Schriftliche Frage 149 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, statistische Daten zur Anwendung des IT-Zustimmungsvorbehalts, den das Bundesministerium für Digitales und Staats…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 149 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, statistische Daten zur Anwendung des IT-Zustimmungsvorbehalts, den das Bundesministerium für Digitales und Staats…
Frage 149 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Plant die Bundesregierung, statistische Daten zur Anwendung des IT-Zustimmungsvorbehalts, den das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) auf Grundlage des Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und des Organisationserlasses steuert, ressortgenau zu veröffentlichen, um die Transparenz und die Wirksamkeit dieses zentralen Steuerungsinstruments zu dokumentieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 9. Dezember 2025:
Der BMDS-Zustimmungsvorbehalt ist Bestandteil bzw. eine Sofortmaßnahme der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und wird dort im Handlungsfeld „Effiziente Bundesverwaltung“ als Maßnahme verortet (= transparent und wirksam). Insoweit wird als definiertes Teilziel u. a. eine messbare Kostenreduktion bei IT-Ausgaben binnen 24 Monaten (= Ende 2027) angestrebt. Ein darauf gerichtete Wirkungsmessung befindet sich derzeit noch in der Konzeptionsphase. Dies beinhaltet auch die zielorientiere Analyse von Informationsbedarfen für Reporting-Adressaten. Die Umsetzung des IT-Zustimmungsvorbehaltes wird im Kalenderjahr 2028 durch das BMDS evaluiert werden.
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