Schriftliche Frage 100 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2027 Mittel für die Überführung des Weizenbaum-Instituts von der Projektförderung in eine…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 100 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2027 Mittel für die Überführung des Weizenbaum-Instituts von der Projektförderung in eine…
Frage 100 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Beabsichtigt die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2027 Mittel für die Überführung des Weizenbaum-Instituts von der Projektförderung in eine dauerhafte institutionelle Verstetigung bereitzustellen, und wenn ja, in welcher jährlichen Höhe und ab welchem Zeitpunkt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 7. August 2026:
Die Bundesregierung plant gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg die institutionelle Förderung des Weizenbaum-Instituts nach Ablauf der aktuellen Projektförderperiode ab dem 15. Oktober 2027. Im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027) sind für das Weizenbaum-Institut Mittel in Höhe von 1,21 Mio. Euro vorgesehen. Diese Summe umfasst den Zeitraum vom 15. Oktober bis 31. Dezember 2027.
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