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Mögliche Rückforderung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der Schließung der Batteriezellfertigung der Cellforce Group GmbH (Antwort zu Drs. 21/4077)

dip / drucksache 26.02.2026 · WP 21 · 21/4402 · Antwort · Original ↗

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Mögliche Rückforderung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der Schließung der Batteriezellfertigung der Cellforce Group GmbH (Antwort zu Drs. 21/4077) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4402 21. Wahlperiode 26.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Agnes Conrad, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4077 – Mögliche Rückforderung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der Schließung der Batteriezellfertigung der Cellforce Group GmbH V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2025 entschied die Porsche AG, die geplante Serienfertigung von Batteriezellen der Cellforce Group GmbH nicht weiter zu verfolgen. In der Folge wurde die Produktion am Standort Kirchentellinsfurt eingestellt und rund 200 der insgesamt 286 Beschäftigten wurden entlassen (www.handelsblatt.com/un ternehmen/industrie/e-mobilitaet-warum-porsche-seine-batterietochter-cellforc e-aufgibt/100149886.html). Der Standort steht seither zum Verkauf. Zuvor war die Cellforce Group mit dem Ziel gegründet worden, eine industrielle Batteriezellfertigung in Deutschland aufzubauen, und hatte hierfür erhebliche Bundesmittel in Höhe von 32 597 959,35 Euro und Landesmittel in Höhe von 13 970 554 Euro erhalten (Schriftliche Frage 87 der Abgeordneten Anne Zerr auf Bundestagsdrucksache 21/1627). Die Schließung wirft Fragen nach der Zweckbindung der Fördermittel sowie nach der industrie- und beschäftigungspolitischen Verantwortung bei staatlich geförderten Zukunftsprojekten auf. Auf die Schriftliche Frage 82 der Abgeordneten Anne Zerr auf Bundestagsdrucksache 21/2817 hatte die Bundesregierung am 13. November 2025 mitgeteilt, dass ein formaler Prozess zu einem möglichen Widerruf des Förderbescheids für die Cellforce Group GmbH eingeleitet worden sei. Eine Entscheidung über eine Rückforderung der gewährten Fördermittel könne zum damaligen Zeitpunkt nicht vorweggenommen werden. Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein erhebliches öffentliches Interesse an der Ausgestaltung der Förderauflagen, dem aktuellen Stand des Widerrufsverfahrens sowie der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich der Vereinbarkeit der Standortschließung und der Massenkündigungen mit den Zielen der gewährten Förderung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. In welchem konkreten Stadium befindet sich derzeit das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingeleitete Widerrufsverfahren bezüglich der an die Cellforce Group GmbH gewährten Fördermittel? Der Bescheid zum Teilwiderruf wurde erlassen, in dem das Projekt mit Wirkung in die Vergangenheit zum 25. August 2025 widerrufen wurde. Der Verwendungsnachweis wurde angefordert.  2. Welche Fristen sind vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei dem Widerrufsverfahren zu beachten? Es gelten die allgemeingültigen Fristen für Widerrufsverfahren laut dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 49 Absatz 3 und § 48 Absatz 4 VwVfG).  3. Wann wurde die Stellungnahme der Cellforce Group GmbH im Rahmen der Anhörung eingereicht, und welche zentralen Argumente bringt das Unternehmen gegen einen Widerruf oder eine Rückforderung der Fördermittel vor? Die Stellungnahme wurde am 7. November 2025 eingereicht. Das Unternehmen teilt darin mit, dass bis zum 25. August 2025 dem Zuwendungszweck entsprechend am geförderten Projekt gearbeitet wurde.  4. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus ihrer Prüfung der Stellungnahme und der darin vorgebrachten Argumente? Aus der Stellungnahme wird gefolgert, dass zum 25. August 2025 die Arbeiten an dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projekt eingestellt wurden. Auf dieser Grundlage erfolgte zunächst ein Teilwiderruf mit Wirkung in die Vergangenheit zum genannten Stichtag. Über einen weitergehenden Widerruf und eine mögliche Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel wird im Gesamtkontext im Zuge der Prüfung des Verwendungsnachweises entschieden.  5. Plant die Bundesregierung nach derzeitigem Stand, die an die Cellforce Group GmbH ausgezahlten Bundesmittel aus dem Klima- und Transformationsfonds in Höhe von rund 32,6 Mio. Euro ganz oder teilweise zurückzufordern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Etwaige Rückforderungen der gewährten Zuwendung müssen im weiteren Verfahren und insbesondere der Verwendungsnachweisprüfung geprüft werden. Der Ausgang des Widerrufsverfahrens kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorweggenommen werden.  6. Wofür genau wurde die Förderung nach Förderbescheid bewilligt? Laut Zuwendungsbescheid sollte das Vorhaben zu der Entwicklung einer innovativen, über den aktuellen Stand der Technik hinausgehenden sowie nachhaltigen und umweltverträglichen Batteriewertschöpfungskette in Deutschland und in der Europäischen Union beitragen. Dementsprechend sollten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens vorrangig in der Europäischen Union gewerblich genutzt werden. Die Zuwendung bezweckte darüber hinaus Spillover-Effekte des geförderten Vorhabens auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft durch Wissens- und Technologieaustausch mit Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und anderen Unternehmen. Mit der Zuwendung sollte zudem im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht werden, dass der Zuwendungsempfänger Komponenten, Materialien und Produktionsanlagen seiner Produkte und Dienstleistungen, soweit wirtschaftlich möglich, bei anderen deutschen und europäischen Unternehmen bezieht, um damit auch vorgelagerte Märkte und Abschnitte der Wertschöpfungskette zu fördern. Des Weiteren sollten die Produkte und Dienstleistungen durch besondere Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit gekennzeichnet sein und einer nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung Vorschub leisten. Mit der Zuwendung sollte zudem ein Standort in Baden-Württemberg als Innovations-, Wirtschafts- und Produktionsstandort gefördert und gestärkt werden. Zugleich wurden mit der Zuwendung die Entwicklung, Herstellung und der Betrieb von im Vergleich zum Stand der Technik besonders nachhaltigen und umweltverträglichen Anlagen, Bauten und Betriebsstätten angestrebt.  7. Welche konkreten Förderauflagen (bitte nach Zweckbindung, Laufzeit, Beschäftigungssicherung, Produktionsaufnahme und Standortbindung differenzieren) waren Bestandteil des Förderbescheids? Wie in Investitionsförderprogrammen üblich wurden unter anderem Auflagen zur Nutzung der geförderten Investitionsgegenstände und errichteten Bauten, zur wirtschaftlichen Verwertung der Vorhabenergebnisse, zur Schaffung von Arbeitsplätzen am geförderten Standort sowie zur Veräußerung von Geschäftsanteilen insbesondere an Käufer außerhalb der EU festgelegt. Auch nach Ende des Förderzeitraums sind die Auflagen über einen Zweckbindungszeitraum von fünf Jahren einzuhalten. Die Auflagen zur Ergebnisverwertung betreffen im vorliegenden Fall vorwiegend den Aufbau von Produktionskapazitäten für innovative, leistungsfähige Batteriezellen. Parallel zum Aufbau der Produktion sollte ein FuE-Standort in Baden-Württemberg geschaffen werden. Zu Arbeitsplätzen, zur Produktionskapazität sowie zu Leistungskennzahlen der zu entwickelnden und zu produzierenden Zellen wurden Zielwerte entsprechend der Antragsunterlagen der Cellforce GmbH definiert.  8. Inwiefern waren die gewährten Fördermittel an den dauerhaften Betrieb der Batteriezellfertigung oder an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft, und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Schließung des Standorts sowie der Kündigung von rund 200 der 286 Beschäftigten vor diesem Hintergrund? Solche Auflagen bestehen, siehe Antwort zu Frage 7. In die Schlussfolgerungen werden auch die weiteren Auflagen und der Zweck des Vorhabens und deren Erfüllung oder Nichterfüllung einbezogen. Der Ausgang des Widerrufsverfahrens kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorweggenommen werden.  9. Welche Rolle spielt die Verwendungsnachweisprüfung im Zusammenhang mit dem Widerrufsverfahren, und welche Kriterien legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dabei zugrunde? Die Prüfung des Verwendungsnachweises liefert detaillierten Aufschluss über den erreichten Stand und die Ergebnisse des Vorhabens, über die Erfüllung von Auflagen und über die konkrete Mittelverwendung. Diese Informationen sind maßgeblich für die Bewertung, inwieweit der Zuwendungszweck erreicht wurde und ob ein weitergehender Widerruf und eine Rückforderung bereits ausgezahlter Zuwendung geboten sind. 10. Welche Rückforderungs- oder Sanktionsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung grundsätzlich bei Förderungen aus dem Klima- und Transformationsfonds vor, wenn geförderte Projekte vorzeitig beendet oder zentrale Projektziele nicht erreicht werden? Es bestehen grundsätzlich die dem Förderrecht zugrunde liegenden sowie die jeweils für das einzelne Förderprogramm spezifisch definierten Rückforderungs- und Sanktionsmöglichkeiten. Insbesondere gelten für einen Widerruf des Zuwendungsbescheids § 49 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). 11. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Mittelrückzahlung ein, sollte die Cellforce-Anlage in Kirchentellinsfurt verkauft und bzw. oder verwertet werden? 12. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Mittelrückzahlung ein, sollte für die Cellforce Group GmbH ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Möglichkeit einer Mittelrückzahlung besteht grundsätzlich, auch im Falle einer Veräußerung von Vermögenswerten oder Insolvenz des Zuwendungsempfängers. Derzeit liegen nach Kenntnis der Bundesregierung keine Anzeichen vor, dass etwaige Rückforderungsansprüche gegenüber der Cellforce Group GmbH nicht durchgesetzt werden könnten. 13. Hält die Bundesregierung daran fest, dass Batteriezellfertigung weiterhin eine wichtige Zukunftstechnologie darstellt und dass die zugehörigen Betriebe, wie Cellforce sowie die dortigen Beschäftigten eine Schlüsselrolle hierbei einnehmen (bitte begründen)? Die Bundesregierung misst dem Auf- und Ausbau einer europäischen Batteriezellfertigung eine hohe Bedeutung bei und hat dies auch im Koalitionsvertrag betont. Die Relevanz der Batteriezellfertigung auch im Hinblick auf die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie zeigt sich zudem darin, dass das Themenfeld Batterie auch in der Hightech-Agenda Deutschland eine wichtige Rolle zufällt. 14. Inwiefern zieht die Bundesregierung aus dem Fall der Cellforce Group GmbH Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung von Förderprogrammen, insbesondere im Hinblick auf verbindliche Beschäftigungsauflagen und Rückzahlungsklauseln bei Standortschließungen (bitte begründen)? Die Bundesregierung bewertet alle Förderungen und nutzt die Erkenntnisse zur Ausgestaltung zukünftiger Programme. Ferner wird auf die Antworten zu den Fragen 8, 10, 11 und 12 verwiesen. 15. Welche Fälle der vergangenen zehn Jahre sind der Bundesregierung bekannt, in denen Unternehmen Fördermittel in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten haben und nach Bewilligung der Fördermittel entweder eine vollständige oder teilweise Standortschließung vollzogen haben bzw. vollziehen oder mindestens 20 Prozent ihrer Beschäftigten entlassen haben bzw. entlassen werden, und welche dieser Fälle betreffen Standorte in Baden-Württemberg (bitte nach Unternehmen, Höhe der Förderung, Förderprogramm, Jahr der Bewilligung, Standort, Bundesland sowie Art und Umfang der Entlassungen aufschlüsseln)? Eine umfassende Beantwortung ist innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich. Aus dem der Anfrage gegenständlichen Förderprogramm IPCEI Batterien ist im Sinne der Fragestellung (neben der Cellforce Group GmbH) lediglich folgender Fall bekannt: Unternehmen Bewilligte Förderung in Euro Jahr der Bewilligung Standort (Bundesland) Sachverhalt Manz AG 71.334.665,00 2021 (IPCEI European Battery Innovation (EuBatIn)) Reutlingen (Baden- Württemberg) Insolvenz, Verkauf des Standorts, Übergang von rund 25 Prozent des Personals an eine Transfergesellschaft Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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