Mögliche Rückforderung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der Schließung der Batteriezellfertigung der Cellforce Group GmbH (Antwort zu Drs. 21/4077)
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Mögliche Rückforderung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der Schließung der Batteriezellfertigung der Cellforce Group GmbH (Antwort zu Drs. 21/4077)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4402
21. Wahlperiode 26.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Agnes Conrad, Janine
Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4077 –
Mögliche Rückforderung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der
Schließung der Batteriezellfertigung der Cellforce Group GmbH
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2025 entschied die Porsche AG, die geplante Serienfertigung von
Batteriezellen der Cellforce Group GmbH nicht weiter zu verfolgen. In der Folge
wurde die Produktion am Standort Kirchentellinsfurt eingestellt und rund 200
der insgesamt 286 Beschäftigten wurden entlassen (www.handelsblatt.com/un
ternehmen/industrie/e-mobilitaet-warum-porsche-seine-batterietochter-cellforc
e-aufgibt/100149886.html). Der Standort steht seither zum Verkauf. Zuvor
war die Cellforce Group mit dem Ziel gegründet worden, eine industrielle
Batteriezellfertigung in Deutschland aufzubauen, und hatte hierfür erhebliche
Bundesmittel in Höhe von 32 597 959,35 Euro und Landesmittel in Höhe von
13 970 554 Euro erhalten (Schriftliche Frage 87 der Abgeordneten Anne Zerr
auf Bundestagsdrucksache 21/1627). Die Schließung wirft Fragen nach der
Zweckbindung der Fördermittel sowie nach der industrie- und
beschäftigungspolitischen Verantwortung bei staatlich geförderten Zukunftsprojekten auf.
Auf die Schriftliche Frage 82 der Abgeordneten Anne Zerr auf
Bundestagsdrucksache 21/2817 hatte die Bundesregierung am 13. November 2025
mitgeteilt, dass ein formaler Prozess zu einem möglichen Widerruf des
Förderbescheids für die Cellforce Group GmbH eingeleitet worden sei. Eine
Entscheidung über eine Rückforderung der gewährten Fördermittel könne zum
damaligen Zeitpunkt nicht vorweggenommen werden.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein erhebliches öffentliches Interesse an
der Ausgestaltung der Förderauflagen, dem aktuellen Stand des
Widerrufsverfahrens sowie der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich der
Vereinbarkeit der Standortschließung und der Massenkündigungen mit den Zielen der
gewährten Förderung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
26. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. In welchem konkreten Stadium befindet sich derzeit das vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingeleitete Widerrufsverfahren
bezüglich der an die Cellforce Group GmbH gewährten Fördermittel?
Der Bescheid zum Teilwiderruf wurde erlassen, in dem das Projekt mit
Wirkung in die Vergangenheit zum 25. August 2025 widerrufen wurde. Der
Verwendungsnachweis wurde angefordert.
2. Welche Fristen sind vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie bei dem Widerrufsverfahren zu beachten?
Es gelten die allgemeingültigen Fristen für Widerrufsverfahren laut dem
Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 49 Absatz 3 und § 48 Absatz 4 VwVfG).
3. Wann wurde die Stellungnahme der Cellforce Group GmbH im Rahmen
der Anhörung eingereicht, und welche zentralen Argumente bringt das
Unternehmen gegen einen Widerruf oder eine Rückforderung der
Fördermittel vor?
Die Stellungnahme wurde am 7. November 2025 eingereicht. Das
Unternehmen teilt darin mit, dass bis zum 25. August 2025 dem Zuwendungszweck
entsprechend am geförderten Projekt gearbeitet wurde.
4. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus ihrer Prüfung
der Stellungnahme und der darin vorgebrachten Argumente?
Aus der Stellungnahme wird gefolgert, dass zum 25. August 2025 die Arbeiten
an dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projekt
eingestellt wurden. Auf dieser Grundlage erfolgte zunächst ein Teilwiderruf mit
Wirkung in die Vergangenheit zum genannten Stichtag. Über einen
weitergehenden Widerruf und eine mögliche Rückforderung bereits ausgezahlter
Fördermittel wird im Gesamtkontext im Zuge der Prüfung des
Verwendungsnachweises entschieden.
5. Plant die Bundesregierung nach derzeitigem Stand, die an die Cellforce
Group GmbH ausgezahlten Bundesmittel aus dem Klima- und
Transformationsfonds in Höhe von rund 32,6 Mio. Euro ganz oder teilweise
zurückzufordern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Etwaige Rückforderungen der gewährten Zuwendung müssen im weiteren
Verfahren und insbesondere der Verwendungsnachweisprüfung geprüft werden.
Der Ausgang des Widerrufsverfahrens kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch nicht vorweggenommen werden.
6. Wofür genau wurde die Förderung nach Förderbescheid bewilligt?
Laut Zuwendungsbescheid sollte das Vorhaben zu der Entwicklung einer
innovativen, über den aktuellen Stand der Technik hinausgehenden sowie
nachhaltigen und umweltverträglichen Batteriewertschöpfungskette in Deutschland und
in der Europäischen Union beitragen. Dementsprechend sollten die Ergebnisse
des geförderten Vorhabens vorrangig in der Europäischen Union gewerblich
genutzt werden. Die Zuwendung bezweckte darüber hinaus Spillover-Effekte
des geförderten Vorhabens auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft
durch Wissens- und Technologieaustausch mit Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und anderen Unternehmen. Mit der Zuwendung sollte zudem im
Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht werden, dass der
Zuwendungsempfänger Komponenten, Materialien und Produktionsanlagen seiner Produkte und
Dienstleistungen, soweit wirtschaftlich möglich, bei anderen deutschen und
europäischen Unternehmen bezieht, um damit auch vorgelagerte Märkte und
Abschnitte der Wertschöpfungskette zu fördern. Des Weiteren sollten die
Produkte und Dienstleistungen durch besondere Nachhaltigkeit und
Umweltverträglichkeit gekennzeichnet sein und einer nachhaltigen und
umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung Vorschub leisten.
Mit der Zuwendung sollte zudem ein Standort in Baden-Württemberg als
Innovations-, Wirtschafts- und Produktionsstandort gefördert und gestärkt
werden. Zugleich wurden mit der Zuwendung die Entwicklung, Herstellung und
der Betrieb von im Vergleich zum Stand der Technik besonders nachhaltigen
und umweltverträglichen Anlagen, Bauten und Betriebsstätten angestrebt.
7. Welche konkreten Förderauflagen (bitte nach Zweckbindung, Laufzeit,
Beschäftigungssicherung, Produktionsaufnahme und Standortbindung
differenzieren) waren Bestandteil des Förderbescheids?
Wie in Investitionsförderprogrammen üblich wurden unter anderem Auflagen
zur Nutzung der geförderten Investitionsgegenstände und errichteten Bauten,
zur wirtschaftlichen Verwertung der Vorhabenergebnisse, zur Schaffung von
Arbeitsplätzen am geförderten Standort sowie zur Veräußerung von
Geschäftsanteilen insbesondere an Käufer außerhalb der EU festgelegt. Auch nach Ende
des Förderzeitraums sind die Auflagen über einen Zweckbindungszeitraum von
fünf Jahren einzuhalten. Die Auflagen zur Ergebnisverwertung betreffen im
vorliegenden Fall vorwiegend den Aufbau von Produktionskapazitäten für
innovative, leistungsfähige Batteriezellen. Parallel zum Aufbau der Produktion
sollte ein FuE-Standort in Baden-Württemberg geschaffen werden. Zu
Arbeitsplätzen, zur Produktionskapazität sowie zu Leistungskennzahlen der zu
entwickelnden und zu produzierenden Zellen wurden Zielwerte entsprechend der
Antragsunterlagen der Cellforce GmbH definiert.
8. Inwiefern waren die gewährten Fördermittel an den dauerhaften Betrieb
der Batteriezellfertigung oder an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft,
und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Schließung des Standorts sowie der Kündigung von rund 200 der 286
Beschäftigten vor diesem Hintergrund?
Solche Auflagen bestehen, siehe Antwort zu Frage 7. In die
Schlussfolgerungen werden auch die weiteren Auflagen und der Zweck des Vorhabens und
deren Erfüllung oder Nichterfüllung einbezogen. Der Ausgang des
Widerrufsverfahrens kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorweggenommen
werden.
9. Welche Rolle spielt die Verwendungsnachweisprüfung im
Zusammenhang mit dem Widerrufsverfahren, und welche Kriterien legt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dabei zugrunde?
Die Prüfung des Verwendungsnachweises liefert detaillierten Aufschluss über
den erreichten Stand und die Ergebnisse des Vorhabens, über die Erfüllung von
Auflagen und über die konkrete Mittelverwendung. Diese Informationen sind
maßgeblich für die Bewertung, inwieweit der Zuwendungszweck erreicht
wurde und ob ein weitergehender Widerruf und eine Rückforderung bereits
ausgezahlter Zuwendung geboten sind.
10. Welche Rückforderungs- oder Sanktionsmöglichkeiten sieht die
Bundesregierung grundsätzlich bei Förderungen aus dem Klima- und
Transformationsfonds vor, wenn geförderte Projekte vorzeitig beendet oder
zentrale Projektziele nicht erreicht werden?
Es bestehen grundsätzlich die dem Förderrecht zugrunde liegenden sowie die
jeweils für das einzelne Förderprogramm spezifisch definierten
Rückforderungs- und Sanktionsmöglichkeiten. Insbesondere gelten für einen Widerruf des
Zuwendungsbescheids § 49 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit einer
Mittelrückzahlung ein, sollte die Cellforce-Anlage in Kirchentellinsfurt verkauft und
bzw. oder verwertet werden?
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit einer
Mittelrückzahlung ein, sollte für die Cellforce Group GmbH ein Insolvenzverfahren
eingeleitet werden?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Möglichkeit einer Mittelrückzahlung besteht grundsätzlich, auch im Falle
einer Veräußerung von Vermögenswerten oder Insolvenz des
Zuwendungsempfängers. Derzeit liegen nach Kenntnis der Bundesregierung keine Anzeichen
vor, dass etwaige Rückforderungsansprüche gegenüber der Cellforce Group
GmbH nicht durchgesetzt werden könnten.
13. Hält die Bundesregierung daran fest, dass Batteriezellfertigung weiterhin
eine wichtige Zukunftstechnologie darstellt und dass die zugehörigen
Betriebe, wie Cellforce sowie die dortigen Beschäftigten eine
Schlüsselrolle hierbei einnehmen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung misst dem Auf- und Ausbau einer europäischen
Batteriezellfertigung eine hohe Bedeutung bei und hat dies auch im Koalitionsvertrag
betont. Die Relevanz der Batteriezellfertigung auch im Hinblick auf die
Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie zeigt sich
zudem darin, dass das Themenfeld Batterie auch in der Hightech-Agenda
Deutschland eine wichtige Rolle zufällt.
14. Inwiefern zieht die Bundesregierung aus dem Fall der Cellforce Group
GmbH Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung von
Förderprogrammen, insbesondere im Hinblick auf verbindliche
Beschäftigungsauflagen und Rückzahlungsklauseln bei Standortschließungen (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung bewertet alle Förderungen und nutzt die Erkenntnisse zur
Ausgestaltung zukünftiger Programme. Ferner wird auf die Antworten zu den
Fragen 8, 10, 11 und 12 verwiesen.
15. Welche Fälle der vergangenen zehn Jahre sind der Bundesregierung
bekannt, in denen Unternehmen Fördermittel in Höhe von mindestens
1 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten haben und nach
Bewilligung der Fördermittel entweder eine vollständige oder teilweise
Standortschließung vollzogen haben bzw. vollziehen oder mindestens 20
Prozent ihrer Beschäftigten entlassen haben bzw. entlassen werden, und
welche dieser Fälle betreffen Standorte in Baden-Württemberg (bitte
nach Unternehmen, Höhe der Förderung, Förderprogramm, Jahr der
Bewilligung, Standort, Bundesland sowie Art und Umfang der
Entlassungen aufschlüsseln)?
Eine umfassende Beantwortung ist innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich.
Aus dem der Anfrage gegenständlichen Förderprogramm IPCEI Batterien ist
im Sinne der Fragestellung (neben der Cellforce Group GmbH) lediglich
folgender Fall bekannt:
Unternehmen Bewilligte Förderung
in Euro
Jahr der
Bewilligung
Standort
(Bundesland) Sachverhalt
Manz AG 71.334.665,00 2021 (IPCEI
European Battery
Innovation (EuBatIn))
Reutlingen
(Baden-
Württemberg)
Insolvenz, Verkauf des
Standorts, Übergang von rund
25 Prozent des Personals an
eine Transfergesellschaft
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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