polradar

Schriftliche Frage 140 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Führt das Bundesministerium für Verkehr mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Nord-Ostsee-Kanal in Kiel Gespräche darüber, ob sie…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 140 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Führt das Bundesministerium für Verkehr mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Nord-Ostsee-Kanal in Kiel Gespräche darüber, ob sie… Frage 140 (Luise Amtsberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Führt das Bundesministerium für Verkehr mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Nord-Ostsee-Kanal in Kiel Gespräche darüber, ob sie das Angebot der Landeshauptstadt Kiel, das WSA u. a. personell bei der Sanierung des Tiessenkais im Kieler Stadtteil Holtenau zu unterstützen, annehmen werden, um die dort ansässige Gastronomie sowie die an der Kaikante befindlichen Liegeplätze der Traditionssegler zu schützen (www.kn-online.de/lokales/kiel/kiel-verliert-e inen-seiner-schoensten-orte-tiessenkai-wird-mit-b auzaun-gesperrt-NULDJPN5VBHZZDDXV6VJJ E3LBY.html), und unter welchen Bedingungen würde das WSA in Kiel die Kündigung des Nutzungsvertrages des Tiessenkais mit der Landeshauptstadt Kiel zurücknehmen, vor dem Hintergrund, dass der Kieler Stadtteil Holtenau aufgrund der Entwicklung des Bundeswehrstützpunktes auf dem MfG-5-Gelände bereits auf die lange geplante Weiterentwicklung einer großen Fläche in diesem Stadtteil verzichten muss? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 5. August 2026: Der Nutzungsvertrag für den Tiessenkai wurde durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal (WSA NOK) zum 31. Dezember 2026 gekündigt, weil der bauliche Zustand eine weitere Nutzung aus Sicherheitsgründen nicht zulässt. Ab dem 1. Januar 2027 muss der Kai gesperrt werden. Eine Grundinstandsetzung der baulichen Substanz mit vorheriger Kampfmittelsondierung und ggf. -räumung durch das WSA NOK, die Voraussetzungen für die weitere Nutzung des Tiessenkais durch die Stadt Kiel sind, konnten nicht vorbereitet werden. Vor dem Hintergrund der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen sowie der mittelfristigen Finanzplanung haben Maßnahmen mit vertraglicher Bindung sowie Investitionen in sicherheitsrelevante Anlagen, insbesondere im Bereich der Wehre, Vorrang. Darüber hinaus werden Projekte mit hoher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung prioritär umgesetzt. Die Grundinstandsetzung des Tiessenkais unterliegt diesen Randbedingungen ebenfalls. Konkrete Angebote der Stadt Kiel zur personellen Unterstützung liegen nicht vor. Ein erster Gesprächstermin der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung mit der Stadt Kiel ist im August geplant, um hier gemeinsam eine Lösung zu entwickeln.

Relationen