiches gilt für die Musterung und Einberufung. Gemäß § 9 SBGG bleibt die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a GG und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a GG bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.
Relationen
- asked ← Lars Haise (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung