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Gleichstellungsbeauftragte im Bund - Aktuelle Zahlen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563) (Antwort zu Drs. 21/6946)

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · 21/7308 · Antwort · Original ↗

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Gleichstellungsbeauftragte im Bund - Aktuelle Zahlen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563) (Antwort zu Drs. 21/6946) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7308 21. Wahlperiode 22.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Robert Teske, Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6946 – Gleichstellungsbeauftragte im Bund – Aktuelle Zahlen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts sind verfassungsrechtlich verankert (Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (GG)) und durch allgemeine arbeits-, dienst- und gleichbehandlungsrechtliche Regelungen sowie durch gerichtlichen Rechtsschutz abgesichert. Daneben bestehen in der Bundesverwaltung und in weiteren Bereichen besondere Organisations- und Verfahrensstrukturen rund um „Gleichstellungsbeauftragte“. Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4175 hat die Bundesregierung am 4. März 2026 geantwortet (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563). In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass der Bundesregierung keine „vollständigen Zahlen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes“ bezüglich der Anzahl von Gleichstellungsbeauftragten und ihres Tätigkeitsumfangs vorliegen. Im Gegensatz dazu konnte die Bundesregierung für die Bundesagentur für Arbeit 160 Gleichstellungsbeauftragte innerhalb der Bundesagentur für Arbeit feststellen. Daraus ergeben sich weitere Fragen für die Fragesteller.  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten seit dem Jahr 2020 in den Bundesgerichten, den Bundesbehörden sowie den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung entwickelt (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Daten zur Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten (GB) in der unmittelbaren Bundesverwaltung zu den Stichtagen 31. Dezember 2020, 31. Dezember 2021, 31. Dezember 2022, 31. Dezember 2023, 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2025 vor (Darstellung nach oberster Bundesbehörde (oBB)/ Geschäftsbereich/Anzahl der GB zum Stichtag). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ressort Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2020 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2021 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2022 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2023 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2024 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2025 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) oBB1 - - - - - 1 Geschäftsbereich - - - - - - Bundesministerium für Gesundheit oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 4 4 4 4 4 4 Bundesrechnungshof oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich - - - - - - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 4 4 4 4 4 4 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich - - - - - - Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich - - - - - - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich - - - - - - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVg) oBB 2 2 2 2 2 2 Geschäftsbereich 182 183 198 201 207 200 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 1 1 1 1 1 1 Bundesverfassungsgericht oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich - - - - - - Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 6 6 6 6 6 6 Ressort Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2020 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2021 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2022 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2023 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2024 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2025 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich - - - - - - Bundesministerium der Finanzen oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 52 52 52 52 52 52 Bundesministerium des Innern (BMI) oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 28 28 28 28 28 27 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 6 6 6 6 6 6 Auswärtiges Amt oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich2 1 1 2 2 2 2 Bundesministerium für Verkehr oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 40 42 42 42 41 38 Unabhängiger Kontrollrat oBB3 - - - 1 1 1 Geschäftsbereich - - - - - - Bundesministerium für Arbeit und Soziales oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 4 4 4 4 4 4 Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 1 1 1 1 1 1 Bundeskanzleramt oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 1 1 1 1 1 1 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oBB4 - - 1 1 1 1 Geschäftsbereich 1 1 1 1 1 1 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oBB 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 7 7 7 7 7 7 Bundesbank Ressort Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2020 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2021 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2022 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2023 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2024 Anzahl GB Stichtag 31. 12. 2025 oBB5 1 1 1 1 1 1 Geschäftsbereich 9 9 9 9 9 9 1 Bis zum 31. Dezember 2025 wurde das BMDS übergangsweise von der GBaus dem BMI betreut. 2 Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten wurde erst 2021 eingerichtet und hatte daher erstmalig zum Stichtag 31. Dezember 2022 eine GB. 3 Der Unabhängige Kontrollrat wurde 2022 gegründet und hat seit 31. Dezember 2023 durchgehend eine GB. 4 Der Umstand, dass das Amt der GB zu den Stichtagen 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2021 nicht besetzt war, ist auf die Neugründung des Bundesministeriums zurückzuführen. 5 Die Zentrale der Deutschen Bundesbank hat die Stellung einer obersten Bundesbehörde.  2. Wie hoch waren die Kosten, die dem Bund durch die Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesgerichten, den Bundesbehörden sowie den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung seit dem Jahr 2020 entstanden sind (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?  3. Wie hoch waren die Kosten, die der Bundesagentur für Arbeit durch die Gleichstellungsbeauftragten seit dem Jahr 2020 entstanden sind (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich, also Regionaldirektionen etc., aufschlüsseln)? Die Fragen 2und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Eine Erhebung der Kosten der Gleichstellungsbeauftragten ist nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) nicht vorgesehen.  4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die vollständigen Zahlen bezüglich der Anzahl von Gleichstellungsbeauftragten für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes nicht vorliegen, und plant sie, diese Daten- bzw. Transparenzlücke zu beheben? Die Erfassung der erfragten Daten ist nach dem BGleiG nicht vorgesehen. Eine entsprechende Datenerhebung ist auch künftig nicht beabsichtigt.  5. Evaluiert die Bundesregierung die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragen, die in den in Frage 1 genannten Organisationseinheiten des Bundes tätig sind, wenn ja, nach welchen Kriterien wird diese Evaluation vorgenommen, und wenn nein, warum nicht? Nein. Eine Evaluation der Tätigkeit der GB als solche ist gesetzlich nicht vorgesehen.  6. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse vor, inwiefern andere Länder, in denen es Gleichstellungsbeauftragte gibt, deren Tätigkeit evaluieren, strebt sie diese gegebenenfalls an, und welche Schritte hat sie gegebenenfalls unternommen, diese zu erlangen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Nein. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wurden keine Schritte unternommen, entsprechende Erkenntnisse zu erlangen, da diese für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem BGleiG nicht erforderlich sind.  7. In welchen Ressorts bzw. Geschäftsbereichen der in Frage 1 genannten Organisationseinheiten des Bundes fiel die letzte Evaluation der Gleichstellungsbeauftragten positiv aus, und in welchen fiel sie negativ aus, und aus welchen Gründen (bitte nach Jahr der Evaluation aufschlüsseln und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich getrennt darstellen)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.  8. Gibt es Erfüllungskriterien, bei deren Erreichen die Bundesregierung einen Abbau der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung vorsieht, und wenn ja, wie genau sind diese Kriterien definiert? Nein.  9. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse vor, inwiefern andere Länder, in denen es Gleichstellungsbeauftragte gibt, Kriterien formuliert haben, bei deren Erreichen sie einen Abbau der Gleichstellungsbeauftragten vorsehen, wenn ja, wie genau sind diese Kriterien definiert, wenn nein, strebt sie diese Kenntnisse an, und wenn nein, warum nicht? Nein. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wurden keine Schritte unternommen, entsprechende Erkenntnisse zu erlangen, da diese für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem BGleiG nicht erforderlich sind. 10. Wurde seit dem Jahr 2020 innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und der Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung eine geschaffene Gleichstellungsbeauftragtenstelle gestrichen bzw. die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten reduziert, und wenn ja, in welchem Jahr und in welchem Ressort bzw. Geschäftsbereich wurde diese Kürzung vorgenommen (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)? Nein. Eine Streichung oder Reduktion der Zahl der GB ist nach dem BGleiG nicht vorgesehen. 11. Nach welchen Kriterien wird die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung festgelegt, und gibt es eine Obergrenze für die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung? Die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten richtet sich nach § 19 Absatz 1 und Absatz 2 BGleiG. Pro Dienststelle im Sinne der Fragestellung, in der nach dem BGleiG eine GB zu bestellen ist, ist eine Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen. Nach dem Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz müssen je eine militärische Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden im BMVg sowie in den Streitkräften in jeder Dienststelle der Divisionsebene bzw. vergleichbar und der Divisionsebene übergeordnet sowie in der Bundeswehrverwaltung in jeder Bundesoberbehörde und in weiteren Dienststellen ohne gesetzliche Vorgabe auf Anordnung des BMVg. Sie können gewählt werden in den Streitkräften in jeder Dienststelle unterhalb der Divisionsebene bzw. vergleichbar sowie in der Bundeswehrverwaltung in jeder Bundesunterbehörde. 12. Nach welchen Kriterien wird die Besetzung der Stelle des Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen, und spielt das Geschlecht dabei eine Rolle? Die Bestellung der GB erfolgt regelmäßig nach einer Wahl gemäß § 20 BGleiG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 und Absatz 4 BGleiG. Wählbar sind gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2 BGleiG die weiblichen Beschäftigten einer Dienststelle. Weitere Kriterien sind nicht vorgegeben. 13. Wie viele Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung tätig waren, waren Frauen, und wie viele waren Männer (bitte nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)? Die GB und ihre Stellvertreterinnen in den genannten Dienststellen waren gemäß § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 BGleiG Frauen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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