Schriftliche Frage 127 von Sebastian Maack (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Unterhaltsausfall-Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, der zurückgeh…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 127 von Sebastian Maack (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Unterhaltsausfall-Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, der zurückgeh…
Frage 127 (Sebastian Maack, AfD):
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Unterhaltsausfall-Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, der zurückgeholt bzw. derjenige, der nicht zurückgeholt werden kann (bitte für die Jahre 2010, 2012, 2014 und die Jahre seit 2016 in absoluten Zahlen und in Prozent angeben), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3701)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 10. Februar 2026:
Der genaue Anteil der Unterhaltsausfall-Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist nicht bekannt. Bekannt ist, dass in ca. 50 Prozent der Fälle bei Ende der Leistungszahlungen feststeht, dass kein Rückgriff möglich ist. In vielen der übrigen Fälle stellt sich nach weiterer Prüfung heraus, dass die Forderung nicht durchsetzbar und damit ebenfalls kein Rückgriff möglich ist. Die Beitreibung der Einnahmen ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Einnahmen sind die Ergebnisse sehr vieler kleinteiliger Einzelvorgänge wie Zahlungsvereinbarungen, Einmalzahlungen, Aufrechnungen und auch Vollstreckungsmaßnahmen. Der deutliche Anstieg der Einnahmen aus dem UVG-Rückgriff von unter 200 Mio. Euro im Jahr 2016 auf 545 Mio. Euro im Jahr 2024 und nun sogar mehr als 585 Mio. Euro im Jahr 2025 zeigt, dass die Anstrengungen von Bund, Ländern und vor allem der Kolleginnen und Kollegen in den Unterhaltsvorschussstellen (im Hinblick auf Organisation, Personal, IT, Statistik und Aufsicht) trotz der unterschiedlichen Herausforderungen erfolgreich sind. Dabei hat sich auch die Spanne der Ergebnisse zwischen den Ländern verringert.
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