Schriftliche Frage 50 von Martin Reichardt (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, in wie vielen Fällen seit 2002 in Deutschland zuvor erlassene Gewaltschutzbeschlüsse später w…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 50 von Martin Reichardt (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, in wie vielen Fällen seit 2002 in Deutschland zuvor erlassene Gewaltschutzbeschlüsse später w…
Frage 50 (Martin Reichardt, AfD):
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, in wie vielen Fällen seit 2002 in Deutschland zuvor erlassene Gewaltschutzbeschlüsse später wieder aufgehoben worden sind (www.ekh-legal.de/b log/allgemein/amtsgericht-schoeneberg-gewaltsch utzanordnung-aufgehoben/), weil sich die Vorwürfe letztlich als nicht belastbar erwiesen haben, und wenn ja, welche sind dies?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. Oktober 2025:
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. In den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes im Rahmen der Justizstatistiken über Familiensachen wird zum Gewaltschutzgesetz nur die Anzahl der erledigten Verfahren, die entweder eine Gewaltschutzmaßnahme nach § 1 des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz – GewSchG) oder die Überlassung der gemeinsamen Wohnung gemäß § 2 GewSchG und die Art der Erledigung (durch Beschluss oder Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz) ausgewiesen. Diesbezüglich wird auf die Angaben in den öffentlich verfügbaren Statistiken über Familiensachen auf der Website des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.ht ml#_29gi5qqcb) verwiesen.
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