Teilweise Sperrung der Schleuse Brunsbüttel sowie möglicher wirtschaftlicher Schaden und Betriebseinschränkungen am Nord-Ostsee-Kanal (Antwort zu Drs. 21/4650)
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Teilweise Sperrung der Schleuse Brunsbüttel sowie möglicher wirtschaftlicher Schaden und Betriebseinschränkungen am Nord-Ostsee-Kanal (Antwort zu Drs. 21/4650)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5094
21. Wahlperiode 26.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4650 –
Teilweise Sperrung der Schleuse Brunsbüttel sowie möglicher wirtschaftlicher
Schaden und Betriebseinschränkungen am Nord-Ostsee-Kanal
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Zeitschrift „Zukunft Meer“ (Heft 1/2025) wird unter der Überschrift
„Der Nord-Ostsee-Kanal – Katerstimmung im Jubiläumsjahr“ die
Bundesregierung als zuständige Stelle aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zu
ergreifen, um die durch Böschungsschäden bedingte Geschwindigkeitsreduzierung
auf der Weststrecke des Nord-Ostsee-Kanals, die laut Fachberichten seit 2023
zu erheblichen Verzögerungen, längeren Befahrenszeiten, Einschränkungen
für kleinere Schiffe und damit zu volkswirtschaftlichen Belastungen führt,
schnellstmöglich zu beheben und damit die Funktionsfähigkeit der weltweit
meistbefahrenen künstlichen Wasserstraße (mit einem jährlichen
volkswirtschaftlichen Nutzen von rund 570 Mio. Euro) wiederherzustellen (www.yump
u.com/de/document/read/70748697/me2be-zukunft-meer-2025-01).
Die vorübergehende Sperrung der zweiten großen Kammer der Schleuse
Brunsbüttel am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) am 6. Oktober 2025 wirft bei den
Fragestellern zahlreiche Fragen zu den Ursachen der technischen Probleme,
der Durchführung der Wartungsarbeiten sowie den Auswirkungen auf die
Schifffahrt und die Wirtschaft auf.
1. Welche konkreten Defekte führten zur vorübergehenden Sperrung der
zweiten großen Schleusenkammer in Brunsbüttel?
Die kurzzeitige Sperrung im Oktober 2025 entstand durch Hindernisse in der
Torbahn des Schiebetores der Nordkammer, während gleichzeitig Schienen in
der Südkammer repariert wurden. Nach der Beseitigung der Hindernisse kam
es zu einer Havarie des Torunterwagens, wodurch die Nordkammer außer
Betrieb ging. Die Südkammer blieb nutzbar.
2. Welche technischen Probleme an beiden großen Schleusenkammern,
welche das Risiko eines Schleusenausfalls bergen, sind bekannt, und seit
wann jeweils?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Maßnahmen wurden seit Erkennen der technischen Probleme
jeweils ergriffen, um die dadurch bedingten Risiken zu beseitigen bzw. zu
minimieren?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
An beiden großen Kammern bestehen altersbedingte Probleme an Antrieben
und Steuerungstechnik. Mit der Inbetriebnahme einer neuen 5.
Schleusenkammer wird das Ausfallrisiko reduziert und eine Grundinstandsetzung der
bestehenden Kammern ermöglicht.
4. Wurden die regelmäßigen Inspektionen an den Torunterwagen
durchgeführt, oder gab es verlängerte Inspektionsintervalle?
5. Wenn Frage 4 bejaht wird, wie lange wurden die Inspektionsintervalle
verlängert, und welche Gründe führten zu dieser Verlängerung?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Torunterwagen werden in regelmäßigen Intervallen instandgesetzt und
ausgewechselt.
6. Wie oft waren in den letzten 30 Jahren entweder in Brunsbüttel oder in
Holtenau zeitgleich beide großen Kammern außer Betrieb (bitte getrennt
angeben für Brunsbüttel und Holtenau), und wie lange dauerten die
Ausfallzeiten (bitte nach den fünf längsten Ausfallzeiten, den fünf kürzesten
Ausfallzeiten und der durchschnittlichen Ausfallzeit aufschlüsseln)?
7. Wie viele Schiffe waren von der in Frage 6 erfragten Sperrung der
Schleusenkammern betroffen?
8. Welche Verzögerungen ergaben sich für die Schifffahrt durch die in
Frage 6 erfragten Sperrung der Schleusen?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Schifffahrt
nutzt in diesen Fällen die Umfahrung über Skagen.
9. Welche Investitionen sind in den letzten fünf Jahren in die
Instandhaltung und Modernisierung der Schleusen am Nord-Ostsee-Kanal
geflossen?
19. In welcher Höhe standen den beiden WSÄ am Nord-Ostsee-Kanal
Haushaltsmittel für Instandhaltung in den Jahren 1980, 1990, 2000, 2010,
2020 und 2025 zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden diese Mittel
verbraucht?
Die Fragen 9 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Folgende Haushaltsmittel wurden für Investitionen und Ausgaben für die
Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur am NOK (Kapitel 1203, Titel 780 01
und 780 02) verausgabt:
2021: 255 Mio. Euro,
2022: 179 Mio. Euro,
2023: 242 Mio. Euro,
2024: 297 Mio. Euro,
2025: 273 Mio. Euro.
Ab dem Jahr 2010 standen davon spezifisch für Instandsetzungsmaßnahmen
(nur Kapitel 1203, Titel 780 01, ohne Nassbaggerarbeiten) folgende Mittel zur
Verfügung:
2010: 3,7 Mio. Euro,
2020: 10,0 Mio. Euro,
2025: 16,9 Mio. Euro.
Für die Jahre vor 2010 liegen der Bundesregierung keine Daten zu den
Instandhaltungsmitteln der beiden WSÄ am NOK vor.
10. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Instandsetzung
der Schleusenkammern in Brunsbüttel?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Kostenschätzungen vor, da die
Untersuchungen zum Umfang der Grundinstandsetzung der Schleusenkammern
in Brunsbüttel noch nicht abgeschlossen sind.
11. Welcher Zeitplan wurde bzw. wird jeweils für die vollständige
Wiederinbetriebnahme der gesperrten Schleusenkammer erwartet (vgl. Frage 10),
und wurde dieser (bisher) eingehalten?
Die Südkammer wurde am 18. Februar 2026 wegen eines Schadens am
Torunterwagen gesperrt, repariert und in Betrieb genommen. Seit Kalenderwoche 11
wird in der Nordkammer das Tor in Torbahn drei gewechselt; die Sperrung
dauert voraussichtlich bis Kalenderwoche 13. Ab Kalenderwoche 16 wird die
Südkammer erneut für den Austausch der Torunterwagenschienen in Torbahn vier
gesperrt – voraussichtlich bis Kalenderwoche 31. Die Arbeiten liegen bisher im
Zeitplan. Die kleinen Kammern bleiben durchgehend in Betrieb.
12. Ist geplant, die Anzahl der für den Nord-Ostsee-Kanal in Reserve
gehaltenen Schleusentore zu erhöhen und wenn ja, auf wie viele Tore, bis
wann, und mit welchen Mitteln?
Es sind ausreichend Reservetore vorhanden.
13. Bis wann ist nach derzeitigem Stand mit der Fertigstellung der dritten
großen Schleusenkammer der Schleuse Brunsbüttel zu rechnen?
Die Fertigstellung der 5. Schleusenkammer ist für Ende 2026 geplant.
14. Wie hoch war das veranschlagte Budget für den Bau der dritten
Schleusenkammer Brunsbüttel?
15. Wird dieses in Frage 14 erfragte Budget voraussichtlich eingehalten?
16. Wenn Frage 14 verneint wird, um wie viel werden die tatsächlichen
Baukosten die geplanten Baukosten übersteigen, und wie sind die
Mehrkosten zu begründen?
Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das veranschlagte Budget beträgt 1,2 Mrd. Euro. Die bisherigen Ausgaben
liegen innerhalb dieses Kostenrahmens.
17. Wie viele Mitarbeiter haben bzw. hatten jeweils das Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt (WSA) Brunsbüttel und das WSA Holtenau in den
Jahren 1980, 1990, 2000, 2010, 2020 und 2025?
Anzahl Beschäftigte WSA Brunsbüttel und WSA Kiel-Holtenau.
Jahr WSA Brunsbüttel WSA Kiel-Holtenau WSA NOK ab 22.03.2021
2025 678
2020 376 421
2010 428 471
2000 505 537
1990 Angaben zu den Mitarbeiterzahlen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA)
Brunsbüttel und Kiel-Holtenau für die Jahre 1980, 1990 und 2000 können aufgrund der nach der
Personalaktenrichtlinie geltenden Löschfristen nicht mehr bereitgestellt werden.
1980
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Personalentwicklung, und welche
Personalpolitik verfolgt die Bundesregierung für die kommenden Jahre
(vgl. Frage 17)?
Die Bundesregierung bewertet die Personalentwicklung in der Wasserstraßen-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vor dem Hintergrund der
erfolgten Reformschritte als zielgerichtet. Durch die Bündelung von Aufgaben
und Kompetenzen sowie die Neuordnung der Ämterstrukturen wurden
Voraussetzungen für effizientere Verwaltungsabläufe und eine moderne
Aufgabenwahrnehmung geschaffen. Ziel für die kommenden Jahre ist es, Strukturen
effizient zu gestalten, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und zu digitalisieren,
um die Leistungsfähigkeit der WSV zu sichern und den zukünftigen
Anforderungen an eine moderne Infrastrukturverwaltung gerecht zu werden.
20. Wie viele Böschungsschäden auf der Weststrecke des Nord-Ostsee-
Kanals sind der Bundesregierung aktuell bekannt, und wie hoch werden die
Sanierungskosten insgesamt geschätzt?
Es sind ca. 100 Schäden an der Unterwasserböschung entlang des NOK
bekannt. Die Kosten zur Instandsetzung der wesentlichen Schadensbereiche
betragen schätzungsweise 14 Mio. Euro.
21. Welche Gründe sind ausschlaggebend, die Geschwindigkeitsreduzierung
auf 12 km/h auf der gesamten Strecke weiterhin aufrechtzuerhalten,
obwohl die Schäden nur die Weststrecke betreffen und laut Fachmeinung
eine Beschränkung auf der Oststrecke nicht erforderlich wäre (vgl. in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannter Artikel)?
Die Böschungsschäden liegen auf der gesamten Kanalstrecke vor.
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um kleinere
Schiffe, die laut Experten kaum Böschungswirkung erzeugen, von den
aktuellen Einschränkungen auszunehmen (vgl. Frage 21)?
Die Bundesregierung plant keine Ausnahmen. Die Auswirkungen auf die
Böschungen sind vom Abstand der Schiffe zur Böschung abhängig und nicht von
ihrer Größe.
23. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
derzeitigen Betriebseinschränkungen (Schleusen, Weststrecke,
Fährbetrieb) auf die Erreichbarkeit der Seehäfen Hamburg, Brunsbüttel,
Rendsburg, Kiel, Bremerhaven und Wilhelmshaven sowie auf die Industrie-
und Gewerbeunternehmen in Norddeutschland?
Die Erreichbarkeit der Seehäfen ist zu jeder Zeit gegeben.
24. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko langfristiger
volkswirtschaftlicher Schäden, wenn die Engpasssituation im NOK angesichts
alternder Schleusenanlagen (u. a. Baujahr 1914 der sog. Neuen Schleusen
in Kiel-Holtenau und Brunsbüttel) sowie etwaiger laufender
Bauverzögerungen und eingeschränkter Begegnungsmöglichkeiten weiter anhält?
Am NOK bestehen keine Engpasssituationen und damit kein Risiko für das
Eintreten volkswirtschaftlicher Schäden. Der Ersatz der Schleusenanlagen in
Kiel-Holtenau und Brunsbüttel wird umgesetzt.
25. Wie ist der aktuelle Bautenstand der Ersatzbauten der sog. alten
Schleusen (Baujahr 1894) in Kiel-Holtenau, und wird nach Einschätzung der
Bundesregierung der Zeitplan für die Fertigstellung eingehalten?
Der Zeitplan wird eingehalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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