Schriftliche Frage 104 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils vom 12. Mai 2026 des Amtsgerichts Tiergarten als Jugendschöffengericht betreffend…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 104 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils vom 12. Mai 2026 des Amtsgerichts Tiergarten als Jugendschöffengericht betreffend…
Frage 104 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils vom 12. Mai 2026 des Amtsgerichts Tiergarten als Jugendschöffengericht betreffend Abdul B., indem eine sogenannte Vorbewährung ausgesprochen wurde, Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen Jugendgerichte in Deutschland in den letzten zwei Jahren von dem Instrument der Vorbewährung Gebrauch gemacht haben, und wenn ja, wie viele Fälle waren es (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 6. August 2026:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Für Zwecke des Statistischen Berichts Strafverfolgung wird der Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung nach § 61 des Jugendgerichtsgesetzes (sogenannte Vorbewährung) nicht gesondert erhoben. Zwar werden in den Tabellenblättern 24311-22 und -23 neben der Anzahl der insgesamt verhängten Jugendstrafen auch die Strafaussetzungen ausgewiesen. Daten, die einen Rückschluss darauf zulassen, wie viele der ausgewiesenen Strafaussetzungen nachträglich beschlossen und wie hoch der Anteil der ausgewiesenen Jugendstrafen ist, die nicht nachträglich zur Bewährung ausgesetzt worden sind, liegen hingegen nicht vor.
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