Gleichstellungsbeauftragte im Bund - Aktuelle Zahlen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563) (Antwort zu Drs. 21/6946)
Text
Gleichstellungsbeauftragte im Bund - Aktuelle Zahlen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563) (Antwort zu Drs. 21/6946)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7308
21. Wahlperiode 22.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Robert Teske,
Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6946 –
Gleichstellungsbeauftragte im Bund – Aktuelle Zahlen (Nachfrage zur Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung aufgrund des
Geschlechts sind verfassungsrechtlich verankert (Artikel 3 Absatz 2 und 3 des
Grundgesetzes (GG)) und durch allgemeine arbeits-, dienst- und
gleichbehandlungsrechtliche Regelungen sowie durch gerichtlichen Rechtsschutz
abgesichert. Daneben bestehen in der Bundesverwaltung und in weiteren
Bereichen besondere Organisations- und Verfahrensstrukturen rund um
„Gleichstellungsbeauftragte“.
Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4175
hat die Bundesregierung am 4. März 2026 geantwortet (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563). In
diesem Zusammenhang zeigte sich, dass der Bundesregierung keine
„vollständigen Zahlen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts des Bundes“ bezüglich der Anzahl von Gleichstellungsbeauftragten
und ihres Tätigkeitsumfangs vorliegen. Im Gegensatz dazu konnte die
Bundesregierung für die Bundesagentur für Arbeit 160 Gleichstellungsbeauftragte
innerhalb der Bundesagentur für Arbeit feststellen. Daraus ergeben sich
weitere Fragen für die Fragesteller.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Gleichstellungsbeauftragten seit dem Jahr 2020 in den Bundesgerichten, den
Bundesbehörden sowie den Dienststellen der unmittelbaren
Bundesverwaltung entwickelt (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort
bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen
Daten zur Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten (GB) in der unmittelbaren
Bundesverwaltung zu den Stichtagen 31. Dezember 2020, 31. Dezember 2021,
31. Dezember 2022, 31. Dezember 2023, 31. Dezember 2024 und 31.
Dezember 2025 vor (Darstellung nach oberster Bundesbehörde (oBB)/
Geschäftsbereich/Anzahl der GB zum Stichtag).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 22. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ressort Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2020
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2021
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2022
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2023
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2024
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2025
Bundesministerium für
Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS)
oBB1 - - - - - 1
Geschäftsbereich - - - - - -
Bundesministerium für
Gesundheit
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 4 4 4 4 4 4
Bundesrechnungshof
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich - - - - - -
Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare
Sicherheit
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 4 4 4 4 4 4
Bundesministerium für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit und
Entwicklung
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich - - - - - -
Bundesbeauftrage für den
Datenschutz und die
Informationsfreiheit
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich - - - - - -
Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich - - - - - -
Bundesministerium der
Justiz und für
Verbraucherschutz (BMVg)
oBB 2 2 2 2 2 2
Geschäftsbereich 182 183 198 201 207 200
Bundesministerium für
Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 1 1 1 1 1 1
Bundesverfassungsgericht
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich - - - - - -
Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 6 6 6 6 6 6
Ressort Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2020
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2021
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2022
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2023
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2024
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2025
Bundesministerium für
Forschung, Technologie
und Raumfahrt
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich - - - - - -
Bundesministerium der
Finanzen
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 52 52 52 52 52 52
Bundesministerium des
Innern (BMI)
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 28 28 28 28 28 27
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 6 6 6 6 6 6
Auswärtiges Amt
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich2 1 1 2 2 2 2
Bundesministerium für
Verkehr
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 40 42 42 42 41 38
Unabhängiger Kontrollrat
oBB3 - - - 1 1 1
Geschäftsbereich - - - - - -
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 4 4 4 4 4 4
Beauftragter der
Bundesregierung für Kultur und
Medien
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 1 1 1 1 1 1
Bundeskanzleramt
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 1 1 1 1 1 1
Bundesministerium für
Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
oBB4 - - 1 1 1 1
Geschäftsbereich 1 1 1 1 1 1
Bundesministerium der
Justiz und für
Verbraucherschutz
oBB 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 7 7 7 7 7 7
Bundesbank
Ressort Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2020
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2021
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2022
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2023
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2024
Anzahl GB
Stichtag
31. 12. 2025
oBB5 1 1 1 1 1 1
Geschäftsbereich 9 9 9 9 9 9
1 Bis zum 31. Dezember 2025 wurde das BMDS übergangsweise von der GBaus dem BMI betreut.
2 Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten wurde erst 2021 eingerichtet und hatte daher erstmalig zum Stichtag 31. Dezember
2022 eine GB.
3 Der Unabhängige Kontrollrat wurde 2022 gegründet und hat seit 31. Dezember 2023 durchgehend eine GB.
4 Der Umstand, dass das Amt der GB zu den Stichtagen 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2021 nicht besetzt war, ist auf die
Neugründung des Bundesministeriums zurückzuführen.
5 Die Zentrale der Deutschen Bundesbank hat die Stellung einer obersten Bundesbehörde.
2. Wie hoch waren die Kosten, die dem Bund durch die
Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesgerichten, den Bundesbehörden sowie den
Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung seit dem Jahr 2020
entstanden sind (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort
bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
3. Wie hoch waren die Kosten, die der Bundesagentur für Arbeit durch die
Gleichstellungsbeauftragten seit dem Jahr 2020 entstanden sind (bitte für
jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich, also
Regionaldirektionen etc., aufschlüsseln)?
Die Fragen 2und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Eine Erhebung der Kosten
der Gleichstellungsbeauftragten ist nach dem Bundesgleichstellungsgesetz
(BGleiG) nicht vorgesehen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die vollständigen
Zahlen bezüglich der Anzahl von Gleichstellungsbeauftragten für die
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des
Bundes nicht vorliegen, und plant sie, diese Daten- bzw.
Transparenzlücke zu beheben?
Die Erfassung der erfragten Daten ist nach dem BGleiG nicht vorgesehen. Eine
entsprechende Datenerhebung ist auch künftig nicht beabsichtigt.
5. Evaluiert die Bundesregierung die Tätigkeit der
Gleichstellungsbeauftragen, die in den in Frage 1 genannten Organisationseinheiten des Bundes
tätig sind, wenn ja, nach welchen Kriterien wird diese Evaluation
vorgenommen, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Eine Evaluation der Tätigkeit der GB als solche ist gesetzlich nicht
vorgesehen.
6. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse vor, inwiefern
andere Länder, in denen es Gleichstellungsbeauftragte gibt, deren
Tätigkeit evaluieren, strebt sie diese gegebenenfalls an, und welche Schritte
hat sie gegebenenfalls unternommen, diese zu erlangen, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
Nein. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wurden
keine Schritte unternommen, entsprechende Erkenntnisse zu erlangen, da diese
für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem BGleiG nicht erforderlich sind.
7. In welchen Ressorts bzw. Geschäftsbereichen der in Frage 1 genannten
Organisationseinheiten des Bundes fiel die letzte Evaluation der
Gleichstellungsbeauftragten positiv aus, und in welchen fiel sie negativ aus,
und aus welchen Gründen (bitte nach Jahr der Evaluation aufschlüsseln
und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich getrennt darstellen)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
8. Gibt es Erfüllungskriterien, bei deren Erreichen die Bundesregierung
einen Abbau der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der
Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren
Bundesverwaltung vorsieht, und wenn ja, wie genau sind diese Kriterien
definiert?
Nein.
9. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse vor, inwiefern
andere Länder, in denen es Gleichstellungsbeauftragte gibt, Kriterien
formuliert haben, bei deren Erreichen sie einen Abbau der
Gleichstellungsbeauftragten vorsehen, wenn ja, wie genau sind diese Kriterien definiert,
wenn nein, strebt sie diese Kenntnisse an, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wurden
keine Schritte unternommen, entsprechende Erkenntnisse zu erlangen, da diese
für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem BGleiG nicht erforderlich sind.
10. Wurde seit dem Jahr 2020 innerhalb der Bundesgerichte, der
Bundesbehörden und der Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung eine
geschaffene Gleichstellungsbeauftragtenstelle gestrichen bzw. die Zahl
der Gleichstellungsbeauftragten reduziert, und wenn ja, in welchem Jahr
und in welchem Ressort bzw. Geschäftsbereich wurde diese Kürzung
vorgenommen (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort
bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Nein. Eine Streichung oder Reduktion der Zahl der GB ist nach dem BGleiG
nicht vorgesehen.
11. Nach welchen Kriterien wird die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten
nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Bundesgerichte, der
Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren
Bundesverwaltung festgelegt, und gibt es eine Obergrenze für die Anzahl der
Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden
und den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung?
Die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten richtet sich nach § 19 Absatz 1 und
Absatz 2 BGleiG.
Pro Dienststelle im Sinne der Fragestellung, in der nach dem BGleiG eine GB
zu bestellen ist, ist eine Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen.
Nach dem Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz müssen je eine
militärische Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden im BMVg sowie in den
Streitkräften in jeder Dienststelle der Divisionsebene bzw. vergleichbar und der
Divisionsebene übergeordnet sowie in der Bundeswehrverwaltung in jeder
Bundesoberbehörde und in weiteren Dienststellen ohne gesetzliche Vorgabe auf
Anordnung des BMVg.
Sie können gewählt werden in den Streitkräften in jeder Dienststelle unterhalb
der Divisionsebene bzw. vergleichbar sowie in der Bundeswehrverwaltung in
jeder Bundesunterbehörde.
12. Nach welchen Kriterien wird die Besetzung der Stelle des
Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen, und spielt das Geschlecht dabei eine
Rolle?
Die Bestellung der GB erfolgt regelmäßig nach einer Wahl gemäß § 20 BGleiG
in Verbindung mit § 19 Absatz 1 und Absatz 4 BGleiG. Wählbar sind gemäß
§ 19 Absatz 4 Satz 2 BGleiG die weiblichen Beschäftigten einer Dienststelle.
Weitere Kriterien sind nicht vorgegeben.
13. Wie viele Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen, die zum
Stichtag 31. Dezember 2025 innerhalb der Bundesgerichte, der
Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung
tätig waren, waren Frauen, und wie viele waren Männer (bitte nach
Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Die GB und ihre Stellvertreterinnen in den genannten Dienststellen waren
gemäß § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 BGleiG Frauen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333