Schriftliche Frage 110 von Dr. Johannes Fechner (SPD): In welcher Höhe wurde die Summe des in Deutschland 2025 bezahlten Unterhaltsvorschusses von den örtlich zuständigen Behörden von unterhaltsv…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 110 von Dr. Johannes Fechner (SPD): In welcher Höhe wurde die Summe des in Deutschland 2025 bezahlten Unterhaltsvorschusses von den örtlich zuständigen Behörden von unterhaltsv…
Frage 110 (Dr. Johannes Fechner, SPD):
In welcher Höhe wurde die Summe des in Deutschland 2025 bezahlten Unterhaltsvorschusses von den örtlich zuständigen Behörden von unterhaltsverpflichteten, aber nicht zahlenden Elternteilen geltend gemacht, und in welchem prozentualen Umfang erfolgreich geltend gemacht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 5. August 2026:
Für die in einem bestimmten Zeitraum ausgezahlten Leistungen nach dem UVG liegen keine statistischen Daten vor, aus denen sich die auf die Länder übergegangenen Unterhaltsforderungen und deren erfolgreiche Durchsetzung für diesen Zeitraum ermitteln lassen. Erfasst werden die Ausgaben nach dem UVG sowie die Einnahmen aus dem Rückgriff jeweils je Haushaltsjahr. Die entsprechenden Daten – auch aufgeschlüsselt nach den Ländern – sind im Open-Data-Portal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter folgendem Link einsehbar: https://daten.bmbfsfj.bund.de/daten/dat en/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-einnahmen-ausgaben-und-rueckgriffs quoten--134716. Die jährlichen Einnahmen ergeben sich aus den Rückzahlungen barunterhaltspflichtiger Elternteile, die sich häufig auf Unterhaltsvorschussleistungen aus mehreren zurückliegenden Jahren beziehen. Die Einnahmen eines Haushaltsjahres stehen daher nur in einem geringen Zusammenhang mit den im selben Jahr ausgezahlten Leistungen. Die Rückgriffsquote – also das Verhältnis der Rückgriffseinnahmen zu den Ausgaben für Unterhaltsleistungen nach dem UVG im jeweiligen Kalenderjahr – wird maßgeblich dadurch beeinflusst, dass Unterhaltsausfallleistungen häufig über einen längeren Zeitraum für Kinder nicht zahlungsfähiger Eltern erbracht werden.
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