Schriftliche Frage 58 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurden seit dem 6. Mai 2025 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energ…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 58 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurden seit dem 6. Mai 2025 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energ…
Frage 58 (Andreas Audretsch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurden seit dem 6. Mai 2025 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bereits bewilligte und laufende Zuwendungen zurückgezogen oder deren Widerruf eingeleitet, obwohl die Zuwendungsempfänger die Vorgaben des jeweiligen Bewilligungsbescheides eingehalten und die Fördervoraussetzungen erfüllt hatten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. März 2026:
Für Widerrufe gilt des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach kann ein rechtmäßiger Zuwendungsbescheid (Verwaltungsakt) nur nach § 49 VwVfG widerrufen werden. Für die Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheides sind die Regelungen des § 48 VwVfG zu beachten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erklärt Rück- und Widerrufe entsprechend diesen Vorschriften. Im erfragten Zeitraum sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie acht Fälle bekannt. Die Widerrufe erfolgten größtenteils auf eigenen Wunsch der Zuwendungsempfänger, da sie die jeweiligen Projekte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht mehr durchführen wollten. In weiteren Fällen wurden die Arbeiten an den Projekten gar nicht aufgenommen und zum Teil wurden Projekte vorzeitig beendet, was jeweils zum Widerruf führte.
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